Tesla verkauft mir mein bezahltes X nicht, weil ich die 7 Tage nicht einhalte

Wir sollten einfach alle Ende September kein Tesla kaufen. Mit dem Hinweis auf diese Vorgehensweise.

:crazy_face:

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Nein, die ist nicht begeistert darüber und hat gar keine Lust sich um das Ding zu kümmern. Sie sieht das ähnlich wie ich und sieht in der Sache erhebliche Defizite bei Tesla. Das wird an einen externen Anwalt gehen, der sich dann um die Sache kümmern wird oder wir werden einfach andere Fahrzeuge kaufen und alles stornieren.

Warum macht eine Firma so etwas ? Müssen die Sales Mitarbeiter verhungern, wenn sie die Fahrzeuge nicht zum Ende des Quartals verkaufen ?

Ist das mein Problem ?

Dürfen die Sales Mitarbeiter so weit gehen, das der Verkauf von Fahrzeugen dadurch
sogar storniert wird ?

Entscheidende Frage.
Vertriebler agieren so, wie sie geführt werden. Wenn es für jedes Fahrzeug bis Quartalsende Extraprovision gibt, dann nimmt man die mit. Langjährige vertrauensvolle Kundenbeziehungen kann (und wird es je nach Fluktuation in dem Job) nicht geben. Ist wahrscheinlich auch in Teslas Denke nicht enthalten.

Kennt jemand einen Tesla-Sales-MA und fragt mal vertraulich nach dem Bonus am Quartalsende?

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Warum hast du das Auto nicht einfach von jemandem anderen abholen lassen? Ein Freund von mir hatte das gleiche Problem mit dem Urlaub und lässt sein Model 3 jetzt von einem Bekannten abholen.

Das die Geschichte so ist, wie er sie erzählt hat? Es gibt hier echt Leute, die sich die plausibelsten Sachen immer nicht vorstellen können, Tesla wiederum die abenteuerlichsten Dinge durchgehen lassen. Kopfschüttel…

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Ganz blöde Frage, Du hast bezahlt und den Brief erhalten. Ist das Eigentum nicht damit schon übergegangen?

Weiterverkaufen kann Tesla den Wagen ohne Brief ja auch nicht, oder übersehe ich da etwas?

Ich weiß, dass Tesla manchmal saublöde Prozesse hat, aber hier müsste sich die Sache doch wirklich einfach lösen lassen, denn solange Du den Brief hast, können sie das Auto ja auch nur Dir geben, wenn sie ihn vom Hof haben wollen.

@MD11 Wo sitzen denn die Sales-Leute? Ich hab beispielsweise einen guten Kontakt zu einem Hamburger Sales-MA gehabt, wenn die Sache in Hamburg ist, könnte ich da vielleicht mal nachfragen.

Denke hier im Forum gibt es auch andere Teslafahrer mit Kontakten, also erzähl mal genauer, was wann wo war, dann finden wir vielleicht bestimmt eine Lösung. Schließlich willst Du das Auto und Tesla will es loswerden :wink:

Gruß Mathie

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@Mathie: Tesla lässt den Kunden eine Abnahmeerklärung unterschreiben. Da kein Werkvertrag nach BGB, sondern ein Kaufvertrag vorliegt, ist sie für den Eigentumübergang zwar vermutlich nicht erforderlich. Der Verkäufer wird aber den Geschäftsvorgang ohne Abnahneerklärung nicht als abgeschlossen betrachten, da sie Teil des Prozesses ist.

Das ist aber das Problem des Verkäufers, der Wagen gehört ja nach Zahlung und Übergabe des Briefs rechtlich vermutlich MD11 - zumindest wenn die Geschichte in DE spielen sollte (Screenshot aus dem Account war nicht deutsch).

Gruß Mathie

Im Vertragsdokument steht:"…stimmen Sie hiermit zu, dass Sie die Übernahme Ihres Fahrzeugs innerhalb einer Woche nach diesem Datum organisieren."

Ich sehe das so wie Du. Da es keine Legaldefinition des Begriffs „Übernahme“ gibt, kann Tesla sich nicht darauf berufen, dass die Übernahme ohne Abnahmeerklärung nicht erfolgt sei.

Das ist so leider nicht ganz richtig. Für die Bilanz bzw Finanzzahlen in US-Aktiengesellschaften ist bezahlte, aber nicht ausgelieferte Ware üblicherweise eine Verbindlichkeit, und die Einnahme kann noch nicht als Erlös verbucht werden. (Zumindest nach den dort üblichen Bilanzierungsregeln, die die meisten US Firmen anwenden).

Daher ist es tatsächlich ein Unterschied, ob die Ware ausgeliefert / übernommen wurde (auch ohne Bezahlung, weil dann hat man als Firma ja eine Forderung), oder ob bezahlt aber nicht übernommen wurde.

Wenn man da einsieht dass das nicht persönlich gemeint war, sondern den (US-amerikanischen) Bilanzierungsregeln geschuldet ist, kann man beim Delivery Experten mal persönlich vorbeischauen, und fragen, was Tesla nun bei der Auslieferung des noch zu folgenden Model X an Goodies reinwerfen kann.

Solange es sich um Software-aspekte handelt, kann ein Delivery Expert von Tesla da schon was machen (3 Jahre gratis SuC als es nicht enthalten war; EAP oder FSD Upgrade, heutzutage auch mal das Boost Update, ohne das als Lineitem auf der Bestellorder bezahlen zu müssen; Base Performance oder AHK ohne das dies auf der Rechnung steht - alles schon dagewesen)

Einfach persönlich ein freundliches, nicht mit negativen Emotionen geladenes Gespräch führen, und manches ist dann möglich. Wenn man gleich auf Konfrontation mit Tesla geht, sinken die Chancen dafür…

Und auf der anderen Seite: Nachdem Tesla die Autos mit rolling hardware updates zu bauen pflegt, sind später herstellte Fahrzeuge üblicherweise besser, als frühere Fahrzeuge… Man verliert aber unbestreitbar die Zeit, in der man schon elektrisch fahren könnte, durch die längere Lieferzeit.

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Und selbst wenn man die Übernahme als physische Abholung des Fahrzeugs verstehen würde, könnte Tesla wegen der Vertragsverletzung allenfalls eine Aufbewahrungsgebühr verlangen, nicht jedoch den Vertrag rückabwickeln, zumindest aus meiner Laiensicht. Die Hauptpflicht des Kunden, nämlich die Bezahlung der Ware, ist erfüllt und danach ist das Eigentum wohl mit der Übergabe des Briefs für die Zulassung erfolgt - Immer vorausgesetzt es gilt deutsches Recht.

Gruß Mathie

Leider steht das genau so im Vertrag. War bei mir auch ein Thema zum Quartalsende 12/19.
Wirklich ein Witz und würde sich keine andere Firma so erlauben, aber das ist einer der Nachteile, dass Tesla ein Börsenunternehmen ist und kein Autobauer (in erster Linie). Leider hat da sicher vieles der Corona Virus durcheinander gebracht. Weil ich werde/würde meine künftigen Teslas immer direkt am Ende eines Quartals oder direkt am Anfang ordern, damit nichts schief gehen kann.

Der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier, d.h. er sagt nichts über die Inhaberstellung des Kfz aus. Er sagt lediglich, auf wen öffentlich-rechtlich das Fahrzeug zugelassen ist. Der BGH gesteht dem Brief lediglich eine Indizfunktion zu.

Das Eigentum am Fahrzeug geht ganz klassisch über: Tesla übergibt Dir das Kfz und Ihr seid Euch beide einig, dass das Eigentum übergehen soll (§ 929 BGB). Also wirst Du weder durch Zahlung des Kaufpreises noch durch Übersendung des Fahrzeugbriefes Eigentümer. So zumindest nach deutschem Recht.

Ich wundere mich immer wieder, dass Tesla in manchen Fällen keine Kulanz zeigt. Ist der Druck der Konzernspitze zum Quartalsende wirklich so groß?

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Ich würde zu dem Thema zu gerne mal die ungeschönte Gegendarstellung hören.

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Hallo,

es mag schon sein, dass der Käufer nicht Eigentümer der Sache ist. Es besteht aber ein Kaufvertrag, den der Verkäufer meiner Auffassung nach nicht für unwirksam erklären kann, nachdem der Käufer seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt hat. Der Verkäufer ist zur Herausgabe der Sache verpflichtet.

Das ist korrekt: Ein Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer zur Übergabe (und Übereignung) der Kaufsache. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, diese auch abzunehmen (und nicht nur den Kaufpreis zu zahlen) und da liegt anscheinend das Problem…

Nach Aussage des TE trägt Tesla infolge einer verzögerten Aushändigung der Fahrzeugpapiere die Verantwortung für die bislang nicht erfolgte Abnahme des Kaufgegenstands.

Habe ich gemacht. Bestellt Ende Juni, ausgeliefert im September. Hat bei mir also nicht funktioniert.

Den Satz verstehe ich nicht. Welcher große Autobauer ist denn kein „Börsenunternehmen“?

Danke für den Hinweis, auf § 929 BGB, aber mir als Juralaie stellt sich die Frage, was ist juristisch in diesem Fall genau die Übergabe des Fahrzeugs?

Du bekommst ja nicht das Auto in die Hand gedrückt, wie das Brötchen beim Bäcker. Damit Du das Auto vom Hof des Verkäufers fahren darfst, musst Du es zulassen, wenn der Verkäufer das nicht für Dich erledigt hat.

Nach meinem Laienverständnis ist es so, dass ich dem Verkäufer des Autos das Geld gebe und er mir den Brief gibt, damit ich das Auto zulassen kann. Mit der Übergabe des Scheins gibt der Verkäufer ja auch die volle Verfügungsgewalt über das Fahrzeug auf, er kann es ja nicht mehr weiter verkaufen, weil der Verkauf ohne Schein nicht möglich ist.

Die formale Übergabe des Autos hat deshalb nach meinem Laienverständnis Zug um Zug mit der wechselseitigen Übergabe (Fahrzeug-)Schein gegen (Geld-)Scheine, stattgefunden. Eine tatsächliche Übergabe, wo der Verkäufer dem Käufer das Auto in die Hand drückt ist ja nicht möglich. Die Parteien sind sich einig, dass das Auto jetzt dem Käufer gehört und die Geldscheine jetzt dem Verkäufer.

Dass der Verkäufer nach der Übergabe von Schein gegen Scheine plötzlich Eigentümer der Scheine und des Autos ist, erscheint mir als Juralaie unplausibel.

Nach meinem Verständnis gehört das Auto deshalb nach der Übergabe Schein gegen Scheine bereits dem Käufer, steht aber noch beim Händler, bis der Käufer mit den Schildern zurück kommt (die man nur bekommt, wenn jemand den Brief als Papier zur Zulassungsstelle trägt), um den Wagen wegzufahren. Aber nur weil das Auto auf dem Grundstück steht, ist der Grundstücksbesitzer doch nicht mehr Eigentümer des dort noch stehenden Autos.

Ist aber wie gesagt nur meine Laienvorstellung, keine juristisch fundierte Aussage.

Gruß Mathie

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