Tesla Model Y - keine BAFA

Die Erreichbarkeit von der Tesla Financial Services GmbH grenzt schon an Scam. Ich habe vor über einer Woche eine E-Mail geschrieben und keine Rückmeldung. Unter der Adresse in München aus dem Leasingvertrag und dem Handelsregister kann man auch niemanden erreichen…

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Das ist schon merkwürdig,
Hat da vielleicht unsere liebe Deutsche Post überreagiert? (Ist mir auch mit einer Sendung an meine Firma passiert. Hab mich dann bei DP beschwert, dann hat es geklappt.

Die Anschrift ist laut Tesla auch korrekt: (siehe ganz unten)

https://www.tesla.com/de_de/support/kilometerleasing

Habe gerade eine Abfrage im Unternehmensregister und bei Creditreform gemacht, dort werden die noch unter dieser Adresse geführt.

:confused:

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Da war wohl auch ursprünglich der erste Store untergebracht, den gibt es schon lange nicht mehr.

Lt. aktuellem Handelsregisterauszug für HRB 214277 ist der Sitz immer noch in der Blumenstraße 17.
Wobei ich glaube, dass die Mails alle in die Niederlande gehen…

Nextmove berichtet inzwischen auch über den Thread hier, ab Minute 23:00.

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Das Ganze wird sich noch zu einem handfesten Skandal ausweiten. Ich habe gerade meinen Leasingvertrag über mein M3 mit TFS (Privatleasing) aus 11/2022 geprüft. Ich wäre demnach auch betroffen, und da geht es ja um 6.000 Euro Förderung und 3000 Euro Herstelleranteil :confused: Der errechnete Fehlbetrag nach BAFA-Sichtweise beträgt bei mir ziemlich genau 1500 Euro brutto.

Wenn die BAFA jetzt wirklich alle bereits beschiedenen Verträge der TFS nachprüft und die Förderung widerruft, dann gibt das einen Aufstand. Das sind doch tausende Verträge!

Naja, die TFS hat ein Stammkapital von 12,8 Mio. Euro und ca. 188 Mio. Leasingvermögen in den Büchern. Da können die durchaus auch die Differenzbeträge noch an die Leasingnehmer auszahlen. Es ist im Grunde ja sogar ein Entgegenkommen der BAFA, dass sie diese Möglichkeit der nachträglichen Zahlung einräumen. Formal könnten sie einfach alle Anträge ablehnen, alle Bescheide widerrufen und zurückfordern, und niemand könnte etwas dagegen tun, fürchte ich :man_shrugging:t4:

Ich befürchte nur, dass sich TFS überhaupt nicht bewegen wird. Morbider Auskunft gegenüber dem Betroffenen hier, dass es genauso ist, wie die Bafa moniert, wird der Antrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anlehnend beschieden.

Die Frage ist, inwieweit sind die Verträge mit TFS diesbezüglich rechtlich angreif- und einklagbar.

Das traurige dabei ist: das Problem wäre durch ein einfaches Kalkulationsschema in Excel zu beheben. Das könnte auch für alle bestehenden Verträge nachträglich an die Kunden geschickt werden. Und alle wären glücklich.

Das Problem ist mal wieder: bei Tesla fühlt sich niemand zuständig.
Klassischer Fall von „Not my job“. Sind wahrscheinlich alle mit Quartals-End-Rally beschäftigt.
Mal sehen, wie groß das Fass werden wird.

Dr Böse zum OP bitte :see_no_evil: :laughing:

Man müsste da echt mal einen Anwalt konsultieren, in wie weit das BAFA dabei eine Mitschuld trägt? Immerhin wurden die Verträge jahrelang geprüft und abgesegnet.

Das ist die Frage… Tesla hat mir das Fahrzeug als „förderfähig“ verkauft, das steht sogar in der Leasingkalkulation, die Bestandteil des Leasingvertrages ist, so drin:

Eine rechtsfehlerhafte Entscheidung begründet leider keinen daraus resultierenden Rechtsanspruch.
Dr. Böse habe ich schon kontaktiert, der beschäftigt sich aber leider weder mit der Bafa Prämie noch mit Leasingproblematiken.

@Archetim genau auf diesen Passus hoffe ich auch. Aber als rechtlicher Laie befürchte ich, dass Tesla das Fahrzeug ja an TFS verkauft hat und diese an uns verleasen. Ob dieser Passus dann eine Art Garantie auf die Bafa Förderung darstellt, mag ich nicht zu beurteilen.

Ich bin auch nur juristischer Laie. Allerdings gelten für die Rücknahme von Verwaltungsakten aus der Vergangenheit Fristen. Das VwFG schreibt dazu in §48 (auf diesen wird im Bescheid der BAFA Bezug genommen):

Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig…

Da es sich hier immer um (wenn auch formal geregelte) Einzelfallentscheidungen handelt, müsste die BAFA nachweisen, dass sie vom Sachverhalt des Fehlers in jedem konkreten Fall innerhalb der Frist Kenntnis erlangt hat. Damit sind schon mal alle Bescheide raus, die länger als ein Jahr als der erste aufgetretene Ablehnungsfall sind, wenn man diesen Zeitpunkt als „Kenntnisnahme“ werten will.

Der Paragraph ist grundsätzlich sehr interessant, z.B. auch dieser Passus:

Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.

Das wird auf eine Klagewelle hinauslaufen…

Daraus einen Anspruch für noch nicht bewilligte Anträge abzuleiten, sehe ich dabei eher auch nicht. Mich würde vielmehr interessieren, ob man im Falle einer drohenden Rückerstattung dem BAFA einen Strick draus drehen kann.

Was steht in eurem Fahrzeugbestellvertrag?
Bei mir steht folgender Passus:

Tesla haftet nicht für die Auszahlung des Bundesanteils. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Umweltbonus.

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Das wird es mit Sicherheit.
Rückwirkend ist aber eventuell die Option, dass der Leasingeber gar nicht dezidiert in einer Datenbank erfasst wird, so dass diese Vorgänge gar nicht listbar sind.
Aber auch zu noch laufenden Bafa Vorgängen äußert sich TFS ja bisher nicht.

Tesla haftet hier auch in keinem Fall. Wenn einer haftet, dann Tesla Financial Services. Tesla hat seinen Teil getan, indem der Fahrzeugpreis korrekt um den Herstelleranteil gemindert wurde. Wenn der Leasinggeber diese Minderung nicht vollständig weitergibt, bzw. durch die irrsinnige und überflüssige Bekanntgabe einer „Rate exkl. Umweltbonus“ dies so darstellt und damit quasi „zugibt“, kann Tesla als Hersteller und Verkäufer erstmal nichts dafür.

Das Ärgerliche hier ist ja eigentlich, dass TFS offenbar nur juristische Blindschleichen beschäftigt, die nicht mal in der Lage sind, eine simple Rechtsnorm korrekt umzusetzen. Sie hätten lediglich eine korrekt um den laufzeitabhängigen Monatsteil des Herstelleranteils erhöhte Leasingrate ausweisen müssen, um rechtskonform zu sein. Oder besser diese ominöse Rate gar nicht erst ausweisen sollen, so wie es alle anderen ja auch machen.

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Hat jemand, dessen Antrag abgelehnt wurde, eine Leasing Sonderzahlung geleistet?

Ich frage, weil ich mir eben meinen Vertrag mit der TFS angesehen habe. Darin gibt es zwar auch die Diskrepanz zwischen Herstelleranteil und Leasingraten. Aber im Vertrag ist auch die Höhe der Sonderzahlung angegeben. Ohne Hinweis auf Umweltbonus.

Aus meiner (juristisch laienhaften) Sicht ist ein Ablehnung aufgrund der Raten nicht in Ordnung, wenn eine Sonderzahlung geleistet wurde. Denn diese muss berücksichtigt werden, weil der Herstelleranteil auf die GESAMTEN Leasingkosten gewährt wird. Die BAFA kann also nicht alleine aufgrund der Monatsrate Rückschlüsse auf die Gesamtsumme schließen.

Keine Ahnung, ob und wie man das juristisch begründen kann, aber sollte es bei mir zur Ablehnung kommen, würde ich so argumentieren.

Interessante Idee, dürfte aber nicht helfen. Eine geleistete Sonderzahlung beeinflusst ja beide angegebenen Raten gleichermaßen, hebt sich also in der Betrachtung auf.

In meinem Fall senkt die Sonderzahlung (ohne Zinsberücksichtigung) jede der beiden Raten um ca. 167€.

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