Also wenn Schulden des Vorbesitzers bei Tesla bestehen und diese Schulden für Tesla uneinbringlich sind, wird es Tesla so wie immer machen, und den Weg des geringsten Widerstandes nehmen. Und versuchen das Geld vom neuen Eigentümer holen. Spätestens beim Hinterlegen einer neuen Zahlungsweise wird das Geld eben VON DIR abgebucht. Wenn diese Schulden nicht im Kaufvertrag angeführt wurden (und Du diesen zugestimmt hast), ist das natürlich Betrug oder Unwissen des Insolvenzverwalters oder Verschweigen des Vorbesitzers.
Und dann wird’s natürlich kompliziert.
Natürlich bist Du rechtlich gesehen auf der „richtigen“ Seite und kannst die Summe einklagen.
Nur wenn Du keine Zahlungsweise angibst (oder das mit Tesla vereinbart wird), wird Dich Tesla auch nicht an einem Supercharger laden lassen.
Nur von wen willst Du die Summe dann einklagen? Vom Vorbesitzer (der möglicherweise nach Urteil und Rechtstitels gar kein Geld hat), von Tesla (da die ja die Geldmittel dann von deinem Konto abgebucht haben), oder vom Insolvenzverwalter (der nicht die nötige Sorgfalt an den Tag gelegt hat)?
Also ich würde, die € 200 bis € 300 schlucken, es sei denn Du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Doch genau so ist das - der Kaufvertrag für bewegliche Dinge wie ein Auto muss nicht mal schriftlich fixiert sein; wortlos eine Zeitung am Kiosk auf den Tresen legen; 1 EUR hingeben und schon ist der Kaufvertrag geschlossen.
Als Nachweis ist ein schriftlicher Kaufvertrag hilfreich, aber keine zwingende rechtliche Vorgabe - rechtlich substanziell ist ein Autokauf eben wie ein Zeitungskauf zu betrachten.
Warum? Je nach Zahlungsmittel lasse ich das zurück gehen und weiss zumindest mal den offenen Saldo. Wenn es ein paar Euro sind - wäre mir „Wurscht“ - hängen da aber ein paar Hundert Euro drin natürlich nicht…
Die Frage ist ob Tesla auch mit anderen offenen Rechnungen so verfährt, und die Ladungen am SuC sperrt.
Das Interessiert Tesla einen Dreck. Sorry wenn ich das so hart schreiben muss.
Mein altes Fahrzeug was bei Tesla in Ankauf genommen wurde lief auf meinen Vater, der zu dem Zeitpunkt leider noch 3 Wochen auf Kreuzfahrt war.
Der Original Kaufvertrag lief auf meinen Namen, mit meiner Unterschrift und meinem Zahlungsnachweis. Den Brief hatte ich dabei, es war ersichtlich dass das Auto nur eine Zulassung hatte.
Er konnte mir keine Vollmacht unterschreiben und seinen Perso nicht kopieren. Aussage am Telefon von mehreren Sachbearbeitern und einen Teamleiter in der Finanzabteilung:
Da können wir nichts machen, rechtlich gehört Ihnen das Fahrzeug nicht.
Ich weiß dass das falsch ist. Du weißt das das falsch ist, ist bei Tesla halt mal wieder anders in den Richtlinien.
Musste dann 3 Wochen warten bis er wieder da war, am nächsten Tag konnte ich den Tesla anmelden und direkt abholen.
Und das läuft bei Zahlungsrückstand vermutlich genauso. Solange der Brief keinen neuen Eigentümer hat passiert da sehr wahrscheinlich einfach nichts.
Jepp, vertippt bzw. Durcheinander gekommen - siehe oben ^.~
Das steht auf einem völlig anderem Blatt - häufig meinen Firmen sich um geltendes Recht nicht kümmern zu müssen - bei mir sind sie da an der falschen Adresse. Ich rate jedem sich nicht alles gefallen zu lassen, auch bei den Behörden nicht: einst kaufte ich einen Oldtimer BJ63 der seit über 20 Jahren stillgelegt war; es gab nichtmal beim KBA noch Daten, so wollten die den Wagen als „Neufahrzeug“ ohne Kat (was gar nicht zulässig wäre) zulassen, auch ohne H-Kennzeichen - „kann man nichts machen“ - Doch kann man!
Nachdem dann Jaguar Deutschland binnen 2 Tagen(!!!) mir die komplette Historie der Erstauslieferung geschickt hatte, gab es weiter „geht nicht“ - bis dann der Dienststellenleiter antanzen durfte - der war nett und es ging dann doch!
Aber nochmal zum Thema zurück:
Fehler: das Auto hätte so nicht versteigert werden dürfen, da nicht lastenfrei und noch Rechte Dritter darauf sind.
Der IV hätte die Forderung von Tesla mit an die Forderungsanmeldung schreiben müssen, der Saldo müsste dann von Tesla gelöscht werden.
Der Fehler liegt beim IV - nicht bei Tesla - ich würde mich mal an den wenden!
Nie und nimmer würde ich das machen.
Wenn ich einen gebrauchten verbrenner kaufe und der vorbesitzer hat an der Tankstelle anschreiben lassen, käme ja wohl niemand auf die Idee, dass ich das nun zahlen muss.
Außerdem sind das offenbar Insolvenz Schulden. Eine Begleichung käme einer Gläubiger Bevorzugung gleich.
Ja genau, nur in der App möglich. Die Meldung kommt vermutlich davon, dass der Vorbesitzer seinen Account entfernt hat und jetzt kein Zahlungsmittel mehr hinterlegt ist. Ich konnte damals direkt vor Ort das Fahrzeug zu meinem Account hinzufügen und dann passte alles.
Ich kann mir nur vorstellen, dass das mit einer hinterlegten Kreditkarte passiert ist.
Angenommen Tag A wurde geladen, wie oft auch immer. Abrechnung erfolgt zwar auf die CC direkt, das Geld wird aber meist erst nach 48-72h dem Händler/Dienstleister gutgeschrieben. Also Tag C oder D.
Wenn nun an Tag B das Verfahren eröffnet wurde, wird die Bank ja direkt darüber informiert. Dann schlagen dort alle Systeme zum Gläubigerschutz zu und nichts geht mehr. Kein Geld raus, nur noch rein.
Wenn nun nicht zig Autos im gleichen Konto hinterlegt waren sollten die Schulden nicht gerade hoch sein. Ausser es war ein Geschäftsauto, da könnte ein ganzer Fahrzeugpool dranhängen.
Ich würde auch ein Zahlungsmittel hinterlegen und sehen wie viel abgebucht wird. Gegebenenfalls die Abbuchung zurückbuchen lassen.
Natürlich hat der neue Eigentümer keine Verpflichtung das zu zahlen, aber wenn sich Tesla quer stellt, dann bleibt das Auto vielleicht wochen- oder monatelang stehen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Klar, kann man wieder Schadenersatz fordern, aber man hat damit viel zu viel Ärger, in meinen Augen.
Das Risiko die Abbuchung zu erlauben ist überschaubar, in meinen Augen.
Etwas OT: ja, genau so macht das Tesla, wie ich leider selber erfahren habe. Mein Model S ist so alt, dass es noch sein Leben lang an Superchargern kostenlos laden darf. Deshalb habe ich nie nach Rechnungen fürs Laden geschaut; bis mir das Laden dort gesperrt wurde, als Tesla mir - natürlich zu Unrecht! - einmal eine Ladung berechnet und, als diese Rechnung nicht beglichen wurde, die Superlader gesperrt hat. Es hat mich einige Mühe und Wochen gekostet, bis ich wieder kostenlos laden konnte.
Hätte ich damals schon in der App eine Zahlungsmethode hinterlegt gehabt, hätte Tesla die unberechtigte Rechnung einfach daraus beglichen, und ich hätte - wer weiß wie lange - meinem Geld hinterherrennen müssen.
/OT
Nach der Insolvenz ist zu spät. Während der Insolvenz kann sich der Gläubiger beim zuszändigen Insolvenzgericht auf die Gläubigerliste setzen lassen und somit die Forderung anmelden. Viele Gläubiger machen das meist nicht. Am Besten gleich zu Beginn und vor dem Prüfungstermin. Dies ist übrigens nicht Sache des IV sondern muss direkt an das Gericht geschickt werden. Vom IV erhält der Gläubiger lediglich die Info, dass das Verfahren des Schuldners nun eröffnet ist, wer der IV ist, der Schuldner einen als Gläubiger angegeben hat und ggf. Die Unterlagen für das Gericht. Sofern dies nicht passiert ist, lassen sich Insolvenzen über www.insolvenzbekanntmachungen.de einsehen. Solche Verfahren sind öffentlich.
Wenn Masse vorhanden ist - so wie hier z.b. das Auto- dann wird diese zunächst für die Kosten des IV bzw. Nach Ende des Hauptverfahrens, mit dem Beginn Wohlverhaltensphase der Treuhänderkosten sowie Gerichtskosten -kurz: Verfahrenskosten- verwendet. Anschliesend erhalten die Gläubiger den Rest der Masse.
Ich denke aber, dass es hier, wie beschrieben, darum geht, dass das Auto noch nicht zugelassen ist. Solche Schulden sollten nicht Fahrzeugbezogen sein.
Ps. Egal ob eine Forderung bei Gericht angemeldet ist, oder nicht, mit der Restschuldbefreiung lassen sich die Forderungen nicht mehr eintreiben. Dies gilt nur für Schulden, die vor Beginn der Insolvenz enstanden sind (abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen). Ab der Eröffnung der Insolvenz fallen neue Schulden nicht in das Verfahren.