Tesla Model Y - keine BAFA

Mit der Sonderzahlung reduzierst du deine monatliche Rate… mehr auch nicht.
Das ist unabhängig davon, ob du nun ne Prämie bekommst oder nicht.
Man kann die Sonderzahlung so wählen, dass man dann +/- 0 rauskommt mit der Prämie… man kann aber auch mehr zahlen.

Theoretisch ist das schon ein Grund, in der Praxis wird es wohl nicht möglich sein, die paar € als Existenz Bedrohend aufzuzeigen.
Als Gewerblicher ein neues Auto Leasing und keine 4.500,-€ zu haben, kann man gleich zumachen.

Als Privater keine 4.500,-€ Liquiden Mittel zu haben, wird wohl auch niemand betreffen. Von irgendwas muss man ja im Monat Leben.

Ist zwar ein Versuch, aber wohl nur für eine Handvoll Leute.

Interessant ist, ob eine komplette Aufschlüsselung auch von anderen Herstellern nachverlangt wird.
Den durch den angegebenen Zinssatz ist es ein leichtes den direkten Abzug zu berechnen. Dann würdevoll fast alle Leasingverträge nachgeprüft werden.

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Um das zu verhindern, gab es wohl die „Nebenabreden“ verschiedener Hersteller, die eine funktionierende Rechtsabteilung haben :triumph:

Das Ganze führt zu einem bunten Strauß an Rechtsfragen:

  • Sind die Nebenabreden zulässig?

  • Wenn ja, müssen diese nicht automatisch für alle gelten?

  • Wenn sie nicht allgemein gelten, führt eine für den Kunden nachteilige Unterlassung solcher Abreden seitens des Leasinggebers zu einer Schadensersatzpflicht?

  • Hätte der Antragssteller, also der Kunde, die Pflicht gehabt, alles nachzurechnen und den Sachverhalt vorab bemerken müssen (Sorgfaltspflicht)?

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Ja, das stimmt. Auf die Differenz der monatlichen Beträge hat die Sonderzahlung keinen Einfluss. Aber sie führt dazu, dass die BAFA nicht mehr sicher sagen kann, dass zu wenig Bonus weitergegeben wurde.

Zwar kann die BAFA errechnen, dass die Differenz bei der ausgewiesenen Monatsrate zu gering ist, aber der Fehlbetrag KÖNNTE in der Sonderzahlung eingerechnet sein.

Wie gesagt, das ändert nichts an den Beträgen, aber es widerlegt zumindest die Argumentation der BAFA.

Du meinst also, dass die Differenz in Form eines „virtuellen Aufschlags“ zu der geleisteten Sonderzahlung intern hinzugerechnet wurde, und sich dadurch eine niedrigere Leasingrate ergeben hätte?

Leider funktioniert das so nicht, weil dieser Aufschlag ja nur bei der „Rate inkl Umweltbonus“ wirksam geworden wäre und diese entsprechend mehr absenken müsste. Damit wäre die beanstandete Differenz ja gar nicht entstanden. Am Ende ist das ja das Gleiche, als wenn TFS den gesamten Herstelleranteil auf die Raten aufgeteilt hätte.

Nach Sichtung weiterer Leasingverträge anderer Hersteller aus Unternehmen von Freunden, bei denen die Bafa genehmigt wurde, komme ich zu dem Ergebnis: Die BAFA ist dumm.

In keinem der Verträge die ich hier liegen habe (mittlerweile 12 Stück) wird überhaupt eine Leasingrate „ohne Unweltbonus“ ausgewiesen. Es wird immer der Listenpreis reduziert um den Bonus und dann EINE Leasingrate ausgeschrieben.

Als nächstes ein Beispiel aus dem Netz (Leasingkostencheck.de) bzgl. der Berechnung der Leasingrate mit dem Umweltbonus:

Beispielberechnung ohne Umweltbonus:

Ein Fiat 500e z.B. hat einen Listengrundpreis von knapp 30.000 €. Würde man das Fahrzeug ohne jegliche Förderungen für 24 Monate leasen, käme man bei einem normal kalkulierten Leasingfaktor auf eine monatliche Rate von ca. 400€. Das bedeutet, man bezahlt für das Fahrzeug über zwei Jahre kumuliert eine Summe von 24x400 = 9.600€.

Mit Umweltbonus:

Bezieht man den Umweltbonus mit ein, sieht die Rechnung radikal günstiger aus. Der Herstelleranteil des Umweltbonus reduziert zunächst den Grundpreis von 30.000 auf 27.750€. Dadurch ergibt sich eine kalkulatorische Leasingrate von ca. 370€

Auch hier wäre lt. BAFA Spezialrechnung nun: (400 - 370)*24 = 720€ und somit nicht förderfähig

Aber nun nochmal in das Dokument der Bafa selbst schauen, wie hätten die es denn gerne:

Wie wird geprüft, ob der Eigenanteil des Herstellers an mich weitergegeben wurde?

Der BAFA-Listenpreis wird um den erforderlichen Herstelleranteil reduziert. Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Herstelleranteils maßgeblich ist.

Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattungen) nach Abzug aller gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Herstelleranteil am Umweltbonus nachgewiesen.

Nun hat die Bafa auch ganz tolle „Beispielrechnungen“, und arbeitet dort mit genau diesem „Schwellenwert“:

Dieser Schwellenwert muss also um {Herstelleranteil} Euro unter dem BAFA Listenpreis liegen, damit die Förderung bewilligt wird. Clevererweise hat die Bafa für Leasing keine Beispielrechnung angefügt, aber kein Problem - ich habe einmal auf Basis meines eigenen Tesla Vertrages die Rechnung aufgeschlüsselt aus meinem Vertrag:


Ergibt dann folgenden Zins, wenn man das mal in eine Tabelle haut. Die roten Zahlen sind die, die sich auch in meinem Vertrag finden lassen und diese wurden in der Tabelle anhand des Zinses errechnet. Weshalb der Zins sich minimal unterscheidet kann ich nicht sagen, eventuell ein Rundungsproblem an irgendeiner Stelle.

Hier wird das deutlich, was die BAFA nun nach zig Jahren plötzlich bemängelt.
Der Listenpreis wurde lt. Rechnung um 2250€ gemindert, er entspricht somit dem Schwellenwert, von dem die BAFA in ihren eigenen Dokumenten faselt. Nirgends steht, dass der Herstelleranteil innerhalb der Leasingdauer vollständig in der Leasingrate wiederzufinden sein muss. Falls ich mich irre, bitte ich an der Stelle um ein entsprechendes Zitat.

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Danke für die Aufarbeitung. So ähnlich schrieb ich das weiter oben ja auch schon. Selbst die Musterdokumente der Bafa lassen viele Fragen offen.

Nicht ganz. Ich meinte, dass die Sonderzahlung schon „inkl. Förderung“ sein KÖNNTE. Ohne, dass es ausgewiesen wurde. dann würde sich die Förderung auf Sonderzahlung und Monatsraten sozusagen aufteilen. Entsprechend wäre in der Monatsrate nicht die volle Förderung sichtbar.

Natürlich wäre das nur ein Konstrukt, dessen einziger Zweck ist, zu zeigen, dass die BAFA nicht einfach die Raten-Differenz als Referenz heranziehen kann.

Ob das ernsthaft so ist, vernachlässigt dieser Weg. Es geht nur darum „berechtigte Zweifel“ an der Methode zu zeigen und das Rechenbeispiel der BAFA auszuhebeln.

Wenn dem so ist und TFS als Einziger zwei Leasingraten ausweisen, dann wären ja nach der Logik der BAFA alle anderen Leasingverträge erst recht falsch, weil die BAFA die Weitergabe des Umweltbonus gar nicht prüfen kann.
Also entweder alle gleich oder keiner.

Bzw müsstw dann in den Bedingungen stehen, dass nicht der Listenpreis sondern die Leasingrate um den Umweltbonus zu reduzieren ist.

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Ich verstehe nicht, warum der ein oder andere sich hier so auf eine Sonderzahlung zum Leasing versteift?
Die Sonderzahlung reduziert die Rate, aber nicht den Listenpreis.

Das ist so in den Köpfen drin, da in den meisten Leasingverträgen bei Elektroautos die Höhe der Sonderzahlung der Bafa entspricht.

Aber du hast Recht, hat damit eigentlich nichts zu tun und oft auch frei wählbar.

Meiner ist auch noch in Bearbeitung…

Am besten die Adresse nochmal mit dem Handelsregister abgleichen und Schriftstücke dann per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dann kann sich TFS da nicht rausreden oder die Annahme verweigern:

Die Vorteile einer Zustellung per Gerichtsvollzieher Verfahrensrecht.

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Schon irgendwie krank, dass man als mutmaßlich geschädigter Kunde zu solchen Mitteln greifen muss, um mit einem Teil eines der wertvollsten Unternehmen der Welt überhaupt auch nur Kontakt aufnehmen zu können :astonished:

Man kann eigentlich nur hoffen, dass Tesla im Hintergrund vielleicht doch bereits mit der BAFA redet und eine Klärung anstrebt.

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Schon traurig, mein erster Beitrag hier und dann zu dem Thema. Ich fahre seit knapp 1,5 Wochen ein Model Y LR. Habe gestern dann durch Zufall den Beitrag hier gefunden. Also heute morgen gleich zum örtlichen Tesla Store und das Problem geschildert. Das war den, wirklich freundlichen Mitarbeitern, bisher noch nicht bekannt. So wirklich konnte mir dann auch keiner Helfen. Würde am liebsten von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen, mir wurde aber gesagt, dass ich mit Kosten in Höhe von 20% des Neuwagenpreises rechnen müsse. Also nix mit 55 Cent pro Kilometer. Das Leasingangebot ist NUR interessant durch die Bafa Prämie. Wenn ich den „Verlust“ auf die monatliche Leasingrate umrechne, hätte ich auch locker wieder einen 5er BMW leasen können.
Der Senior Sales Agent hat immer wieder Rücksprache mit dem Store Manager gehalten. Angeblich soll es am Montag eine Info von Tesla dazu geben.
Alles in allem eine mehr als unbefriedigende Situation. Es scheint, als wäre man als Endkunde der Gelackmeierte und irgendwie ist die Freude über das neue Spielzeug dahin.

das hab ich mir auch gedacht, seit ich mich mittlerweile 4 Monate mit der Tesla Financials für eine gute Freundin rumschlage, ich habe noch nie ein solch ignorantes Unternehmen in meinem Leben gesehen.
Man wird zu 99% nur ignoriert, daher finde ich es ganz gut, das dieses „Unternehmen“ mal in den Fokus der Newsportale wie Nextmove kommt, denn so wie die mit Anfragen zu dem BaFa Problem umgehen, machen die das mit allen Anfragen zu diversen Themen und es gibt keine andere Möglichkeit, mit denen in Kontakt zu kommen, außer Mail und Anrufbeantworter. :confused:

Das ist Angstmacherei seitens Tesla. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem mehr als die 50 Cent pro Kilometer berechnet wurden. Ich überlege mir auch zu widerrufen, sollte ich bis nächste Woche keine Aussage von TFS dazu bekommen. Witzig ist auch, dass man dann immer an die Tesla Mitarbeiter verwiesen wird, die ja überhaupt nichts mit TFS zu tun haben.

Siehe auch hier

Vielen Dank für die Verlinkung. Ohne Jurist zu sein ein schwieriges Unterfangen. Eigentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten.

  1. Auto weiterfahren und im Zweifel 4.500€ finanzielles Risiko
  2. Widerruf einreichen und im schlimmsten Fall 20% Risiko und Anwaltskosten

Tja…. Ich wollte nicht auf meine Bekannten hören. Allerdings bin ich mir noch nicht sicher ob der Schuldige wirklich Tesla oder die Bafa ist.

Nun, wenn TFS nicht in der Lage ist richtig zu rechnen und die BAFA, dass als Grundlage nimmt … ist wer schuld?

Ich habe mir ein eAuto im PrivatLeasing geholt. 48 Monate, mein Händler hat mir die Rate berechnet bei Anzahlung von 3000€ … das wäre die Höhe der BAFA bei mir… der Herstelleranteil ging irgendwo rein, was für mich nicht ersichtlich ist, weil ich keine Aufstellung bekommen habe.
Und ja, es einer der Hersteller, die einen Deal haben.

Es ist ja nur wichtig, dass der Hersteller seinen Anteil in der Aufstellung mit Angibt… das wären bei mir ja nur 1500€… Warum Tesla dazu nicht in der Lage ist? Keine Ahnung.
Auch die Herstellerprämie reduziert ja nicht den Listenpreis, sondern die Rate…
Irgendwie geht ihr ja davon aus, dass vom Listenpreis reduziert wird ( weil Tesla das so geschrieben hat, das ist bei Finanzierung so, aber nicht beim Leasing )

Na da bin ich ja mal gespannt. Jedwede Reaktion seitens Tesla wäre ja schon mal ein Fortschritt!