
Verstehe das mal einer. Habe die jetzt nochmal per Mail angeschrieben und damit konfrontiert. Ich bin mal gespannt.
Dachte ich auch, aber ich war beim TÜV in Wiesbaden und die haben im PC die EG Nummer gecheckt: keine AHK im System…
Gerade zugelassen und auch keine AHK eingetragen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das wichtig ist bei einer ab Werk eingebauten. Hat mir die Dame von der Zulassung auch so bestätigt.
Das sah mein TÜV Prüfer anders. Aber ich mach mich jetzt auch locker
Habe meine Zulassungsstelle per Mail damit nochmal konfrontiert und nun folgende Nachricht erhalten:
„Sehr geehrter Herr xxxxx,
der fehlende Teil „WW. AHK LT. EGTG“ im Feld 22 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I kann selbstverständlich nachgetragen werden.
Bitte teilen Sie mir mit, wann sie innerhalb unserer Öffnungszeiten kurz zum Austausch der ZB I in die Zulassungsstelle kommen können.
Zur Erklärung:
Die technischen Daten eines Fahrzeuges müssen je nach Art der Zulassung aus unterschiedlichen Datenquellen des Fahrzeugherstellers gefüllt werden. Offensichtlich passiert es in seltenen Fällen, das hier nicht immer alles übereinstimmt.“
Ich hatte der Zulassungsstelle Hofheim eine Kopie eines nachgetragenen Fahrzeugscheins, ein Schreiben von Tesla hier aus dem Forum und meine Rechnung vorgelegt. Hat alles nichts genutzt. Ich solle zum TÜV.
Meine wurde nun wie angekündigt eingetragen 
Hallo habe gestern auch zugelassen und die AHK unter Ziffer 22 ist leider nicht erwähnt. Habe aber mi AHK bestellt, steht auch auf meiner Rechnung und Bestellbestätigung.
Wenn ich den Thread hier richtig lese gibt es 2 Varianten:
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Textbaustein unter Ziffer 22 nicht notwendig da die Kupplung ein E Zeichen auf dem Typenschild hat. Also kein Grund zur Sorge…
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Textbaustein ist notwendig. Individueller Nachweis vom Hersteller ist notwendig und eine neuer Fahrzeugschein muss ausgestellt werden. (So wie von @UlliMUC beschrieben… )
Ich kenne mich leider gar nicht mit Fahrzeug Zulassungen und Eintragungen aus.
Vielleicht gibt es ja jemanden im Forum der noch mal bewerten bzw. Erklären kann welche Variante zulässig ist und welche vielleicht auch nicht?
Schon mal danke! Wäre schön, wenn ich nicht gleich wieder zum Straßenverkehrsamt muss… 
Nummer 1, da deine AHK eine e-Nummer hat.
Mein MIC SR+, VIN 1100, gebaut am 27.10., hat ebenfalls die AHK nicht eingetragen. Es steht nur die Batteriekapazität drin.
Die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle war überfragt.
OK, „logisch“ betrachtet und nach Rechtssprechung sind EG/ECE geprüfte „Anbauten“ eintragungsfrei.
aber der Zusatz „lt EGTG“ wäre ja dann schon vom Text her nie notwendig gewesen.
Das wäre ja wie ein Entrag „das Fahrzeug ist mit Licht ausgestattet damit es bei Dämmerung und Nacht eingeschaltet werden muss“ … „und hat Reifen, damit es im Straßenverkehr rollt“
also sollte man mal TÜV / Zulassung / Werkstatt fragen, welchen „Sinn“ der Textbaustein in Zeile 22 jemals hatte ??? oder ist es das „ww“ (wahlweise), weil man die Kupplung nach Bedarf abnehmen kann ???
Laut Google:
WW AHK LT.EGTG
Wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegenehmigung
Das Fahrzeug kann mit einer AHK ausgerüstet sein und wenn diese AHK über eine EU-Zulassung für dieses Fahrzeug verfügt, dann ist diese abnahme- und eintragungsfrei.
Ich denke deswegen ist der Zusatz unter Punkt 22 auch optional und nicht unbedingt notwendig.
das meinte ich doch, dies ist doch ein Widersprich einen Textbaustein in Zeile 22 einzutragen, der schon vom Text besagt, dass er nicht notwendig ist ???
Gerade festgestellt, bei mir fehlt die Eintragung auch…
M3 LR AWD 833xxx mit 79kWh Akku im Fahrzeugschein
Genau die gleiche Rückmeldung auch bei mir heute bei der Zulassungsstelle Hofheim. Trotz Rechnung und weiterer Unterlagen keine Eintragung der AHK und der Hinweis, ich müsse erst zum TÜV (sei in Hofheim ja kein Problem, da der TÜV direkt nebenan ist) und dann irgendwann wieder zur Zulassung und eintragen lassen … ich verlasse mich jetzt erstmal darauf, was hier allgemeiner Tenor ist und unternehme nichts weiter in dieser Sache.
Problematisch an der Geschichte ist eigentlich auch nur die Ahnungslosigkeit der Zulassungsstellen. Wenn die mal selber so was sagen würden wie: Wenn die AHK ne EG-Zulassung hat dann ist das nicht notwendig. Aber nein. Da kommt natürlich gar nichts. Man wird eher mit diesem TÜV-Quatsch verunsichert.
Gerade die sollten es ja eigentlich wissen.
Nach Aussage der Dekra ist die Eintragung im Feld 22 nicht notwendig:
„Sehr geehrter Herr Xxx,
AHK werden nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung Feld 22 eingetragen. Hier wird höchstens vermerkt, wenn sich die Anhängelast in Abhängigkeit von der zu befahrenden Steigung ändert.
Bei Ihrem Fahrzeug ist die AHK-Prüfung in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs geregelt. Hier wird nur durch die Anhängelasten (gebremst und ungebremst) darauf Bezug genommen.“
War Hofheim nicht auch die Zulassungsstelle, die den Wagen so falsch angemeldet hat, dass sich der Zoll wegen der Einfuhrumsatzsteuer gemeldet hat? Ich meine doch.
https://tff-forum.de/t/uebersicht-2021-lr-p-batteriekapazitaet-fahrzeugschein/87036/2245?u=airger
Mein Fahrzeugschein wurde soeben angepasst. Zulassungsstelle Frankfurt.
Und damit auch die Batteriekapazität vom 79 kWh auf 82 kWh korrigiert.