Nächste Runde THG-Nachforschungen.
Thema heute: Wallbox als (halb-)öffentliche Ladesäule anmelden und zusätzlich die THG-Quote der Ladesäule verkaufen.
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Ausgangslage (bei mir):
Photovoltaikanlage auf dem Dach.
• Photovoltaikanlage wird mit Gewerbeschein betrieben.
• Wallbox im Carport. Von der Straße aus uneingeschränkt zugänglich.
• Wallbox kann intelligent gesteuert werden (openWB).
• KEIN geeichter Stromzähler für die Wallbox vorhanden. (da kein spezieller Stromtarif für das Elektroauto)
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Der Plan:
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Meine Wallbox als halböffentliche Ladesäule bei der Bundesnetzagentur anmelden. Betreiber der Ladesäule ist dann mein Photovoltaik-Gewerbe.
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Mit der von der Bundesnetzagentur ausgestellten Ladesäulen-Betreibernummer und dem jährlich abgelesenen Zählerstand der Wallbox die THG-Quote z.B. von eQuota vermarkten lassen.
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Zur Minimierung des Aufwandes meinerseits ist das Laden an der Ladesäule kostenlos. (Kein geeichter Stromzähler nötig, kein Bezahlsystem erforderlich, eventuell keine Steuererklärung nötig)
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Ich war zu dem Thema auch bereits mit eQuota in Kontakt. Folgende Informationen wurden mir auf den Weg gegeben:
Sehr geehrter Herr XXX,
[…]
• Die THG-Quote gewöhnlicher (halb-)öffentlicher Ladesäulen wird für 15 ct/kWh von eQuota vermarktet.
• Die THG-Quote mit PV-Strom netzautark betriebener (halb-)öffentlicher Ladesäulen wird für 35 ct/kWh von eQuota vermarktet.
=> Ob für meine Wallbox 15 oder 35 ct/kWh gelten, ist mir noch nicht klar. Muss die Ladesäule „hart“ vom Stromnetz getrennt sein? Theoretisch kann ich meine Wallbox im „Nur PV-Modus“ arbeiten lassen. Werde da nochmal nachhaken.
• (Halb-)öffentliche Ladesäulen müssen über einen eichrechtlich zugelassenen Stromzähler verfügen und bei der Bundesnetzagentur zugelassen sein
=> Zulassung bei der Bundesnetzagentur ist auf der Homepage schnell beantragt. Einziger Haken: Ladesäulen können nur von Gewerbetreibenden angemeldet werden. (Wird mein Photovoltaik-Gewerbe hier akzeptiert?)
Den eichrechtlich zugelassenen Stromzähler möchte ich eigentlich mit dem kostenlosen Betrieb der Ladesäule vermeiden. Wahrscheinlich ist dieser trotzdem Pflicht z.B. zum Übermitteln des Zählerstandes an eQuota für die THG-Quote… Investitionskosten ca. 100-200€
• Ab 03/2022: Ladepunkte müssen eine standardisierte Schnittstelle und eine digitale Anbindung an eine Plattform, die für E-Autofahrer aus der Ferne (a la Carsharing App) einsehen lässt, ob der LP frei ist.
=> Könnte mehr oder weniger umfangreich sein. Theoretisch kann ich aus meiner Wallbox den Belegungszustand auslesen. Dieser müsste dann irgendwohin übermittelt werden…
• Ab 07/2023: Ladepunkte müssen ein Kartenlesegerät EC oder Kreditkarte haben.
=> Kann ich hoffentlich mit den kostenlosen Betrieb der Ladesäule vermeiden.
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Weitere Probleme, die ich auf mich zukommen sehe (Denn zu aufwändig sollte das ganze auch nicht werden):
• Muss eine (halb-)öffentlichen Ladesäule ausgeschildert werden?
• Muss für das Betreiben der Ladesäule eine Steuererklärung abgegeben werden?
• Inwieweit wäre eine Ladesäulen-Steuererklärung in die Meldungen an das Finanzamt für die PV-Anlage integrierbar?
=> Steuererklärung kann hoffentlich durch das kostenlose Betreiben der Ladesäule vermieden werden.
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Mein Plan ist naiv, ich weiß, aber vielleicht kann es funktionieren. Wie realistisch das ganze Vorhaben ist, kann ich leider nicht abschätzen. Vielleicht betreibt jemand hier im Forum eine öffentliche Ladesäule und kann hier seine Einschätzung geben? (z.B. in seiner Firma?)
Die nächsten Schritte wären wohl noch einmal eQuota mit Fragen zu Löchern und mal die BNetzA auszufragen.