Tesla & Recht: News aus dem §§-Dschungel

Einige haben hier im Forum berichtet, dass Tesla Geld verlangt, wenn eine Überprüfung der Batterie aufgrund Reduzierung der Ladeleistung und/oder der Kapazität nach Update 2019.20.1 gewünscht wird und die Batterie dann ohne Fehler diagnostiziert wird. Nach meiner Interpretation Deines Textes ist das dann rechtswidrig und muss nicht bezahlt werden - korrekt? Oder ist die geänderte Ladekurve und reduzierte Ladeleistung kein Mangel in rechtlichem Sinne?

Das ist in der Tat ein spannendes Thema (siehe auch meine Beiträge in diesem Thread zum Thema Kapazität).

Welche Kapazität muss ein „90kWh“ Akku neu haben?
Was ist Kapazität in diesem Zusammenhang? Entnehmbare Energie (Kundensicht)? Ladbare Energie (denkbare Sicht)? Summe der theoretischen Zellkapazitäten (denkbare Sicht)? Noch weniger (vermutlich Tesla’s Sicht)?
Wie stark darf diese Kapazität im Laufe der Zeit abnehmen?
Der Tank eines Verbrenners darf ja im Laufe der Zeit nicht kleiner werden.

Ist es also ein Mangel, wenn ein Akku obiger Kundensicht nicht entspricht?

Nach der Definition von teslaundrecht darf es auf jeden Fall nichts kosten, ihn in dem Fall zu prüfen, oder?

Ich denke, dass es einen Grund hat, dass Tesla keine expliziten Zahlenangaben, wie S100, oder P85 … mehr macht, sondern nur noch von Long Range, Short Range … spricht.

Ja, auch da hat Tesla schnell gelernt.
Aber in meinem Kaufvertrag steht noch 90kWh…

Edit Zitat

Ich verstehe nicht woher Du eine „Definition von teslaundrecht“ hast :question: , es wurde eine BGH Urteil angesprochen, in welchem die zurzeit verbraucherfreundliche Regelung „man muss kein Fachmann sein“ und „was einem dann Mangelhaft vorkommt (kommen darf)“ angesprochen sowie auf die Einzelbetrachtung (wie im Recht IMMER!) hingewiesen.

Also „auf jeden Fall nichts kosten“ ist (damit) Quatsch… :mrgreen:

Deine Fragen finde ich gut (darum scheint es ja vielen zu gehen, und es sind Fragen und nicht ableitbare Rechte…
Daraus ergibt sich eben „was wurde beim Autokauf versprochen (im Sinne von Hersteller Eigenschaften Versprechen)“ und da fangen meist die Probleme an. Hier wird sich ergeben, dass ein „vermeintliches Verspechen (Reichweite)“ mit einem plus/minus (wahrscheinlich 10-15% hoch runter) ergeben könnte (KONJUNKTIV!), zumindest sind bei Verbrennern die zu akzeptierenden Verbräuche in dieser Region und gerichtlich schon entschieden (auch wenn ich von minus Verbräuchen, also weniger als im WLTP angegeben noch nie gehört habe :mrgreen: )

Und nebenbei, ein Tank wird ja auch nicht kleiner (Thermodynamik und so, die im Verbrenner verbaute Batterie hingegen sehr wohl… und da reden wir davon, dass keiner nach zwei Jahren auch nur ansatzweise auf kulante Regelung hoffen darf, wenn die Kiste nicht mehr anspringt. Hat mal jemand die Starterbatterie geloggt?)

Hallo Roy,

ich hatte den Fall das mein Model S sich plötzlich „tot“ stellte, ich konnte es weder öffnen noch sonst etwas machen. Nach „Starthilfe“ durch den ÖAMTC ging alles wieder, 2 Tage lang, dann wieder das gleiche Problem, Starthilfe…läuft. Bin dann zum Servicecenter gefahren wo dann nach kurzer Diagnose ein fehlerhaftes, bzw. unterbrochenes Softwareupdate, als Problem benannt wurde. 2 Tage später, das alte Problem. Wieder zum Servicecenter, dort wurde gesagt das Auto müsse ein paar Tage unter Beobachtung gestellt werden. Auf meine Frage was ich in der Zwischenzeit machen soll wurde mir gesagt da sie ein 12V-Problem vermuten und ich ausserhalb der Garantie bin, können sie mir einen Loaner geben und ich, wenn es die Batterie sein sollte, pro Tag 120,-€ für den Loaner zahlen müsste. Als Kulanz wurde mir zumindest der erste Tag umsonst gegeben.
3 Tage später bekam ich per SMS die Mitteilung mein Auto sei fertig und ich könne es abholen. Vor Ort gab es die Erklärung: Ein Massekabel von der 12V-Batterie zur Karosserie sein korrodiert und habe diesen Fehler produziert. Auf meinen Einwand das die 12V-Batterie erst im Februar gewechselt worden war und dort nicht ordnungsgemäss gearbeitet wurde, sagte der Werkstattleiter das die Rechnung inklusive 3 Tage Loaner „aufs Haus“ gehe. Im Gegensatz zu früheren Besuchen erhielt ich auch keine schriftliche Rechnung, also war für mich alles erledigt.

Das war im September 2019. Anfang Dezember erhielt ich eine Mail von Tesla das ich mein Limit ausgeschöpft hätte und ich doch die ausstehenden Beträge zahlen soll. Dazu gehörten der Austausch der beiden Feststellbremszylinder hinten mit etwas über 1.200,-€, die 85,-€ für das Aufspielen des angeblich vorher nicht korrektem Softwareupdate und 245,-€ für die Überprüfung und Instandsetzung des Massekabels.

Die ersten beiden Beträge hatte ich direkt überwiesen und, mangels Rechnung und anderslauternder Erklärung des Servicecenters, die Dritte natürlich nicht.
Dies habe ich Tesla unter Beilegung der Überweisungsbelege mitgeteilt und damit scheint es sich auch erledigt zu haben, da bis zum heutigen Tage keine weitere Nachricht gekommen ist.
Anfangs hatte ich überlegt auch die 85,-€ für die, meines Erachtens, unnötige Softwareaktualisierung zurückzufordern, jedoch war mir der relativ geringe Betrag den Ärger nicht wert ( Beweisführung, etc. ).

Alles in Allem kann ich nur sagen das die Leute im Servicecenter hoch motiviert sind und sehr kulant, die Buchführung bei Tesla in den letzten Monaten dafür eher, milde gesagt, chaotisch ist.
In 3 Tagen kann ich wahrscheinlich mehr darüber sagen, da ist Scheinwerfertausch angesagt, inklusive der neuen Situation das meine Versicherung den Tausch übernimmt, abzüglich der Selbstbeteiligung von 350,-€. Kann sicher heiter werden.

to be continued…

Viel Glück wnsche ich Dir.
Wo bist Du jetzt versichert? Ist das so eine Art Garantieversicherung?

Danke schön, ich bin bei der VHV in Österreich versichert und habe eine Teilkasko inklusive Parkschäden und Vandalismus.

ok, Danke fr die Info.
Was sind das für Schäden an deinen Scheinwerfern?

Hallo Christoph,

ich habe eine Frage zu den Garantiebedingungen von Tesla. Über diese Frage wurde im Forum schon an anderen Stellen mehrfach diskutiert, jedoch meines Wissens nach ohne befriedigendes Ergebnis. Sollte hier im thread schon etwas dazu stehen, reicht ein link zum entsprechenden post, habe jetzt nicht alles gelesen.

Hauptsächlich geht es mir um die Frage welche Garantiebedingungen für mein Fahrzeug gelten, und ob Tesla diese im Nachhinein ändern kann.

Nach Kauf des Autos von privat im Frühjahr 2016 habe ich mir die Bedingungen aus meinem myTesla account heruntergeladen und gespeichert. In diesem Dokument steht nirgendwo ein Datum des Inkrafttretens. Jetzt liegt im meinem myTesla account ein Dokument mit geänderten Garantiebedingungen, in welchem auf der ersten Seite vermerkt ist: „Datum des Inkrafttretens 1. Februar 2019“.

In den neuen Bedingungen ist neben anderen geänderten Formulierungen unter anderem Folgendes enthalten:

In dem Dokument von 2016 wurden nirgendwo Softwareupdates erwähnt. Weder als Ausschlußkriterium für Garantieleistungen bei Nichtinstallation, noch an irgendeiner anderen Stelle.

Wie ist das aus juristischer Sicht zu bewerten? Welche Garantiebedingungen gelten für mein Fahrzeug? Und kann Tesla diese rechtswirksam im Nachhinein ändern?

Danke schon mal im Voraus!

@ Roy,

es sind keine sichtbaren Beschädigungen zu erkennen, nur das innen dicke Tropfen sind, die auch nicht mehr bei Scheinwerferbetrieb durch die Wärme der Xenon-Brenner wegtrocknen. Ich vermute das die Dichtung des Scheinwerfers entweder spröde, oder nicht direkt sichtbar gerissen ist.

@dixi

Die Garantie ist in § 443 BGB legaldefiniert. Vorliegend ist, vereinfacht ausgedrückt, beim Kauf die Garantiezusage mit Bestandteil des Kaufvertrags geworden. Nach jüngerer Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 15.06.2016, Az. VIII ZR 134/15) ist die Herstellergarantie bei Fahrzeugen von solcher Bedeutung, dass deren Fehlen (wenn sie denn vom verkäifer fälschlicherweise versprochen wurde) sogar als Sachmangel einzustufen ist.

Von den Verpflichtungen einer derartigen Garantieerklärung kann sich der Garantiegeber NICHT einseitig lösen. Ein nachträgliches Unterschieben ungünstigerer Garantiebedingungen durch Aktualisierung der Dokumente im Account ist meines Erachtens sittenwidrig i.S.d. § 138 BGB.

Ich hoffe das beantwortet deine Frage :slight_smile:

Hallo Christoph

Ich lese diesen Faden gerne mit. Es ist wohltuend, dass du mit deiner expertise hier zur fachlichen (juristischen) Einschätzung vieler Fragen der Nutzer eine klasse Beitrag leistest - und das ganze „ehrenamtlich“ ( wenn am Ende für dich ein Mandat rauskommt haben hier sicher die wenigsten etwas dagegen) es trägt dazu bei, manche emotionale Diskussion zu versachlichen .

Dafür wirklich ein herzliches Dankeschön . Denn damit macht das tff einen positiven Schritt in die Richtung der Qualität der Umgangsformen wie ich sie vor drei Jahren zu Beginn meiner Teilnahme hier wahrgenommen habe.

Nochmals : DANKE und bitte weitermachen…

Gruß Markus

Recht vielen Dank, das beantwortet meine Frage soweit hinreichend.

Ich hoffe ja, dass es nie aus dem genannten Grund zu einem Streitfall mit Tesla kommen wird. Falls doch weiß ich aber nun, dass die Garantiebedingungen zum Zeitpunkt des Kaufes maßgeblich sind. Und nicht die, welche Tesla irgendwann später im myTesla account hinterlegt hat.

Nicht nur die Garantiebedingungen von Tesla sind betroffen, sondern es ist bei vielen anderen Firmen aller Branchen Gang und Gäbe geworden, Unterlagen nachträglich zu ändern oder ganz „offline zu stellen“.
Auch Betriebsanleitungen, Explosionszeichnungen und Dokumente sowie Vertragsbestandteile aller Art werden mit der Begründung, daß ja online alles viel besser und einfacher für den Kunden ist, vom Anwender nicht mehr gesichert oder hinterfragt, bis es nach einigen Jahren zu spät ist.
Daher empfehle ich jedem, alle Arten von Unterlagen, die zu seinen angeschafften Geräten gehören entweder noch auf Papier, oder doch wenigstens als PDF oder Bildschirmfoto sicher abzuspeichern. - ja ich weiß, die Bequemlichkeit…

Danke für die positiven Rückmeldungen. Und volle Zustimmung an @Modellbau-Borchert - die Beweissicherung ist die Mutter aller erfolgreicher Rechtsdurchsetzung :wink:

Natürlich geht es hier weiter mit allen Fragen rund um Tesla und das gute Recht. Dass es so viele Fragen werden die sich um das Verhältnis zwischen Tesla und Kundschaft drehen, hätte ich anfangs nicht gedacht, und eher auf Unfallproblematiken getippt. Zwar ist Ersteres hochspannend, wernn aber zwischendrin mal jemand hier Zweiteres auftischt, auch gerne :slight_smile:

Gibt’s bei Softwareparametern eigentlich keinen Bestandsschutz?

Recht haben und Recht bekommen steht dann noch auf einem anderen Blatt.

Wie wäre es mal mit einer Klärung des Preiswuchers bei Ladestationen?
Aktuell will (ab 01.02.2020) Ionity von Direktkunden 0,79€ von Kunden über andere Netzwerke ca. die Hälfte?

Und 0,79€/kWh ist das Doppelte des Marktpreises.

Wucher? Hier wird keine Notsituation ausgenutzt und es gibt auch keine Monopolstellung von Ionity. Ionity kann doch die Preise machen wie sie wollen. Ob ich als Verbraucher die annehme, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Hier muss ich @PowerMike zustimmen. So unverschämt es ist, so wenig gibt es eine rechtliche Handhabe dagegen. Es regelt letztlich die Nachfrage, ob diese Preisgestaltung bestand haben wird.