Vielen Dank für deine beiden Antworten auf meine Frage zum Thema Garantie bei verbauter Hängerkupplung.
Im Prinzip entsprechen sie inhaltlich meinem „laienhaften juristischen Bauchgefühl“ .
Da ich eher zu der ersten von dir beschriebenen Gruppe von Fahrern gehöre, sehe ich bei der Benutzung der AHK keine größeren Probleme auf mich zukommen. Sonst hätte ich sie gar nicht erst erworben.
Und sollte doch mal was sein, weiß ich ja, an wen ich mich wenden kann…