Tesla Probefahrt, Folgen und Unfälle…

Hallo,

Ich möchte einmal ein sehr Wichtiges Thema bei Probefahrten bei Tesla ansprechen.
Viele von euch ( mich eingeschlossen ), möchten eine Probefahrt nutzen um einen ersten Eindruck auf das Objekt der Begierde zu bekommen. Nun gibt es allerdings einige Punkte über die JEDER Bescheid wissen sollte, BEVOR er eine Probefahrt bei Tesla bucht!

  1. Tesla hat seine Probefahrtfahrzeuge AUSSCHLIESSLICH Haftpflichtversichert! Es besteht KEINERLEI Kaskoversicherung!
    Das bedeutet, dass Ihr bei einem selbstverschuldeten Unfall für den gesamten Schaden am Probefahrzeug aufkommen müsst, unswar in der Regel mit eurem Privatvermögen!!!
    Eine private Haftpflichtversicherung deckt diesen Schaden ebenfalls nicht ( jedenfalls die mir bekannten Versicherer ). Es gibt vereinzelt Versicherungen die Probefahrten versichern, aber nur mit engen Deckelhöhen, sodass der größte wirtschaftliche Schaden noch immer bei euch liegt!
    Ebenso ist keine Teilkasko vorhanden, was bedeutet dass ihr bei nem Wildunfall oder ähnlichem ebenfalls einem enorm hohen wirtschaftlichen Schaden davontragt. Diesen Umstand UNTERSCHREIBT ihr Tesla vor der Probefahrt. Wenn auch nur digital per Einwilligung.

  2. Ihr verkürzt euer 3 Tägiges Rückgaberecht ab Auslieferung auf 24 Stunden WENN ihr vorher die Probefahrt in Anspruch genommen habt.

  3. Eine Probefahrt führt in erstaunlich vielen Fällen bei Tesla zu einer Bestellung. Seid euch dieser Tatsache Bewusst. ( Das ist wirklich das einzig Positive der 3 Punkte ).

Ich habe die Probefahrt gemacht und würde sie nach Überlegung heute nicht mehr machen. Es gibt so viele User die blind bestellen und dann NACHTRÄGLICH eine Probefahrt buchen. Spart euch lieber das unter Umständen Lebensverändernde Risiko und Fahrt euer versichertes Model 3 Tage Probe oder mietet euch einen Versicherten Tesla für ein paar Tage.

Edit

Also es scheinen je nach Tesla Standort unterschiedliche Vereinbarungen zu existieren! Tesla Dortmund habe ich etwas weiter unten gepostet, dort haftet ihr definitiv vollumfänglich! Raum Frankfurt existiert wohl eine Deckelung, die greift solange man nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Bei Überlassungen OHNE Vereinbarung weise ich auf das BGB hin, ihr seid für die geliehene Sache vollumfänglich haftbar, solange die Sache ordnungsgemäß eurem Besitz überlassen wurde und auch für die gesamte Zeit in der sich die Sache in eurem Besitz befindet.

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Nö ist gedeckelt auf 2000€ je Schaden, 250€ jeder Felgenschaden und 500€ jeder Radschaden.

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Wie man auf die Idee kommt, dass man alles bezahlen muss ist mir unklar. Man muss schonmal alles lesen.
Klar hat Tesla keine Vollkasko, da es sich preislich nicht lohnt. Das hat so gut wie kein Autohaus im übrigen. Dafür haben die eine Klausel drin das man im Schadensfall wie von @anon86163867 erwähnt nicht mehr als 2000€ zahlen muss.

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Genau das Gleiche beim Leihfahrzeug von Tesla. :slight_smile:

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Echt? Das stand bei mir in der Klausel aber nicht drin…ich hab’s mir genau durchgelesen. In dem Fall lese ich mal später nochmals die Klausel durch und korrigiere meinen Post.

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Ja, aber ich kann mir nicht vorstellen das jeder Standort eigene Brötchen bäckt.

Probefahrt Model Y Standort Dortmund…Bitte einmal zeigen wo ihr hier ne Deckelung des Schadens seht….

Vereinbarung für Probefahrt

Voraussetzung für eine Probefahrt ist ein gültiger Führerschein für das betreffende Gebiet und die Erfüllung der folgenden Bedingungen:

Bedinungen

    1. Ich erkläre hiermit, dass ich die Person bin, die auf dem Tesla übermittelten Führerschein aufgeführt ist, und dass es sich um eine gültige Fahrerlaubnis zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs in dem betreffenden Gebiet handelt. Ich stimme weiterhin zu, dass Tesla außer einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung keinerlei Versicherungsschutz unter dieser Vereinbarung gewährt.
    1. Als Fahrer des Fahrzeugs bin ich für meine Handlungen verantwortlich und stimme zu, das Fahrzeug nicht fahrlässig, rücksichtslos oder in einer Weise zu betreiben, die den geltenden Gesetzen widerspricht. Ich erkläre mich einverstanden, das Fahrzeug persönlich auf sichtbare Schäden und/oder Defekte zu prüfen, außer wenn dies mit dem Tesla-Berater vor der eigentlichen Probefahrt anders vermerkt wurde. Ich verstehe und stimme zu, dass ich für Verluste aufkommen werde, die aus einem Verstoß gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung und aus Schäden resultieren, die das Fahrzeug während meines Besitzes erlitten hat.
    1. Ich bin verantwortlich für das Verhalten von Passagieren, während sich das Fahrzeug in meinem Besitz befindet, und stimme zu, anderen Personen das Fahren ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Tesla nicht zu gestatten. Ich erkläre ferner, Tesla und seine Beauftragten sowie verbundene Unternehmen von jeglicher Haftung, allen Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten), Verlusten und Schäden freizustellen, die Tesla durch Klagen, Forderungen, Kosten oder Urteile gegen Tesla durch die Überlassung und meine Nutzung des Fahrzeugs entstehen.
    1. Ich verstehe und stimme zu, dass ich für Geschwindigkeitsübertretungen, Parkverbotsverstöße und andere Bußgelder sowie Strafen, die durch meine Nutzung des Fahrzeugs entstehen, haftbar bin — auch wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs je nach Gebiet elektronisch auf 85 mph (136 km/h) begrenzt ist. Ich stimme zu, dass Tesla meine persönlichen Daten zum Zweck der Durchsetzung von Strafen oder Bußgeldern weitergeben darf. Ich verstehe, dass Tesla keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung meines Eigentums im Fahrzeug übernimmt.
    1. Ich verstehe und stimme zu, dass ich nicht mehr als 100 Meilen (160 km) fahren darf. Sofern nicht anders mit Ihrem Tesla-Berater vereinbart, muss das Fahrzeug innerhalb von 30 Minuten an denselben Tesla-Standort zurückgebracht werden. Im Falle einer Probefahrt über Nacht ist mir bekannt, dass ich nicht mehr als 200 Meilen (320 km) fahren darf und das Fahrzeug innerhalb von zwei (2) Kalendertagen an denselben Tesla-Standort zurückgeben muss.
    1. Ich verstehe und stimme zu, dass Tesla als Eigentümer des Fahrzeugs dessen Standort bis zur Rückgabe per GPS verfolgen kann, während das Fahrzeug mir überlassen ist. Ich verstehe, dass Tesla bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um das betreffende Fahrzeug zu orten, wieder in Besitz zu nehmen und mir die Kosten dafür in Rechnung zu stellen.

Datenschutzerklärung

Um Ihre Berechtigung zu Probefahrten zu prüfen, Ihre Anfrage zu erfüllen, unsere Bedingungen durchzusetzen und Ihr Feedback zur Probefahrt zu erhalten, benötigen wir:

Datenkategorien Beschreibung Zweck
Identifizierung und Kontaktinformationen Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Ihr Führerschein, Versicherungsangaben Um mit Ihnen zu kommunizieren und Ihre Berechtigung zur Probefahrt zu prüfen
Fahrzeugdaten Fahrzeugtelematik, Standort, Leistung und Wartungsdaten Fahrzeuginstandhaltung und ggf. Fahrzeugbergung
Kundenpräferenzen Produktinteresse und Fahrzeuganforderungen, aktuelles Fahrzeug, Ladeanforderungen, Zeitrahmen für Kaufentscheidung Bereitstellung von Tesla-Dienstleistungen und Personalisieren des Erlebnisses

Für Ihre Rechte und Optionen bezüglich dieser Daten lesen Sie bitte die Tesla Datenschutzrichtlinie, die durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen wurde und unter folgender Adresse eingesehen werden kann: https://www.tesla.com/de_DE/about/legal.

Durch Fortfahren nehme ich die Tesla-Bedingungen für Probefahrten zur Kenntnis und stimme zu, das Fahrzeug gemäß diesen Bedingungen Probe zu fahren. Sie stimmen außerdem zu, dass diese Vereinbarung elektronisch akzeptiert und übermittelt wird und Tesla Sie gegebenenfalls bezüglich Ihrer Erfahrungen kontaktieren wird.

So wie es Chriz geschrieben hat, Ausnahme „Sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Entleihers oder eines berechtigten Fahrers zurückzuführen ist, haftet der Benutzer in vollem Umfang.“

Überlassung Corona.pdf (802,8 KB)

Dann haben wir unterschiedliche Regelungen je Teslastandort. Siehe meinen Post über deinem mit der Vereinbarung bei Tesla Dortmund Holzwickede! Dort zumindest haftest du im vollen Umfang!

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Bei mir lief es so ab: Machen sie mal eine Probefahrt, einen Führerschein haben sie doch dabei.
Es wurde nichts weiter von mir aufgenommen, ich wurde über keinerlei Haftung / Selbstbeteiligung hingewiesen, ich musste nichts unterschreiben.
Also muss ich, als Privatkunde, davon ausgehen, das das Fahrzeug absolut vollständig versichert ist und habe auch dazu nicht die Pflicht mich zu vergewissern ob es auch tatsächlich so ist.
Im Schadensfall hätte sich Tesla gerne mit meinem Anwalt beschäftigen können, ich hätte ganz sicher keinerlei Aussage, Schuldeingeständnis oder Kostenübernahme unterschrieben.
Aber es kam zu keinem „Vorfall“ und so hab ich so ein Ding bestellt und warte jetzt ab, wann es kommen wird.

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Also in diesem Fall lebst du sehr gefährlich…laut BGB haftest du während der Zeit in dem das geliehene Objekt in deinem Besitz überlassen wurde für dessen Schäden sofern kein anderer Verursacher in Frage kommt.

Also als ich einen Tesla zur Probefahrt hatte, wurde ich auf Vollkasko hingewiesen, sowie einen Selbstbehalt von 2k und eben gesonderte Details zu Reifen und Felgen.

An irgendwas wegen Rückgabe wurde nix gesagt… spielt auch keine Rolle, Probefahrt hab ich gemacht, Autokauf meine Frau.

Das ist natürlich die Beste Variante mit VK auch wenn die SB hoch ist. Spielt bei dem Wert keine Rolle. Es kocht also tatsächlich jeder Standort sein eigenes Süppchen. Einmal bitte mitteilen welcher Standort das war wenn es dir nix aus macht.

Also Augen ganz weit auf bei der Vereinbarung!

Innsbruck/Österreich

Führerschein wurde vor Ort fotografiert, Formular ausgefüllt und von mir unterschrieben.

Okay anderes Land, andere Gesetzte. Da kann ich nix zu sagen. Unser Bürgerliches Gesetzbuch ist da eindeutig in DE.

In HH, FS vorlegen, 2k SB, Rad bis zu 500,- pro Stück.

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In Zürich und St. Gallen auch.

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Das kann ich so nicht bestätigen…

Bei der Terminbestätigung für meine (ausführlichere) Probefahrt in Holzwickede im Dezember hat mich der SA auf den Überlassungsvertrag hingewiesen (kam vorab per mail).
Auszug aus den Bedingungen:

(…)
7. HAFTUNG DES ENTLEIHERS
Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflicht- sowie eine Insassen-Unfallversicherung. Für den Entleiher gilt für Schäden am Fahrzeug eine Haftungsbefreiung nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit im Überlassungsvertrag genannter Selbstbeteiligung, die von Tesla
*Germany GmbH individuell festgelegt wird. Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den Verpflichtungen in Ziffern 2, 3 und 5 dieser Bedingungen. *
(…)

Die Selbstbeteiligung sind die hier mehrfach erwähnten max. 2000€ bzw. 250€/500€ Felge/ Reifen.

Im konkreten Fall musste ich den Vertrag unterschreiben, Führerscheinkontrolle und es wurde eine Kopie vom Personalausweis angefertigt. Bei der Übergabe und Rückgabe gab eine kurze Kontrolle auf sichtbare Schäden inkl. Protokoll *)

Im Kern hast Du aber vollkommen recht: Die Höhe der Selbstbeteilung ist ungewöhnlich hoch.
Schon ein Steinschlag / beschädigte Frontscheibe würde teuer - das sollte einem sehr bewußt sein!

Hat zufällig jemand Erfahrung, wie sich Tesla in der Praxis verhalten hat, wenn ein Fahrzeug beschädigt zurückkam?

Michael.

*) Der Ablauf bei der „Standard“ Probefahrt war zumindest bei mir ein völlig anderer.
Kein Hinweis auf die Haftung, keine Unterschrift, keine Fahrzeugübergabe, nur eine Führerscheinkontrolle .

Bin Anfang Dezember 2021 bei Tesla Dortmund gewesen um einfach mal einen Tesla 3 anzuschauen. Der nette Mitarbeiter hat mir sofort eine Probefahrt angeboten, war richtig erstaunt gewesen, da ich mir ja erstmal nur den Tesla anschauen wollte. Also nur Führerschein gezeigt, habe noch den uralten brauen, der bald nicht mehr gültig ist. Dann gings los, ich war total begeisterst und hab nach 3 Tagen auch das Model 3 bestellt. Also keinerlei Infos über Versicherung/Unfall erhalten. Danach hab ich mich total im Forum eingelesen und bin nochmals nach Dortmund gefahren, um einen Y probezufahren. Ging auch sofort wieder, nur mit Führerscheinüberprüfung. Also, hab nichts interschrieben, Y 45 Minuten gefahren, am nächsten Tag Y bestellt und 3 storniert. Warte jetzt sehnsüchtig auf die VIN. Bei dem beiden Probefahrten gab es also keinen Hinweis auf Haftung und auch keine Unterschrift. Beide Probefahrten habe mich aber total überzeugt, um zu bestellen und mich teslasüchtig zu machen.

Komisch, denn die Vereinbarung die ich unverändert gepostet habe, stammt von der Online Buchung einer MY Probefahrt die ich heute Testweise angestoßen habe. Abgesehen von der Zustimmung dieser Vereinbarung, die ausdrücklich auf volle Überlassung der Schadensregulierung durch den Entleiher besteht, wird vor Ort keine weitere Vereinbarung unterschrieben. So war es bei mir. Nur kurz Führerschein Vorzeigen und Schlüsselkarte in Empfang nehmen.