Wir haben unsere drei Fahrzeuge bei emobia registriert, als Fix und Flex bei 250,- € standen.
Wir haben uns für die Flex-Option entschieden, da wir davon ausgehen, dass die Quote bis zum Handelszeitpunkt noch weiter steigen würde.
Die THG-Quoten-Auszahlung ging ja bei 100,- € los, steigerte sich dann auf 130,- € und war zum Zeitpunkt unserer Registrierung bereits bei 250,- €, also ist es sehr wahrscheinlich, dass sie weiter steigen würde.
Aktuell steht die Quoten-Auszahlung bei emobia bei 353,- €, somit war unsere Entscheidung bisher goldrichtig.
Und selbst für den unwahrscheinlichsten Fall der Fälle würde der Auszahlungs-Betrag „nur“ bis auf 100,- € fallen. Das sind dann immer noch 100,- € pro E-Auto, mit denen wir zum Zeitpunkt der Fahrzeuganschaffung nicht gerechnet hätten.
Wir haben also nichts zu verlieren und können nur gewinnen.
Nur der Vollständigkeit halber - du hast recht, man muss genau lesen:
geld-für-e-auto:
a) Für Anmeldungen von Elektrofahrzeugen bis zum 31.12.2021 ist der Abtretungszeitraum das Kalenderjahr 2022.
b) Für Anmeldungen von Elektrofahrzeugen ab dem 01.01.2022 ist der Abtretungszeitraum das laufende Kalenderjahr der Anmeldung und das darauffolgende Kalenderjahr.
M3E:
(a) Erfolgt die Anmeldung des Elektrofahrzeugs vor dem 01.01.2022, tritt der Kunde die THG-Quote für das Kalenderjahr 2022 an die M3E ab.
(b) Erfolgt die Anmeldung des Elektrofahrzeugs ab dem 01.01.2022 tritt der Kunde die THG-Quote für das Kalenderjahr der Anmeldung sowie das folgende Kalenderjahr an die M3E ab.
(c) Erfolgt die Anmeldung des Elektrofahrzeugs ab dem 01.01.2023 und im Zeitraum zwischen dem 01.01. und dem 10.02. eines Kalenderjahres, kann der Kunde optional die THG-Quote zusätzlich für das der Anmeldung vorangegangene Kalenderjahr an die M3E abtreten.
Eine Frage an alle die sich mit Steuer auskennen:
Die Anbieter schreiben ja immer, dass sie in steuerlichen Sachen nicht beraten dürfen.
Wie ist es mit dem Freibetrag von 256€ bei Prämien genau? Was bedeutet das für jemand, der keinen Steuerberater hat und sonst auch keinen Kontakt zum Finanzamt?
Und: Könnte eine Lösung sein bei Fairenergy einsteigen, dort den Slider auf 255€ setzen, Rest spenden und die 255€ dann ausbezahlen lassen, ohne dass man sich noch an das Finanzamt wenden/etwas befürchten muss …
Danke für evtl. Hinweise von Forenmitgliedern, die sich da auskennen
Mal in den Raum geworfen. Könnte ein THG Recht nicht genau so bewertet werden wie ein Crypto Airdrop? Man hat ja nichts dafür getan, es ist einfach vom Himmel gefallen. Kann auch nicht angefasst werden, aber gehandelt werden. Eine Anwaltskanzlei schreibt
Mangels Leistungserbringung seitens des Nutzers liegen auch keine sonstigen Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG vor. Damit ist der Verkauf von Airdrops steuerfrei.
Rechtssicherheit kann hier wohl nur eine verbindliche - kostenpflichtige - Anfrage beim Finanzamt schaffen.
Mir kommt es übrigens so vor als wären einige Quotenhändler AGB nicht rechtens. Manche Anbieter schließen kategorisch ein Widerrufsrecht aus. Zählt man als Quotenverkäufer noch als Verbraucher? Ich behaupte ja. Oder ist es schon gewerblich, weil regelmäßig? Dann aber Liebhaberei weil bei der Anschaffung hohe Kosten entstehen.
Steuerlich: die EUR 256 sind Freigrenze, nicht Freibetrag. Wenn z. B. Erlös EUR 300 sind, dann sind die vollen EUR steuerpflichtig, nicht nur 300-256=44.
Oder das auf deiner Seite gestalten, nicht beim Anbieter: vollen Erlös mitnehmen und auf privater Ebene spenden für genau den begünstigten Zweck, der Dir am sympathischsten ist. Gegen Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) bzw. Bankkontoauszug ( begrenzt). Und als Sonderausgabe bei deiner Steuererklärung angeben. Ich unterstelle mal, Du gibst eine ab.
Das bedeutet, wenn ich z. B. über fairnergy meine Auszahlung auf 256€ begrenze (Rest spende) dann ist es nicht steuerpflichtig, ich muss nichts melden/angeben, falls ich keine Steuererklärung machen muss …? Danke für eure Hilfe …
Ohne rechtliche Gewähr: ja.
Aber bitte auf den letzten 1 EUR verzichten Sicher gehen mit EUR 255. Aus dem Gesetz der Ausschnitt: „Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.“
Außer der gesamte Ertrag wird von Fairenergy dir zugerechnet und der Betrag über 255€ nur in deinem Namen gespendet. Dann zählt vielleicht der komplette Betrag als dein Einkommen. Am besten fragst du bei deinem Finanzamt nach oder deinem Steuerberater.
Sehe ich anders. Einnahme ist über 256€ somit alles zu versteuern. Lediglich die Spende kann von der Gesamtsumme geltend gemacht werden. Aber auch nur wenn Du eine spendenquittung hast.
Ganz ehrlich, wenn ich das versteuern muss, setze ich das Auto von der Steuer ab… Sind ja Ausgaben im Zusammenhang mit Einkünften. mal schauen was das Finanzamt dann sagt.
Was soll das Finanzamt sagen? Nix. Die Einnahmen werden versteuert. Fertig. Wenn Du Einspruch einlegst, wirst Du am Ende klagen müssen.
Ich werde die Einnahmen nicht angeben und damit ggf. Steuerhinterziehung begehen. Sollte das irgendwie rauskommen, kann ich immer noch klagen
Was ich mich grundsätzlich frage: wie kann die THG Prämie überhaupt in dieser Höhe ausgeschüttet werden? Wenn das mal die Mainstreammefien mitbekommen ist auf dem Boulevard bestimmt die Hölle los. Dagegen ist Dir EEG Umlage ja Peanuts, und da gibt es ja schon regelmäßig shitstorms, weil die armen Mieter die PV der Eigenheimbesitzer finanzieren. Und jetzt kommt die jährliche THG Prämie für die Teslabonzen …in einer Höhe, von der sich manch einer ein komplettes gebrauchtes Auto kaufen muss.
Oder hab ich was falsch verstanden?
P.s. Melde unsere Autos natürlich auch an…ich verstehe es nur nicht wirklich
Tipp, lasst euch fairnergy in &Charge auszahlen
Dort sind es Kilometer im Wert von 276€.
Dann fallen auch ganz sicher keine Steuern an, oder? Sind ja „Sammelpunkte“ wie Payback
Die kann man dann bei EnBW, Maingau, MOVE, Autostrom, Zalando, Amazon oder IKEA etc. einlösen.
Natürlich sollte etwas dabei sein, wo man Geld ausgeben möchte.
Das halte ich für ein Gerücht. Bonuspunkte können sehr wohl unter die Steuer fallen. Laut §3 EStG Nr. 38 sind steuerfrei
Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diese zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, soweit der Wert der Prämien 1 080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt;
aber ist es eine Sachprämie, und hast du eine Dienstleistung in Anspruch genommen? Es ist ja eher ein Verkauf mit Gegenleistung. Aber ein Verkauf eines aus-dem-nichts entstandenen Anspruchs. Deswegen denke ich eher, dass es wie ein Airdrop versteuert wird - nämlich gar nicht.
Edit: Was auch in Frage kommt ist Tausch/tauschähnlicher Umsatz oder Hingabe an Zahlungs statt. Der Themenbereich ist extrem komplex
Was mich umtreibt: wenn der frisch gegründete Quotenhändler sich Quoten im Millionenwert ohne jede Sicherheitsleistung abtreten läßt, wer kann dann ausschließen, dass er sich mit dem Geld vom Acker macht? Da werden dann erstmal große Rechnungen für Projektentwicklung oder sonstwas an eine Ltd mit Sitz am A. der Welt überwiesen und dann ist plötzlich unerwartet ein Insolvenzantrag fällig…
Ich erinnere nur an zahlreiche Insolvenzen aus dem Bereich der Strom-/Gasanbieter.
Da bekommt dann der Begriff „Quotenhändler“ ne ganz neue Bedeutung…
Unterschlagung ist jedenfalls nicht legal. Die Margen sind außerdem hoch genug. Ich sehe hier keine ernste Bedrohung, aber möglich ist es dass jemand mit dem vielen Geld abhaut.