Off-Topic-Beiträge aus diversen Threads (aktuell)

Die große Frage ist ob es wirklich ein großes Problem wäre und nicht am Ende wettbewerbsfähigere Autos herauskommen.

Moin,

Versuche es garnicht erst. Wenn deine Meinung hier nicht passt, werden deine Beiträge bald gemeldet und entfernt.

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Ist ja auch absurd was ihr beiden hier behauptet…

Beiträge werden nur entfernt, wenn sie off-topic (wie deiner) oder Regelverstöße sind.

Brennstoffzellenfahrzeuge sind Verbrenner. In der Brennstoffzelle wird Wasserstoff durch Sauerstoff oxidiert.

Und wenn es passend (=viel) Fördergelder abzugreifen gibt, entwickeln die auch ganz technologieoffen wie sie nun mal sind auch Autos mit Dampfmaschinen und Holzvergasern.

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Kalte Verbrenner. Die Frage ist ob das Ganze auch hocheffizient ist.

Laut Urteil hätte das KBA keine Freigabe für das sogenannte Thermofenster erteilen dürfen.

Gerichtsurteil im Dieselskandal - WELT

Es ging um die Frage, ob Zweifel an der Arbeit des KBA da sind und da sage ich, belegt durch das Gerichtsurteil. -

Aber ich weiß, das stellst du alles in Frage und rechtskräftig sei es ja auch noch nicht… - Wir sind uns nicht einig. Punkt.

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Du hast doch nicht einen einzigen Blick in das urteile gewordene, denn würdest du es überhaupt nicht erst anführen, denn du vermisst zwei unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt.

Chronologisch war es nämlich so:

  • 2015: Der Dieselskandal wird aufgedeckt. Dabei ging es um die Prüfstandserkennung (Defeat Device), bei der das Fahrzeug erkannte, dass es sich auf dem Rollenprüfstand befand, und nur dort die vollständige Abgasreinigung aktivierte. Diese Einrichtung war von Anfang an der eigentliche Kern des Skandals.

  • 2016: Das KBA genehmigte das Software-Update von VW. Dieses enthielt unter anderem ein sogenanntes Thermofenster, also eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung. Das KBA hielt diese Lösung damals für zulässig.

  • Ab 2020: Erst der EuGH stellte in mehreren Entscheidungen klar, dass solche Thermofenster nur in sehr engen Ausnahmefällen zulässig sind. Dadurch änderte sich die rechtliche Bewertung erheblich.

  • 2023: Das Verwaltungsgericht Schleswig kam unter Berücksichtigung dieser EuGH-Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass die Freigabe des Software-Updates durch das KBA rechtswidrig war.

Das Urteil sagt daher aus, dass das KBA eine technische Lösung (das Thermofenster) genehmigt hat, die nach der späteren EuGH-Rechtsprechung nicht hätte genehmigt werden dürfen.

Es sagt aber nicht, dass das KBA bereits die ursprüngliche Prüfstandserkennung gedeckt oder sich von der Autoindustrie beeinflussen ließ, was du aber immer wieder behauptest. Das sind zwei verschiedene Themen.

Wenn man also aus diesem Urteil ableiten möchte, dass das KBA generell von deutschen Herstellern beeinflusst wurde, geht das über den Inhalt des Urteils hinaus. Das Urteil bewertet die Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Software-Updates – nicht die Motive des KBA oder eine mögliche Einflussnahme durch die Hersteller.

Das KBA hat zum damaligen Zeitpunkt als es das Thermofenster genehmigt hat nachvollziehbar die Rechtslage interpretiert.

Dass der EuGH 4 Jahre später die Rechtsauslegung anderslautend konkretisiert war damals nicht absehbar.

Konkret ging es um Ausnahmevorschrift in Art. 5 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies gilt nicht, wenn

a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten …

Und das Wort notwendig war der Streitpunkt.

Das EuGH hat dies 4 Jahre später enger ausgelegt als das KBA.

Schon beeindruckend wie selbstsicher du deine Ahnungslosigkeit hier präsentierst.

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Ich fahre die Strecke dauernd und lade immer günstig am SuC in Struer.

Viel Spaß im Urlaub und Grüße aus Stenbjerg.

Ich glaube wenn ich in Berlin wohnen würde dann wäre mir Honda Civic lieber, ANTIFA hat was gegen Teslas​:rofl:.

„Vielleicht“ hast Du Recht. :man_shrugging:
Wünschen tun wir es uns alle, dass es kommt.

Es ist etwas wo wir uns einig sind. :grin:

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Und noch einmal:

Du hast doch nicht einen einzigen Blick in das urteile gewordene, denn würdest du es überhaupt nicht erst anführen, denn du vermisst zwei unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt.

Chronologisch war es nämlich so:

  • 2015: Der Dieselskandal wird aufgedeckt. Dabei ging es um die Prüfstandserkennung (Defeat Device), bei der das Fahrzeug erkannte, dass es sich auf dem Rollenprüfstand befand, und nur dort die vollständige Abgasreinigung aktivierte. Diese Einrichtung war von Anfang an der eigentliche Kern des Skandals.

  • 2016: Das KBA genehmigte das Software-Update von VW. Dieses enthielt unter anderem ein sogenanntes Thermofenster, also eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung. Das KBA hielt diese Lösung damals für zulässig.

  • Ab 2020: Erst der EuGH stellte in mehreren Entscheidungen klar, dass solche Thermofenster nur in sehr engen Ausnahmefällen zulässig sind. Dadurch änderte sich die rechtliche Bewertung erheblich.

  • 2023: Das Verwaltungsgericht Schleswig kam unter Berücksichtigung dieser EuGH-Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass die Freigabe des Software-Updates durch das KBA rechtswidrig war.

Das Urteil sagt daher aus, dass das KBA eine technische Lösung (das Thermofenster) genehmigt hat, die nach der späteren EuGH-Rechtsprechung nicht hätte genehmigt werden dürfen.

Es sagt aber nicht, dass das KBA bereits die ursprüngliche Prüfstandserkennung gedeckt oder sich von der Autoindustrie beeinflussen ließ, was du aber immer wieder behauptest. Das sind zwei verschiedene Themen.

Wenn man also aus diesem Urteil ableiten möchte, dass das KBA generell von deutschen Herstellern beeinflusst wurde, geht das über den Inhalt des Urteils hinaus. Das Urteil bewertet die Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Software-Updates – nicht die Motive des KBA oder eine mögliche Einflussnahme durch die Hersteller.

Das KBA hat zum damaligen Zeitpunkt als es das Thermofenster genehmigt hat nachvollziehbar die Rechtslage interpretiert.

Dass der EuGH 4 Jahre später die Rechtsauslegung anderslautend konkretisiert war damals nicht absehbar.

Konkret ging es um Ausnahmevorschrift in Art. 5 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies gilt nicht, wenn

a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten …

Und das Wort notwendig war der Streitpunkt.

Das EuGH hat dies 4 Jahre später enger ausgelegt als das KBA.

Schon beeindruckend wie selbstsicher du deine Ahnungslosigkeit hier präsentierst.

PS:

Wenn man meinen Beitrag schon in den off topic Bereich verschiebt, dann bitte auch den dazugehörigen des anderen Diskutanten, denn ansonsten könnte der Eindruck entstehen man möchte gewisse Behauptungen und Meinung in diesem Thread, in diesem Fall die Vorwürfe gegen das KBA, im Fokus lassen und jedwede Richtigstellung hierzu wegschieben.

@StefanD warum lässt du dann Kielers Beitrag zum Dieselskandal im FSD Thread?!

Bitte klärt das per PN. Der Dieselskandal ist im FSD-Thread off-topic!

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Bewegen wir uns eigentlich schon im Bereich von Verschwörungstheorien?

Naja….zumindest wenn man sich so die letzte Zeit so anguckt…..jeder Staubkrümel
wird hundertfach in alle Richtungen durchgekaut und interpretiert…..sind wir
zumindest nicht weit davon entfernt

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Ich sag immer : selektives Lesen und Hören

sind die Wasserdicht, Feuchte ? IPI x ?

IP44 hat die Tesla Wallbox Gen3

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Nanu, wo sind die ganzen Kritiker hin? 2025 gab es nach jedem Posting ein Bashing. :thinking:

Diejenigen die diese Poster bisher bezahlt hatten, haben jetzt kein Geld mehr. :wink:

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Und wo ist Deine faktenbasierte Gegendarstellung?
Es ist einfach etwas in Frage zu stell, aber von Dir kommt genau NICHTS fundiertes!