Aber auch für den Performance gibt es bereits Gutachten mit 19’ Rädern.
Bei den Gutachten auf die VIN Nummern und den Bremsscheibendurchmesser vorne (355mm) achten
Ok, also die ABE eines Anbauteils kann die vorgeschriebenen Reifengrößen des COC für ein konkretes Fahrzeug erweitern?!?
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Zumindest eine vom CoC abweichende Reifengröße muss doch eingetragen werden.
Doch das geht, hatte ich schon mehrfach gemacht.
Im Gutachten steht das die Reifengröße nicht eingetragen werden muss wenn die ABE dies freistellt. In der zugehörigen ABE steht dann oft das die Reifengröße nicht nachgetragen werden muss.
Hatte schon 2 HU’s bei denen der Prüfer genau geschaut und akzeptiert hatte.
Offenbar gab es für das M3 SR+ ja tatsächlich eine neue Typenzulassung.
Ist denn schon klar, was das für die AVAS-(Lärmverschmutzungs)-Pflicht für neue Typzulassungen bedeutet? Haben die neuen AAZ-Modelle evtl. serienmäßig ein AVAS installiert?