Tesla & Recht: News aus dem §§-Dschungel

Wie sieht es eigentlich im aktuellen Fall aus, wo Tesla die Datenverbindung willkürlich verschlechtert.

Damit wird ja das Produkt verschlechtert.
Und die Standard Antwort, dass das Netz teilweise schlecht ist, ist ja schlichtweg falsch, weil es vorher ja gut funktioniert hat.

Du unterstellst Tesla Willkür/Absicht? Das musst du wohl erst beweisen. Wird nicht einfach werden.

Deshalb ja meine Frage.

Fakt ist:
Es hat gut funktioniert, also liegt es nicht an der Netzabdeckung.
Tesla hat eine Änderung gemacht.
Jetzt funktioniert es nicht mehr.
Als Antwort auf Anfragen nennt Tesla, dass es ein Problem mit der lokalen Netzabdeckung ist und nicht von Tesla beeinflussbar ist.
Leistungen und Funktionen, die funktionieren können und haben, funktionieren nicht mehr.

Da Tesla mit Infos sehr sparsam ist, weiß niemand ob es

  • ein Fehler ist, der bald korrigiert wird.
  • Plan/Absicht war.
  • Sinn war, das neu Premium Paket zu kaufen, damit dann wieder der alte Zustand hergestellt wird.

Wenn es nur ein Fehler war, wäre eine Mail an die europäischen Teslakunden doch nicht das Problem, in der man erklärt, einen Fehler gemacht zu haben, der zeitnah behoben wird.

Ich gehe von einem Fehler aus. Ich gehe auch davon aus, dass Tesla, besonders hier in Europa, noch nicht wissen, woran es liegt. Und daher allgemeines Geschwurbel verbreitet. Ich hoffe jedoch, dass man die Fälle an das Engineering in den USA weitergeleitet hat und diese eine Untersuchung durchführen. Und es dann zeitnah zu einer Besserung kommt. Ob Tesla uns dann über das Ergebnis der Untersuchung informiert bezweifle ich allerdings.

Siehe GEZ äh Rundfunkbeitrag. Darfst Du als Haushalt auch bezahlen, selbst als Verweigerer dieses ‚Angebot‘s.

Kannst Du das beweisen? Kann es keinesfalls der Netzbetreiber gewesen sein?

@ KaJu74 und @Vagtler: ein schlüssiger Vortrag ließe sich hier gut bewerkstelligen, insbesondere wenn nicht nur eine Fahrzeug, sondern eine
Vielzahl betroffen ist. Dann lässt sich als Beweismittel ein vom Gericht einzuholendes Sachverständigengutachten anführen. Technisch sollte sich jeder Eingriff durch ein Update nachweisen lassen.

Die Problematik ist also ein weiterer Aspekt des Themas „Mangel durch OTA-Update“. Dieser Komplex wird uns noch etwas länger beschäftigen.

Da sich das „Problem“ aber augenscheinlich bei vielen wieder in Luft aufgelöst hat - und zwar ohne Update seitens Tesla -, sieht es dann aber vielleicht doch mehr nach einer Providerthematik aus…

Dafür braucht es kein Software Update :wink:

Genau das sagte ich ja…

Nur lag es nicht am Provider. Soweit mir bekannt, hat Tesla schon was dran gefuscht,

Dann teile doch, was Dir bekannt ist. Bislang fehlt dazu jeglicher Beweis.

Der Beweis ist, dass es mit einem Smartphone oder anderem Gerät kein Problem gibt.
Wenn SMartphone = LTE
und
Model 3 = E/3G
dann liegt es nach dem Ausschlussverfahren nicht am Provider :wink:

Dann solltest Du Dich einmal mit den individuellen Konfigurationsmöglichkeiten von Corporate Verträgen der Netzbetreiber beschäftigen. Dann siehst Du, wie schwach Deine Indizienkette ist.

@Vagtler: Um einen zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen, muss die Beweisführung keinem Anspruch an völlige Sicherheit genügen. Es genügt vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der etwaigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (so die BGH-Rechtsprechung). In der Praxis bedeutet das bei technischen Fragen: Kommt ein gerichtlich bestellter Sachverständiger zu einer bestimmten Auffassung, folgt das Gericht dieser Auffassung in aller Regel. Als Kläger müsste man hier „nur“ dem Sachverständigen alle notwendigen Anknüpfungstatsachen liefern, dass dieser seine Arbeit machen kann.

Ansonsten würde ich höflich bitten wieder mehr on topic „Rechtsfragen“ zu posten, damit es hier nicht in einen Wettsreit um die schönste Beweiskette abdriftet. Danke :smiley:

Hier Reifenfresser Model X ? - #30 von RoyalBert ist mein Problem dargestellt.
Morgen habe ich einen Termin zum Vermessen/Einstellen beim SeC in Hannover.

Da wurde mir schon im Vorfeld und nach der Terminbuchung in der App, per SMS gesagt:

„Wenn allses ok ist, müsste ich das bezahlen.“

Ich habe noch Garantie auf das gesamte Fahrzeug und ok kann es ja bei diesem Reifenverschleiss nicht sein!
Morgen ist der Termin im SeC und ich bin schon mal sehr gespannt.

Wenn dem so wäre, müsste es doch in anderen Ländern ebenfalls massive Probleme gegeben haben. Soweit ich beurteilen kann, war kein einziger Österreicher oder Schweizer mit Problemmeldung dabei. Das würde gegen deine Anschuldigung sprechen.

Inspiriert durch die Frage von @ Roy #1 gibts heute den weihnachtlichen

Rechtstipp #3: Handle ich mir mit einer unberechtigten Reklamation Kosten ein?

Die Fehlersuche nach Kundenreklamationen ist für den Verkäufer (der hier bei Tesla zugleich der Hersteller/Garantiegeber ist) in der Regel mit Aufwand verbunden, der in Geld ausgedrückt schnell ein erhebliches Sümmchen erreichen kann. Stellt sich die Mängelrüge des Kunden aus Sicht des Herstellers als nicht berechtigt heraus, so ist fraglich, ob der Verkäufer diesen Betrag vom Kunden verlangen kann.

Der BGH hat diese Frage 2008 (Urteil vom 23.01.2008, Az.: III ZR 246/06) geklärt, diese Rechtsprechung gibt heute in der Praxis die Leitlinien vor: Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB ist eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

Das bedeutet im Ergebnis, dass der Verkäufer nur selten Kosten für die Mägenüberprüfung vom Kunden verlangen kann.
Denn dazu müsste der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt haben, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern er selber dran Schuld ist. Der Käufer muss - so weit es ihm möglich ist – also nur sorgfältig überprüfen, ob er den Mangel selbst herbeigeführt hat, z.B. durch unsachgemäße Benutzung etc. Bei einem komplexen Produkt wie einem Tesla wichtig: Der BGH erwartet keine besonderen Fachkenntnisse vom Käufer. Kann man als durchschnittlicher Verbraucher den Fehler nicht selbst aufklären, darf man seine Gewährleistungsrechte (analog Garantierechte) geltend machen - ohne Schadensersatz befürchten zu müssen, wenn der Verkäufer nach Prüfung die Reklamation ablehnt.

Wie sieht es bei Euch aus, hat Tesla von Euch Geld für die Mängelprüfung verlangt? Wie seid Ihr damit umgegangen? Sollte jemand aktuell und konkret dieses Problem haben, würde ich gerne mehr dazu erfahren.

In der Schweiz hatten wir lange Probleme und es wurde immer auf den Provider gezeigt. Der Grund war Tesla hatte die SIM Karten von Swisscom auf Sunrise gewechselt und dann gab es bei vielen so manche Probleme. Zum Glück arbeite ich bei Sunrise. Also Zack meinen Tesla und dessen Mobilfunk in der Firma mit den Experten analysiert und herausgefunden es gibt ein BUG in der Software des Modems auf Seiten Tesla. Mit Tesla in Holland die Traces ausgetauscht und Wochen später gab es eine neue Firmware mit dem FIX für das Modem und jetzt ist alles wieder gut.

In den Release Notes stand natürlich nichts drin. Ist auch klar, die Software von einem Tesla ist so unfassbar kompliziert und Verschachtelt da wären dann die Release Notes nicht nur ein oder zwei Screens lang sondern 10 bis 20 Seiten und 90% der Kunden hätten so oder so keine Ahnung von was Tesla da spricht :slight_smile:

Also alles gut so wie sie es machen finde ich

Viele Grüsse und frohe Festtage
Eric

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Rückmeldung

Model X wurde vermessen und auch was ein/nachgestellt. Es war bist auf den Weg/die Zeit für mich kostenlos, da es das SeC Hannover auf Garantie gemacht hat.
Aber wenn sich die neuen Reifen wieder so einseitig abfahren, können Sie auch nichts weiter machen. :unamused: