Ich habe gerade nochmal in deren AGB nachgelesen: Werben im eigenen Haushalt ist wohl ausgeschlossen. Der „Freund“ muss ein eigenes Konto mit eigener Kontonummer erstellen. Die Adressdaten können allem Anschein nach identisch sein. In Großstädten soll es ja Häuser mit mehreren Haushalten an der selben Adresse geben…
6.6. Freunde müssen die Nutzerkriterien nach Maßgabe der Ziff.2.1.a) oder 2.1.b) erfüllen und müssen einen eigenen Account und eigene Bankdaten verwenden. Privatnutzer dürfen nicht im gleichen Haushalt wie der geworbene Freund wohnen.
Ich habe da mal eine Frage: mich würde interessieren, für welchen „Tarif“ Ihr Euch bei den Anbietern entschieden habt. Es gibt z.B. bei Emobia einen festen Betrag (268 €) oder eben die Flex Lösung für bis zu 355€ im Jahr. Wozu tendiert Ihr?
Könntest du vielleicht so eine Art „Auflistung“ mit den kritischen Punkten der AGB posten bzw. wie du es geschafft hast, von geld-für-eAuto aus dem Vetrag gelassen zu werden?
Nach all den Infos die ich über diese Firma gelesen habe, möchte ich dieses Geschäftsgebaren nicht mehr unterstützen und dementsprechend meinen Antrag zurückziehen - andere Mütter haben ja bekanntlich auch schöne THG-Töchter
Ich habe mich für emobia entschieden, als sie noch 250€ zugesichert hatten.
Die Flexoption lag zu dem Zeitpunkt auch bei 250€.
Ich hatte mich für die Flexoption entschieden, da ich davon ausging, dass der Preis noch steigen wird.
Bisher hatte ich mit meiner Annahme recht: Aktuell liegt der Preis schon bei 355€.
Und für jeden geworbenen Teilnehmer erhöht sich die Prämie je Fahrzeug nochmals um 15€.
Nicht vergessen: die 300 Euro müssen auch als Einkommen versteuert werden. (= noch mehr Aufwand, weniger Geld netto).
Ich finde die Möglichkeit, auf 300 EURO (oder weniger) zu verzichten, damit 600 EURO im Gemeinsäckel landen, eigentlich auch nicht verkehrt. In der Summe springt ja so mehr raus.
Bei geld-fuer-eauto wird angegeben, dass die THG-Quote vermutlich in der Steuererklärung als „Einkunft aus sonstigen Leistungen“ zählen wird.
Da gibt es eine Freigrenze von 256€.
Jetzt gibt es 4 Optionen (Der Dienstleister verkauft die Quote in jedem Fall für 450€ an das Mineralölunternehmen):
• THG-Quote für 256€ steuerfrei verkaufen und die Freigrenze ausnutzen.
Einnahme Autobesitzer: +256€
Einnahme deutscher Staat: +0€
Einnahme Dienstleister: +194€
Kosten Mineralölunternehmen: –450€
• THG-Quote für z.B. 350€ verkaufen und mit dem Einkommenssteuersatz von 33% versteuern.
Einnahme Autobesitzer: +234€
Einnahme deutscher Staat: +116€
Einnahme Dienstleister: +100€
Kosten Mineralölunternehmen: –450€
• THG-Quote für z.B. 350€ verkaufen und nicht versteuern (z.B. falls ein Schlupfloch im dt. Steuerrecht keine Versteuerung vorsieht).
Einnahme Autobesitzer: +350€
Einnahme deutscher Staat: +0€
Einnahme Dienstleister: +100€
Kosten Mineralölunternehmen: –450€
• THG-Quote beim UBA beantragen und nicht in den Umlauf bringen. Mineralölkonzern findet nicht genügend THG-Quoten und zahlt Strafe.
Einnahme Autobesitzer: +0€
Einnahme deutscher Staat: +515€
Einnahme Dienstleister: +0€
Kosten Mineralölunternehmen: –515€
Na, ich hoffe doch: jeder. Ist auch kein Honorar, sondern ein Verkaufserlös. Aber von den Einzelheiten hab ich keine Ahnung. Mein Punkt war ein anderer: Gesamteinnahmen von 600 EURO sind besser als 300 EURO, unabhängig davon, wer sie bekommt.