THG-Quote für private Wallbox und privaten Ladestrom

Es klingt eigentlich zu schön um wahr zu sein.

Grundsätzlich kann auch eine Wallbox im privaten Bereich öffentlich verfügbar gemacht werden. Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist also möglich. Ist man bereit, den Strom im Zweifelsfall zu verschenken, muss die Wallbox auch nicht geeicht sein. Wenn man jetzt noch einen Stromzähler für die Wallbox hat, kann man zusätzlich auch noch jede geladene kWh zertifizieren lassen.

Das ergibt 200€ Grundförderung plus einige cents pro kWh.

Kann das wirklich so einfach sein?

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/klarstellung_LSV.pdf%3Bjsessionid=C5E519896F3B6F71BEF35F8ACE0DE7B9?__blob=publicationFile&v=2

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Die standardisierte Datenschnittstelle könnte ein Problem sein. Auch muss man die Wallbox selbstverständlich auch öffentlich verfügbar machen.

Jedoch gibt es darüber hinaus keine (gesetzliche) Hürde für eine öffentliche Wallbox im privaten Bereich, oder sehe ich das falsch? Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur enthält dazu kaum Quellen oder konkrete Verweise auf relevante Gesetze.

Wurde hier auch schon diskutiert:

Ja, zumindest am Rand. Das Thema wurde aber auch immer mal wieder verschoben. Z.B. in diesen, toten Thread:

Wichtig, es geht hier nicht um die THG-Quote für Fahrzeuge, sondern für private Wallboxen

Schon klar.

Lt. Geldfüreauto braucht man nicht zwingend einen Zähler:

Ist halt irgendwie noch alles ziemlich halbgar.

Das ist doch alles ziemlich verrückt. Scheint als wären hier Betrug und Missbrauch vorprogrammiert.

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Hab meine Wallbox letzte Woche bei der Bundesnetzagentur angemeldet aber scheinbar vergeben sie kein Betreibernummer oder es dauert ewig.

Ich glaube die werden schnell das Gesetz anpassen um das zu verhindern und bis dahin keine Anträge bearbeiten.
Nicht wegen dem bisschen Geld, sondern weil die sonst in Arbeit ertrinken.

In dem §3 stehen aber noch andere interessante Vorgaben. Die würden mich eher davon abhalten die paar Euros zu kassieren.
Absatz 5 und 6 insbesondere.

Also man sollte besser eine Beschilderung anbringen, die auf den Ladepunkt und dessen Nutzungsmöglichkeit hinweist.

Was sonst noch?

Falls man die Kfw440-Förderung in Anspruch genommen hat, ist das m.E. erfüllt.

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Seinen moralischen Kompass richten, da es sich um eine Doppelförderung handelt, wenn man die THG-Quote schon für‘s Auto erhalten hat :wink:

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Man könnte allerdings auch statt der Fahrzeugquote die Wallbox-Quote beantragen, weil es insgesamt fairer ist und den tatsächlichen Verbrauch erfasst.

Außerdem wird der Verbrauch eines jeden Autos aktuell doppelt zertifiziert, wenn es nicht an einer privaten Wallbox lädt. Einmal pauschal für den Halter und dann nochmal über den Ladestrom, der einem Anbieter gutgeschrieben wird.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, zur Gewährleistung der technischen Sicherheit, der technischen und betrieblichen Flexibilität von Energieanlagen sowie der Interoperabilität von Ladepunkten für Elektromobile durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.
Anforderungen an die technische Sicherheit dieser Anlagen, ihre Errichtung und ihren Betrieb festzulegen;
[…]
3.
Prüfungen vor Errichtung und Inbetriebnahme und Überprüfungen der Anlagen vorzusehen und festzulegen, dass diese Prüfungen und Überprüfungen durch behördlich anerkannte Sachverständige zu erfolgen haben;

Nein Danke, ich verzichte auf regelmäßige UVV / DGUV / E-Check Prüfungen die ich dann schön bezahlen kann und auf behördlich anerkannte Sachverständige bei mir Zuhause verzichte ich auch.
Für meine Jahresfahrleistung sind das wenn es bei den 18cent bleibt rund 260€ die ich bekommen könnte. Das ist mir den Stress nicht wert. Jede nachträgliche Änderung der Ladesäulenverordnung wäre sicher noch nachteiliger. Nachher muss ich die abgegeben kWh auch noch irgendwie dokumentieren und da habe ich überhaupt keine Lust darauf.

Wer das machen möchte hab ich nichts dagegen. Eine Doppelförderung sehe ich hier nicht. Ein moralisches Problem kann das nicht sein.
Dieses moralische Problem sollten ja die V8 supercharged Fanboys eher haben.

Ich schau mir das aus beruflichen Gründen weiter an das Spektakel aber für meine Wallbox kommt das nicht in Frage.

Das klingt jetzt aber eher wie die Ermächtigungsgrundlage. Solange in der Verordnung dann nicht festgelegt wird, dass regelmäßig Überprüfungen durchgeführt werden müssen, passiert das auch nicht.

Man müsste aber natürlich ein Auge auf zukünftige Novellierungen der LSV haben.

Stand heute ist das Angebot aber wirklich verlockend. Wenn ich das richtig verstehe, dann bekommt man um 200€ für den Ladepunkt und ca. 10ct/kWh. Bei mir ist der Nachweis einfach, da die Wallbox einen eigenen Stromzähler hat. Der wäre somit sogar geeicht. Zudem jage ich da ca. 6000kWh im Jahr rüber… was sich dann natürlich läppern würde.

Ich glaube nur immer noch nicht, dass das legal sein kann.

Das ist Bestandteil der Ladesäulenverordnung.
In §3 Absatz 5 wird auf §49 EnWG verwiesen.
Dort steht das genau so.
Ist also schon gültig.

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Wenn du „nur“ einen MID-konformen Zähler hast - was bei den meisten Wallboxen der Fall sein dürfte - dann ist der nicht geeicht.

Oben wurde mal gepostet, dass der Zähler auch nicht geeicht sein muss. In meinem Fall ist es aber der Zähler des Netzbetreibers, über den wird einzig und allein die Wallbox betrieben (mehr darf ich da gar nicht dranhängen). Der Nachweis über die geladenen kWh könnte demnach nicht besser sein - ist einfach die Stromrechnung.

aber doch nur 49 EnWG Abs. 1 sowie Abs. 2 Satz 1 Nr. 1.

Diese besagen in anderen Worten, dass die Wallbox durch einen Elektriker angeschlossen werden muss. Das versteht sich ja von selbst.

Prüfungen oder Kontrollen werden hier jedoch nicht erwähnt und sind deshalb nach hiesigem Erachten auch nicht vorgesehen.