Metadiskussion zum GF4-Genehmigungsverfahren, der Bürokratie und dem ganzen Rest

Fortsetzung der Diskussion von GF 4 - Genehmigungsverfahren:

Erledigt!

Gruß Mathie

Zweiundvierzig…

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Da ich vom Bau komme, dazu mal ein praktisches Beispiel von einer solchen Treppe, 2020 in einem meiner Projekte in Berlin errichtet:

Die Holztreppe besteht aus Blockbohlen, die aus ganzen Baumstämmen geschnittenen sind und hat kein Geländer. Die Kinder im Haus turnen darauf rum, rennen darüber zum bauordnungsrechtlich auf dem Grundstück vorgeschriebenen Spielplatz, Erwachsene sitzen gerne mal mit einem Getränk darauf und schauen auf den See. War gar kein Problem und nichtmal Thema der Genehmigung!

Für Menschen die eine Treppe ohne Geländer mit unkonventionellen Steigungen nicht gehen wollen oder können, gibt es am Ende des gepflasterten Weges eine normale, bequem zu gehende Steintreppe. Diese hat das der Schrittmaßregel entsprechenden Stufenraster 18/27 und natürlich auch einen Handlauf.

Dein Beispiel mit der Treppe enthält also nicht, wie Du selbst mutmaßt einzelne Fehler sondern ist einfach von vorne bis hinten Quatsch!

Wieso bringst Du so ein konstruiertes Beispiel, welches in der Genehmigungspraxis überhaupt kein Problem ist?

Hier noch etwas zum Vergleich des Verfahrens bei der GF4 mit Problemen in der Bürokratie, wie ich sie als Immobilienentwickler erlebe.

Die beiden Prozesse die ich im Moment in zwei Baugenehmigungsverfahren führe haben mit ganz anderen Problemen zu tun, da hätte ich schon einige dringende Verbesserungsvorschläge.

Beispielsweise wenn Behörden im Widerspruchsverfahren den Widerspruch durch die gleiche Person bearbeiten lassen, welche die Stellungnahme erstellt hat, die dem angegriffenen Bescheid zugrunde lag, dann ist das Widerspruchsverfahren nichts weiter als Zeitverschwendung.

Anderes Problem. Wenn die zu beteiligende Stelle im Ausgangsverfahren eine Frist von zwei Monaten für die Stellungnahme hat (welche auf den letzten Tag ausgenutzt wird) bevor die Zustimmungsfiktion eintritt, im Widerspruchsverfahren aber keine explizite Frist festgelegt ist und es keine Zustimmungsfiktion gibt, dann legst Du halt regelmäßig drei Monate nach dem Einlegen des Widerspruchs eine Untätigkeitsklage ein…

Wenn ein Webfehler im Gesetz (kein 4-Augenprinzip bei Widerspruch) auf eine unfähige oder böswillige Person trifft, und dann ein zweiter Webfehler (die Fristen aus dem Ursprungsverfahren nicht auf das Widerspruchsverfahren zu übertragen dazu kommt, dann entstehen halt ewige Verfahrensdauern selbst im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.

Genau diese Unfähigkeiten/Böswilligkeiten bei Behörden sehe ich im Genehmigungsverfahren für die GF4 aber nirgends. Und das BImSchG-Verfahren für potentiell gefährliche Industrieanlagen ist zurecht komplizierter als so ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Mein aktuell längstes Verfahren dauert jetzt schon seit November 2019. Ein Ende ist noch nicht in Sicht, da die mündliche Verhandlung noch nicht terminiert ist. Da geht es um einen popeliges Wohn- und Geschäftshaus mit etwa 3.400 m² BGF und die Genehmigung wird länger dauern, als bei Tesla für eine Gigafactory.

Achso, ich hatte im November 2019 auch eine Teilbaugenehmigung vor die Baugrube beantragt, da die überbauender Grundstücksfläche nicht strittig ist, die habe ich anders als Tesla nicht bekommen.

Soviel zu Bürokratie bei Tesla im Besonderen und allgemein bei Bauvorhaben, wenn man nicht groß genug ist, dass die Politik da ein besonderes Auge drauf hat und man gleichzeitig an unfähige/böswillige Personen im Amt gerät.

Gruß Mathie

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Mein Nachbar braucht von der Stadt München eine Baugenehmigung für eine landwirtschaftliche Halle.(20x40m)
Der Vorbescheid ist positiv. Trotzdem dauert die Genehmigung
Schon 10 Monate, ein artenschutzrechtliches Gutachen für die
Feldlerche wurde gefordert, liegt seit Monaten vor.
Aber immer noch keine Genehmigung.
So gesehen sind die in Brandenburg unglaublich flott.

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Das ganze hört ja nicht beim Genehmigungsverfahren auf, sondern fängt schon bei Antragstellung für Förderungen an bis hin zur Steuer. Alles unfassbar aufwendig. So aufwendig dass man als „normaler“ Mensch schon gar nicht mehr versteht was überhaupt verlangt wird weil das alles in Beamtendeutsch geschrieben ist, so dass man immer experten Braucht der fließend Beamtisch spricht oder es direkt vom Experten machen lassen.

Das ganze trifft ja nicht nur Privatleute oder Gewerbetreibende, sondern es trifft ja auch den „Staat“ selbst, selbst die Kommunen sind überfordert.
Breitbandausbau wäre so wichtig auf dem Land um nicht noch weiter abgehängt zu werden von der Stadt, nicht noch mehr Abwanderung zu haben und nicht noch weiter die Mieten und Wohnraumsitutation in der Stadt aufzuheizen, aber selbst das ist ja so kompliziert dass die Fördermittel nicht beantragt werden und der Ausbau nur sehr sehr schleppend voran kommt.

Oder das ganze Fiasko hier, begonnen hat es als Bürgerwindpark (an dem ich auch bei einem Projekt nebenan beteiligt war)

Wenn der Amtsschimmel wiehert, geht ein Jahrzehnt tauziehen los verbunden mit immenser Vernichtung von Geld & Ressourcen. Und jegliche Akzeptanz für Windkraft (und EE allgemein) wurde zu Grunde gerichtet, wenn man hier das Thema Windkraft oder Photovoltaik anspricht ist da keiner mehr gut drauf zu sprechen.

Um nicht den anderen Thread zuzumüllen hier meine Antwort darauf.
Zb hier in dem Post nur wenige Stunden vor dem zuerst Zitierten Post:

Da schreibst du ja sinngemäßg dass du die Bürokratie in Ordnung findest damit ein Industriebetriebe nicht vollkommen Genehmigungsfrei bauen darf. Und weiterhin dass die Behörden gut arbeiten, es nicht an der Bürokratie liegt sondern an Tesla.

Ich weiß nicht was ich da falsch interpretieren kann? Ja die Behörden arbeiten realtiv schnell, und ja es läuft bei Tesla für die Gegebenheiten halbwegs rund. Aber dennoch sind die Gegebenheiten, also die Bürokratischen Auflagen einfach viel zu hoch.

Ich versteh auch gar nicht warum du da so übertrieben pampig reagierst. Wenn du auch der Meinung bist dass es in Deutschland zu viel Bürokratie gibt und Anträge, Genehmigungen etc zu aufwendig, teuer, kompliziert etc sind dann schreib das doch einfach und stimme mir zu?
Falls du der Meinung bist das ist alles in Ordnung wie es läuft, ist das ja auch dein gutes Recht und du kannst gern deine Meinung behalten, aber dann ist doch mein Post/Argument absolut gerechtfertigt…

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So etwas würde ich mir für Deutschland auch wünschen. Dass man einzelne Auflagen nicht direkt einhalten muss sondern bei nichtbeachtung zb eine Versicherung abschließen muss die dann im Schadenfall die Kosten übernimmt.

Eine Versicherung daher, da dann erstens noch eine andere Instanz den Sachverhalt überprüft und die Versicherungssumme anhand des Gefährdungspotentials anpassen kann. Und zweitens ist eine Versicherung nötig, um im Falle eines Schadens nicht die Firma in die Insolvenz zu schicken und die Kosten zu verallgemeinern.
Das würde vor allem bzw nur Sinn machen wo keine Personenschäden zu erwarten sind, sondern Umweltschäden.

Falls es dann also auf Dauer billiger ist die Versicherungssumme zu zahlen ist das gut für den Unternehmer. Falls die Versicherung über die zeit teurer wäre dann ist die Gesetzliche Vorgabe vielleicht doch nicht so falsch und er ist besser beraten diese Umzusetzen.

Konkretes Beispiel:
Bei meiner Biogasanlage muss ich rückwirkend eine Umwallung errichten, damit bei einem „Supergau“ keine Gewässer verunreinigt werden.
Hört sich auf den ersten Blick auch sinnvoll an, es gab auch schon einige Unfälle bei denen Gülle ausgelaufen ist in Bäche und die Fische gestorben sind.

Allerdings gibt es im Umkreis von 1,5km von meiner Anlage keine größeren Bäche. Und meine Anlage ist nahezu ein Unikat da sie nur mit Festmist betrieben wird und die Pampa im Behälter so dick ist, dass die niemals soweit laufen würde. Die ist knapp an der Grenze der Pumpfähigkeit und hat die Konsistenz von Lava (TS Gehalt von 17-19%).
Aber es hilft alles nichts, im Gesetzt steht drin dass jede Biogasanlage eine Umwallung bauen muss, andernfalls gibts Strafgelder bis hin dass die Anlage von Behördenseite dicht gemacht wird.
Also geb ich zig zehntausende Euro für Erd- und Bauarbeiten, Gutachten etc aus um etwas zu bauen was nach logischem Sachverstand niemals ein Schadensereignis verhindern wird.

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Kann mich gut dran erinnern, als kl. Junge, gab es bei uns in der Stadt einen städtischen Bediensteten der mit Handkarren sowie Besen und Schaufel die Mülleimer leerte und den Marktplatz sauber hielt. In jedem etwas größeren Betrieb gab es früher einen Pförtner, es gab Menschen die Botendienste erledigten. Jede Sparkasse und Volksbank in Hintertupfingen hatte eine Telefonzentrale wo jmd. tätig war. Anstelle von Bankautomaten oder Fahrkartenautomaten gab es Schalter wo jmd. saß. Es gab also eine Menge Arbeit, auch für Menschen die kein Hochschulstudium hatten oder sonst irgendwelche besonderen Befähigungen nachweisen konnten.
Viele von diesen Jobs gibt es heutzutage nicht mehr. Jetzt brauchen die Menschen aber auch Beschäftigung, also müssen entspr. Stellen geschaffen werden.
Überlegt euch mal wieso das Personal in den Regierungspräsidien, Landratsämtern, Stadtverwaltungen, Prüf- und Überwachungsorganisationen und anderen halbstaatlichen Stellen etc. so stark zunimmt. Dort sitzen dann die Leute die von den paar Dummen, die noch Wertschöpfung betreiben und einer „richtigen“ Arbeit nachgehen bezahlt werden müssen. Obendrein wird man noch mit Verordnungen, Prüfungen, Anordnungen, abgabe von Statistiken usw. von seiner eigentlichen Arbeit immer mehr abgehalten. Es macht einfach keine Freude mehr.

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Prima beispiel wie nebensaechliges es gar nicht zulaesst zur kernaussage zu gelangen. Mit dir als beamten braeuchte ich erst mal einen fachberater der mein beispiel prueft, damit du bereit bist dich mit der kernaussage zu befassen. Ich weiss das hier mehr verstaendnis vorhanden ist und du eher als firewall agierst. Der schuetzling liest hier uebrigens gar nicht mit.
Das treppenbeispiel ist real und durfte es leider selbst erleiden. Ich such mal nen bild. Allerdings gings nur um die neigung und die nette dame ist der sache anschliessend nicht mehr nachgegangen. Bei nem beamten ala tff haet ich abreissen duerfen.
Deine aufgefuehrten maengel im planungsrecht kann ich nachvollziehn und hoffe das diese aktuell beachtung finden.

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Gibt es im BImSchG-Verfahren keine analoge Regelung zur Abweichung im Baugenehmigungsverfahren?

Damit kann man zumindest im Baugenehmigungsverfahren von zwingenden Vorschriften abweichen, wenn das Schutzziel anderweitig erreicht wird. In der MBO ist das § 67:

Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen […] vereinbar sind

Diese oder eine ähnliche Regelung findet man eigentlich in jeder Landesbauordnung.

@Kernschmelze kannst Du dazu etwas sagen, ob es das analog auch im BImSchG gibt?

@Wade Ich kenne mich mit Biogasanlagen und dem Schutzziel des Erdwalls nicht aus, aber bei einer baulichen Anlage die bauordnungsrechtlich genehmigt wird, wäre für den Entfall eines unnützen Erdwalls eine Abweichung möglich, auch wenn der Erdwall explizit im Gesetz steht.

Kann natürlich immer sein, dass eine Abweichung nicht gewährt wird, weil sich manche Leute in den Ämtern Kannvorschriften falsch interpretieren und glauben, dass sie nach Lust und Laune entscheiden können, aber das Problem hat Tesla offensichtlich nicht.

Gruß Mathie

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Wenn Dein Beispiel Nebensache gewesen sein sollte, wieso führst Du es dann an?

Den persönlichen Angriff außen vor lassend, wieso willst Du der Genehmigungsbehörde mit Beispielen kommen?

Genehmigungsbehörden benötigen Pläne und Beschreibungen des Vorhabens zur Prüfung auf Übereinstimmung mit geltendem Recht, Beispiele sind da nicht so relevant, dass es sich lohnt, diese von „Fachberatern“ prüfen zu lassen.

Bei dem Satz verstehe ich Bahnhof! Wo ist Deiner Meinung nach mehr Verständnis vorhanden und was meinst Du damit, dass ich als Firewall agiere?

Das ist bedauerlich, so eine Odyssee möchte man echt nicht erleben. Nochmal zur Erinnerung was Du laut Deiner Aussage selbst erlitten hast:

Was ein Wahnsinn! Aber Moment, was schreibst Du dann zwei Sätze weiter?

Wie, kein erster Unfall mit neuen Vorschriften, kein zweiter Unfall durch Wegrutschen, keine Probleme mit der Durchgangshöhe und keine nachträglichen Vorschriften zum Geländer?

Für mich liest Sich Dein Fall so, als hättest Du eine geringfügig zu Steile Treppe gebaut, für die Du aber, wenn Du vorher gefragt hättest problemlos eine Abweichung bekommen hättest.

Die Dame vom Amt hat Dich nach dem Bau darauf hingewiesen, dass die Treppe eigentlich zu steil sei, aber die Abweichung ohne weitere Folgen für Dich akzeptiert.

Sieht für mich nach sinnvollem Verwaltungshandeln aus, nicht nach dem von Dir dargestellten Treppenalbtraum.

Du hast persönlich erlebt, dass auch Deine Abweichung von den Regeln von „der Bürokratie“ ohne weitere Folgen akzeptiert wurde, hast sonst offenbar wenig Erfahrungen, was Baugenehmigungsverfahren oder gar BImSchG-Verfahren angeht. Wieso schwadronierst Du dann über irgendwelche angeblichen „Kernaussagen“, mit denen ich mich angeblich nicht befassen würde?

Statt eines Kerns scheint mir im Zentrum Deiner Aussagen eine Leerstelle! Ich sehe da außer dem ausführlichen und falschen Beispiel einfach nichts, was irgendwie für das Genehmigungsverfahren der GF4 relevant sein könnte,

Gruß Mathie

Ich denke hier geht es neben den Bächen vor allen um den potentiell kontaminierten Boden bzw. Grundwasser mit zu hohen Nitratwerten.

Prinzipiell müssen BImSch-Anlagen so errichtet werden, dass die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser etc. geschützt werden und nach dem Stand der Technik errichtet werden. Der Stand der Technik wird bzgl. dem Schutz von wassergefährdenden Stoffen in der AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) festgeschrieben.

Dort findet sich explizit in §37 (3) AwSV: „[Biogas-]Anlagen, bei denen Leckagen oberhalb der Geländeoberkante auftreten können, sind mit einer Umwallung zu versehen, die das Volumen zurückhalten kann, das bei Betriebsstörungen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen freigesetzt werden kann, mindestens aber das Volumen des größten Behälters; dies gilt nicht für die Lageranlagen für feste Gärsubstrate oder feste Gärreste.“ Ebenso gibt es in §68 (10) AwSV die Pflicht zur nachträglichen Umwallung.

Hier kann aber die Behörde darauf unter Zustimmung verzichten. Vielleicht könnte man hier mit der Behörde argumentieren. Wenn der „Festmist“ so fest ist, könnte er ja als „fest“ eingestuft werden und die obige Ausnahmeregelung würde greifen. Wahrscheinlich bräuchte man dazu aber ein Gutachten von einem AwSV-Sachverständigen.

Edit: Ich sehe gerade, dass die Ausnahmeregelung von für „Lageranlagen“ gilt. Für den Fermenter würde das nicht zutreffen.

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Passend zum Thema, die Pressesprecherin Windpark/Onshore von EnBW twittert(Privataccount) gestern:

https://twitter.com/miriamteige/status/1501962936314732546?s=21

@TODDE Würde “ich und mein Holz” aus dem GF4 Baufortschritt hier nicht prima hinpassen? :slight_smile:
Dann können wir uns hier weiter austauschen. :wink:

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