Nach der Zustimmung des Bundesrates am heutigen Freitag muss das Gesetz nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Nach Angaben des Bundesrates tritt es dann „überwiegend zum übernächsten Monatsbeginn in Kraft“ - also am 1. Dezember. Das bedeutet, dass Eigentümer bei möglichen Investitionen zumindest noch im Dezember von der in der Corona-Krise bis zum Jahresende abgesenkten Mehrwertsteuer profitieren könnten.
Muss das ganze durch einen extra Zähler gehen? Das verursacht doch bestimmt nicht unerhebliche Extrakosten, oder?
Kann man dann einen günstigeren Autostromtarif nehmen?
Ich habe meine Leitung auf meinen Wohnungszähler klemmen lassen, war auf Grund der Installation vor Ort kein Problem.
Sollte auch in vielen Tiefgaragen möglich sein.
Dazu sagt das Gesetz nichts. Falls die Eigentümergemeinschaft die Wallboxen selbst in die Hand nimmt, z.B. um Einheitlichkeit zu erreichen und weil man der Meinung ist, dass in Kürze 100% der Stellplätze Wallboxen brauchen, wird man deren Lösung nehmen müssen.
Ich glaube aber, das wird derzeit eher die Ausnahme sein. Vom eigenen Zähler abgehen ist eine gute Lösung, falls die vorhandene Leitung das hergibt oder kostengünstig aufgerüstet werden kann. Dem wird der Verwalter sich hoffentlich in der Regel nicht entgegenstellen.
Edit: das Musterschreiben des ADAC würde ich im Moment mit Vorsicht genießen. Zu einen schreiben die selbst, dass man es an den Einzelfall anpassen muss. Zum anderen sehe ich im Moment nicht, dass das Gesetz einen Beschluss der Eigentümerversammlung überhaupt zwingend vorsieht. Ich würde erst mal versuchen, die Genehmigung vom Verwalter direkt zu bekommen. Zumal in Zeiten von Corona total unklar ist, wann die nächste Eigentümerversammlung stattfindet.
Leider nein. Das Hauptargument - Überlastung des Stromanschlusses der WEG + gleiches Recht für alle Eigentümer. Die WEG hat daher immer ein Vorrecht für eine zentrale Lösung.
Nur wenn die WEG auf ein Last-Management verzichten möchte, da kein Bedarf an weitere Ladestationen besteht, wäre ein „Alleingang“ + Freigabe des Netzbetreibers legitim.
Das kommt ja nur zum Tragen wenn man in einer sehr großen Anlage wohnt, wo man wahrscheinlich nicht an seinen Zähler kommt, den Hausanschluss der Garage nutzen muss und eine Laststeuerung benötigt.
Da muss man aber entweder eine große Anlage haben oder man besteht darauf, dass man exklusiv eine sehr hohe Ladeleistung haben möchte.
Normalerweise sollte in einem 6 Parteien Haus eine 3,7-7kW Ladelösung an jedem Platz ohne Erhöhung der Anschlußleistung funktionieren.
Und selbst auf den nächsten Schritt des Anschlusses sollte man relativ kostengünstig kommen.
Teuer wird es, wenn die Garage einen eigenen Anschluß hat und der nur auf die Beleuchtung ausgelegt ist.
Der Verwalter kennt ja seine Leute und weiß, was da in der Vergangenheit so auf den Versammlungen so gesagt wurde. Und er weiß auch, was er selbst der Versammlung empfiehlt. Wenn eine vollständige Lösung in naher Zukunft nicht angestrebt wird (und, seien wir ehrlich, gerade in größeren Anlagen auch meist noch nicht erstrebenswert ist), gibt es keinen Grund für ihn, sich dem in den Weg zu stellen.
Am Ende ist die Lage vor Ort sehr individuell unterschiedlich. Vielleicht stimmt der Verwalter zu, vielleicht auch nicht. Der Versuch wird i.d.R. nicht schaden. Der Verwalter darf im neuen WEG mehr als im alten, und der Gesetzgeber wird sich bei der Formulierung
Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.
schon irgendwas gedacht haben. Schlimmstenfalls antwortet der Verwalter, dass er dafür die Eigentümerversammlung braucht.
Das soll nur die Diskussion über das „Ob“ vermeiden, über das „Wie“ (=konkrete Durchführung, Standort, beauftragter Handwerker etc.) wird also weiter herzlich diskutiert, vertagt, beschlossen, angefochten …
Mir wurde da gesagt, dass wenn da jeder käme, bald das Licht aus geht im Haus.
„Das Wohl des Hauses geht über das Wohl eines Miteigentümers.“
Das bei acht Parteien, bei denen sieben gar kein Interesse an E-Mobilität haben - aber mal haben könnten, so der Bedenkenträger.
Das kann durch einfaches Nachschauen und Ansprechen, normalerweise klären.
Vielleicht ist das Verhältnis zu den Nachbarn noch nicht so schlecht, als dass man da nicht nochmal drüber reden kann.
Besonders wenn für die Nachbarn keine Kosten entstehen…
Es reicht nicht, dass dem Nachbarn keine Kosten enstehen. Die haben auch Angst, als Nachzügler keinen Strom mehr zu bekommen.
Hier hilft nur Aufklärung - Stichwort „Last-Management“. Dagegen kann der Verwalter auch kein Veto mehr einlegen, wenn die WEG sich gegen die Anschaffung abstimmt -> Alleingang des Eigentümers möglich.
Wir (2 von 22 Stellplätze) haben je eine 3.7kW CEE Dosen genehmigt bekommen.
Damit man kein Angst vor „first come first serve“ hat, haben wir (die ersten 2) sich verpflichtet später beim Ausbau auf Lastmangement mitzumachen, ach wenn es für uns (theoretisch) zu höheren/doppelten Kosten führen würde. Was nicht sein wird, weil wir gleich CAT und 5x6mm² Kabel gelegt haben. Da wir aktuell auch nur mobile „Wallboxen“ nutzen, entstehen auch da kein Zusätzliche Kosten. (Gut, übriggebliebene 5 Euro CEE-Dosen kann ich verkraften).
Tja, ich musste kreativ denken, da ich die Genehmigung schon vor 1,5 Jahren bekommen habe (damals noch ohne Gesetz) und davor fast 2 Jahre alles mögliche versucht habe…
Was aber noch geholfen hat:
Wir hatten angebote für Lastmanagement. Wäre vom Preis her sogar akzeptabel. Aber WEG musste dafür auch zahlen (für den zentralen Steuer und Messgerät)
Dann haben Hausverwalter und ich unseren Hauselektriker angeschrieben und er hat uns 3x 16A (also auf 3 Phasen verteilt) ohne Lastmanagement genehmigt. Somit müssen alle anderen nix Zahlen und ich zahle nicht zu viel. 3.7kW reichen auch dicke aus.
2x Anschlusse haben wir also belegt. 3. wird an den ersten der sich bei dem Verwalter meldet vergeben. Ab dem 4. Interessenten werden wir wieder das Thema mit Lastmanagement ansprechen. 1,5 Jahre ist rum, 3. Anschluss ist immer noch frei. Somit bis der 4. kommt gibt es bessere und günstigere Lastmanagement Systeme
Leider sind diese Gesetzesänderungen immer vollkommen unleserlich. Es sind nur die jeweiligen Änderungen enthalten.
Fehlt daher nur noch eine „lesbare“ Version. Die dürfte dann wohl ab 1.12.2020 auf den bekannten Plattformen verfügbar sein