Speicher aus dem Netz laden

Nun, der Netzbetreiber hat das für die Genehmigung in unserem Fall nochmals als Bedingung definiert. Als wir diese Genehmigung angefragt hatten wollte Tesla die Powerwall noch nicht ohne schriftliche Genehmigung des NB für Netzbezug freischalten.

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Ich habe das Gefühl, dass bei dem Thema ganz viel Halbwissen unterwegs ist (bei mir nicht mal das :grinning:). Und nein, nur weil der Netzbetreiber sagt, das ist so, heißt es nicht, dass es wirklich so ist. Beim Thema iMSys z.B. sieht man ja auch ganz gut, was man von deren Meinung halten kann…
Ich kann meinen Speicher aus dem Netz laden, theoretisch kann dies sogar der Hersteller (sonnen), um das Netz zu entlasten. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass das auch „legal“ ist (werde bei Gelegenheit aber nochmal in meinen Unterlagen nachsehen).

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Es geht ja auch um das Kassieren einer Subvention (EEG-Vergütung) für Graustrom, indem man gekauften Strom wieder ins Netz einspeist. Betrifft also nur PV-Anlagenbetreiber bzw. von denen diejenigen, die dem EEG unterliegen.

Nein, ursprünglich geht es um das reine Laden aus dem Netz.

Puhh, die Diskussion ist ja auch wieder spannend:

Man kann sich natürlich darüber Gedanken machen über was man sich Sorgen machen kann.

Ob man den Strom aus dem Netz in den Akku eines BEV oder in den Hausakku lädt, ist ja technisch das Gleiche und somit für das Netz nicht relevant. Will sagen: Ob mein MY mit 11kW Strom aus dem Netz zieht, oder mein LG-Hausakku mit 5kW Strom einspeichert ist dem Netz vollkommen egal. Technisch möglich und unbedenklich, da sind wir uns wohl einig.

Wenn man ein EFH mit Wallbox und evlt. noch eine Wärmepumpe hat, dann ist der Hausanschluss auch entsprechend dimensioniert. Ob da mein Hausakku aus dem Netz lädt oder nicht, stört also niemanden (abgesehen davon dass man mit Automation auch noch regeln könnte, das WP, Wallbox und Hausakku aufladen nicht gleichzeitig stattfindet).

@JuGreen
Also: Who cares? Wer will mir das wie nachweisen? Wie sollte der Netzbetreiber das mitbekommen? Soweit ich weis, gibt es in Deutschland noch keine Strompolizei, also worüber unterhalten wir uns hier?

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Nunja, wenn z.B. Dein Akku in Brand gerät (das kommt tatsächlich vor) und Deine Hütte abbrennt, dann gibt es Ermittlungen, bei denen eventuell heraus kommt, dass der Hausakku ins Netz einspeisen könnte…

Das „Können“ ist doch nicht das Problem. Nur das „Dürfen“.

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Wenn er in Netz einspeisen könnte, dann wird unterstellt, das er das auch tut?

Man kann hier auch den Strauch hinzaubern, hinter dem sich der nächste Räuber positioniert ?!?
Die Tesla PW2 kann den geladenen Strom gar nicht ins Netz einspeisen, jedenfalls tut sie das bei mir nicht. Ich habe die Freigabe seitens Westnetz meinen Akku aus dem Netz zu befüllen,
das geht meist so mit ca. 2kW +/- (ab und an auch mit 4-4,5kW)… Tesla hat mir die Funktion via Anruf bei Tesla Energy innerhalb von 1-2 Minuten freigeschaltet.

Hier wird geholfen: 089 550520235 (Ihr müsst in der Folge dazu die Fernwartungsfunktion in der App für die PW freigeben, dauert dann keine Minute).

Geht und … ist auch notwendig, um gerade bei Nutzung eines variablen Tarifs die Spitzen abzufedern. Alles andere macht einfach wenig Sinn.

Warum sind wir Deutschen eigentlich immer so negativ gepolt und suchen das Haar in der Suppe, nach dem Prinzip … „JA, ABER“ ?!?
I don’t know … Neid, Frust, Kamerad Wachtmeister in der Nachbarschaft … schlimm , aber c’ est la vie :sunglasses: :popcorn:

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Und E3DC kann es vom Werk aus ohne weiteres Zutun.

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Ich habe bei mir alles von Fronius / BYD. Da kann ich auch problemlos in der GUI einstellen, dass ins Netz mit wählbarer Leistung eingespeist wird. Andersrum kann ich auch einstellen, dass aus dem Netz geladen wird.

Nochmal zur Klarstellung:
Es geht nicht um das Einspeisen ins, sondern um das Laden aus dem Netz.

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Ja. Und weiter oben wurde nur noch die Einschränkung hinzugefügt, dass wenn man zusätzlich eine EEG Anlage betreibt, das Einspeisen des vorher vom Netz geladenen Strom technisch nicht möglich sein darf. Dann ist ja alles gesagt :stuck_out_tongue_winking_eye:

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Die PV-Erzeugung hat heute leider nicht ausgereicht, um den Speicher so zu füllen, dass er bis morgem früh zu den ersten Sonnenstrahlen ausreicht. Da der Preisunterschied ab heute Nacht nicht groß genug ist, um den Speicher zu laden, probiere ich mal etwas (für mich) Neues, was auch für die nächsten Monate interessant sein könnte:
Statt den Standby-Strom heute Nacht in den „günstigen“ Zeiten aus dem Speicher zu nehmen, beziehe ich ihn aus dem Netz, damit der Speicher morgen früh in den teureren Zeiten genutzt werden kann.

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Meine PV kann technisch nicht einspeisen, ich bekomme keine Förderung.
Speicher (selbst gebaut) kann ich laden wie ich will, einzig Lade/Entladeverluste regeln die Nutzung. In meinem 48V System und 10 Jahre alten Asia WR das Problem. Bei modernen WR und >400V sind die Verluste mehr als halbiert, da ginge das eher

Habe dieses Jahr zum ersten Mal einen flexiblen Tarif (Tibber), mal sehen ob das im Winter funktioniert. In jedem Fall kann ich den Netzbezug zeitlich variieren und auch ohne Ladung des Speichers vom Stundentarif zu profitieren

Mein erster PV Speicher vor 10 Jahren war mein Gabelstapler. Die werden immer aus dem Netz geladen, eine Regulierung betrifft nur EEG geförderte Anlagen.

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Das ist ein Gerücht, tatsächlich gibt es beim Marktstammdatenregister keine besondere Anmeldung für Speicher die aus dem Netz geladen werden können. Der VNB will es nur wissen wenn Du aus dem Speicher in den Grid einspeist.

Für Speicher die ab 1.1.24 installiert wurden kann man diskutieren ob sie nach 14a EnWG als steuerbare Einrichtung gelten, auch das wäre lösbar indem man nicht mit mehr als 4,2kW lädt.

Beim Bayernwerk muss man auswählen, wie der Speicher genutzt werden, davon hängt auch die Genehmigung oder Nachrüstungen ab.

Passus:

Betriebsart Speicher: Speicher ohne Bezug und ohne Lieferung von elektrischer Energie aus bzw. in das öffentliche Netz (Standard)

Wird für die Solarteure/Elektriker sogar als Standardantwort empfohlen.

Die Bayernwerke sind eine der vielen E.ON-Töchter, die sich die Zahnlosigkeit der BNetzA zunutze machen und in Formularen und Prozessen Dinge tun die nicht im Gesetz stehen.

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SE hat es einfach so per Update freigeschalten :wink: Zukunft ist heute…

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Bei Huawei braucht man nichts außer Home Assistant:

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