Fahrzeug ersteigert aus Insolvenz

Wie der Titel schon sagt, habe ich ein Model 3 aus einer Insolvenz ersteigert, nun habe ich folgendes Problem

Es ist ein Saldo vorhanden am supercharger und ich kann das Model 3 erst nach Zulassung in die Tesla App einpflegen,

Vielleicht ist der alter Besitzer ( Fahrer) hier??

TF-OO***E

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Und was genau ist das Problem? :thinking:

Ich möchte gerne die Summe des saldo s wissen.

Außerdem wäre die Übertragung von alten auf neuen Besitzer einfacher

Bei Versteigerungen erwirbt man Dinge eigentlich lastenfrei, sodass dich die Schulden des Vorbesitzers nicht interessieren müssen.

Wenn der Vorbesitzer das Auto aus seiner App gelöscht hat, ist es eigentlich recht einfach das Auto in die App zu bekommen.

Einfach Fahrzeug hinzufügen, Fahrgestellnummer eingeben und Kaufvertrag, bzw. Rechnung hochladen, oder so ähnlich.

In deinem Fall wäre das wohl der Beleg von der Versteigerung.

Ist bei mir aber schon länger her.
Eventuell hat sich da inzwischen was geändert.

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Danke,

Tesla will eine Zulassungsbescheinigung, aber wir wollen das Fahrzeug erst in 4 bis 6 Wochen anmelden

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Das weiß ich halt nicht

Rechnung mit VIN habe ich natürlich und das Fahrzeug an sich auch

Die (Supercharger-)Schulden des Vorbesitzers gehen dich nichts an.

Es geht auch so mit den vorhandenen Dokumenten ganz einfach.

Dann warte einfach so lange.

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Die Schulden sind Fahrzeug gebunden und solange die nicht beglichen sind, ist eine Ladung am supercharger nicht möglich, lt Aussage von Tesla, ganz egal wann er anmeldet wird und somit in der App ersichtlich wird

Der Schuldner ist nicht das Fahrzeug.

Es kann natürlich einfacher sein, ggf offene Rechnungen selbst zu begleichen, als sie beim ehemaligen Besitzer einzufordern.

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Kann man den mehr als 1-2Mal Laden ohne das es bezahlt wurde? Mehr als 100€ können es dann kaum sein

Dann musst du das mit Tesla halt so klärten. Mal anrufen oder vorbei gehen. Mit der App wird das vermutlich ein aussichtsloses Unterfangen :smiley:

Und ansonsten, Rechtsschutzversicherung sollte bei der Tesla-Checkliste ja gleich unter Spaltmass drauf sein, musst halt am Ende vor Gericht ziehen damit die das einsehen :frowning:

Ehemalige Schulden muss Tesla beim Vorbesitzer holen, im schlimmsten Fall mit Gläubigerverfahren oder Inkassobevollmächtigten.
Ist und sollte nicht dein Problem sein.

Dort läuft ein Inkasso oder Insolvenzverfahren, alle Schulden sind damit hinfällig und dem Treuhänder zu melden.

Mal die Hotline anrufen und darauf hinweisen - spätestens bei Ummeldung, wenn das Auto in Eigentum und Besitz auf dich offiziell übergegangen ist haben Sie keine Wahl.

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Vielen Dank für die schnellen Antworten, ich werde das Fahrzeug nächste Woche anmelden und dann weiter schauen

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Manchmal ist es schon schockierend was Tesla Mitarbeiter so verzapfen…

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Geht es diese Meldung? Da reicht es manchmal aus wenn eine Zahlungsmethode hinterlegt. Wenn ein Gebrauchtwagen zum Verkauf steht, ist dieser manchmal an keinen Account gekoppelt.

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Warum seit Ummeldung; der TE ist bereits Eigentümer und auch Besitzer, Beides wird nicht durch Zulassung begründet; ist eben keine Immobilie - selbst wenn er den „Brief“ nicht hat - ist er schon Eigentümer.

Tatsächlich würde ich mal versuchen ein anderes Zahlungsmittel zu hinterlegen, sollte die Forderung in die Insolvenzmasse gefallen sein, wird Tesla sein Geld gar nicht oder nur zu teilen wieder sehen; das sollte aber wie gesagt nicht Dein Problem sein.

Falls es Dir möglich ist, würde ich mal mit allen Papieren und dem Wagen zum SuC fahren, damit die die Sache an einer höheren Stelle eskalieren können; so einfach wird sicher kein normaler Mitarbeiter in diesen Sonderfall Forderungen aus dem Account löschen können/ dürfen.

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Ja genau diese Meldung, so viel ich weiß kann man eine Zahlungsweise nur in der App hinterlegen und nicht im Fahrzeug, richtig?

Das Fahrzeug ist noch nicht angemeldet und der nächste SuC 140 km entfernt

Das ist schön, nur ein Kaufvertrag gilt eben nicht als Eigentumsnachweis, könnte jeder aufsetzen. Nur die eingetragene Person im Brief ist nunmal offiziell der Besitzer und verantwortliche Person.

Solange in den Datenbanken für diese VIN der Vorbesitzer geführt wird tut sich da nichts.

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Wenn das so wäre, dann könnte ich das Auto ja nicht anmelden, denn das kann doch nur der Besitzer (der dies eben mit Kaufvertrag beweist), so zumindest mein Verständnis.

Anders herum: wozu bräuchte man einen Kaufvertrag, wenn damit nicht der Besitz-/Eigentümerwechsel definiert wird?

'- alfred -