Ladestation auf gebührenpflichtigem Parkplatz

Moin, ich hab gestern ein Ticket bekommen, weil ich an einer E-Ladesäule ohne Parkschein geparkt habe :frowning: .Darüber wundere ich mich ein wenig.
Der Parkplatz ist allgemein gebührenpflichtig, darauf weißt ein Schild an der Einfahrt hin.
An den beiden E-Ladensäulen steht jeweils das blaue P-Schild mit dem Zusatzschild „elektrisch betriebene Fahrzeuge“. Diese Beschilderung entbindet mich doch eigentlich von der Pflicht einen Parkschein zu ziehen oder sehe ich das falsch ?

Grüße von der Küste
Sven

In der Regel steht das am Parkscheinautomat ob das Parken für Elektroautos frei ist. Auf privaten Parkplätze muss man meist bezahlen.

Die Parkplätze an der Ostsee mit Ladestationen sind meist Gebührenpflichtig auch wenn man lädt.

Die Frage könntest du doch einfach dem Betreiber des Parkplatztes stellen. Dann hättest du Gewissheit, zumindest für diesen Parkplatz.

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Vermutlich zielte die Frage mehr in auf die konkrete Auslegung der Beschilderung vor Ort. ich meine einmal vor längerer Zeit in einem Forum für Verkehrsthemen gelesen zu haben, dass eine konkrete Ausschilderung (hier direkt am Ladeplatz: Parkplatz nur für Elektrofahrzeuge (ohne Hinweis auf Parkscheinpflicht)) die übergeordnete Beschilderung (hier an der Zufahrt zum Parkplatz: Parkplatz mit Parkscheinpflicht) aufhebt. Ich kenne einen ähnlichen Fall und bin daher auch der juristisch richtigen Interpretation dieser Kombination interessiert. Vielleicht weiß es ja hier jemand ganz genau?

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Genau, darum geht es mir. So lege ich das auch aus. Das Zusatzschild mit dem „Elektroauto mit Stecker“ ist ja für sich gesehen auch so eine Ausnahme von der allgemeinen Anordnung an der Zufahrt.

Das Schild sagt doch nur, dass dort keine Verbrenner stehen sollen. Wenn explizit steht, dass Elektroauto während des Ladens frei sind, dann ohne Ticket. Im Zweifel immer ein Ticket lösen. Die paar Euro machen es dann auch nicht mehr aus.

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Hängt von der Beschilderung an der Zufahrt ab.

Wenn Du das schriftlich anbringst, erreichst Du vielleicht die Einstellung des Bußgeldverfahrens in Deinem Fall und eine klarstellende Beschilderung für die Zukunft.

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Entscheidend ist die Beschilderung bei der Ein-/Zufahrt zum Parkplatz. Falls dort z.B. eine generelle Entgeltpflicht für den gesamten Parkplatz ausgeschildert ist, schließt dies den E–Parkplatz mit ein. Sollte dort aber nichts dazu stehen und die Parkreihen jeweils mit einem „P“ + „mit Parkschein“ o.ä. beschildert sein, herrscht am Ladeplatz keine Entgeltpflicht.

Das gibt es in der Schweiz auch.
Der SuC Egerkingenm befindet sich hinter einer Schranke. Um die zu öffnen muss man ein Parkticket ziehen. Die ersten xx Minuten kann man aber kostenlos parken bzw. muss man beim entwerten des Tickets dann nichts zahlen.

Durch das Elektromobilitätsgesetz gibt den Kommunen die Berechtigung, kostenloses Parken zu ermöglichen. Dies ist aber keine Pflicht und du hast keinen Anspruch darauf. Es ist im Übrigen auch nicht an das Zusatzschild gekoppelt, wenn überhaupt sowas ermöglicht wird, dann ist es gekoppelt an dem E-Kennzeichen. Solche Ausnahmen werden in der Regel ausgeschildert. Z.B. direkt am Parkscheinautomaten. Für private Betreiber trifft das sowieso nicht zu.

:: geklärt ::

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Wir waren am Wochenende in Poznań und am dortigen Supercharger darf man nur 30min kostenfrei stehen. Der SuC steht auf dem Gelände eines Hotels. Danach kostet die Stunde 5 Złoty aber immerhin darf man die Sitzmöglichkeiten und die Toilette in der Lobby nutzen.

Die meisten Supercharger haben doch eine Zeitbegrenzung ausgeschildert (meistens so 30 bis 45 min), wird aber nicht weiter kontrolliert? Habe erst drei Supercharger genutzt

Bei uns in der Komune machen das viele so. Die Abrechnung/Beschilderung ist ein Graus und funktioniert nicht. Die Beschilderung erlaubt dies. Meine Frau fragt mich auch oft warum ich dort nicht parke. Wenn einer anfängt machen es alle und ich nehme eventuell einem der darauf angewiesen ist den Platz weg. Solang Ladesäulen ein knappes gut sind, ist es in der Tat angebracht.

Zum Thema. Ich würde es davon abhängig machen wie der Parkplatz beschriftet ist. Ohne den genauen Text zu kennen, kann man dir nicht helfen.
Ich habe auch schonmal für einen Minitext ein knöllchen bekommen. Die Briefe kamen nie per einschreiben von der privaten Firma. Ich habe die Briefe so lang ignoriert bis die intern Kosten verursacht haben und per Einschreiben kamen :wink: Dann habe ich den Betrag überwiesen aber der Mahnung wiedersprochen… Habe nie wieder was gehört :slight_smile: Man kann sich auch mit zivilen ungehorsam im rechtlichen Rahmen helfen :wink:

Wo steht das denn, dass ich da nicht geladen hab ? Wenn dir die Worte fehlen, dann schreib doch einfach nicht, anstatt mir irgendwas zu unterstellen. :expressionless:

Ist nicht böse gemeint, aber Du hast selbst geschrieben das Du da geparkt hast.

Alles gut…Auch zum laden muss ich dabei parken :smiley:
Nächstes Mal drücke ich mich präziser aus. Ich finde es übrigens auch asozial, wenn man einen Ladeplatz belegt und gar nicht lädt.

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Deswegen habe ich dezent gemotzt :wink:

Also alles geklärt.

Nö, wieso sollte dem so sein ?

Ich war eben noch mal da und hab Fotos gemacht…
vor dem Parkplatz steht dieses Schild:

Auf dem Parkplatz selbst befinden sich nur die Parkscheinsäulen und sonst keine Schilder:

Und so sieht die Ladestation aus:

Ist das erste Schild nicht eh nur ein Hinweisschild und keins im Sinne der StVO ?