THG-Quote, Wallbox und folgende Möglichkeiten

Nächste Runde THG-Nachforschungen.

Thema heute: Wallbox als (halb-)öffentliche Ladesäule anmelden und zusätzlich die THG-Quote der Ladesäule verkaufen.

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Ausgangslage (bei mir):

Photovoltaikanlage auf dem Dach.
• Photovoltaikanlage wird mit Gewerbeschein betrieben.
• Wallbox im Carport. Von der Straße aus uneingeschränkt zugänglich.
• Wallbox kann intelligent gesteuert werden (openWB).
• KEIN geeichter Stromzähler für die Wallbox vorhanden. (da kein spezieller Stromtarif für das Elektroauto)

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Der Plan:

  1. Meine Wallbox als halböffentliche Ladesäule bei der Bundesnetzagentur anmelden. Betreiber der Ladesäule ist dann mein Photovoltaik-Gewerbe.

  2. Mit der von der Bundesnetzagentur ausgestellten Ladesäulen-Betreibernummer und dem jährlich abgelesenen Zählerstand der Wallbox die THG-Quote z.B. von eQuota vermarkten lassen.

  3. Zur Minimierung des Aufwandes meinerseits ist das Laden an der Ladesäule kostenlos. (Kein geeichter Stromzähler nötig, kein Bezahlsystem erforderlich, eventuell keine Steuererklärung nötig)

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Ich war zu dem Thema auch bereits mit eQuota in Kontakt. Folgende Informationen wurden mir auf den Weg gegeben:

Sehr geehrter Herr XXX,
[…]
• Die THG-Quote gewöhnlicher (halb-)öffentlicher Ladesäulen wird für 15 ct/kWh von eQuota vermarktet.
• Die THG-Quote mit PV-Strom netzautark betriebener (halb-)öffentlicher Ladesäulen wird für 35 ct/kWh von eQuota vermarktet.

=> Ob für meine Wallbox 15 oder 35 ct/kWh gelten, ist mir noch nicht klar. Muss die Ladesäule „hart“ vom Stromnetz getrennt sein? Theoretisch kann ich meine Wallbox im „Nur PV-Modus“ arbeiten lassen. Werde da nochmal nachhaken.

• (Halb-)öffentliche Ladesäulen müssen über einen eichrechtlich zugelassenen Stromzähler verfügen und bei der Bundesnetzagentur zugelassen sein

=> Zulassung bei der Bundesnetzagentur ist auf der Homepage schnell beantragt. Einziger Haken: Ladesäulen können nur von Gewerbetreibenden angemeldet werden. (Wird mein Photovoltaik-Gewerbe hier akzeptiert?)

Den eichrechtlich zugelassenen Stromzähler möchte ich eigentlich mit dem kostenlosen Betrieb der Ladesäule vermeiden. Wahrscheinlich ist dieser trotzdem Pflicht z.B. zum Übermitteln des Zählerstandes an eQuota für die THG-Quote… Investitionskosten ca. 100-200€

• Ab 03/2022: Ladepunkte müssen eine standardisierte Schnittstelle und eine digitale Anbindung an eine Plattform, die für E-Autofahrer aus der Ferne (a la Carsharing App) einsehen lässt, ob der LP frei ist.

=> Könnte mehr oder weniger umfangreich sein. Theoretisch kann ich aus meiner Wallbox den Belegungszustand auslesen. Dieser müsste dann irgendwohin übermittelt werden…

• Ab 07/2023: Ladepunkte müssen ein Kartenlesegerät EC oder Kreditkarte haben.

=> Kann ich hoffentlich mit den kostenlosen Betrieb der Ladesäule vermeiden.

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Weitere Probleme, die ich auf mich zukommen sehe (Denn zu aufwändig sollte das ganze auch nicht werden):

• Muss eine (halb-)öffentlichen Ladesäule ausgeschildert werden?
• Muss für das Betreiben der Ladesäule eine Steuererklärung abgegeben werden?
• Inwieweit wäre eine Ladesäulen-Steuererklärung in die Meldungen an das Finanzamt für die PV-Anlage integrierbar?

=> Steuererklärung kann hoffentlich durch das kostenlose Betreiben der Ladesäule vermieden werden.

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Mein Plan ist naiv, ich weiß, aber vielleicht kann es funktionieren. Wie realistisch das ganze Vorhaben ist, kann ich leider nicht abschätzen. Vielleicht betreibt jemand hier im Forum eine öffentliche Ladesäule und kann hier seine Einschätzung geben? (z.B. in seiner Firma?)

Die nächsten Schritte wären wohl noch einmal eQuota mit Fragen zu Löchern und mal die BNetzA auszufragen.

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Interessant. Solltest dazu ein eigenes neues Thema eröffnen!

Bitte halt mich/ und das doch auf dem lLaufenden, ok? :ok_hand:

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https://www.carbonify.eu/

Bietet gerade 352€

Mir fallen mindestens zwei legale Wege ein das Geld entweder steuerfrei unter zu bringen oder so das ich es zwar versteuere aber trotz Steuer vermehre und die Steuer egalisierbar ist.

Zur Ladesäule:
THG Quote für Nicht-PV Strom betriebene verkaufte kWh sind 15 Cent/kWh, kommt der Strom aus der PV sind es 35 Cent/kWh.

@anon43429447
Könntest du bitte den Begriff Freibetragsgrenze oben in deinen Rechnungen korrigieren, der korrekte Terminus ist Freigrenze, eine Freibetragsgrenze gibt es nicht, das eine würde dem anderen widersprechen.
Gerechnet hast du aber korrekt :ok_hand: :+1:
Wer seinen Tesla im Betriebs bzw Anlagevermögen hat, der muss die THG Quote eh als Firmeneinnahme verbuchen,das Auto ist ja steuerrechtlich nicht privat.
Allerdings könnte man bei Fahrtenbuch anteilig die Quote der Privatnutzung zuschlagen, das ist aber nur linke/rechte Tasche und hat eigentlich keinen steuerl. Effekt.

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Eher nicht, da der Betrieb der PV-Anlage neben dem Eigenverbrauch den Strom ausschließlich an den Netzbetreiber verkauft wird. Wenn du den Strom nun auch noch anderweitig verkaufst oder kostenlos abgibst kommen da noch ganz andere Dinge auf dich zu. EEG-Abgaben, Stromsteuer etc.

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@anon43429447
Ja dein PV Gewerbe wird akzeptiert…

Ich hoffe keiner von euch hat die neue Vereinfachungsregel die die PV in die Liebhaberei Ecke schiebt bisher genutzt. Wird von den Finanzämtern gerade gern verschickt, da muss die Rentabilitität nachgewiesen werden, schafft man das nicht, entfallen zwar EÜR und Co aber die Vorteile wie Vorsteuerabzug bei defektem Wechselrichter sind damit auch futsch.

Zwar OT, aber solche falschen Aussagen darf man nicht unkommentiert lassen. Einkommenssteuer hat mit Umsatzsteuer nix zu tun. Nicht alles durcheinander werfen.

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Und wie machst du dem FA klar das du die USt vom WR tausch haben willst wenn keine EÜR mehr da ist die die MwSt ausweist und den Nettobetrag vom WR? Der WR steckt im Anlagevermögen,das steckt in der EÜR,die EÜR fällt weg,die Anlage ist somit privat…somit ist alles an Erhaltsaufwand Brutto wie Netto. Die USt auf Eigenverbrauch ist ja kleinkram…wenn man die ja wenigstens auch los würde, aber gerade die wird man nicht los, los wird man nur die Begünstigungen auf der Betreiberseite.

Ich habe dieses Jahr schon feststellen müssen das man nichtmal den Unterschied Elektroauto USt Behandlung vs ESt seitige 0,5/0,25% auf dem Amt versteht…dann würde ich hier niemanden ermutigen die „Vereinfachung“ zu machen.

Jetzt wird es wirklich absurd! Das ist definitiv nicht sinn der Transformationsmaßnahme - hier soll öffentliche Ladeinfrastruktur gefördert werden, nicht die sowieso schon geförderte private Wallbox versilbert werden an der zu 90% privat geladen wird.

Bei solchen Vorhaben bin ich dann Ausnahmsweise froh das es die Regulierung in D gibt.

Das wird zum Glück nicht funktionieren. Eichrechtskonforme Mengenerfassung heißt hier nämlich nicht geeichter Stromzähler, sondern ein Eichrechtskonformes Gesamtsystem - bestehend aus zertifizierter Box und Backendsystem. Ich gehe davon aus das du kein Eichrechtskonform zertifiziertes Backend betreibst.

Das sind keine Investkosten von 100-200€ sondern ist eine andere Kategorie Wallboxen, Backend wären dann bspw. Has.to.be oder Chargecloud.

Da wären wir dann im Roaming, notwendig dafür: Wieder das genannte Backend mit direkter Anbindung an Roamingplattformen (Hubject, Ladenetz, etc.) Da ist nix mit Mengenerfassung aus der privat Wallbox.

Ja

Nein und das ist gut so.

Überhaupt nicht, es sei denn du willst LIS Betreiber mit allen Rechten und Pflichten werden, Merke: Stromabgabe ist ein Reguliertes Geschäftsfeld!

Noch gar nicht berücksichtigt ist die Stromabgabe aus einer EEG Anlage (deine PV), hier darfst du schön volle EEG Umlage auf den Ladestrom der an dritte abgegeben wird bezahlen und das ganze prozessual abwickeln.

Sorry das ich hier sehr direkt bin, aber solches Ausnutzen von Fördermaßnahmen führt am Ende zu immer komplexeren Lösungen. Hier haben wir jetzt ein Instrument, das der Gesetzgeber bislang sehr pragmatisch hält - durch solche Zweckentfremdung wird es am Ende für die tatsächlichen Ladepunktbetreiber wieder unnötig komplex gemacht um Missbrauch zu verhindern. Das ist moralisch mehr als Zweifelhaft!

Für Private Ladepunkte gibt es die Pauschalregelung über die Fahrzeugscheine - die Mengengenaue Anrechnung der Quote ist für einen anderen Zweck gedacht.

In den FAQs der BNetzA kannst du übrigens auch nachlesen, dass Ladepunkte auf reinen Privatflächen per Definition KEINE Öffentlichen Ladepunkte sind.

Parkflächen von Privatpersonen
Ladepunkte in Carports, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) sind keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Hier ist die Nutzung der Parkflächen ersichtlich auf Privatpersonen beschränkt.

Außerdem wird für die Anzeige bei der BNetzA auch ein formales Inbetriebnahmeprotokoll (DIN VDE 0100-0600 oder DIN VDE 0105-100) benötigt, das du für deine Privat Box auch nicht vorlegen kannst.

Die von @anon41879273 angesprochene Abwicklung der Stromsteuer darfst du auch umsetzen - ist dieses Jahr einigen auf die Füße gefallen, denn das Hauptzollamt prüft hier regelmäßig auf Basis der BNetzA Meldungen.

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Ich weiß nicht, wie du das machst. Wir „Unternehmer“ reichen die originale Rechnung mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer mit der (jährlichen) Umsatzsteuererklärung ein. :wink:

Auch das stimmt nicht. Es liegt ein einkommensteuerlich unbeachtlicher LiebhabereiBETRIEB vor. Ich hoffe deine Steuern macht ein Fachmann.

Das mit der Wallbox wäre zu verfolgen, wenn das geht, würde ich das Pv Gewerbe um die THG Quotenverkäufe ergänzen und fertig.

Es geht eher darum die PV-Anlage zu versilbern. Die war sauteuer. Förderung gibt‘s da keine und 6,9 ct. Einspeisevergütung sind auch mau.

Ich weiß, dass es zur Vereinfachung die Pauschalberechnung der THG-Quote gibt. Dass ich (wie jeder PV-Anlagenbesitzer) so viel PV Strom versuche ins Auto zu laden, wie möglich, wird bei der Pauschalberechnung null angerechnet. Der Weg über die halböffentliche Ladesäule ist eine Möglichkeit, den PV-Anteil und die tatsächliche Lademenge zu berücksichtigen.

Mal zum Vergleich:

Pauschalberechnung => 353€ von eMobia für die THG-Quote

Halböffentliche Ladesäule ohne PV => 15 ct/kWh von eQuota bei ca. 2000 geladenen kWh/Jahr = 300€

Halböffentliche Ladesäule (autark) mit PV betrieben => 35 ct/kWh von eQuota bei ca. 2000 geladenen kWh/Jahr = 700€

Du siehst, es geht nicht um die Riesenbeträge, sondern um die gerechte Bewertung meiner Lademenge.

Eine schnelle Google-Suche interpretiere ich so, dass z.B. E-Mobilisten mit einem gesonderten Elektroautotarif bei den Stadtwerken ein eichrechtkonformes Backend betreiben (Da von den Stadtwerken wohl eichrechtskonforme Stromzähler eingesetzt werden). Eine professionelle Wallbox wird in dem Fall nicht benötigt. Dürfte kein unüberwindbares Problem sein.

Kann ich nicht einschätzen, kann ein unüberwindbares Hindernis sein. Potentiell ein Genickbrecher für das Projekt.

Das klingt nach einem wahnsinnigen Aufwand für unterm Strich nichts (Mehreinnahmen THG-Quote minus Abgaben). Wahrscheinlich ein Genickbrecher für das Projekt.

Wahrscheinlich ein Genickbrecher für das Projekt. Ausser man hat Lust auf lange Diskussionen mit der BNetzA.

Kein unüberwindbares Problem, die Prüfung kann vom Elektromeister durchgeführt werden.

Das Projekt THG-Quote für halböffentliche Ladesäule wird wohl nichts. Vor allem, da man vermutlich trotz PV-Anlage mit 15 ct. statt mit 35 ct. vergütet wird (da nicht autark vom Stromnetz abgeschottet) und dadurch i.d.R. weniger bekommt, als mit der THG-Pauschale, für viel mehr Aufwand…

Eine korrekt ausgelegte PV Rechnet sich, das ist nicht sinn der THG Quote.

Nein ist es nicht und auch nicht so gedacht.

Das ist nicht korrekt. Ich habe es oben schon geschrieben: Eichrechtskonforme Ladelösung ist nicht gleich geeichter Stromzähler. Hier werden zwei Themen durcheinandergeworfen. Der Netzzähler des Netzanbieters ist immer geeicht (Bezug), bei der Eichrechtskonformen Ladelösung geht es um die korrekte Erfassung und Übermittlung der Abgabemenge und der zwischen Bezug und Abgabe entstehenden Verluste - dieses Gesamtsystem erfordert ein Backend an das die Ladelösung angeschlossen ist und wo die Mengen zusammenlaufen, was dann wieder der Ankerpunkt für die Auswertung für die THG Quote ist.

Aber ich ;). Und ja ist einer der vielen Genickbrecher.

Das ist es auch, die EEG Umlage killt aktuell selbst bei großen Unternehmen viele Projekte.

Ich glaube da schätzt du die BNetzA falsch ein, da wird es keine Diskussion geben.

Was wir noch gar nicht hatten sind die Verpflichtungen die du hast, wenn du einen öffentlichen Ladepunkt betreibst (Halbjährliche FI Prüfung + jährliche Wartung = komplettes Durchmessen der Wallbox) - jeweils durch eine Elektrofachkraft.
Wird das nicht gemacht Endet das Projekt schnell hinter schwedischen Gardinen, sollte mal etwas passieren. Halb öffentlich heißt: Es darf jeder an deinem Ladepunkt laden! Da kommen ganz andere Haftungsfragen zum tragen als bei einem privaten Ladepunkt.

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Wobei es gerade ein Projekt gibt von wie man seine private(n) Wallbox(en) gegen Kostenerstattung sharen kann, wo der von dir skizzierte Aufwand so nicht notwendig erscheint.
Wenn man die Plattform auf das Thema THG mal ansetzt, gehe ich davon aus, dass @anon43429447 mit seinem Ansatz einen guten erfolg haben könnte.

Deren Konzept beruht ja darauf, dass all jene eichrechtlichen Aspekte mit den großen Betreibern nicht konkurrenzfähig ist und die haben das Themenfeld auch schon mal rechtlich und steuerlich sondiert, vermutlich freuen sie sich, wenn mit einer solchen Option zusätzliche Potenziale hinzukommen und helfen vielleicht auch nochmal plattformübergreifend mit Rat und Tat, weil es einen Impact erzeugt:

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Nur weil es möglich ist, seine Wallbox an andere zur Verfügung zu stellen heißt das nicht dass es legal ist :stuck_out_tongue_winking_eye: Als gröste Hürde sehe ich hier die EEG Richtlinien, wonach Photovoltaik-Strom nicht durch Dritte entnommen werden darf, damit es als Eigenbedarf gilt und somit von immensen Umlagen befreit ist. Noch dazu möchte ich keine Gewerbesteuererklärung machen müssen weil 3x im Jahr jemand fremdes lädt. Von Eichung und Kreditkartenterminal mal abgesehen… Die Bürokratie ist krass. Nach eigenen Angaben soll der Anbieter ja viel Aufwand betrieben haben um rechtssicher zu sein. Aber die nächste Gesetzesänderung kommt bestimmt

Das ist ja alles sehr interessant, aber wäre es vielleicht besser das in ein separates Thema zu verschieben?

Hier ging es doch bisher vorrangig um die Vermarktung der THG-Quote des Fahrzeugs.

Hier jetzt noch diese THG-Stromtankstellen im Detail mitzudiskutieren macht die Sache nicht übersichtlicher.

Für viele ist das auch gar nicht relevant, sondern es interessiert wo man seine Quote am besten vermarktet.

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Grundsätzlich ist man Gewerbetreibender, wenn man einen Gewerbeschein hat. Das hat nichts mit der Steuererklärung deiner PV zu tun. Es sei denn, du zahlst Gewerbesteuer?

Vor allem, wenn man den Überschuss der Anlage, wie wohl in diesem Fall speichern kann. Ich sehe so häufig Anlagen auf Dächern aber kein e-Auto. Sind das alles Idealisten?

Wenn es @anon43429447 hauptsächlich um das „versilbern“ der PV Anlage geht, dann hättest du das Geld wohl doch lieber an der Börse investiert.

Ich sehe es auch nicht im Sinne des Erfinders für die private WB den für sich selber genutzten Strom für das e-Auto, was ja schon die Quote erhält, dort anzumelden.

Wenn mich nicht alles täuscht, habe ich für die PV-Anlage einen Gewerbeschein und zahle Beiträge bei der IHK

Entweder ist deine Anlage sehr groß oder du hast dich ungeschickt angestellt. :wink:

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Anlage hat 22 kWp. Riesig ist das nicht.

Zumindest wenn man mit PV-Anlagen auf Bauernhöfen/gewerblichen Photovoltaikparks vergleicht