Laden in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses

Im „Essentials - Laden zuhause“ Thread selbst kann ja nicht diskutiert werden, daher hier meine Vertiefungsfrage:

Ich befinde mich in genau dieser Situation. Mein Vermieter ist einverstanden mit der Installation einer CEE/16 Steckdose oder einer Wallbox. Allerdings gehört ihm nur genau ein Stellplatz in der TG, die zu einer großen Wohngemeinschaft gehört. Installation dort würde elektrische Arbeiten bedeuten, die die gesamte Infrastruktur betreffen, nicht nur das Eigentum meines Vermieters (da generell keine Kabel in der TG verlegt sind außer Beleuchtung und Strom für die Tore). Zusätzlich stellt sich die Frage der Abrechnung - es müsste vmtl. ein zusätzlicher Stromzähler installiert werden, da es vermutlich nicht möglich sein wird, den Anschluss über den Zähler meiner Wohnung laufen zu lassen (TG liegt weit abseits meiner Seite vom Haus).

Gilt in dieser Situation immer noch, dass die Hausverwaltung bzw. die Eigentümergemeinschaft nur informiert werden muss? Ich habe bereits mehrfach dort nachgefragt, das letzte was ich zurück gehört habe ist dass es einer Abstimmung der Eigentümer bedarf, und seitdem kam keine Information mehr. Mein Vermieter hat anscheinend auch nichts weiteres mitbekommen. Wie würde man in diesem Fall idealerweise vorgehen?..

In diesem Fall musst du wohl mit einem weiteren Anschluss und einem eigenen Zähler rechnen. Du kannst aber auch den Stier bei den Hörnern packen und eine „große“, erweiterbare Lösung mit separater Abrechnung und Lastmanagement ins Gespräch bringen. Dann beteiligt sich eventuell die Eigentümergemeinschaft an den Fixkosten, und du musst nur einen Teil davon sowie die allein für dich nötige Installation tragen.

Ich verwalte selbst in unserer WEG. Rechtliche Grundlage für bauliche Veränderungen ist generell §22 WEG.

Zu unterscheiden ist zwischen Gemeinschaftseigentum und dem Sondereigentum eines Eigentümers (z.B. die Wohnung und der Stellplatz, den dein Vermieter an Dich vermietet hat).

Wenn eine Erweiterung der elektrischen Anlage stattfindet ist Gemeinschaftseigentum (Schaltschrank, Wände, etc.) betroffen. Somit die ist Mehrheit aller Eigentümer in der Eigentümerversammlung für die Freigabe der Maßnahme erforderlich.

Musst Du mit der Leitung über/unter/durch Sondereigentum eines anderen Eigentümers ist dessen Zustimmung erforderlich.

Es hab letztes Jahr einen Gesetzentwurf (dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/004/1900401.pdf), der leider wegen Auslaufens der Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wurde. Damit wäre alles einfacher geworden, da die WEG die Einrichtung einer Ladeeinrichtung hätte dulden müssen.

Das galt meines Wissens noch nie. Es ist wohl in der politischen Diskussion, den Beschluss der Eigentümerversammlung durch eine einfache Information zu ersetzen, umgesetzt wurde das meines Wissens bisher noch nicht.
Es gibt aber hier im Forum seitenlange Threads zu diesem Thema. Bevor ein neuer Thrad erstellt wird, kann man auch gerne die Suchfunktion benutzen. Ich habe es mal für dich gemacht:

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:arrow_right: [url=https://tff-forum.de/t/lademoeglichkeiten-zu-hause-fuer-wohnungen/21751/1]Lademöglichkeiten zu Hause für Wohnungen

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