Die Schulden sind Fahrzeug gebunden und solange die nicht beglichen sind, ist eine Ladung am supercharger nicht möglich, lt Aussage von Tesla, ganz egal wann er anmeldet wird und somit in der App ersichtlich wird
Dann musst du das mit Tesla halt so klärten. Mal anrufen oder vorbei gehen. Mit der App wird das vermutlich ein aussichtsloses Unterfangen
Und ansonsten, Rechtsschutzversicherung sollte bei der Tesla-Checkliste ja gleich unter Spaltmass drauf sein, musst halt am Ende vor Gericht ziehen damit die das einsehen
Ehemalige Schulden muss Tesla beim Vorbesitzer holen, im schlimmsten Fall mit Gläubigerverfahren oder Inkassobevollmächtigten.
Ist und sollte nicht dein Problem sein.
Dort läuft ein Inkasso oder Insolvenzverfahren, alle Schulden sind damit hinfällig und dem Treuhänder zu melden.
Mal die Hotline anrufen und darauf hinweisen - spätestens bei Ummeldung, wenn das Auto in Eigentum und Besitz auf dich offiziell übergegangen ist haben Sie keine Wahl.
Geht es diese Meldung? Da reicht es manchmal aus wenn eine Zahlungsmethode hinterlegt. Wenn ein Gebrauchtwagen zum Verkauf steht, ist dieser manchmal an keinen Account gekoppelt.
Warum seit Ummeldung; der TE ist bereits Eigentümer und auch Besitzer, Beides wird nicht durch Zulassung begründet; ist eben keine Immobilie - selbst wenn er den „Brief“ nicht hat - ist er schon Eigentümer.
Tatsächlich würde ich mal versuchen ein anderes Zahlungsmittel zu hinterlegen, sollte die Forderung in die Insolvenzmasse gefallen sein, wird Tesla sein Geld gar nicht oder nur zu teilen wieder sehen; das sollte aber wie gesagt nicht Dein Problem sein.
Falls es Dir möglich ist, würde ich mal mit allen Papieren und dem Wagen zum SuC fahren, damit die die Sache an einer höheren Stelle eskalieren können; so einfach wird sicher kein normaler Mitarbeiter in diesen Sonderfall Forderungen aus dem Account löschen können/ dürfen.
Das ist schön, nur ein Kaufvertrag gilt eben nicht als Eigentumsnachweis, könnte jeder aufsetzen. Nur die eingetragene Person im Brief ist nunmal offiziell der Besitzer und verantwortliche Person.
Solange in den Datenbanken für diese VIN der Vorbesitzer geführt wird tut sich da nichts.
Wenn das so wäre, dann könnte ich das Auto ja nicht anmelden, denn das kann doch nur der Besitzer (der dies eben mit Kaufvertrag beweist), so zumindest mein Verständnis.
Anders herum: wozu bräuchte man einen Kaufvertrag, wenn damit nicht der Besitz-/Eigentümerwechsel definiert wird?