Vielleicht ist der unter dem mittleren Sitz der Rückbank und wird warm. Dann sind alle zufrieden.
Warum kann ich dann in meinem Model 3 drei Sitzheizungen hinten aktivieren? ![]()
Für den mittleren Sitz?
Im LR AWD ist schon immer die gesamte Rücksitzbank beheizbar. Selbst beim SR+ sind die verbaut, aber standardmäßig nicht aktivierbar.
Ja was denn nun?
Ich hätte auch gedacht dass es bei den Wagen mit voller Premium-Austattung dabei ist. Zumindest gibt es dafür einen Button.
Aber wenn man ehrlich ist braucht man das überhaupt nicht, wenn Tesla irgendwo sparen will, dann gerne da.
Tatsache! Mea Culpa, da einfach Unwahrheiten von mir zu geben. Hatte irgendwie in Erinnerung, dass nur links und rechts beheizt sind. Tja dann isses das noch immer auf keinen Fall 
Das sag ich meinen Kindern ! ![]()
So, ein herzliches HALLO in die Runde,
lese fleißig mit, bin aber hier im Forum neu (Treibe mich sonst bei Motor-Talk rum, aber hier ist definitiv mehr los
) Ohne nun die ganzen Diskussionen in diesem Forum neu aufzumachen (ich bin auch der Meinung, erstmal abwarten und dann meckern, aufregen darf man sich aber schon, das geht in Ordnung…)
Wie ist es denn nun: Ich höre immer wieder den Mythos: Wenn Du eine Probefahrt gemacht hast, kannst Du nicht mehr stornieren? Aber in den Unterlagen steht nichts davon, und auch in einem TeslaStore verneinte man mir diese Konseqenz.
Warum frage ich? Naja, mein M3 SR+ ist wohl auf dem Weg, aber ich habe noch keine VIN, keine Rechnung, keine Infos (14.07. bestellt).
Nachdem hier nun viel diskutiert wurde, frage ich mich, wenn ich jetzt am Do. eine Probefahrt mache, kann ich dann meinen Tesla nicht zurück geben, wenn sich doch alles als negativ Bewahrheitet, was zu dem neuen CoC etc. hier schon geschrieben wurde?
In den Unterlagen von Tesla habe ich keine Passus dementsprechend gefunden…
Was meint Ihr? Hat schonmal jemand storniert?
Ich denke schon, dass du stornieren darfst! und selbst wenn es den Passus gäbe, dann könnte er meines Erachtens nur angewendet werden, wenn du Haar genau das gleiche Auto zur Probe fährst, also inklusive der COC Änderungen
Das steht so auf der Kaufabschluss-Seite der Tesla-Webseite:
Heute fällig, um Ihre Bestellung abzuschließen: 100 €.Falls Sie das Auto noch nicht Probe gefahren sind, können Sie es innerhalb von 7 Tagen oder 1.600 km zurückgeben - je nachdem, was zuerst eintritt. Weitere Informationen
Schon in den verlinkten „Weiteren Informationen“ steht dann nix mehr von einer Einschränkung bzgl. Probefahrt, in der Bestellvereinbarung steht davon auch nichts.
Ich war da anfangs auch drüber gestolpert, vermute aber eher, dass das im Sinne von „wenn Sie noch keine Probefahrt gemacht haben, machen Sie die doch einfach nach der Auslieferung“ gemeint ist, so hat es auch meine zuständige Vertrieblerin erklärt.
Denke nicht, dass Tesla da wegen der Probefahrt Ärger macht, aber frag halt im Zweifelsfall nochmal nach.
Du hast - wie bei Onlinebestellungen üblich - ein 14tägiges Rückgaberecht. Auch wenn Tesla zunächst auf der Webseite was von 7 Tagen sagt. In der Bestellbestätigung stehen dann die 14 Tage (und zwar ohne km-Beschränkung!).
Das gilt aber nur für Privatkäufer und nur bei reinem Online-Abschluss. Wer den Wagen geschäftlich kauft, für den sollten aber die 7 Tage trotzdem noch gelten, sind schließlich auch zugesichert.
Da hast Du natürlich recht. Wobei ich halt interessant finde, dass sie da überhaupt unterscheiden. Ggf. gelten die 7 Tage auch bei telefonischen bzw. Bestellungen in einem Store.
Eigentlich wollte ich sagen, dass man überraschenderweise halt eben doch 14 Tage zurückgeben kann (als Online Privatkäufer). 
Weiß es nicht, aber ich vermute mal, die 7 Tage sind das US-Modell, das haben sie für Europa einfach 1:1 übersetzt.
Dann haben sie einen europäischen Juristen drüberschauen lassen und der hat ihnen erklärt, dass sie in der EU halt noch 14 Tage Fernabsatz-Rückgaberecht einräumen müssen, und dann haben sie das halt auch noch in den Vertrag reingeschrieben.
Telefonische Bestellungen sind auch Fernabsatz, also auch 14 Tage Widerrufsrecht.
Bei Fernabsatz gilt trotzdem 14 Tage und alles Geld zurück.
BGB sticht AGB.
Steht m.E. in den Rückgaberichtlinien von Tesla:
"Ziel dieser Rückgaberichtlinie ist es, Ihr Vertrauen in den Kauf eines Tesla-Fahrzeugs zu stärken, und zwar zusätzlich zu allen anderen Rechten, die Sie nach zwingenden Rechtsvorschriften haben und soweit Sie ein Verbraucher sind insbesondere zusätzlich zu dem gesetzlichen Widerrufsrecht."
ist das so? Denn das Fernabsatzgesetzt besagt auch:
Kein gesetzliches Widerrufsrecht bestand bei Fernabsatzverträgen
** zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,*
man kann jetzt sicherlich vortrefflich darüber streiten ob eine geringe Auswahl an Konfigurationsmögichkeiten beim Tesla (hier 4-5 Farben und zwei Innenräume) eine Individualisierung darstellt…aber drauf verlassen würde ich mich nicht. Sagen wir mal so, wer sich durch einen VW Katalog durchgeblättert hätte und dort online bestellen könnte, der hat mit sicherheit ein individuelles Produkt.
Nein, auch bei VW ist das keine Individualisierung. Individualisierung ist es wenn dein Name eingraviert wurde, oder speziell für dich eine behindertengerechte Einstiegshilfe oä montiert wurde.