Meines Erachtens eindeutig Gebührenplficht auf den beiden Ladeplätzen.
Dito. Ich vermag nicht zu erkennen warum da parken für E-Fahrzeuge frei sein sollte?
Das Zweite Schild würde ich hier sagen hätte das Parken für 2 Stunden kostenlos gemacht.
Aber das Dritte ohne das Zweite hätte vermutlich nur besagt, das man nur ladend hier stehen darf.
Finde das ganze nur dann unklar, wenn man als auch solche Schilder hat:
Wo ich dann argumentieren würde. Wenn es fälle gibt bei denen es dabei steht, müssten ja Schilder bei denen das nicht erwähnt sind die Notwendigkeit wieder aufheben.
Laden musst Du nicht. Zwischen den beiden Schildern dürfen nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken. Ob die dabei laden, ist egal.
Und die Parkscheinpflicht gilt freilich, die wird ja nicht aufgehoben.
Nö, das erste Schild sagt, dass man dort mit Parkscheibe 2 Stunden parken darf. Außer Autos mit E-Kennzeichen. Die dürfen dort gar nicht parken.
Das erste Schild begrenzt die Parkdauer für alle Fahrzeuge auf 2h mit Parkscheibe. Das zweite Zusatzschild erlaubt E-Autos länger als 2h zu parken. - Aber diese Kombi ist sehr ungewöhnlich. Zusatzschilder beziehen sich immer nur auf das darüber angebrachte (Zusatz)-Schild. Gelesen wird von oben nach unten.
Ja stimmt, irgend wie dachte ich das Auto mit Stecker bedeutet: im Ladezustand
Aber das dürfte dann ja wohl dieses Zusatzschild sein:
Das hab ich vor der Haustüre. Wenn ich das aber richtig deute dürfen zwischen 20-8 (nur) E-Autos dort parken auch wenn sie nicht laden.
Das Schild ist doch eindeutig:
- Parkplatz
- (24h), also immer, nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen
- tagsüber (8-20h) maximal 4h, mit Parkscheibe, im Ladezustand.
Das ist die Münchner Beschilderung. Sehr eindeutig und klar. Verbrenner dürfen nie dort parken. E-Autos nachts auch ohne Ladevorgang.
Sehe ich auch so. Aber andere scheinen das gerne zu ignorieren.
Was macht ihr wenn da jemand zwischen 8-20 Uhr ständig sein E-Auto nur parkt? Zeitweise auch dann wenn alle Ladeplätze belegt sind.
In München per 110 die Polizei informieren. Mir wurde bereits mehrere Male sehr freundlich und rasch geholfen. Zunächst wird versucht, den Halter zu erreichen. Zum Beispiel an der Tür geklingelt. Falls erfolglos wird abgeschleppt. Übrigens auch, wenn das Ladekabel angeschlossen, aber die Ladung schon beendet ist. Die Polizei hat eine Rufnummer bei den Stadtwerken München, die dann das Kabel aus der Ferne entriegeln. Dann kann abgeschleppt werden.
Falls es jemand interessiert: Ich werde das Knöllchen bezahlen. Ich halte die Beschilderung aber weiterhin für fragwürdig, da hier keine vorgeschrieben Schilder der StVO auf die Parkscheinpflicht hinweisen. Ein Parkscheinautomat hat ohne Beschilderung nur Wirkung auf die direkt an ihm anliegenden Parkplätzen. Somit wird das P-Schild für die Ladesäule auch nicht aufgehoben.
Noch absurder wird es auf einem anderen Parkplatz ein paar hundert Meter weiter.
Dort darf man an der E-Ladesäule 4 Stunden mit Parkscheibe stehen. Man muss also einen Parkschein ziehen und zusätzlich noch eine Parkscheibe auslegen. Davon habe ich noch nie vorher gehört…Ist ja auch Schwachsinn, weil aus dem Parkschein eh hervorgeht seit wann ich da stehe.
Ich verstehe es nicht. Du machst dir so viel Mühe. Fährst sogar extra nochmal vorbei. Machst hier ein Thema auf. Aber das einfachste, mit der Gemeine Wisch mal zu reden, dass lässt du aus.
Was waren den ihre Gedanken bei der Beschilderung? War ich der einzige der das fasch interpretiert hat? Könnten sie sich nicht vorstellen, das in Zukunft besser zu beschildern?
Zumindest in der Schweiz habe ich so schon gute Erfahrungen gemacht und eine Parkbusse wurde sogar zurückgezogen, weil Beschilderung nicht eindeutig war.
Ich wüsste ehrlich gesagt gar nicht, wer bei der Gemeinde Wisch der Ansprechpartner für solche Fragen ist. In D bekommst du einen Anhörungsbogen und kannst dann widersprechen. Das habe ich natürlich gemacht und das Ordnungswidrigkeits-Verfahren wurde tatsächlich eingestellt.
War gar nicht so schwer ![]()
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Ach und wo steht da der Ansprechpartner der Gemeinde Wisch ? In Plön sitzt die Kreisverwaltung des Kreises Plön, inklusive der Straßenverkehrs-Behörde . Das ist zufälligerweise dieselbe, die das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren durchführt. So schlau war ich auch schon.
Ruf doch die nette Frau an….
Gemeinde, Kreis, Landkreis…
Warum sollte ich sie noch anrufen ? Die Sache wurde eingestellt. In meinem Widerspruch habe ich ja meine Sicht, bzw. die Vorschrift der StVO geschildert. Ob jetzt eine korrekte Beschilderung aufstellen oder ob es zu selten vorkommt, dass jemand wegen 10 Euro Widerspruch einlegt, bleibt denen überlassen.
Ganz schön egoistisch finde ich das: Klingt für mich nach: „Mir doch egal, dass die Beschilderung verwirrend und falsch ist und der nächste eAuto Fahrer in die gleiche Falle laufen könnte.“
Das ist meiner Meinung nach nicht richtig. Zusatzschilder beziehen sich immer auf das Hauptschild, egal wieviele unter dem Hauptschild stehen. In dem Beispiel darf dort jeder 2 Stunden parken, außer E-Autos (weil „frei“ hier im Sinne von „außer“ zu verstehen ist). Ohne „frei“ dürften dort sonst nur E-Autos für 2 Stunden parken.


