Tesla & Recht: News aus dem §§-Dschungel

Da steht „überprüfen“. Das halt ich schon für eine kostenpflichtige Leistung.

Eine Inspektion ist auch nichts anderes. Ich zahle da ja auch nicht nur für die Teile und den Austausch.

Und wenn der Kunde das explizit wünscht, dann muss er auch mit Kosten rechnen.

Meine Meinung.

@firefox34 ist natürlich vertretbar, und natürlich kommt es auf die konkreten Umstände im Einzelfall an. Zu im Ergebnis unberechtigten Mängelrügen darf ich auf meinen Rechtstipp #3 hier verweisen
[url]Tesla & Recht: News aus dem §§-Dschungel - #101 von T-Drive]

Danke für deine Antworten!

Beim ersten ist es interessant das die Hersteller da so unterschiedlich reagieren und damit durchkommen. (verschleißteile haben keine Garantie - gewährleistung nur beim 1sten mal)

Beim 2ten.:
Ich bin mir da nicht sicher, denn wenn ich sachen úberprüfen muss (geht ja bsp.:bei tesla gut online) ist das ja das selbe wenn der Kunde vorbeikommt und sagt ich habe zwar kein Problem aber úberprüfen sie mir das… (defacto wird der selbe Überprüfungsprozess gemacht)

Anders würde ich es sehen, so wie du gesagt hast, wenn Kunde zB. Auto kauft und beim verkäufer nachfragt, ob er sich das auto richtig konfiguriert hat (beim kauf) oder vorbeikommt/telefonisch nachfragt er hat ein problem (!) und bekommt eine Einschulung/unterweisung (das wäre meiner meinung noch Service - ausser es geht über das Maß der dinge hinaus)

Ich hatte darüber schon eine diskussion mit ein paar leuten, bei vielen wird immer differenziert ist ja nur ein Autoverkäufer = service, aber wehe es ist ein installateur/it techniker/ elektriker/schlüsseldienst usw. Da zahlst du wenn du jemanden was „überprüfen“ lässt - ohne Probleme zu haben. (bei der Herstellungs/installationsfirma des produktes - zumindest hier bei uns)
Also wird schon grundsätzlich zwischen den Berufsgruppen unterschieden?

Darum hab ich dieses Beispiel so „verworren“ geschrieben.

Der Kunde HAT keinen Fehler entdeckt und er hat auch Kein Problem, nur er will lediglich das gewisse dinge überprüft werden, der Hersteller überprüft auf Kundenwunsch alle Punkte, aber auch er findet keine Fehler.

Somit wäre dein Rechtstipp 3 ja nicht zu treffend, da selbst der Kunde kein Problem hat (grob fahrlässig trifft hier ja auch nicht zu?!)

Warum frage ich so nach?
Ich hab das Gefühl (und ich sehe es auch tagtäglich) das in der heutigen Zeit ein wenig der Hausverstand verloren gegangen ist.
Ich habe bei verschiedenen Hersteller gearbeitet und habe auch Einblicke in unterschiedliche Branchen, aber dieses Beispiel ist omnipresent und die Kunden verlangen am besten alles Gratis, und das Geschrei ist groß wenn man als Firma dann mal nein sagt.
In diesem Beispiel gehen ca pro Anfrage (im schlimmsten Fall) über 1 arbeitsstunde oder auch mehr verloren und das in der Woche mit mindestens bei 15 solcher Anfragen. Das sind hohe (personal) kosten die eine kleine/mittelgroße Firma zu tragen hat ohne sie verrechnen zu können.
Wie gesagt ich rede hier nicht von wirklichen Kunden service sondern Überprüfungsforderungen bei keinem vom Kunden festgestelltem und vorliegenden Mangel.
(ich kann leider aus rechtlichen Gründen keine „richtigen“ und genauen Beispiele hier posten)

@ T3SLArati: Die Fallgestaltung mit der unzutreffende Mängelrüge ist mehr zur Abgrenzung gedacht.Aus deinem letzten Post höre ich jedoch heraus, dass es weniger um eine juristische denn um eine betriebswirtschaftliche Fragestellung geht. Genau so wie es Händler und Verkäufer gibt, die nicht wissen wie man Service buchstabiert, gibt es halt auch Kunden mit wenig Anstandsgefühl hinsichtlich der Arbeits- und Lebenszeit der anderen. Ich gebe zu, dass das richtige Maß zu finden nicht ganz trivial ist, aber letztlich braucht es doch nur eine klare Vorgabe bis wie viel Zeitaufwand derartige Anfragen kostenlos sind und ab wann man den Kunden sagt so, wenn er mehr möchte, dann kostet es etwas. So, ich verrate jetzt aber nicht wo meine Schwelle liegt, sonst steht ab morgen das Telefon nicht mehr still :smiley:

Vielen Dank für deine beiden Antworten auf meine Frage zum Thema Garantie bei verbauter Hängerkupplung.

Im Prinzip entsprechen sie inhaltlich meinem „laienhaften juristischen Bauchgefühl“ :wink: .
Da ich eher zu der ersten von dir beschriebenen Gruppe von Fahrern gehöre, sehe ich bei der Benutzung der AHK keine größeren Probleme auf mich zukommen. Sonst hätte ich sie gar nicht erst erworben.

Und sollte doch mal was sein, weiß ich ja, an wen ich mich wenden kann… :wink:

M.A. wäre es aber bei so einer Anfrage fair, wenn man dazu sagen würde, das das und das ist noch kostenlos und ab da gilt folgender Leistungskatalog. :wink:

Hallo zusammen,

ich hoffe das Thema passt hier rein :wink:

Gleich mal vorne weg: Ich bin neu hier im Forum und hoffentlich in baldiger Bälde auch neu in der e-Mobilität dabei. Zumindest teilweise… :slight_smile:

Hab nur mal Fragen zu dem Kauf und der evtl. Rückgabe bei einem CPO. Vor Kurzem habe ich bei Tesla ein Model S85 als CPO bestellt und freu mich schon richtig auf das Auto. Da ich das Auto aber bis jetzt nicht live sehen konnte, bin ich mir natürlich etwas unsicher. Ich habe hier im Forum, im www und in den Dokumenten bei Tesla schon viel gelesen aber mir ist immer noch nicht klar, wie das bei CPO und dem Rückgaberecht im Falle eines Falles genau funktioniert.

Die 7 Tage Rückgaberichtline von Tesla bezieht sich wohl nur auf Neuwagen und CPO’s sind davon nicht mit eingeschlossen.
Das 14 Tage Rückgaberecht durch das „Fernabsatzgeschäft“ verstehe ich so, dass es nur auf den Fahrzeugbestellvertrag und somit nur auf die Anzahlung zutrifft. Meines Verständnisses nach müsste der Kaufvertrag ein eigenes 14 Tage Rückgaberecht haben, richtig? Und gilt dann dieses Recht auch ab der Übergabe?

Bis jetzt habe ich noch keine Rechnung bzw. einen Vertrag bekommen, von daher bin ich noch etwas im Blindflug unterwegs.
Ich wurde letzte Woche von der sehr freundlichen Frau A.K. angerufen, aber diese Fragen hatte ich schlicht vergessen zu stellen. Per Email und bei der Hotline erwische ich niemanden :confused: Das macht so überhaupt keinen guten Eindruck, daher frage ich jetzt hier im Forum mal nach.

Schönen Gruß
Tom

Hallo Tom,

bei mir wars so dass ich nur den Fahrzeugbestellvertrag bekommen habe, das ist dann auch der Kaufvertrag. Mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung usw hat es Tesla (wie mit anderen Verbraucherrechten) nicht so. Ein(e) Rücktritt/Widerruf/Rückgabe von CPOs war aber bei einigen Fällen hier aus dem Forum zumindest ist der Praxis schon mal recht unproblematisch möglich. Weiteres gerne per PM.

Besten Gruß
Christoph

Hallo Christoph,

PM geht noch nicht, hab hier im Forum noch zu wenig geschrieben :wink: Aber danke schonmal für die Antwort!
Wenn dieser Fahrzeugbestellvertrag gleichzeitig der Kaufvertrag ist, dann sollte der Fall des Falles ja abgesichert sein. Im kleingedruckten steht die 14 Tage Widerrufsbelehrung drin die ab Übergabe des Autos läuft.

Ich hoffe ja wirklich, dass ich das nicht brauche. Ich habe jetzt schon einen Termin nächste Woche für die Übergabe und freue mich riesig auf das Auto!

Schönen Gruß
Tom

Nachdem Tesla innerhalb der Garantie meine Klimaanlage anscheinend nicht ordentlich repariert hat und sie wenige Wochen später (dann natürlich aus der Garantie schon draußen) wieder kaputt ging und für exakt die gleiche Leistung wie innerhalb der Garantie fett abkassiert hat, hat Christoph - nachdem ich selbst von Tesla schließlich nur noch ignoriert wurde - dafür gesorgt, dass ich mein Geld wieder bekomme.

Daher auch an dieser Stelle: Danke!

Hat man eigentlich auf Garantie-Teile wieder eine neue Garantie?

Konkret: irgendwo vorne klappert und knackt/knallt es. Das SeC hat auf CPO-Garantie ziemlich viel Fahrwerk vorne getauscht, dann waren die Geräusche kurz weg, jetzt sind sie wieder da. Falls sie für die ausgetauschten Teile die „das sind Verschleißteile ohne Garantie“-Nummer fahren wollen: Wie sieht’s da aus?

Soviel ich weiß: ja.
Bei mir wurden die LED Scheinwerfer kurz vor Garantie getauscht. Der Techniker sagte damals, ich hätte wieder 2 Jahre Garantie auf die Scheinwerfer.

Ich glaube nicht. Sonst könnte man sich ja permanent sein Auto, oder sonstiges, auf Garantie durchtauschen. Da gibs höchstens eine Gewährleistung.

Zumal die bei den meisten SeC zumindest beim Fahrwerk eh nichts mehr auf Garantie machen. Wenn ein Scheinwerfer nach 6 Monaten wieder kaputt geht, musst sicher etwas kämpfen mit Tesla.

Übrigens habe ich die bittere Erfahrung gemacht, dass sich Tesla trotz Zusagen, Mahnungen, Einschreiben, Anrufen bei allen Stellen, kein wenig rührt und es alles im Sande verläuft. Spart euch den Ärger und lasst es gleich einen Anwalt machen. Ich bin normal auch für einfache Lösungen, aber Tesla ist wie ein tiefes Loch wo nichts mehr raus kommt. Ein SeC Mitarbeiter riet mir sogar direkt anwaltlich an die Rechtsabteilung zu schreiben, da SeCs und die Zentrale überhaupt keine Befugnisse haben.

Meine Frau hat grad sowas bei Audi. Fehlkonstruiertes Teil wurde zweimal in der Garantiezeit getauscht. Wenn es außerhalb der Allgemeingarantie wieder kaputt geht muss sie es zahlen. Auf das dann bezahlte Teil hätte sie dann wieder Garantie :open_mouth:

Hallo,
10.2019 habe ich FSD für mein Model 3 bei Tesla online gekauft, 6300€ per Kreditkarte bezahlt, alles gut. Nur habe ich bis heute keine Rechnung darüber erhalten. Habe mehrfach nachgefragt, im Store, im SeC und online. Man sei bemüht, man kümmere sich, das Problem sei technischer Natur.
Nun sind 7 Monate vorbei und ich benötige nun wirklich mal die Rechnung mit ausgewiesener Ust.

Was kann ich tun ?
Das Finanzamt arbeitet sicher zu langsam als das man dies dort anzeigen kann.
Wenn ich Tesla eine Rechnung über den Ust Betrag schreibe werden die dies sicher ignorieren, soll das gleich über den Anwalt gehen ?
Habe Tesla mehrfach per Mail angeschrieben, keine Reaktion, ausser eben „wir geben das weiter, das Problem sei bekannt…“

Auf jeden Fall solltest Du irgendetwas unternehmen. Die BP sitzen wohl im Amt und drehen Däumchen. Bei uns haben sie jetzt mal eben in 3 Wochen eine im Amt stattfindende USt „Aussenprüfung“ angesetzt.

Hallo zusammen, um die obigen Fragen kümmere ich mich in Kürze. Hier vorab nur ein kleiner Beleg dass die Fragen rund um Elektromobilität im juristischen Mainstream angekommen sind.

Seite 13 fände ich sehr interessant. Das Thema wird ja in [url]Zugeparkte Supercharger (Teil 1)] regelmäßig diskutiert. Dort gab es vor kurzem auch einen Link auf eine ausführliche Abhandlung, die eher nahelegte, dass die meisten verwendeten Beschilderungen komplett unwirksam sind (vzkat.de/2018/Elektrofahrzeu … #Kapitel05).

Kann man die Sonderausgabe auch außerhalb eines Abos beziehen?