Tesla & Recht: News aus dem §§-Dschungel

In rechtlicher Hinsicht würde ich die Frage von der tatsächlichen Kapazität und der entnehmbaren Leistung trennen. Der erste Ansatz wäre meines Erachtens zu überprüfen ob die „Bruttokapazität“ denn auch 90 kWh entspricht. Vielleicht kann @ollinord das noch genauer spezifizieren. Danke auch für den Hinweis auf Renault und den Nettowert. Ich denke wir können davon ausgehen dass sie bei Renault bei der Entscheidung ob sie Brutto- oder Nettowert angeben durchaus auch rechtliche Erwägungen angestellt haben…

hier wurde die Tabelle von tornado7 einschließlich 100D gezeigt.
Offenbar kann man beim 100D 98,4% von 100 kWh nutzen, während man beim 90D nur 90,9% von 90 kWh nutzen kann. Am besten schneidet der software limited 60D ab, da kann man 104% von 60 kWh nutzen.

Das ist ja auch alles schön und gut, wenn die Batteriebezeichnungen nur Marketingnamen ohne Einheit sind.

Aber zumindest auf meiner Rechnung ist das eben nicht so. Da steht klar und deutlich 90 kWh.

Ich halte die Diskussion für teilweise fehlgeleitet. Es geht hier darum, welche Eigenschaften seitens des Verkäufers versprochen wurden. Bei der Akku Kapazität, habe ich eine garantierte Zusage für irgendetwas noch nicht gefunden (und würde eine solche auch für den Hersteller, für brandgefährlich halten). Eine Kapazität von 90 kwh heisst nicht mehr als 90 und weder soundsoviel KM noch 90 nachladen.
Das was sich jeder Käufer zu der vom Verkäufer versprochenen Leistung hinzu
interpretierten (gedichteten) Erwartungshaltung / Leistung verspricht, ist meist nicht das, was übereinstimmt. Der ThreaderstellerAnwalt wird hierzu sicher aus dem Privatrecht vieles kennen und dazu auch auf die Probleme der Definitionen sogenannter Produktversprechen hinweisen können.
Es müsste, zum Thema Akku, mittlerweile klar sein, dass die Erwartung des Kunden häufig nicht mit dem Leistungsversprechen übereinstimmt.
Ehrlich gesagt finde ich auch das diskutieren darüber grenzwertig, plus minus ein paar kwh!
Der Spruch, ich habe 90kwh bezahlt und will die haben, ist insoweit unmöglich als dass man vermutlich die 90 bekommen hat, wenn auch nicht für das nutzen kann, was man möchte (Reichweite).
Beim Verbrenner ist zum Beispiel ein Mehrverbrauch von 10 % zu akzeptieren, wenn man transferiert, wäre ein 90er Akku mit 81 kwh noch zu akzeptieren…

P.S. Danke @ teslaundrecht, interessanter Fred

Ich habe übrigens noch immer nicht ein Dokument aus meinem Account zurück, welche (Rechnungen, etc. alles was ich von Tesla zum Fahrzeug bekam) „einfach mal“ verschwanden. Mails an Tesla: schwarzes Loch. Ich sage Euch, das ist extrem frustrierend.

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@Kapazität: Solange die Reichweite stimmt, ist es aber doch eigentlich egal wie viel drauf oder drin steht. Bei BMW waren auch irgendwann beim z. B. 330i keine 3L Hubraum mehr drin.

Mich interessiert mehr wie weit die Kapazität bis zum Garantiefall abrutschen darf. Klar, da sollte man wissen wie viel entnehmbar ist. Aber schneidet man sich da nicht selbst ins Bein? Wenn man jetzt sagt der 90er hat nur 80 und dann kommt Tesla und sagt, von 80 bis 75 (die man vielleicht einklagen will) sind es ja nur 5 Verlust, was willst du?

Beim graduellen Verlust denke ich nicht, das man da Ansprüche gelten machen kann (innerhalb der bekannten Grenzen).

Evtl… Spannend wäre noch die Frage, inwieweit ein sprunghafter Verlust (sofern das vorkommt) als Defekt bewertet werden kann.
D.h. zum Beispiel durch einen Softwareeingriff oder durch Defekte im Akku (z.b. durch Erschütterungen u.a. dekontaktierte Einzelzellen).

Ich denke, da gibt es einen allgemeinen Fall und einen speziellen Fall.
Im allgemeinen Fall würde ich erwarten, dass man einen 90 kWh Akku bekommt, wenn das auf der Rechnung steht. Sonst ist es aus meiner Sicht Etikettenschwindel.
Streiten könnte man sich höchstens darüber, ob es 90 kWh Brutto (sind es laut wk057 ja auch nicht) oder Netto (wirklich messbar und entnehmbar) sein müssen.

In meinem speziellen Fall ist nun die ladbare Kapazität auf 73 kWh gesunken, die real entnehmbare auf sicher noch deutlich weniger. Da kann man sich also noch darüber streiten, ab wann der Akku ein Garantiefall ist. Wenn wir mal 70% in den Raum stellen, geht es dann um 70% von 90 kWh? Und geht es um real entnehmbare Kapazität?

Das muss doch mal geklärt werden. Was spricht denn dafür, das unklar zu lassen?

Cko, ist eventuell Dein BMS sagen wir mal verwirrt? Immerhin bist Du unter 0% gefahren und eventuell braucht es ein paar Ladungen zum Kalibrieren… ? Oder hast Du extrem oft auf 100% geladen?

Ich frage weil dein Akku jünger ist als meiner, und du lediglich 40000 km mehr draufhast. Wenn ich von 0 auf 100% laden würde, würde dort eine 8 vorne stehen und dass Tesla plötzlich im Jahr 2016 andere/schlechtere? Akkus verbaut hat glaube ich auch nicht.

Aber ich glaube wir werden so langsam offtoppic :confused:

Spannend. Ich habe bei meinem 100D MX 93,7 kWh „nominal full pack“. In der Rechnung stehen explizit 100 kWh.

Das BMS ist vielleicht auch ein wenig verwirrt, daher hat es ja den 100% Punkt falsch eingeschätzt und gemerkt, dass die Ladeschlussspannung bei angezeigten 97% erreicht war. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass ich so weit leer gefahren habe, dass diverse Meldungen kamen und die gestrichelte Begrenzungsline recht weiter runter war. Und dass ich danach bis zum Erreichen der Ladeschlussspannung voll geladen habe. Das war ja schon viel mehr als man in der Praxis machen will.

Extrem oft auf 100% geladen? Nein, sehr selten. Ich lade immer nach Ankunft auf 50% und unmittelbar vor einer weiten Fahrt mal auf 90-95%. Vielleicht alle 4 Monate mal auf 100% und dann auch nur unmittelbar vor der Abfahrt. Ich lade auch deutlich mehr AC als DC, verhalte mich also insgesamt eher akkuschonend. Umso enttäuschender, dass der Akku unterdurchschnittlich ist.

@teslaundrecht Was mich mal interessieren würde. Unsere Politiker versuchen ja seit Jahren das Gesetz zu beschließen, eine Steckdose auch in Sammeltiefgaragen zu bauen, auch wenn die Eigentümer ein Problem damit haben.

Nicht falsch verstehen liebes Forum, ich wäre sehr dankbar wenn dieses Gesetz endlich beschlossen wird, jedoch jetzt die Frage an den Anwalt.

Ist das denn überhaupt möglich? Meine Zweifel liegen nämlich daran, ob man einen Vermieter das ja sein Eigentum ist überhaupt verpflichten kann? Gibt das die Gesetzmäßigkeit überhaupt her, oder wird das so ein Ding wie unsere Ausländermaut?

Ausnahmsweise könnte man hier in DE auch einmal eine vernünftige Regel aus AT übernehmen.

Zusammengefasst gilt hier, dass Mitbesitzer einen wichtigen Grund (deutlicher Nachteil) haben müssen, um kleinere Veränderungen am Gemeinschaftseigentum zu blockieren. Wenn ein solcher nicht vorliegt (was gegebenfalls gerichtlich festzustellen ist), können solche Eingriffe nicht verhindert werden.

Zivilrechtlich sind dann natürlich alle anderen Eigentümer schad- und klaglos zu halten, durch solche Maßnahmen (d.h. die Kosten für den Ein-/Umbau muß derjenige tragen, der das beauftragt bzw durchführen lässt).

Fragt mich nicht, wo genau in den österreichischen Gesetzen das jetzt steht, ich habe dies nur von einem Freund vernommen, der sich auf Miet- und Wohnrecht spezialisiert hat. Ich hatte dieses Thema, das in DE der Einbau von Steckdosen von einem einzelnen Mitbesitzer „einfach so“ (d.h. ohne Grund) per Veto verhindert werden kann, ihm gegenüber erwähnt. Und er meinte, in AT lässt sich solch eine Blockadehaltung nicht durchsetzen.

Bei mir in der (Gemeinschafts)garage war es vor knapp 20 Jahren überhaupt kein Thema, eine Stichleitung von meiner Wohnung über den Steigschacht bis zu meinem Parkplatz verlegen zu lassen; Kosten und Erhaltung muß ich tragen, aber da wurde das auch von keinem Miteigentümer irgendwie negativ aufgenommen (vielleicht auch, weil zeitlich zu weit bevor das ein Thema wurde).

edit: Habe hier dies gefunden: https://www.rechtambau.at/anderung-von-wohnungseigentumsobjekten-was-darf-ein-wohnungseigentumer/

Leider ist noch nicht einmal meine Eigentümerverwaltung fähig, das neutral zu sehen. Mein Plan war einen Elektriker zu holen und ihn eine Schuko Steckdose bzw. einen Campingstecker installieren zu lassen.

Auf der Eigentümersitzung, hat allerdings die Verwaltung zwar das Thema abstimmen lassen, haben allerdings gleich zu Anfang davon abgeraten, da ja das Auto während des Ladevorgangs zu brennen anfangen kann.
Dementsprechend wurde einstimmig abgelehnt.

Aber wie gesagt meine eigentliche Frage an den Anwalt ist, ob man den Vermieter gesetzlich dazu zwingen kann das man sich einen Steckdose in seinem (Vermieter) Eigentum installieren lassen kann (natürlich auf meinen Kosten.

Allerdings habe ich mir das mal durch den Kopf gehen lassen und sehe da tatsächlich ein Problem. Damit würde ja der Staat seine Entscheidung untergraben.

Nur noch zur Info, meinem Vermieter ist es egal, aber unsere Eigentümerverwaltung hat keine Ahnung von der Thematik.

ich hoffe du hast den fakt aufgezeigt, das verbrenner etwa 10x bis 15x häufiger in flammen aufgehen und dementsprechend nun keine benzin, diesel, erd- oder flüssiggas fahrzeuge in der garage zu finden sind?

ausser natürlich ältere fords bei denen ein brand praktisch garantiert war (des nachts am parkplatz…)

so ein unfug!

Da kannst du genauso gut mit der Wand reden, die gibt dir wenigsten keine unsinnigen Antworten

Wohnungseigentümergemeinschaften meidet man als Anwalt gerne :wink: (es gibt aber natürlich auch Kollegen, die sich darauf spezialisiert haben)

Soweit ich es sehe gibt hier folgendes Urteil des LG München I die Rechtslage noch zutreffend wieder:
[url]https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/ladestation-fuer-elektroauto-in-der-tiefgarage_258_365134.html[/url]

Aber es ist wohl etwas Bewegung in der Sache:
[url]https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/elektroauto-ladestation-am-stellplatz_84342_376068.html[/url]

Danke für die Antwort. Meine Frage geht in eine andere Richtung. Die Frage die sich mir stellt ist, ist es eigentlich mit dem GG, BGB oder was auch immer vereinbar, das der Staat so tief in das Vermieterrecht eingreifen kann (darf), das er ein Gesetz durchbringen kann, das jedem erlaubt eine Steckdose zu montieren zu dürfen?

Ich meine das ist ja sein Eigentum, dementsprechend stellt sich mir die Frage ob das Gesetz überhaupt stand hält?

Es ist ja keine Verschlechterung oder Enteignung. Der Staat darf auch Gesetze zum Brandschutz, gegen Emissionen etc. pp. erlassen, die Du als Eigentümer befolgen musst. Eigentum verpflichtet auch.

Du mischst zwei Dinge. Der Vermieter soll in SEIN Eigentum eine Dose einbauen dürfen - warum das bisher so erschwert war, wissen die Rechtshistoriker :wink: - und was das Eingreifen angeht: Da geht viel. Z.B., der Vermieter meiner Ferienwohnung hatte Trinkwasser aus seinem eigenen Brunnen - seit 200 Jahren - und man hat ihn problemlos gezwungen, sich an die gemeindliche Wasserversorgung anzuschließen :mrgreen:

Versteht das nicht falsch, ich wünsche mir ja eine Steckdose, da ich ja genau in der Situation bin (siehe oben).
Ich war mir halt nur nicht sicher ob dieses Gesetz dann auch standhält.
Nicht das dann irgendein Vermieter vor Gericht zieht und dann das Gesetz wieder einkassiert wird (Ausländermaut lässt grüßen :wink:)