Kann Hausverwaltung Steckdose in TG verbieten?

Seit Juli letzten Jahres kämpfe ich (als Mieter, habe jedoch die Vollmacht des Wohnungseigentümers) um die Erlaubnis des Einbaus einer Steckdose an meinem Tiefgaragenstellplatz im Mehrfamilienhaus. Die Hausverwaltung spricht mir bis heute keine Genehmigung aus.

Zuerst sollte mein Antrag bei der Eigentümerversammlung angebracht werden, was jedoch von der Hausverwaltung „vergessen“ wurde. Die nächste Versammlung ist erst wieder im Oktober.
Andere Eigentümer haben bereits Schuko-Steckdosen und auch rote dreiphasige 16A Dosen habe ich gesehen.

Nun gibt es einen Gestattungsvertrag mit den Stadtwerken München, dass nur diese Wallboxen mit Lastmanagement einbauen dürfen. Daran möchte ich mich nicht beteiligen, weil ich das Angebot für unfassbar teuer halte (1500€ einmalig + 45€ Servicegebühren/Monat + 40ct/kWh).

Ich möchte daher eine blaue einphasige 16A CEE Steckdose einbauen lassen. Natürlich hat die Hausverwaltung mitbekommen, dass ich über das mobile Ladegerät natürlich auch meinen Tesla laden könnte und hat Angst, damit den Gestattungsvertrag mit den SWM zu torpedieren.

Mir scheint, als würde die Hausverwaltung technisch überhaupt nicht begreifen, was ich eigentlich möchte. Dazu muss ich doch keine Rechenschaft ablegen, was ich an meiner Steckdose einstecke.

Natürlich wird alles vom Elektriker entsprechend abgesichert und dimensioniert. Angebote habe ich vorliegen.

Hat die Hausverwaltung nun das Recht, mir diese Steckdose zu verbieten? Welche Rechte habe ich? Was meint ihr, was ich noch tun kann?

Ich kenne diesen Vertrag, andere Wallboxen sind somit definitiv ausgeschlossen, weil die SWM für die Leistung und Leitung (!) haftet.

Wenn andere Eigentümer bereits „private“ Steckdosen haben spricht nichts dagegen, es sei denn die Leistung, welche Du ziehen möchtest, widerspricht dem Lastmanagements der SWM, und damit meine ich nicht die Wallboxen, sondern alles dahinter.

Leider kann ich Dir keinen abschließenden Rat geben, außer dass dies wirklich nicht so einfach zu klären ist und keine der Parteien da Lust drauf hat.

Holla die Waldfee! Das sind ja mal Preise. Dafür würde ich auch nicht mitmachen. Bei 45 EUR/Mon amortisiert sich das Ding für die SWM ja in nichtmal zwei Jahren. Klingt eher nach einem Abwehrangebot der Stadtwerke.

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Wer hat denn diesen Vertrag unterschrieben? Die Hausverwaltung oder die Eigentümerverwaltung? Schon heftige Konditionen.

Naja, die Grundinstallation ist ja bei den SWM i. d. R. auch von denen vorfinanziert, d. h. die oft sechsstelligen Beträge fallen für die WEG als Invest weg.
Bis sich das für die SWM dann rechnet, vergeht eine Weile, zumal ja anfänglich nur wenige wirklich eine Wallbox wollen.

Gerade deshalb sind diese Gestattungsverträge, die dann hohe lfd. Kosten und lange Vertragslaufzeiten beinhalten nicht mehr so häufig zu finden.
Die SWM bzw. die Stadt selbst haben aber ehrgeizige und nachvollziehbare Ziele, den Verkehr CO2-frei zu machen.

madmax

Die Eigentümer natürlich und es ist wie @madmax schreibt, wir (die Eigentümer) sparen uns hohe Investitionen in die Infrastruktur unseres 20 Jahre alten Mehrfamilienhauses.

Dass am Ende bei der Gelegenheit Wallboxen an jedem Stellplatz möglich werden ist eher Zufall als Absicht, für uns eben das günstigste Paket, selbst wenn niemand eine Wallbox bestellt hätte.

Übrigens geht es hier nicht nur um ein paar Kabel vom Zähler zum Stellplatz wie oft angenommen wird. Auch rufen Elektriker ganz andere Preise auf, wenn es um Haftungsfragen der Gesamtanlage geht.

Für mich als Eigentümer ist das Angebot der SWM super, auch deren Ziele finde ich klasse, für den Mieter ist es vielleicht nicht die günstigste, aber trotz allem die bequemste Lösung.

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Ich sehe es aus Mietersicht und meine, dass am so der Elektrifizierung des Individualverkehrs keinem Gefallen und keinem Vorschub tut. Vorallem bei 45 EUR Grundgebühr und 40 Cent. Tendenz eher nach oben als nach unten. Ich möchte den Verbrennerfahrer sehen, der 45 EUR/Monat an eine Tankstelle bezahlt, um bei ihr tanken zu dürfen. Plus nochmal den Literpreis.

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Ich bin da vollkommen bei Dir, aber irgendwie muss das ja bezahlt werden, damit die SWM sich überhaupt bewegen kann. In deiner gemieteten Garage findet eben auch kein freier Markt statt. Von daher ist das Maximum was Du erwarten kannst, überhaupt eine Lademöglichkeit zu bekommen.

Ich weiß, das ist vollkommen Banane aus Deiner Sicht, aber anders bringst Du alle Beteiligten nicht an einen Tisch.

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Sofern andere Eigentümer/Mieter bereits Steckdosen haben, kann es Dir nicht verwehrt werden.
Ich nehme an, daß Du mit dem UMC laden wirst. Da dieses nicht die Infrastruktur der SWM betrifft (Wallbox mit 11kw) kann man Dir das auch nicht verbieten.
Du installierst ja gerade keine Wallbox, sondern willst nur eine Steckdose mit 3,7 kw.

Das Verhalten der Hausverwaltung und der SWM ist wie so oft maximal kundenunfreundlich und es werden irgendwelche Schreckensszenarien aufgebaut.

Versuche der Hausverwaltung noch einmal zu erklären, daß Du dezidiert keine Wallbox willst, also den 11 kw Anschluss somit auch nicht benötigst, den die SWM zur Verfügung stellen will.

Ich habe bei unserem Immobestand mittlerweile überall die SWM Verträge aufgrund deren kundenunfreundlichen Verhaltens gekündigt.

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Wenn es bei ihm so ist wie bei uns geht es nicht um Wallbox oder Steckdose, sondern um die Frage der (neuen) Gesamtlast im Haus.

Ob eine Steckdose das Fass zum Überlaufen bringt glaube ich nicht, die Frage ist nur wer es entscheidet.

Es geht vielmehr darum, dass du mit der Leitung für deine Steckdose sehr wahrscheinlich über oder durch „Gemeinschaftsräume“ musst. Dann haben alle anderen Miteigentümer das Recht ja oder nein zu deinem Vorhaben zu äussern. Ein „Nein“ muss begründet werden mit „erheblichen Nachteile“ für die betroffene Person. Ansonsten besteht keinen Grund dein Vorhaben zu blockieren.
Der bestehenden Vertrag ist sehr wahrscheinlich gültig, unter der Voraussetzung, dass der Abschluss von der Eigentümerversammlung beschlossen wurde. U.U. wurde die Hausverwaltung durch die Versammlung dazu beauftragt, ein solcher Vertrag abzuschliessen.
Wenn du trotzdem deinen eigenen Anschluss haben möchtest, kann das Ewerk was dagegen haben, weil du deinen Anschluss ausserhalb des Lastenmanagement betreibst.
Habe den ganzen Vorgang erst vor zwei Jahre hier bei uns im Haus durchgeführt.

Dafür sparst du dir aber auch die Kosten für die Wallbox, wo du bei einer Wohnanlage schnell mal bei 3.000 € bist inkl. Verkabelung und Integration in ein dynamisches Lastmanagement.
Auch sparst du dir die monatlichen Kosten für die Rechnungsstellung, da ja der Strom nicht über den Wohnungszähler läuft. Markpreise derzeit zw. 6 und 12 € je Ladepunkt je Monat. Und du sparst dir ggf. die Kosten für die regelmäßige Wartung der Ladepunkte, falls das eine Bedingung der WEG für den Betrieb von Wallboxen wäre. Wären bei 60 € Wartung im Jahr dann auch 5 € je Monat.

Ich will das Angebot der SWM nicht verteidigen, ich finde es auch teuer für den Nutzer.
Auf der Haben-Seite steht aber das Rundum-Sorglos-Paket für alle Beteiligten, inkl. Null-Investition auf der WEG- und der Nutzer-Seite.

Bei meinen WEG-Projekten kommen bei großen Anlagen durchaus mal 5.000 € je Stellplatz für alles zusammen, also Anteil an der Grundinstallation sowie individuelle Wallbox an die Grundinstallation angeschlossen.

Das fällt bei den SWM kplt. weg bis auf die einmaligen 1.500 €.

madmax

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Der Hausverwaltung habe ich bereits mehrfach erklärt, dass ich keine Wallbox möchte. Allerdings können die mit „3,7 kW CEE Campingsteckdose“ nichts anfangen, bzw. haben Angst, was ich da für Sonderlocken installieren will.

Ich habe allerdings die Befürchtung, dass bereits verbaute Steckdosen unter Bestandsschutz stehen und nur neue Dosen nicht erlaubt werden.

Ich habe aktuell die Nachricht von der Hausverwaltung erhalten, dass sie am 13.03. einen Termin mit der Technik hätten und das Thema besprechen. Solange muss ich mich erstmal gedulden.

Ich kenne einen Fall, in dem hat ein Eigentümer dem Mieter ein Kabel - von dazugehörigem Stromzähler - bis zum Stellplatz ziehen lassen.

Abschließbare Steckdose.

Die Rechnung für den Elektriker und Material hat der Mieter an den Vermieter bezahlt.

Die WEG Verwaltung wurde von einem oder nur wenigen Miteigentümern aufgefordert den Rückbau zu veranlassen.

Nach Konsultation zwischen der WEG Verwaltung, dem Eigentümer und einem Anwalt wurde der Rückbau abgelehnt.

Die Begründung war: das im Ursprungspost erwähnte Gesetz erlaubt genau das, eine einfache Ladenmöglichkeit/Steckdose.

Eine blaue Dose ist fällt dir doch nicht darunter, das hat ein anderer Eigentümer versucht und ist gescheitert. Er musste zurück bauen auf eine einfache Steckdose.

Bei einer einfachen Steckdose muss man keine zweite Stromleitung ziehen und die Elektroanlage in der Gemeinschaft erweitern.

An einer normalen Steckdose kann man auch ein E-Bike laden.

Als jemand im Haus mit der SWM Wallbox käme ich mir aber auch maximal veralbert vor, wenn die Hausverwaltung dann Lösungen genehmigt, die am Loadbalancing vorbeigehen.

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Steht nicht im neuen Paragrafen 14a, der seit 01.01.24 gilt, dass jede Wallbox angemeldet (ich meine sogar genehmigt) werden muss? Im Gesetz gibt es keine Unterscheidung zwischen mobil und fest installiert und auch keine Untergrenze mehr. - Zumindest habe ich das so verstanden.

Update: Geräte mit einer Leistung von weniger als 3,6kw (nicht 3,7!) fallen wohl doch nicht darunter.

Steckdosen sind erlaubt, Steckdosen bei Lade muss durch WEG genehmigt werden iirc. Beim TG muss man meistens durch eine Brandschutz durch zwischen Parkplatz und Stromzähler. Dafür braucht man 2/3 Mehrheit iirc.

Bei uns wurde bis 3 Steckdosen/Ladestation im TG erlaubt zum Laden, da Hausnetz es ggf. nicht aushält darüber (über 4 Eingänge, es geht um theoretische Peaks). Es richtig zu machen vor vor 2 Jahren noch unglaublich teuer mit Lastmessung und Lastmanagement. Wir hatten beschlossen, dass alles auf eigene Kosten geschieht und Rückbau auch auf eigene Kosten passieren muss wenn die gemeinsame Lösung kommt. Mal schauen was dieses Jahr kommt…

Musst halt Protokoll von letzte paar WEG holen und durchlesen was da bestimmt wurde, ihr könnte ja die Hausverwaltung beauftragen nach günstigere Angebote zu suchen, braucht aber alles einfache Mehrheit, aber irgendwas zum Geld einsparen wird meistens gerne angenommen.

Am Ende ist halt noch die Frage wer alles zahlt, du oder Vermieter?

Vertippt? Oder ich stehe au dem Schlauch

Ich kann den TE nur zu gut verstehen. Haben wir so ähnlich auch bei uns. TG mit 80 Parkplätzen, knapp 60 Wohneinheiten in der Anlage. Seit 2 Jahren wird da in der WEG gestritten, so dass Status Quo ist bei uns daher „Niemand kann laden“.

Dir wird hier auch so spontan niemand sagen können, was geht und was nicht. Das hängt maßgeblich davon ab, was die WEG zu dem Thema in der Vergangenheit so beschlossen hat.

Zuletzt vor 4 Monaten wurde ein Angebot für eine Grundinstallation inkl. Lastmanagement abgestimmt und angenommen - seitdem ist nichts passiert. Bei dem Angebot, rund 1.500 € pro Stellplatz, kämen für eine Wallbox inkl. Montage, Anmeldung, Einbau usw. nochmal 3.000 € dazu. Dann läuft alles über ein zentrales Lastmanagement, bedeutet keinen Einfluss auf Tarif und 100 €/Jahr für Wartung und Prüfung der Wallbox plus 120 €/Jahr für die Abrechnung…

Niemand kann derzeit sagen, was der Strom denn kosten soll. Ich befürchte da dann aber auch irgendeinen „genialen“ Tarif mit 40 Cent +. Nach 2 Jahren Kampf in der WEG werde ich mir keine Wallbox aufstellen lassen, das ist bei den Preisen insgesamt unattraktiv, da ich beim AG für rund 30 Cent laden kann und 200m von der TG auch AC Lader habe. Dann lieber ab und an für 50 Cent dort AC laden, als dieses Angebot wahrnehmen - da kann ich vermutlich ein paar Jahre an die externe Säule mit dem ersparten Geld. Ist eben nur etwas unkomfortabler so…

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Genau, das Kabel muss vom Hausanschlussraum durch den Heizungsraum und dann durch den Gemeinschaftsflur. Da aber mein Stellplatz-Nachbar bereits eine Schuko-Steckdose hat, verläuft das Kabel bis zuletzt exakt gleich. Hier sollte niemand ein schlüssiges Gegenargument vorbringen können.

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