Das Urteil bezeiht sich auf Bauteile die eine eigene amtliche Bauartgenehmigung brauchen, es ist im Text aufgeführt auf welche Teile das zutrifft.
Spoiler gehören nicht dazu, denn eine amtliche Bauartgenehmigung ist etwas anderes als eine ABE. Eine Leuchte oder Anhängerkupplung hat ihre eigene E-Nummer, ein Spoiler nicht.
Desweiteren gilt, wo kein Kläger da kein Richter.
Gerne, hier gibt es ein Thema in dem der User Evissa fleissig über alle Typgenehmigungen von 3 und Y und die Änderungen in diesen berichtet:
Kannst ja mal alle durchklicken, es steht immer da „no spoiler“.