Spannender Weise habe ich im Forum hierzu bisher nichts gefunden. Dabei steht das Thema ab 2022 praktisch vor der Haustür.
Ich spreche von der THG Quote 2.0, die Abkürzung steht für die Treibhausminderungsquote.
Worum geht es?
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausminderungsquote wurde am 20.05.2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es wird voraussichtlich ab 1.1.2022 in Kraft treten.
Verkürzt geht es darum, dass u.a. für den Straßenverkehr alternative Kraftstoffe gefördert werden sollen, indem fossile Kraftstoffe entsprechend belastet werden. Das ist jetzt nichts neues und gibt es schon seit einigen Jahren, aber nur in kleinem Umfang.
Was ist daran so spannend?
Über einen Quotenhandel können Verkäufer von fossilen Kraftstoffen die Verpflichtung durch Zahlung an „in Verkehrbringer“ von alternativen Kraftstoffen erfüllen.
Hierzu zählt auch der Ladestrom für die Elektromobilität, der sogar überproportional (3-fach) angerechnet wird.
Davon profitieren neben den Stadtwerken (wie bisher schon in kleinem Umfang) ab 2022 auch Betreiber von öffentlichen Ladesäulen und auch von privaten Ladesäulen!!
Nach verschiedenen Netzrecherchen habe ich Zahlen gefunden, dass ein öffentlicher Ladesäulenbetreiber Zusatzerlöse von 20 Ct bis 40 Ct pro kWh erzielen kann!! Damit kommen wir in ganz andere Dimensionen der Wirtschaftlichkeit für die Betreiber. In verschiedenen Diskussionen hier im Forum werden nachvollziehbare Berechnungen aufgestellt, dass – gerade für DC Ladepunkte – die Wirtschaftlichkeit bisher nicht so einfach zu erreichen ist, Förderung hin, Förderung her.
Ich habe die starke Vermutung, dass die geplante Öffnung von Tesla für Fremdmarken auch hierin einen Grund hat. Tesla könnte dadurch richtig Zusatzerlöse generieren.
Für die öffentliche Ladeinfrastruktur ergeben sich für mich dabei zwei mögliche Entwicklungen:
- Die Ladesäulenbetreiber sacken die Zusatzerlöse ein und freuen sich des Lebens
- Die Zusatzeinnahmen werden (teilweise) über Preissenkungen weitergegeben. Dadurch würde ein Preiswettbewerb stattfinden, der zu flächendeckenden, niedrigeren kWh Preisen an der Ladesäule führen würden.
Meine Einschätzung und Hoffnung gehen tatsächlich zur Nr. 2.
Und was bedeutet das für uns alle mit privatem Ladepunkt? Auch hier soll es offensichtlich Möglichkeiten zur Vermarktung geben. Es ist die Rede von pauschal 2 MWh pro Elektrofahrzeug, wohl abgeleitet aus den typisierten 15.000 km pro Jahr und einem offensichtlich recht niedrigen Durchschnittsverbrauch.
Die Vermarktung kann wohl allerdings nicht direkt sondern nur über zwischengeschaltete Händler erfolgen, um die erforderlich Großhandelsmengen zu erreichen. Genannt werden Erlöse von ca. 100 € bis 410 € p.a. für ein PKW und bis zu 600 Euro für ein Transporter bis 3,5t (Klasse N1), die man erhalten kann.
Das alles sind unverbindliche Informationen, die ich aus dem Netz gezogen habe. Mit der gestarteten Diskussion hoffe ich, dass sich hier Leute mit konkreterer Information melden, sicher wird das Thema auch in den nächsten Monaten präsenter werden.
Zumindest dieser Link sollte kein Problem sein.
Bisher bekannte Auszahlungen/Status Updates:
- eAutoCash: 400 Euro Ausgezahlt
- Elektrovorteil: 350-385 Euro Ausgezahlt
- emobia: 276 - 340 Euro ausgezahlt (340€)
- Carbonify: 340,80 Euro ausgezahlt
- fairenergy: 300 Euro Ausgezahlt
- Geld-fuer-eauto: 130 - 400 Euro Ausgezahlt
- Jucify: 300 Euro Ausgezahlt
- smartificate: 190 Euro ausgezahlt
- Maingau Energie: 260 Euro ausgezahlt
- HUK (co2.auto): 350 Euro ausgezahlt
- The Future Drive (co2-quote.de): 376 Euro sofort ausgezahlt
Anbieter mit den höchsten Festen (Ohne Risiko) Auszahlungen:
eAutoCash: 400 Euro eAutoCash - Elektroauto THG-Quote beantragen (nur über diesen Link, Ein Jahresvertrag)
GeldfuereAuto: 400€ aber Zweijahresvertrag
Anbieter mit Sofortauszahlung, stand 14.11.2022
- 350€ eAutoCash über die Bestpreisgarantie ( eAutoCash - Elektroauto THG-Quote beantragen )
- 340€ The Future Drive ( https://www.co2-quote.de/ )
- 333€ Quotando ( https://www.quotando.de/ )
Und hier noch ein Artikel, welcher eine Liste von THG-Quoten-Firmen beinhaltet,
die regelmäßig aktualisiert wird.
Bei der Auswahl der Anbieter solltet Ihr darauf achten das Ihr die Quote nicht direkt für mehrere Jahre verkauft (nächstes Jahr werden die Erlöse voraussichtlich deutlich höher sein, teilweise in den AGBs versteckt). Desweiteren sollte darauf geachtet werden das die versprochene Mindest-Auszahlung auch wirklich garantiert wird (Einige Anbieter haben Klauseln in der AGB, welche die Garantie aushebeln). Bisher haben die Anbieter alle recht Ähnliche Verkaufserlöse der THG Quoten erlangt, entsprechend sollte auf eine möglichst geringe Prozentuale Provision geachtet werden. Die hohen von den Anbietern versprochenen maximalen Erlöse solltet Ihr beim Vergleich weitestgehend Ignorieren.