Naja, nicht insoweit, dass der User darauf zugreifen könnte. Aber meines Wissens nach nimmt auch die Inneraumkamera bei Dashcamereignissen auf und sendet die Videos an Tesla, die diese auch an Ermittlungsbehörden weitergeben.
Das ist datenschutzrechtlich natürlich nicht möglich, sofern man es nicht manuell in den Datenschutzeinstellungen eingeschaltet hat.
Dashcamaufnahmen werden nur im Falle eines Unfalls (d.h. ausgelöstem E-Call) an Tesla gesendet, da das gesetzlich vorgeschrieben ist. Und auch nur dann hat Tesla Zugriff drauf. Und bis ein E-Call automatisch ausgelöst wird muss das schon ein ganzschön heftiger Unfall sein.
Ja, und wenn schlechte Zähne erkannt werden, bucht Tesla dir eine Zahnarzt-Termin ![]()
Nachdem Leak, bei dem Tesla Mitarbeiter alle möglichen Videos der Inneraumkamera getauscht haben, gehe ich wie überall davon aus, dass Videos seitens Tesla immer aufgekommen werden können, mit allen möglichen Triggen.
Was auch immer du mir mit dieser nichtssagenden Antwort mitteilen möchtest.
Naja, wenn jemand zustimmt, dass die Videos zu Tesla übertragen werden können werden die das auch ab und zu. Und diese wurden im Leak entsprechend geleakt.
Das hat mit allen Leuten die nicht aktiv zustimmen nichts zu tun und wäre dann auch gegen EU-Recht.
Das wird sich auch mit Updates nicht ändern, zumindest innerhalb der EU.
Wie Du bereits richtig erkannt hast: nichts! ![]()
Quatsch! Oder ausführlicher: Deine Sorgen sind unbegründet. Wenn Du es genauer wissen möchtest, könntest Du eine Daten-Anfrage bei Tesla stellen (geht über die WEB-Seite Deines Tesla-Accounts sehr unkompliziert), und dann bekommst Du alle Daten, die Tesla mit Dir bzw. Deinem Auto/Account in Zusammenhang bringen kann. Andere Daten verlassen entweder gar nicht Dein Auto (wenn Du nicht zugestimmt hast) oder sind nur Anonym gesammelt für das Training der NN.
Und nochwas: Die zusätzlichen Unfall-Daten, also soweit ich weiss, sogar die B-Säulen Cameraclips und Clips der Innenraumkamera, die ja normalerweise nicht durch die Dashcam gespeichert werden, auch nicht bei eine Ereignis wie z.B Auto-Emergency-Bake, bleiben im Auto im Fahrtenschreiber. Das ist ein Datenlogger im Auto, der sehr viele Daten, wenn nicht gar alle Interaktionen des Nutzers mit dem Auto, aufzeichnet. Diese Daten sind aber nicht zugänglich – für niemanden – bis auf einen einzigen Fall: Der Unfall war so heftig, dass die Airbags ausgelöst haben. Dann kann dieser Datenspeicher mit einem Spezialtool (also Kabel+Computersoftware) von einer Werkstatt ausgelesen werden. Und das kann natürlich auch den Unfall-Untersuchungsstellen veranlasst werden. Letztes ist aber inzwischen eh Standard, auch bei anderen Autos – wenn nicht gar vorgeschrieben. So wie ja auch das e-call. Genauere Infos gibt es auch hier im Forum in den entsprechenden Threads. Man muss aber tatsächlich etwas suchen.
Was soll daran Quatsch sein ?
Ich erhalte eine Zahnarzt und eine Qatscht Antwort, die aber auch gar nichts mit dem Thema zu tun haben. Sind wir hier im Kindergarten, oder unterhalten wir uns über Themen die uns interessieren?
Bei meiner Antwort ging es darum, ob die Innenraumkamera Teil der Dashcam ist. Und das ist sie, wenn man der Datenschutzerklärung zugestimmt hat.
„ Wenn Sie die Weitergabe von Daten aktiviert haben und ein sicherheitskritisches Ereignis (z. B. eine Kollision) auftritt, gibt Model 3 kurze Videoclips von der Kabinenkamera an Tesla weiter, um uns dabei zu helfen, die Sicherheit für die Zukunft zu verbessern und die Intelligenz von Funktionen, die von der Kabinenkamera abhängig sind, kontinuierlich zu erweitern. Außerdem können Daten weitergegeben werden, wenn eine Diagnose der Kabinenkamerafunktion erforderlich ist.“
https://www.tesla.com/ownersmanual/model3/de_de/GUID-EDAD116F-3C73-40FA-A861-68112FF7961F.html
Guter Hinweis, es hilft hier zu differenzieren.
Im allgemeinen Usecase (Speicherung beim Hupen oder manuell während der Fahrt), ist die Kabinenkamera nicht Teil der Videos, welche man im Fahrzeug anschauen kann.
Im Usecase „Unfall“ hast du recht - aber auch hier wirst du die Videos nicht anschauen können - nur Tesla - nicht irgendwelche Behörden. Eventuell sind sie Teil der Datenschutzabfrage - das weiß ich nicht.
Um das Anschauen ging es hier - meiner Wahrnehmung nach.
Soweit ich es verstanden habe, ging es @Joseph57 ob diese Daten gespeichert sind und von Tesla eingesehen werden können und nicht, ob man diese Videoschnipsel selbst ansehen kann. Mit Aktivierung dieser Funktion hat man zugestimmt, dass Tesla diese Daten einsehen und „verarbeiten“ (gem. DSGVO) darf.
Und sollte es eine Anforderung von der Behörde geben, hat Tesla diese Daten auch herauszugeben (außer sie behaupten, dass sie im Zuge des ev. Unfalls „verloren gegangen sind“).
Vollkommen richtig. Genau das, inklusive dem Ansehen der Videos, hatte ich geschrieben (Hupen und speichern während der Fahrt sehe ich nicht als Dashcamereignis, die Zustimmung zum Datenschutz habe ich bescheidenerweise unterschlagen).
Hier wäre es interessant zu wissen, ob es Erfahrungswerte dazu gibt, wie man an diese Videos herankommt (Akteneinsicht über die Ermittlungsbehörden ?, Beispiel Darf die Polizei mit Tesla-Daten ermitteln? Ein Anwalt spricht Klartext - EFAHRER.com ).
Das mit den bayerischen Polizisten kann ich so nicht bestätigen, hab eine Anzeige wegen Vandalismus gemacht (Silvester Böller), ziemlich zu Beginn fragte mich der Beamte ob es Video Material vom Wächter gibt. War leider aus und der Beamte war etwas enttäuscht weil so der verantwortliche nicht zu ermitteln war
Wie schon paarmal gesagt, das sind zwei verschiedene Dinge.
Natürlich will die Behörde die Daten und diese, wenn vorhanden, müssen auf richterliche Anordnung auch herausgegeben werden. (Das ist die eine Seite der Medaille.)
Die Aufzeichnung der Daten („Verarbeitung“) hingegen ist gemäß DSGVO widerrechtlich. (Das ist die andere Seite der Medaille.)
Das ist auch schön aus dem Artikel von @Joseph57 herauszulesen.
Sorry! Mea Culpa. Ich hab noch was ergänzt, vielleicht ist das nun besser.
Da hast du meinen Text eventuell auch falsch interpretiert.
Ich wollte nur zum Status Quo dahingehend anmerken, dass auch die Innenraumkamera, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und der nicht vorhanden direkten Zugriffsmöglichkeiten, zum „Dashcamsystem gehört“. Ich hab habe kein Problem damit, dass die Daten weitergegeben werden. Ich persönlich habe diesen Haken auch gesetzt und finde es gut, dass diese Videos an Tesla gesendet werden.
Ich bin heute ins Model Y eingestiegen und wollte das Ziel für die Navigation eingeben. Direkt nach dem Tipp auf die Navigationsleiste erscheint in den Vorschlägen zu meinem Erstaunen das korrekte Ziel, ohne dass ich auch nur einen Buchstaben eingegeben habe.
Die Frage ist nun, naiv formuliert: Woher weiß Tesla wo ich hin fahren wollte?
Ich habe vor der Abfahrt die Öffnungszeiten des Ziels auf meinem Handy gegoogelt, aber Tesla hat keinen Zugriff auf mein Google-Konto oder meinen Browserverlauf - von dort kann es also nicht kommen.
Ich habe meinen Kalender mit der Tesla-App synchronisiert, aber ich hatte weder heute noch letztes Jahr einen Termin mit dem Ziel im Kalender stehen.
Die einzige Verknüpfung die mir einfällt, ist dass ich heute am gleichen Tag vor genau einem Jahr zu etwa der gleichen Uhrzeit zu exakt dem gleichen Ziel navigiert bin.
ABER: Ich hatte damals noch einen anderen Tesla; ein Model 3.
Das könnte also bedeuten, Tesla speichert die Historie meiner Navigationsdaten übergeordnet in meinem Tesla-Konto.
Das Problem an der Sache: Ich hatte zwischenzeitlich eine DSGVO-Auskunft meiner Daten angefordert und auch erhalten. Darin sind aber keine Navigationsziele enthalten. Wenn Tesla diese personenbezogen speichert, müssen sie jedoch in der Auskunft enthalten sein.
Wie kann das also sein? Unterschlägt Tesla personenbezogene Daten in der DSGVO-Auskunft (was ein Verstoß wäre)?
Es bleibt ansonsten noch die Möglichkeit, dass Tesla nur Datum, Startadresse und Zieladresse speichert, ohne Personenbezug. Da ich heute von der gleichen Startadresse (Zuhause) losgefahren bin wie vor exakt einem Jahr, wäre der Zielvorschlag darüber auch ohne Personenbezug auffindbar gewesen.
Allerdings müssten dann an Startadressen wo bereits andere Teslas gestartet sind, auch Vorschläge von deren Zielen auftauchen - und sowas ist mir noch nicht untergekommen.
Was denkt ihr dazu?
Das wird es ziemlich sicher sein.
Ich bekomme bspw. auch immer passend meinen Friseur vorgeschlagen oder die Waschanlage (Kalender nicht synchronisiert) - das orientiert sich wohl nach einem sich wiederholenden Intervall/ähnlicher Uhrzeit/ähnlicher Tageszeit etc… - ich find’s praktisch.
Bzgl. Datenschutz dann evtl. fragwürdig wenn’s nicht aufgelistet wird, habe aber bisher noch keine DSGVO-Abfrage bei Tesla gestartet, deshalb kann ich dazu nichts sagen.
Praktisch finde ich es auch, keine Frage, aber wenn Tesla die Daten personenbezogen oder im Tesla-Profil speichert, dann müssen sie in der DSGVO-Auskunft auftauchen, andernfalls macht sich Tesla angreifbar.
@Taur3c Vielleicht wäre das Thema eine Frage oder Hinweis in euren Calls mit dem Tesla-Management wert?
Vielleicht kann das erstmal jemand beantworten der sich seine Daten schon hat geben und auswerten lassen.