Freshmile Services SAS

Also, ich versuche mal eine Erklärung, ausdrücklich keine Rechtsberatung.

Bei freshmile.fr (wie übrigens auch beim ADAC, dazu später mehr) kann man sich ja nur als Privatperson anmelden.

In diesem Fall (B2C) ist der Beginn der Leistung bzw. der Erfüllungsort Frankreich, da freshmile ein französisches Unternehmen ist.

Demzufolge berechnet freshmile korrekterweise dann auch den französischen MwSt.-Satz von 20%.

Analog dazu gilt hier z. B. die Ladekarte vom ADAC/EnBW, wenn ich damit in Frankreich lade, ist als Privatperson der Erfüllungsort Deutschland und deswegen berechnet auch der ADAC/EnBW wenn ich in Frankreich lade, den deutschen MwSt.-Satz von 19%.

Problem hierbei ist also der Umstand, dass ich mich bei freshmile (oder analog dazu im umgekehrten Fall am Beispiel ADAC/EnBW) als Privatperson anmelde. Die beiden Unternehmen wissen ja nicht und können es auch nicht wissen, dass das evtl. auf ein Unternehmen in D bzw. EU-Ausland läuft.

Anders ist es im geschäftlichen Umfeld (B2B), hier wäre der Erfüllungsort der Ort der Leistung. Sprich, wenn ich in Deutschland mit freshmile lade (oder mit ADAC/EnBW in Frankreich), dann gilt der MwSt.-Satz des Ortes der Leistungserbringung. Dann wäre es in der Tat für Ladungen mit freshmile in Deutschland 19% und analog dazu mit ADAC/EnBW bei Ladungen in Frankreich 20%.

Im Prinzip müsste freshmile die Möglichkeit anbieten, den Nutzeraccount auf gewerblich stellen zu können und dann dort eine USt.-ID zu hinterlegen, da dann B2B. In diesem Fall dürfte dann freshmile die Rechnung komplett ohne MwSt. stellen.

Theoretisch könnte man als deutsches (EU-ausländisches) Unternehmen (aus Sicht Frankreichs im Fall von freshmile) hergehen, und vom französischen Staat die MwSt. zurückfordern, analog der MwSt.-Erstattung z. B. an Flughäfen für im Ausland lebende Personen). Das hatte ich vor Jahren mal mit diversen Benzin-Rechnungen versucht und auch erhalten, doch der Aufwand stand in absolut keiner Relation zur Erstattung.

Also: Wenn freshmile und gewerblich genutzt, dann brutto=netto buchen, kein Vorsteuerabzug und freshmile dazu bewegen, eine Unterscheidung privat/gewerblich einzubauen um dieses MwSt.-Problem zu umgehen. Bis dahin gilt jede Ladung über freshmile als privat veranlasst, demzufolge Erfüllungsort Frankreich und somit 20% MwSt.

h2h

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