ich habe mein M3 LR mit Anhängerkupplung (AHK) bestellt und heute zugelassen. Die Zulassungsstelle in Dachau konnte mir aber an Hand der vorliegenden Papiere (ZB Teil II = Brief und CoC Papieren) und den daraus folgenden Eintragungen im KBA System die Anhängerkupplung nicht eintragen.
Jetzt gibt es vier! Möglichkeiten:
Fahrzeug ist tatsächlich ohne AHK gebaut (worst case)
Papiere sind falsch
Daten im KBA System sind falsch
Zulassungsstelle hat einen Fehler gemacht
Ich habe mal alle Dokumente (ZB Teil 1 und 2, sowie die CoC Brief) angehängt. Vielleicht könnt ihr mir bei der Aufklärung helfen. Abholung ist in sechs Tagen - bis daher möchte ich das geklärt wissen.
Meine Zulassungsstelle hat sie auch nicht eingetragen.
Ich hatte es aber erst zu Hause gemerkt.
Zulassungsstelle hat mir per Mail geantwortet:
bitte entschuldigen Sie die fehlende Eintragung der Anhängekupplung. Diese Eintragung hat noch zu erfolgen.
Bitte kommen Sie hierzu mit dem Fahrzeugschein und Ihrem gültigen Personalausweis / Reisepass vorbei.
Die Eintragung ist kostenlos.
Obwohl ich dir leider nicht sagen kann wer den Fehler gemacht hat.
Ich warte erstmal ab, ob eine dran ist und ob sich die Sache mit der Batterie noch klärt.
Meinung:
Ich habe die Vermutung AAR0028 ist AHK und AAR00027 ist ohne AHK. Aber wer weiß…
Hab grade tatsächlichen meinen Tesla SA erreicht: Fahrzeug hat eine AHK und in den CoC Papieren haben wir sie auch gefunden. Also darf ich wieder auf die Beamten schimpfen…Gott sei Dank
Muss das eingetragen sein? Wenn man die nachträglich an ein Fahrzeug anschraubt muss man das nicht, nicht mal zum TÜV. Oder hat die originale keine EU Zulassung?
Wenn man nachträglich eine AHK anbaut und sie eine ABE (oder wie immer das jetzt heißt) hat muss man die ABE nur mitführen. Wenn es keine ABE gibt muss die AHK eingetragen werden, sofern es gutachtenmäßig möglich ist.
Du hast doch eine Anhängelast eingetragen. Sowohl gebremst, als auch ungebremst und die stimmt sogar mit den Werten aus dem CoC Papier überein. Also kein Grund der Sache nachzugehen.
Wir haben uns die Angelegenheit entsprechend angesehen. Im CoC-Papier wäre eine Anhängerkupplung entsprechend unter Ziffer 52 im CoC-Papier eingetragen. Sofern dies nicht so ist muss ein gesondertes Gutachten einer Prüfstelle vorgelegt werden bzgl. dem Eintrag der Anhängerkupplung.
Ja das ist auch ein völlig normaler Prozess. Wenn ein Fahrzeugtyp mit einer Anhängerkupplung ausgestattet werden kann, werden die gemäß Prüfkatalog mit abgenommen. Diese Eigenschaft wird dann in den Papieren in Form von maximal zulässigen Anhängelasten gebremst und ungebremst vermerkt, vollkommen unabhängig davon ob du eine AHK verbaut hast oder nicht.
Einzige Ausnahmen sind, wenn ein Fahrzeugtyp per se nicht geeignet ist, wie zum Beispiel Seat Leon Cupra oder andere, meist Sportwagen. Hier wurde nie eine Typprüfung mit AHK durchgeführt.