PV > 13,8kW also mehr als 3x4,6kW einphasig darf nur durch 3 phasige WR ausgeführt werden.
Auch bei Pv darf die maximale Einspeise Schieflast nicht über 4,6kW sein.
Dies stellen die WR sicher.
Wenn 1 phas WR zu Anlagen > 13,8 zusammengeschlossen werden sollen muss eine technische Einrichtung sicherstellen dass keine Schieflast >= 4,6kW entstehen kann.
Heißt irgend eine steuernde Stelle muss bei Ausfall einer Phase die anderen Phasen auch wegschalten zB
Nach VDE mag es stimmen, solange es für Netzbetreiber nicht sichtbar ist, also zuhause intern passiert, passt es ![]()
Die VDE Vorgaben haben aber alle nur Empfehlungscharakter und haben keinen Gesetzesstatus.
Nach „der VDE“ könnte ich sonst meine 24kW Lampe mit CEE blau Stecker nicht mehr nutzen.
Das ist leider Quatsch. Das Model 3/Y kann einphasig nur 32A. Auch bei 63A Stationen.
Das probiere ich die Tage aus.
Zwar nicht das Laden selbst, aber eine Anzeige sollte schon als Beweis wenn es geht reichen
Das Ist leider auch Quatsch. Du darfst die VDE übergehen sobald Deine Elektroistallation von der Stromleitung getrennt ist (echte Insel).
Sobald Du aber netzgeführt arbeitest darfst Du auch intern keine Geräte über 11kW betreiben ohne diese zu beantragen.
Und ein 24kW einlhasiges Gerät wird Dir heutzutage kein Netzbetreiber genehmigen.
Es gilt natürlich Bestandsschutz. Wenn Du das Ding schon lange genug hast dann darfst es betreiben.
Dann ist ja putzig, das wir die Lampen weiterhin kaufen und auch fleissig verwenden.
Sollte dann vieleicht man jemand dem Marktführer sagen.
Anders als bei US Fahrzeugen ist die Typ2 Ladedose am Fahrzeug nur für 32A ausgelegt, könnte somit bei 48A überhitzen.
Halt jetzt aufpassen. Veranstaltungstechnik hat da weil temporäre Installationen natürlich andere Regeln.
Zuhause privat darfst Du das Ding sicher nicht betreiben.
Auf der Messe oder im Theater ist das widerum was anderes.
Nochmal Verständnisfrage:
Installation PV-Anlage mit 3-phasigem WR und Anschluss ans Netz.
WB mit 22kW und genehmigt (also 32A pro Phase).
PV-Überschussladen mit o.g. Anlage 1-phasig mit 32A von PV direkt ins Auto ohne Netzbezug (also keine Schieflast in Richtung Netzbetreiber).
Hausinstallation ist ausreichend dimensioniert (Leitungen, Sicherungen, Anschlüsse).
Wo ist das Problem?
Technisch kein Problem, genau so mache ich es.
Die VDE wird oft als Norm (Gesetz) verstanden, was sie aber nicht ist. Die VDE hat Empfehlungscharakter und stellt den aktuellen Stand der Technik dar.
Die max Schieflast ist letztendlich nur für den Netzübergabepunkt (Hausanschluss) relevant und muss dort jederzeit gewährleistet werden, weil der Netzbetreiber nur mit diesem maximalen Wert rechnet und seine Infrastruktur entsprechend aufgebaut hat.
Daher dürften die meisten Hauptsicherungen auch 32A sein …
Sollte man aber bei so einem Vorhaben vorsichtshalber prüfen.
Danke, das ist/war auch genau mein Verständnis. Dachte ich hätte irgendwas verpasst.
Die Frage des Threadstarters wurde geklärt und das Thema kann geschlossen werden.
In der Zwischenzeit lade ich den Roadster weiter mit einphasig 63A an der öffentlichen Ladesäule. „Der Neutralleiter kann das ab“, so die Aussage vom Hersteller ABB.
Wo kommt die Info her?
Das Problem ist da, wenn PV und Auto nicht auf der gleichen Phase laden oder wenn Du einen 3phasigen Wechselrichter hast.
Wir ich oben schon einmal geschrieben habe: Man muss wissen was man tut und ergänzend: wissen wie die Verkabelung aufgebaut ist.
Schön, das Deine absolute Aussage von Dir selbst immer weiter aufgeweicht wird.
Wie bereits in einem anderem Thema geschrieben, hat z.B. mein Netzbetreiber keine Probleme mit „Schieflast“. Ich darf ziehen was die Sicherungen hergeben, auch 60A einphasig.
Alles eine Sache der Vertragsgestaltung.
Und ja, auch bei meinem Privatanschluss.
60 Ampere Schieflast hat Dir der Netzbetreiber für Dein privat genutztes (also kein Gewerbe) Haus freigegeben? Sehr ungewöhnlich. Reden wir über Deutschland?
Das wollt ich auch grad fragen.
Den Netzbetreiber der sich in D nicht an die Vorgaben der VDE hällt möcht ich gerne wissen.
Ja richtig die VDE ist natürlich kein Gesetz.
Aber kein Elektriker in D darf gewerblich Instlallationen ausführen die sich nicht an die VDE halten. Dafür unterschreibt er bei der Eintragung ins Installationsverzeichniss.
Die TAB sind zumindest hier in Bayern für arbeiten an Elektrotechnischen Anlagen bindend. Und dort steht das klar und unmissverständlich drin.
Aber ja ich spreche hier nur von und in Bayern. Da weiß ich es sicher. Ob das jetzt in Kiel zB auch so ist kann ich natürlich nur mutmaßen.
Ja, hängt hat davon ab welche TAB der Netzbetreiber zum Vertragsbestandteil macht.
Bei mir z.B. die von 2007, auch jetzt noch werden die auf der Homepage als Vertragsgrundlage genannt.
Mehrfache Nachfrage beim Netzbetreiber ergab, das sich daran auch erstmal nichts ändern wird.
Und auch die explizite Nachfrage nach „Schieflast“ ergab auch, das das kein Problem ist.
Kann damit zusammenhängen, das wir eh einige spezielle Grossverbraucher im Ort und ein eigenes Kraftwerk vor der Tür haben, das ist mir aber eigentlich egal.
Vieles, wo es „im Internet“ heisst, das es „verboten“ sei, erzeugt hier nur belustigtes Lächeln.
Um Deine Verständnissfrage einzeln zu beantworten.
Ich gebe ein Beispiel.
Deine PV mit 3phas WR erzeugt gerade 22kW. Damit speist Dein WR je Phase 32A ins Netz. Dein Haus zieht sagen wir gleichmäßig je 1A pro Phase für den Hausverbrauch. Daraus relustiert eine Einspeisung von 31A je Phase.
Nun beginnst Du auf Phase 1 zu laden mit 32A aka 7,4kW ins Auto.
Dann siehts am Hausanschluß so aus.
Phase 1 zieht 1A aus dem Netz.
Phasen 2 und 3 speisen mit 31 A ins Netz.
Schieflast ist dann 32A also 7,4kW. (Die resultierende Stromdifferenz zwischen den Phasen).
Damit bist Du über der Schieflastgrenze und das ist ganz klar geregelt in Bayern nicht erlaubt. Obgleich es bei dem Hausanschluß sicher funktionieren wird.
Und eine einzelne Schueflast von 32A sicher auch kein Netz in Probleme bringt.
Es geht darum dass das womöglich viele Haushalte in Deiner Gegend machen. Und wenn da eine Schieflast von 500A entsteht dann wird das iwann für das Netz durchaus doof.
Ich hoffe es ist klar geworden.

