Handelsblatt: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Im schlimmsten Fall hilft das:

Damit ist der Ladepunkt nicht mehr „öffentlich zugänglich“ und fällt nicht unter die LSV :smiley:

Fußgänger könnten immer noch an den Lader ran kommen. Und Radfahrer und Motorroller Fahrer. Nur Autos nicht mehr. Ist der jetzt wirklich öffentlich zugänglich wenn Pkw nicht dran kommen?

Wenn man zu offensichtlich Tesla diskriminiert (Tesla = US-Firma) könnte das jemand in den USA in den falschen Hals bekommen und gleichfalls deutsche Produkte diskriminieren. Als Exportweltmeister sollte man solche Dinge tunlichst unterlassen.

Wenn ich den Text richtig verstehe, geht es um den Zugang zum Ladepunkt. Wenn es ein Ladepunkt ist, den nur Autos nutzen können, funktioniert es.
Das ist also z.B. eine Lösung für Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer den Zugang geben wollen.

Die Ladesäulenverordnung scheint mir (im besten Fall) schlecht durchdacht zu sein.

Sogar eine Kombisäule CCS + Chademo mit 2 Parkplätzen davor erscheint mir nach dieser Verordnung nicht mehr zulässig. Das wären ja zwei Gleichstrom-Ladepunkte. Und jeder Gleichstromladepunkt muss mit CCS ausgerüstet werden. :imp:

Wahrscheinlich haben sich das die Verordnungsschreiber wie eine Hydra vorgestellt. Gilt analog auch für (noch) tausende AC-Typ 2-Säulen, die zusätzlich eine Schuko-Dose haben.

Ja der wäre dann nicht mehr öffentlich zugänglich!
In der LSV ist explizit ein Beispiel eines Firmenparkplatzes mit Schranke genannt, der nicht unter die LSV fällt.

Aber nur aufgrund des "vorab eingeschränkten Personenkreises " der Mitarbeiter. Wenn der Ladeplatz im Prinzip jedem (der ein Elektromobil gekauft hat) offensteht, ist es wieder eine öffentliche Säule, egal ob Schranke oder nicht.

Nein.

„Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser Verordnung vor. Dies ist zum Beispiel bei einem durch eine Schranke gesicherten Firmenparkplatz, für welchen der Arbeitgeber von vorneherein nur seinen Arbeitnehmern einen Zugang ermöglicht, der Fall.“

Die „von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe“ sind die Fahrer eines Fahrzeugs der Marke Tesla, die einen Schlüssel für die Barrieren besitzen :wink:

Aber gerade das Thema "öffentlich zugänglicher Ladepunkt“ ist für mich das größte Problem der EU-Richtlinie!

Jeder, der seinen Parkplatz nicht absperren kann, muss sich an die LSV halten, den Ladepunkt melden du anderen die Nutzung ermöglichen! Das ist Schwachsinn!

Aber nicht, wenn der Ladepunkt in der Garage ist und die Garage ein Garagentor hat.

Bekloppterweise selbst auch dann, wenn ich das richtig verstehe:

„Dabei soll entsprechend den Vorgaben in Artikel 2 Nummer 7 der Richtlinie 2014/94/EU, jedermann diskriminierungsfrei Zugang zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten gewährleistet werden. Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne. […] Dabei ist entscheidend, dass der Ladepunkt – gleich, ob im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund – von einem unbestimmten oder nach allgemeinen Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann […]“

Wohlgemerkt „tatsächlich betreten und genutzt werden kann“!
„Kann“ nicht „darf“!

Verrückt, oder?

Das würde ich aber drauf ankommen lassen. Wenn so wie bei Dir ( ebenso ist es bei mir am Betrieb) ein privater, auf deinem Grundstück oder angemieteter Stellplatz mit Ladeanschluss versehen ist, ist dieser dann öffentlich? Nur weil mein Grundstück nicht eingezäunt ist? Kann eigentlich nicht sein!
Auf meinem Grundstück muss ich nicht jeden parken lassen und das kann doch nicht durch die LSV umgangen werden, dass somit jeder mit EV sich dann dort, nur weil nicht beschrankt oder eingezäunt, hinstellen und laden kann ??

Ja aber wenn das Tor zu ist, kann niemand den Ladepunkt betreten.

AAAAAAAHHHHHHH, typisch deutsche Rechtsprechung.

Doch. Einfach den Satz vor Deinem Fundstück mitzitieren:

Dem Grunde nach kann ich mir jederzeit einen Tesla kaufen, also ist der abgesperrte Ladepunkt öffentlich im Sinne der Verordnung.

Jetzt werden wir aber Spitzfindig, oder?

Wenn du dir einen Tesla kaufst, gehörst du zu dem beschränkten Personenkreis und es bleibt nicht öffentlich.
Denn wer keinen Tesla besitzt kann derzeit dort nicht laden/ kann keine Zutrittsberechtigung erwerben.

Habe mal die EU Verordnung und das LSV dem Tesla Service geschickt und gefragt, ob sie das kennen und was das für Tesla und uns Besitzer bedeutet.

Nun das halte ich dann doch zu weit hergeholt mit privaten Stellplätzen und Garagen :smiley:

Ein „kann“ ist hier mit Sicherheit an die Legalität geknüpft und nicht ob man mit dem Überschreiten von Gesetzen irgendwie hinkommt - und die endet ja spätestens wenn eine Besitzstörung greift.

Während Kundenparkplätze und Firmenparkplätze Besuchern offenstehen ist das bei Garagen sicher auf gar keinen Fall so - und auch ausgewiesene Stellplätze kann man nicht legal nutzen, wenn man nicht Besitzer (resp Besitzer und Eigentümer) ist.

Wenn Tesla Bügel anbringen würde, dann würde das denke ich schon gehen, wenn man mit dem Auto nicht legal zum Lader fahren kann, dann ist das meiner Meinung nach erfüllt von der Verordnung ausgenommen zu sein - aber denen gehören ja die Plätze nicht und das wäre das ja auch etwas unbequem für die Nutzung.

Nun, Strom ist da, HomeLink in allen Teslas drin, ein Code kann via Software Update kommen. Also wären per HomeLink Fernbedienung versenkbare Poller wie diese machbar:


Zur Not auch auch per Fernbedienung umklappbare Sperrbügel (wenn man den Tiefbau vermeiden möchte). :wink:

Cheers

Frank

OT, wann warst du in meiner Heimatstadt? :mrgreen:

Aber dann müsste Tesla zumindest die Parkflächen vor den Ladern mieten - glaube aber das machen sie nicht.

Ich bin dafür, das wir uns nicht weiter verrückt machen, sonder warten, was der BSM erreicht.

bsm-ev.de/emog/ladesaeulenve … SV-Entwurf

Sicher? Homelink ist Teil des Techpakets. Ist die Hardware trotzdem bei jedem drin?