Änderungen laut CoC ab Mai 2020

https://www.ladehero.de/blog/so-behandeln-sie-ihren-e-auto-akku-richtig

Bis 75KW laden ist beim M3 mal so ganz grob alles im grünen Bereich.

Der C-Wert liegt dann bei ca. 1.

Schnellader halten den Spitzenwert ja auch nicht über die gesamte Ladedauer.

Und das Geldbörse von Elon Musk :wink:

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… und zu Hause nicht laden können…

Ich frage mich das gleiche Lyve, auch wenn die anderen Antworten hier im Chat um etwas komplett anderes dreht^^

Dann antworte doch wenigstens auf den Post dann wissen wir anderen auch Bescheid :laughing:

Könntest du die Typenklassen bitte posten aus deinem Angebot?

Das kann ich dir leider erst Freitag sagen, da ich aktuell im Urlaub bin und die Zugangsdaten zum HUK Portal auf meinem PC liegen… sorry

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Ich habe bei Euromaster als „Tesla-Partner“ Winterräder angefragt. Habe dem Kollegen dann den Fahrzeugschein als Foto gemailt (M3 SR+ AAZ).

Siehe Antwort. Das ist ja was :thinking:

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Öhm…laut meinem COC für das SR+ (AAZ) dürfen da gar keine 20er drauf…

die haben das sicher mit dem Performance verwechselt…

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Der wird den mit dem Performance-Modell verwechselt haben.

Aber auch für den Performance gibt es bereits Gutachten mit 19’ Rädern.
Bei den Gutachten auf die VIN Nummern und den Bremsscheibendurchmesser vorne (355mm) achten

Die musst Du aber eintragen lassen.

in Österreich muss man „alles“ eintragen lassen, auch wenn ABE …
(nur Serienfelgen nicht)
z.B:
https://www.engineer4u.at/typisieren-und-eintragen-das-steckt-dahinter/

(edit: EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen) dürfte reiche, wenn Abmessungen laut Typenschein)

nicht unbedingt. Manchmal steht auch in der ABE das dies nicht notwendig ist auch wenn die Reifengröße nicht in den Papieren steht.

Ok, also die ABE eines Anbauteils kann die vorgeschriebenen Reifengrößen des COC für ein konkretes Fahrzeug erweitern?!?
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Zumindest eine vom CoC abweichende Reifengröße muss doch eingetragen werden.

ein ECE Gutachten sollte aber auch in Österreich ausreichen. Oder täusche ich mich da?

Doch das geht, hatte ich schon mehrfach gemacht.
Im Gutachten steht das die Reifengröße nicht eingetragen werden muss wenn die ABE dies freistellt. In der zugehörigen ABE steht dann oft das die Reifengröße nicht nachgetragen werden muss.
Hatte schon 2 HU’s bei denen der Prüfer genau geschaut und akzeptiert hatte.

https://www.tuv.at/loesungen/infrastructure-transportation/typisierung/genehmigungsfreie-aenderungen/

ok, scheint so zu sein…

Offenbar gab es für das M3 SR+ ja tatsächlich eine neue Typenzulassung.

Ist denn schon klar, was das für die AVAS-(Lärmverschmutzungs)-Pflicht für neue Typzulassungen bedeutet? Haben die neuen AAZ-Modelle evtl. serienmäßig ein AVAS installiert?