Änderungen laut CoC ab Mai 2020

Dazu müsste es ein neues Modell sein… Sehe nicht, dass es aufgrund eines - ich nenn es mal „Facelift“ nun zb AVAS verpflichtend sein sollte

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Mit Strg + F kannst du Threads durchsuchen. Es wurde mehrfach geschrieben, dass das nicht kommen wird, weil Facelifts nicht als Neuentwicklung gelten und damit von der Regelung ausgenommen sind :slight_smile:

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Wirklich belastbar war von den bisherigen Aussagen aber keine.
Die belastbarste war noch, dass neu typzugelassene Fahrzeuge eben AVAS-pflichtig sind. Und eine neue Typzulassung haben wir für AAZ zweifellos.

Wäre ja auch nicht zuletzt für den BAFA-Antrag von Relevanz. Falls ein AVAS drin ist, gibt es ja 100 EUR extra (obwohl mir durchaus ein leises Auto lieber wäre).

Genau diese Frage habe ich im Thread BAFA gestellt.
Vielleicht können die ersten Abholer in August die AVAS-Ausstattung klären.

Demnach müssen die Hersteller in der EU ab 1. Juli 2019 alle neuen Elektroautotypen mit einem Warnton ausrüsten, ein sogenanntes AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System).

Der nächste Schritt dann zwei Jahre später: „Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein“, so die Vorgabe der Verordnung.

=>Dann greift sie nicht nur bei der Typzulassung eines Modells,
sondern für jedes neu in den Verkehr gebrachte E-Auto - womit auch Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos sowie elektrifizierte Busse und Nutzfahrzeuge gemeint sind.

Das ist für mich der wesentliche Punkt - der Typ - nämlich das Model 3, ist ja gleich geblieben und den gibt es ja bereits länger als 07/2019
Somit besteht bei aktueller Auslieferung diese Verpflichtung seitens Tesla noch nicht.
Ob sie es dennoch bereits eingebaut haben - :man_shrugging:

Aber wenn der Typ der selbe geblieben ist…warum braucht es dann eine neue Typzulassung und bekommt eine neue Typschlüsselnummer?

Muss aber dazusagen:
Brief und CoC unterscheiden zwischen Type, Variant und Version und der Type hat sich da tatsächlich nicht geändert.

Die zentrale Frage: Wie ist eine COC-Änderung einzustufen?
Bei einer „Neuzulassung“ wäre AVAS Pflicht.

Die COC-Anderung hat ja auch bei der KFZ-Versicherung eine „Auswirkung“.

naja wie weit man sowas treiben kann sieht man ja beim Mercedes G-Modell. Das hat mit dem Ursprungs-Fahrzeug auch nichts mehr zu tun. Kein G-Modell käme nach heutigen Maßstäben irgendwie mit dem Fußgängerschutz konform o.Ä. da halte ich es für durchaus realistisch dass der neue Typenschlüssel keine signifikante Änderung am Typ Model 3 bedeutet. Und soweit ich weiss existiert diese Pflicht auch erst ab Mitte nächsten Jahres für neu entwickelte E-Fahrzeuge. Warum sollte also Tesla im vorauseilenden Gehorsam etwas tun was die EU gerne irgendwann mal hätte.

Da das nicht abschließend geklärt werden kann, bis jemand einen SR+ mit TSN AAZ in Empfang genommen hat, würde ich einfach mit dem BAFA Antrag warten. Eilt ja idR jetzt auch ned wegen ein paar Tagen

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Weil es im Moment ein Aufwand ist die Produktionsstraßen in Bezug auf AVAS für EU-Fahrzeuge und US-Fahrzeuge jeweils umkonfigurieren zu müssen.

Was muss da umkonfiguriert werden? Das System dazu ist schon lange im Model 3 verbaut. Es wird bisher nur nicht genutzt. Das zu aktivieren ist ein simples OTA Update. Und dass sich die US Software von der EU Software unterscheidet, merkt man ja schon alleine am Autopiloten

Berichten aus dem Forum zufolge ist eben gerade der Lautsprecher in den bisherigen EU-Fahrzeugen nicht verbaut.

Beide Aussagen sind nicht ganz richtig.
Die G Klasse entspricht dem aktuellen Fußgängerschutz und musste extra Schutzsysteme dafür entwickeln, um neu zugelassen werden zu können:
Siehe hier.

Und das AVAS wäre für neue Modelle schon seit dem 01. Juli 2019 vorgeschrieben:
Siehe hier.

Die Frage ist nur, ob das auch für Facelifts gilt oder nicht

Sieht bei diesem Video aus Frankreich anders aus:
https://forums.tesla.com/discussion/167182/frenchman-shows-how-easy-to-disconnect-pedestrian-warning-system-speaker-on-his-model-3

Ich hole meines in zwei Wochen ab, spätestens dann muss ich mich nicht mehr auf Internetquellen berufen, sondern werde selbst sehen, was zutrifft :slight_smile:

Abklemmen würde ich aber in Deutschland nicht empfehlen (Betriebserlaubnis!)

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Hätte ich nie vorgehabt. Es ging lediglich darum, dass es scheinbar auch in den europäischen Fahrzeugen bereits verbaut ist…

Schätze in ein paar Jahren werden wir angehalten, weil unser Auto zu leise ist und die überprüfen wollen ob das AVAS bei uns schon Pflicht war :smile:

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Aber selbst dann … Es ist ja das Baudatum des Fahrzeugs nirgendwo vermerkt.
Du hast nur den CoC Zettel und den musst Du ja gar nicht dabeihaben.
Es gibts ja sicherlich Fahrzeuge die sich überlappen zwischen den Typenzulassungen.

Und wenn wir den Wagen nun zulassen wird ja niemand überprüfen ob wir die Quäke nun haben oder nicht … Die Betriebserlaubnis wäre so oder so erloschen wenn wir es laut Typenzulassung haben müssten, es aber nicht im Fahrzeug ist.

Auf der CoC stehts nicht drauf.

Und die „Mehrkohle von 100 EUR“ kriegt man meines Wissens nur wenn man es selbst Nachrüsten lässt und nicht wenn es der Hersteller ab Werk verbaut.

Und dann hast da nachher den fleißigen Verkehrspolizisten, der da mal was gelesen hat und jetzt rausfinden will, ob du nen zulässiges Fahrzeug hast oder nicht - da geht dann wahrscheinlich nen Vormittag für drauf :grimacing:
Naja, spätestens mit Erstzulassung vor Pflichtdatum wird jeder Vorwurf schnell fallen gelassen.

Nö. Serienmäßig geht auch:

Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.

BAFA - Einzelantrag stellen

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