Vom Gedanken her vermutlich nicht, denn einmal dürfte ein Tesla-Besitzer auch mal mit einem anderen E-Auto eine bestimmte Ladesäule anfahren und müsste laut LSV dort auch laden können. Umgekehrt, den Fahrer eines Tesla-Leihwagens kennt der „Ladesäulenbetreiber“ nicht namentlich, dann kann er ihm auch nicht das Laden ermöglichen.
Tesla DeC / SuC also auch bald mit EMVCo-Kartenterminals Wie von euch bestellt…
Wenn ich mir diesen LSV-Kram zu Gemüte führe, fällt mir Henryk M. Broder ein:„Deutschland ist ein Irrenhaus. Könnte man die Bundesrepublik überdachen, wäre es eine geschlossene Anstalt.“
Das ist mir durchaus klar Ist aber auch bei Sprit so. Es gibt die freien Tankstellen die von den großen immer mehr an die Wand gedrückt werden, die Tankstellen an manchen Supermärkten die nicht zwingend Gewinn erwirtschaften müssen und dann im Endeffekt eine Handvoll Großkonzerne.
Dass es solche Preismodelle gibt ist bekannt und nicht außergewöhnlich. So etwas kann es natürlich auch an Ladesäulen geben.
Mir ging es aber um Privatpersonen. Da zahl ich an der Tanke auch nicht mehr als der Golf wenn ich mit dem Daimler vorfahre.
Aber in dem Weg ist das PoS-Terminal doch gar nicht drin. Abgerechnet wird doch auch jetzt schon, ob dann nach der Abrechnung die Forderung per Kreditkarte, Bankeinzug oder von mir aus auch Barzahlung beglichen wird, sollte egal sein.
Die Person, die das Auto fährt ist doch nicht Vertragspartner beim Ladevorgang sondern die Person, die den Account hat, über den das Fahrzeug abgerechnet wird.
Hatte wir glaube ich damals im LSV-Thread schon diskutiert. Hat sich da bei der Novelle der LSV etwas geändert? Falls nicht gehe ich davon aus, dass sich an der Legalität der SuCs so wie von Tesla umgesetzt nichts geändert hat.
Entweder die Teile sind seit einiger Zeit illegal, es ist nur noch niemand erfolgreich dagegen vorgegangen oder die Teile sind legal. Dann werden Sie aber von der Kartenleserpflicht wohl auch nicht tangiert.
Doch, es braucht eine zertifizierte Schnittstelle zum POS-Gerät und die gibt es meines Wissens bisher nicht.
Ja, aber für die Abrechnung bisher ist der komplette Weg RFID-Leser->Stromzähler->Abrechnungsdienstleister zertifiziert.
Mit einem POS Gerät wird ja nur der letzte Schritt ersetzt und da gibbet aktuell keine Lösung für, die schnell umsetzbar ist.
Die direkte Zahlung an der Ladesäule wird immer teurer oder gleich teuer sein, als für Vertragskunden. Alles andere würde die Voraussetzungen des Marktes völlig auf den Kopf stellen. Da ist es doch dann egal, ob zwischen den Automarken noch Unterschiede gemacht werden.
ich habe damals mit dem i3 an den EnBW-Säulen, wo das möglich war, auch teilweise mit der Kreditkarte bezahlt, aber nur, weil die Säulen noch nicht in Hubject eingebunden waren. Die Preise waren damals einfach 5€ pauschal, das wusste man. Aber mittlerweile ist das viel zu kompliziert.
Lasst uns nicht wie beim Verbrenner „tanken“ denken, sondern eher wie beim Haushaltsstrom „Liefervertrag“. Aus den angebotenen Verträgen kann ich mir einen aussuchen, dessen Preismodell mir passt, und wenn der Hersteller meines Autos einen exklusiv für seine Kunden anbietet: Warum nicht?
Und dann soll bitte meine App oder Karte, oder mein für Plug&Charge registriertes Auto, auch in ganz Europa zu diesen Bedingungen akzeptiert werden. Das wäre doch noch viel einfacher, als irgendwelche ad-hoc-Zahlungen an Säulen mit PIN usw. Dafür sollte der Gesetzgeber sorgen, und nicht für eine Aufrüstung mit Kartenlesern…
Der Weg ist Stromzähler -> Abrechnungsdienstleister -> Zahlungsdienstleister.
Daran ändert sich nichts, wenn an der Säule eine Kartenterminal klebt, die Kartendaten in der App eingeben werden oder das Guthaben per Apple Pay erhöht wird.
Nicht? Ich denke schon, dass es ein Unterschied ist, wenn da neue Hardware vorgeschrieben wird.
Denn die Daten müssen ja irgendwie vom Zähler zum Abrechner/Zahlungsdienstleister kommen.
Aktuell ist das meines Wissens Software, die die Daten von der Säule ins Netz befördert.
Erinnere Dich daran, wie lange die GLS-Girocard-Sache gebraucht hat, bis es zugelassen wurde…
Das verstehe ich nicht, das PoS-Terminal wird doch nicht zur Abrechnung gebraucht, sondern zur Bezahlung. Ich sehe nicht, was an der Bezahlung eichrechtsrelevant sein soll. Messung und die aus der Messung resultierende Abrechnung sind doch bereits eichrechtskonform umgesetzt.
Der Bezahlvorgang hat doch nichts mit der Messung und Abrechnung zu tun, sondern ist nachgelagert. Vielleicht stehe ich gerade völlig auf dem Schlauch, aber die Bezahlung per PoS erfolgt doch erst, wenn abgerechnet ist. Vorher weiss doch kein Mensch, welcher Betrag überhaupt zu zahlen ist.
Ich will mit Kreditkarte bezahlen können.
Wenn eine Schnittmenge von Ladesäulen dann noch Payback oder spezielle Tarife anbieten - ist doch okay.
Ich lade X das kostet Y und das POS-Gerät macht nichts weiter als Y auf meiner Kreditkarte zu belasten. Was muss da zertifiziert sein. Entweder es werden Y abgebucht oder es ist falsch. Fertig.
Meine Fresse - kein Wunder wird in diesem Land an einem Flughafen über 10 Jahre gebaut.
In der Mitteilung bei heise ist folgendes zu finden:
„Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie begründet das damit, dass die Möglichkeit, sich mit einer PIN zu legitimieren, nicht nur bauliche Veränderungen nach sich zieht. Denn die Ladesäulenmodelle müssten erneut mess- und eichrechtlich zertifiziert werden.“
Die neuen Ladesäulen müssen mess- und eichrechtlich zertifiziert werden.
Es wird sich zeigen, welche Auswirkungen das auf den Ausbau der Ladestellen haben wird.
Die Transaktionsaufforderungen an ein PoS von einem zertifiziertem Kassensystem aus, das auch eichrechtliche relevante Preisbestandteile enthält (z.B. Lebensmittelwaage), wurde mutmaßlich auch in Kombination der Vorschritften für EMVCO- und eichrechtlichtlich zertifiziert.
Da es solche Kombi-Zertifizierung für die Domäne „Ladesäulen“ bislang nicht gibt, werden sie erst erfolgen müssen. Der Verordnungsgeber rechnet mit 500 € Zusatzkosten pro Ladesäule pro schreibt dazu im Anhang:
Für die Implementierung des einheitlichen Bezahlsystems wird eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2023 gewährt, damit im Falle einer erforderlichen Neukonstruktion der Ladesäule die Durchführung eines mess-und eichrechtlichen Zertifizierungsverfahrens gewährleistet werden kann.
Ja, die Definition des „öffentlichen Ladepunktes“ wird mit dieser LSV-Novelle erstmalig erneuert.
Jedenfalls bekommt die BNetzA jetzt im Zuge der LSV-Novelle erweiterte Handlungsmöglichkeiten für „unwillige“ Ladesäulenbetrieber:
Die BNetzA kann zukünftig eine Nachrüstung von Ladepunkten verlangen, wenn die technischen Anforderungen nach § 3 Absatz 1 bis 5 oder die Anforderungen an das punktuelle Aufladen nach §4 LSV nicht eingehalten werden. Die BNetzA gehtvon 50 Fällen pro Jahr aus und schätzt den Zeitaufwand auf 240Minuten pro Fall.
Naja, mit ner Übergangsfrist von 3 Jahren sollte das eigentlich umsetzbar sein.
Wenn es dann überhaupt noch öffentliche AC Säulen gibt und nicht nur DC-HPC-Hubs…
Und was ist mit CPO’s wie Allego die aber kein MSP sind und eigentlich auch nicht sein wollten.
Es muss ja jetzt jeder CPO quasi zu einem MSP gedrängt werden damit man unabhängig vor Ort abrechnen kann.
So schöne CPO unabhängige Tarife wie der Mobility+ könnten auf Dauer verloren gehen und jeder CPO ruft dann eigene Preise für die EC Kartenzahlung auf.