WEG-Reform 2020 - Rechtlichen Anspruch einer Ladestation für Eigentümer (WEG) - für Mieter (BGB)

Wir (2 von 22 Stellplätze) haben je eine 3.7kW CEE Dosen genehmigt bekommen.
Damit man kein Angst vor „first come first serve“ hat, haben wir (die ersten 2) sich verpflichtet später beim Ausbau auf Lastmangement mitzumachen, ach wenn es für uns (theoretisch) zu höheren/doppelten Kosten führen würde. Was nicht sein wird, weil wir gleich CAT und 5x6mm² Kabel gelegt haben. Da wir aktuell auch nur mobile „Wallboxen“ nutzen, entstehen auch da kein Zusätzliche Kosten. (Gut, übriggebliebene 5 Euro CEE-Dosen kann ich verkraften).

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