Heckspoiler Zulassung

Ja hast du auch ein Schein von einem 3/Y Performance zum zeigen wo das drin steht?

Bitte einfach mal die verlinkte Quelle lesen oder selbst Google bemühen. Die Rechtslage ist mehr als eindeutig, was nicht heißt, dass man direkt von jedem Polizisten aus dem Verkehr gezogen wird. Aber im Fall der Fälle ist man definitiv nicht im Recht, sofern man den Spoiler nicht hat eintragen lassen.

In der ABE des MYP ist der Spoiler bereits enthalten, in der des MY LR eben nicht.

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Dies ist hier kein Diskussionsthread. Wer schreibt das es eingetragen werden muss, sollte es auch belegen, mit nen Foto eines Scheins von einem P. Kannst du gern per PN hinterlassen

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Bitte keine falsche Infos verbreiten. Danke.

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Nebenbei bemerkt man bei Tesla den Spoiler erwerben kann und auch montiert wird ohne das dieser eingetragen wird oder sonst desgleichen. Ergo macht Tesla etwas illegales?! Ich lasse mich gern des besseren belehren, aber dazu sollte man den Eintrag im Schein eines P‘s zeigen.

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Es gibt nur eine gemeinsame EG-BE für SR, LR und P da alles nur Varianten des selben Fahrzeugs sind.
Die Frage ist nur was steht da zum Spoiler drin. Wenn der nur (wahlweise) als Option zur Variante P vermerkt ist, dann muss er bei LR eingetragen werden.
Wenn er generell wahlweise drin steht, dann braucht’s wohl nix.

Also am besten den Fragen, der hier im anderen Faden immer die Änderungen der BE’s postet. :wink:

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Kann jemand bitte in der ABE vom LR nachschauen, ob das ohne Probleme klappt mit dem Spoiler?

Ist es ein originaler Spoiler von Tesla brauchst du den Nachweiß, daß er Original ist. Des weiteren muss in der EG-Typenzulassung des Spoilers die EG-Typenbezeichnung deines Modells stehen.

Das Performance Modell (zumindest beim Model 3) unterscheidet sich in einem Buchstaben in der Nummer- und Buchstabenfolge vom SR und LR.
Steht dieser aneere Code nicht in der Typengenehmigung des Tesla Spoilers musst du ihn mittels eines Teilegutachtens abnehmen und ggfs eintragen lassen.
Ob Tesla das Teilegutachten raus rückt ist fraglich. Du kannst es in Abspreche mit dem Prüfer klären ob er die Rechnung über den Kauf des Spoiler als Nachweis akzeptiert, da das Bauteil ja eine EG-Typenzulassung hat, aber nur nicht für dein Auto.

Also das gleiche Prozedere wie bei einem Teil eines Drittherstellers bei dem du ein Teilegutachten bekommst.
Ist bei dem Spoiler des Drittherstellers allerdings eine ABE für den Spoiler in Verbindung mit deinem Fahrzeug dabei heißt es: drauf kleben, AbE ins Handschuhfach und grinsend durch die Gegend fahren.

Dass Tesla dir wohlwollend alle Zulassungsdokumente des Spoiler frohlockend überreicht kannst du wie bei jedem anderen Autohersteller vergessen.
Ich habe mir wochenlang einen Wolf telefoniert und geschrieben um mal von BMW die nötigen Unterlagen zu den Rädern des i8 zu bekommen. Forget it! Ich habe dann einen anderen Weg für die Eintragung der Räder auf dem i3s gefunden, aber nur weil der Prüfer da kulant war aber seinen Spielraum nicht überschritten hat.

Oh, danke für die Info mit dem einen Buchstaben P → SR / LR.

Das heißt, wenn man einen original Spoiler haben will oder einen der so ähnlich aussieht, dann muss man zur Einzelabnahme…

Ein original Spoiler von Tesla soll (wie hier schon mal gepostet wurde), ca. 700 Euro kosten.
Ob dann noch eine Abnahme beim TÜV erfolgen muss, weiß ich leider nicht.

Ich habe mit für ca. 300 Euro (zzgl. 140 Euro TÜV-Abnahme) diesen hier besorgt.
Carbonspoiler für Model Y (TÜV)
Den habe ich mit Materialgutachten (TÜV Süd) bekommen und es gab überhaupt keine Probleme hier beim TÜV Nord in Dortmund, den eintragen zu lassen.

Insgesamt 450 Euro sind zwar auch kein Pappenstiel, aber immer noch wesentlich günstiger, als bei Tesla, sofern man dort überhaupt den Spoiler bekommt.

Jedenfalls konnte ich zum Original Performance-Spoiler keinen Unterschied feststellen.

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Wie läufts eig kit der einzelabnahme, ich habe soetwas noch nie gemacht.
Man besorgt sich den Spoiler, montiert diesen und fährt dann zum TÜV nachdem man dort einen Termin gemacht hat?

Genau so wird´s gemacht.

Ich habe mein Materialgutachten allerdings zuvor beim TÜV vorgelegt und gefragt, ob das ok wäre und sie dann den Spoiler (wenn ordnungsgemäß montiert) eintragen würden.
Sicher ist sicher, denn das kostet bis dato nichts.

Der Prüfer hat sich das Gutachten angesehen und gesagt „Ist in Ordnung, Spoiler montieren und dann vorbeikommen“.

So gemacht und nach einer kurzen optischen Sichtung und Erstellung des Prüfberichts, 140 Euro dort abgedrückt.
Mit dem Prüfbericht dann zur Zulassungsstelle und den Spoiler im Kfz-Schein eintragen lassen.

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Und was wäre, wenn ich den Spoiler zum Beispiel schief anklebe oder nicht fest genug oder so? Dann fahr ich dahin und der Prüfer sagt nein.

Fahr ich dann nach Hause und korrigier das alles und komme wieder oder gibts ne Strafe o-Ä.?

Also kann man bei Tesla im Sc nen P Spoiler montieren lassen auf nem LR?

So ist es.

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Und was wäre, wenn dein TÜV abgelaufen ist, dann wird dein Fahrzeug ja auch unter die Lupe genommen. Wenn keine Mängel festgestellt werden, bekommst du die Plakette, ansonsten mit dem Mängelbericht zur Werkstatt und innerhalb von 2 Wochen erneute Vorführung beim TÜV.

Ich bin hier kein TÜV-Prüfer und habe auch nur meine Erfahrung geschildert.

Eine Strafe kann und wird der TÜV nicht aussprechen. Höchstens kann er das Fahrzeug stilllegen. Das ist aber bei einem falsch angebrachten Spoiler mit Sicherheit nicht der Fall.
Entweder du korrigierst die Montage und führst das Auto erneut vor, oder du nimmst ihn einfach ab und gut ist.

Einen Spoiler beim MY ohne TÜV-Abnahme zu fahren sehe ich eher problematisch bei einem Unfall, etc. Da kann die Versicherung schnell auf die Idee kommen, sich mit „fehlenden Versicherungsschutz“ herauszureden.
Genauso verhält es sich auch mit den Performance-Pedalen. Das finde ich persönlich noch etwas heftiger, bei einem möglichen Unfall.

Fakt ist nun einmal, dass theoretisch der Versicherungsschutz erlischt, wenn für ein nachträgliches Anbauteil (ausgenommen es ist eine ABE vorhanden) keine TÜV-Abnahme vorhanden ist.

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HI Leute,
hat jemand Erfahrung mit diesem Spoiler?

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Wie ist das denn mit dem TÜV-Gutachten?
Reicht es aus dieses mitzuführen oder muss es tatsächlich in den Fahrzeugschein?

Wenn die eine Eintragung in der Zulassung machen, dann reicht dies vollkommen aus.
Ansonsten, wenn das über ABE läuft, muss diese dauerhaft mitgeführt werden.

Da wohl nur ein Materialgutachten und keine ABE dabei ist muss dass dann am Fahrzeug verbaut von einem Sachverständigen abgenommen werden und ihn die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Eine Eintragung nur mit Materialgutachten ist eine Einzelabnahme und es liegt am jeweiligen Sachverständigen ob das iO oder nicht iO ist.
Eigentlich dürfen in Serie hergestellte Teile auch nicht per Einzelabnahme (SERIENfertigung widerspricht ja EINZELabhname) sondern brauchen ein Teilegutachten oder eine ABE.

Die Anforderungen für ein Teilegutachten oder ABE sind halt höher und der Aufwand soll hier vermieden werden.

Mit Teilegutachten (ausgestellt von TÜV) ist auch eine Abnahme durch Prüfdtelle und Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig.

Mit ABE (ausgestellt vom KBA) kann es Abnahme und Eintragungsfrei, manchmal braucht es aber auch eine Bestätigung des sachgerechten Einbaus.

Muss eingetragen werden, bieten es ja als Komplett Angebot an.

Nur Mitführen ist nicht gestattet.
Gleiche Strafe wie fahren bei den Ali-Spoiler.

Ansonsten ohne Anbau und Eintragung (weil z.B. zu weit weg) bei Lautlos-Performance bestellen ca. 300,-€ und vor Ort eintragen lassen ca. 130,-€.

Haben auch schon welche aus dem Forum hier gemacht und beschrieben.