85er Akku: Reduzierung der Ladeleistung seit 2019.20.1 (Teil 1)

Datenmaterial könnte sich eventuell über die EMDS e-mobility driving solutions GmbH beschaffen lassen.

Da ich seit dem Kauf 3x mein Handy gewechselt habe, gucke ich mal am Wochenende ob ich noch Bilder und Daten vor dem Update habe.

Ich bin jedenfalls versichert, muss aber gucken ob die auch zahlen würde. Und als CPO hab ich den auch gekauft. Und auch mit dem mündlichen zusagen wie schnell der lädt.

ich hab das ja schon öfters gepostet - ist direkt von Tesla für unseren 85er

in 40 Minuten kommt man jetzt nicht einmal von 20 auf 80%

Vergleich November 2019

8% → 71% in ca. 45 Minuten
71% - 80% dauern ca. 11 Minuten

das hab ich von meinem leider nicht, da ich vor einem jahr noch nicht geloggt habe :imp:

Hallo zusammen und danke an Tesla-Andi für die Einführung. Und ebenso danke an alle die ihr Ladeleid hier gepostet haben, ich war kurz davor einen 85er zu kaufen.

Ich möchte Tesla nun in keinster Weise mit VW vergleichen, aber die Art und Weise wie mit Kunden mit einem Problem umgegangen wird erinnert etwas an die Strategie im Abgasskandal. Versteht mich nicht falsch, ich bin nach wie vor ein großer Tesla-Fan, aber ein fairer Umgang mit dem Kunden ist glaube ich nicht zu viel verlangt.

Gerne bespreche ich mit jedem Interessenten für das weitere Vorgehen die Einzelheiten. Wir können auch den Rechtsschutz prüfen und Deckungszusage einholen. Kosten entstehen nicht, es reicht uns die Übersendung der Tesla-Bestellvereinbarung und der Rechtsschutzpolice.

@liebe Moderatoren, sofern ihr denkt das passt besser in den Marktplatz Thread, bitte einfach verschieben. Ich will nur gerne die Sache voranbringen.

Ich nehme an, da du in deiner Signatur einen Link zu einer Anwaltskanzlei drinnen hast, dass du RA bist, oder in einer RA-Kanzlei arbeitest.

Da könntest du uns ja beraten, was man hier am besten macht - und ob man auch Chancen hat, oder es nur hinausgeworfenes Geld ist!

Danke!

Hallo Walter,

zur rechtlichen Vorgehensweise steht weiter oben schon etwas, ich nehme an Dir geht es um die Erfolgsaussichten. Die halte ich, wenn man die richtigen Betroffenen herausgreift und die Sachlage ordentlich und auch für nicht e-mobilitätsaffine Richter verständlich aufbereitet, für durchaus sehr gut. Da aber gerade bei den ersten Verfahren erhebliche Sachverständigenkosten zu erwarten sind, sind Betroffene mit Rechtsschutzversicherung im Vorteil. Dann ist ein Vorgehen ohne Kostenrisiko möglich.

[url]Heckklappe rastet nicht ein (Fzg. ohne Tech-Paket)]

Kurzes Update: Nach ersten Gesprächen mit weiteren von der Ladeleistungskürzung Betroffenen zeichnet sich eine koordinierte rechtliche Aufarbeitung der Problematik ab. Weitere Interessenten dürfen sich gerne melden. Es besteht dann nicht nur die Aussicht auf schnelleres Laden, sondern auch ein Stück die Rechtsgeschichte im Bereich E-Mobilität zu prägen :wink:

Hallo,

wäre auch interessiert - hab gesehen du bist in Rosenheim - da bin ich ja nicht weit weg von dir! Nähe Kitzbühel!

Frage stellt sich nur, ob das dann mit österr. Recht auch umzusetzen ist, oder gilt da sowieso EU-Recht?

LG Walter

Hallo Walter,
ich melde mich per PM bei Dir wegen der Details.
Viele Grüße
Christoph

Falls ich dran denke, versuche ich mal Dienstag oder Mittwoch anzurufen. Ich leider nur vereinzelte Bilder von davor.

Ich würde ja gerne, aber mit Schweiz wird das nix…

Aber noch eine prinzipielle Frage: sind wir nicht-CPO-Gebrauchtkäufer denn „gezwickt“? Haben auch wir von-Privat Gebrauchtkäufer Aussicht auf Erfolg? Hmm, und wo ich das Auto ja gar nicht von Tesla erworben habe, was erlauben die sich in meiner Software rumzufrickeln?

@AQQU: Als Nicht-Neuwagen oder CPO-Käufer hat man durchaus auch Chancen, nur die Anspruchsgrundlagen können differieren. Dein Hinweis auf das nicht gewollte Update ist berechtigt. Man könnte durchaus an § 826 BGB denken, wenn belegt werden kann, dass Tesla in sittenwidriger, schädigender Absicht gehandelt hat, sprich wenn sie Software bewusst verändert wurde, um zB die Anzahl der Akkuaustausche auf Garantie zu senken.

CPO oder Erstkäufer mach keinen Unterschied. In den Garantiebestimmungen wird extra erwähnt, das CPOs die gleichen Rechte wie Erstbesitzer haben.

@roninBS: die Frage ging um den Gebrauchtkauf von einem privaten Verkäufer (via mobile/autoscout etc.), nicht um CPO oder Neukauf von Tesla, und damit Tesla als Vertragspartner.

Auch ich habe den Eindruck, dass ich mehr verbrauche. Ich lasse in meinem Dashboard die Verauchsanzeige mitlaufen und dort sieht man den typischen Verbrauch. Vorher lag er bei 130 km/h auf der Autobahn bei halbwegs flachem Gelände und wenig bis keinen Beschleunigungs - und Bremsvorgängen bei ca 21 KW/h auf 100 km. Jetzt sehe ich bei gleicher Fahrweise Werte knapp unter 30 bzw. darüber. Selbst in den letzten beiden Wintern hatte ich diese Werte so nicht. Vermutlich hängt das damit zu tun, dass u.a. das Temperaturmanagement der Batterie verändert wurde.

Unterm Strich sind wir wohl mit mindestens drei Verschlechterungen konfrontiert:

  1. Verringerte Ladekapazität ( sieht man sofort )
  2. Längere Ladezeit ( fies, weil man sie nicht sofort feststellt )
  3. Höherer Verbrauch ( oberfies, weil man sie nur mitbekommt, wenn man ganz genau hinsieht )

Ich hoffe, dass wegen dieser Anpassungen jetzt nicht noch irgendwelche Baugruppen aufgeben.
Das ist ein ziemlich dicker Hund.

Ich denke nicht, dass das einen Unterschied macht. Die Garantiebestimmungen machen hier keinen Unterschied. Die gehört der Wagen, also ist die besondere Garantie auch auf Dich übergegangen.

Im Dokument wir von sogen. "nachfolgende"n "Käufer"n "oder Erwerber"n gesprochen. Es ist egal, von wem man den Wagen erworben hat.