Fahrzeug ersteigert aus Insolvenz

Nein. (Ausnahme vielleicht in einem Pixar Film)

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Halt mich für blöd , aber ich hab keine Ahnung

Warum rufst du nicht mal bei der Hotline an und fragst was du mit der Meldung anfangen sollst. Da wird man dir uU auch sagen wie hoch der Saldo ist. Da kannst du auch erklären, dass du den Wagen aus einer Insolvenzmasse gekauft und nichts mit den Auslagen zu tun hast und sie den Ausstand an den Insolvenzverwelter melden sollen.
Fordere auch ein, dass der Wagen so wie er ist für den SuC freigeschaltet wird und mache ihnen klar, dass jegliche Abbuchung des Saldos von deinem Zahlungsmittel unmittelbar zur Anzeige gebracht wird und du einen Rechtsbeistand einschalten wirst.

Das habe ich schon gemacht, mehrfach, leider ohne Erfolg, solange der Wagen nicht zugelassen ist und in der App eingebunden ist

Wann wird er denn endlich angemeldet?

Steht ein paar Beiträge oben…

Ah ok, danke! Das hatte ich beim durchfliegen übersehen. Ich bin gespannt wie es weiter geht. :grin:

Ja. Bevor der Wagen nicht zugelassen und das Profil geändert ist, wird sich da nichts ändern.

Eine Begleichung der Schulden bei Tesla durch den Schuldner ist abzuraten, da er einen Schuldner bevorzugen-, er damit seine Obliegenheiten verletzten und seine RSB gefährden würde.

Warten wir die Zulassung und die Einbindung ins Profil ab.

Habe ich, und genau deshalb genau so geschrieben. Warum sollte der TE Schulden begleichen die der Vorbesitzer angehäuft hat. Deswegen den SuC zu sperren ist halt absoluter Schwachsinn, die Forderungen sind beim Treuhänder zu stellen.

Achso, falls das relevant ist, der Besitzer war eine Firma

Das ändert nicht viel.

Bei einer Insolvenz bekommt man meistens nichts oder kaum etwas.

Daher versucht Tesla es jetzt wohl mal beim Käufer, obwohl da absolut kein Rechtsanspruch besteht.

Naja so lange der Wagen nicht angemeldet und mit dem Profil des Käufers verbunden ist, ist es doch logisch, dass am Suc nicht geladen werden kann. Ob Tesla die Auslagen vom Käufer haben will ist doch eher die Annahme, aber nocht unbedingt der Fakt. Mehr kann man erst dann sagen, sobald angemeldet und in der App zu sehen. Abwarten.

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Dass die „Schulden“ nur pillepalle sein können, erschließt sich mir nicht.
Was wenn der Vorbesitzer gerade erst FSD gekauft hat, es bereute und deshalb einfach die Kreditkarte aus der App entfernt hat (oder eine abgelaufene/gesperrte drin hat).
Wenn ein Konkurs läuft, ist das doch auch möglich.
Sind dann doch 7800€, richtig? Kein Pillepalle.
Tesla muss doch sagen dürfen, was noch aussteht.

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Die Ansprüche hat Tesla aber gegen den ehemaligen Eigentümer, nicht gegen das Fahrzeug oder den neuen Eigentümer. Hat Tesla (oder sonst irgendjemand) Rechte am Fahrzeug, hätte es m.E. garnicht erst veräußert werden dürfen, das wäre dann ein Fehler des Insolvenzverwalters.

Nein dürfen Sie nicht, weil es den Käufer weder betrifft noch irgendwas angeht, welche Schulden der Vorbesitzer hat oder hatte.

Das fällt ganz klar unter Datenschutz.

Und nach Ummeldung, darf auch nichts gesperrt oder kassiert werden.

Es wäre jedoch möglich, dass es trotzdem versucht wird.

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Kommt darauf an was du unter „Rechte haben“ verstehst. Bei einer Insolvenz geht es ja gerade darum, die Masse zu verwerten und den Gläubigern eine quote zu zahlen. Würden einzelne gläubiger ihren Kram zurück holen oder anderweitig verwerten, wäre das eine gläubiger Bevorzugung.

Was ich nicht verstehe, was eine Zulassung mit Besitz oder Eigentum zu tun haben soll und warum dies Voraussetzung fuer die APP ist. Wird ja schliesslich auch nicht geloescht wenn ich abmelde, weil mein Privatgrundstueck groesser als die Reichweite ist . Wie immer wird eine Firmenarbeitsweise als „geltendes Recht“ verkauft.

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Wenn dein Name im Brief eingetragen ist, bist du in der Regel Eigentümer oder Besitzer des Autos.

Das ist keine 100% sichere Überprüfung, aber recht zuverlässig und meistens als Nachweis für den Kauf akzeptiert.

In Kombination mit den Dokumenten aus der Versteigerung sollte es eigentlich keine Probleme mehr geben.

Die Handhabung bei Tesla entspricht nicht immer den Europäischen Gesetzen, aber mit etwas Nachdruck werden die doch eingehalten.

Wenn du den Wagen gleich in der App haben willst, wirst du ihn wohl zulassen müssen, wenn die das fordern.
Ob das jetzt dem lokalen Recht entspricht oder nicht, kann ich nicht beurteilen und wird kurzfristig nichts ändern.

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Kommt halt drauf an, was Du so für Rechte hast, im Falle der Sicherungsübereignung wäre das Fahrzeug Bestandteil der Insolvenzmasse, Du würdest aber bevorzugt befriedigt (Absonderungsrecht). In dem Fall wäre die Verwertung ok, aber der Käufer hätte trotzdem nichts mit den „Schulden“ zu tun. Hast Du einen Eigentumsvorbehalt, steht das m.E. einer Verwertung entgegen, weil Du ein Aussonderungsrecht geltend machen kannst.

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Soweit ich weiß, kann ein Leasingfahrzeug nicht versteigert werden.

Das geht zurück an die Leasing Gesellschaft.

Wurde das Auto gekauft, kann es mit allen anderem Firmeneigentum versteigert werden und wird ohne Belastung, sowie ohne Gewärhleistung ersteigert.

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