Elektromobilität in den Medien (nicht Tesla) (Teil 7)

Das wird der Sachverständige sicher berücksichtigt haben und es steht im Artikel auch nicht, bei welchem Kilometerstand die verringerte Reichweite auftrat und wann sie gemessen wurde.

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Hab mal das ganze Urteil rausgesucht.

Da ist auch Degradation ein Thema.

Da wird eine Degeneration von 2,5% pro Jahr angegeben, die “Üblich” seien und nicht wie bei dem Fahrzeug 17%. Heißt das Gutachten wurde 2025 gemacht mit über 40.000km.

Im Endeffekt kommen also die 18% eher durch die Degeneration des Akkus.

Davor gab es noch einen Test 2023 wo 10% festgestellt wurden.

Das wird aber bei der WLTP Abweichung nicht berücksichtigt, sondern als Mangel angesehen.

Der Artikel dazu oben schweigt über die Degeneration und hebt nur die WLTP Abweichung als Grund hervor.

Die Frage ist, wo kommen diese 2,5% Degradation her die pro Jahr üblich sein sollen?

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Ernsthaft? Hat Harlem einen Prüfstand zuhause… :thinking:
Falls, nehme ich alles zurück… trust me…

2,5% Degradation jährlich halte ich für üblich/korrekt/angemessen…

für nen 50kWh Akku?

Was hat eine relative, prozentuale Degradation mit der absoluten Akkukapazität zu tun?
Eine jährliche Degradation zu berücksichtigen ist auch irgendwie zweifelhaft. Die gefahrenen km machen doch viel mehr Sinn.

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Eine Jährliche Degradation finde ich auch nicht geschickt. Denn diese würde Laufleistungsunabhängig gelten müssen.

Wenn man über die Laufleistung geht, hat aber ein Kleiner Akku deutlich mehr Vollzyklen als ein großer Akku. Bei 500km und angenommen 10kWh/100km, macht das 1 Vollzyklus bei 50kWh und bei 80kWh eben nicht. Da bewegt man sich dann im Rahmen der 20-80%. Das macht auch für die Degradation einen riesigen Unterschied, da man eben eine Batterielebensdauer nicht anhand von Kilometern oder Jahren bewertet, sondern Vollzyklen. Nur beim Fahrzeug ist das aktuell an Kilometer bzw. Jahre gekoppelt.

Ich finde die Rückgabe da eher Zweifelhaft vom Gericht. Es ist eher ein Mangel am Akku, welcher beseitigt werden sollte, kein Mangel am gesamten Auto.

Mein MY hat auch „nur“ 60 kWh…

Gleiche Akkutechnologie wie bei dem Fahrzeug? Es gibt sehr viele Variablen bei dem Thema.

Der Peugeot hat in dem Fall NMC Technologie. Der Tesla LFP. LFP hat Bekanntermaßen eine größere Vollzyklenzahl bis 70% Rest Kapazität.

Dann dürfte kein derartiger Akku die 8 Jahre bzw. 160.000km mit max 70% schaffen…
die Hersteller wissen schon, dass die Akkus das im Normalfall locker schaffen…

Degradation ist nicht Linear. Anfangs Höher, dann flacht das ab. Da eine übliche Degradation zu bestimmen, ist schlicht nicht möglich. Besonders nicht in Jahre angegeben. Sowas muss man anhand Kapazität und Laufleistung berücksichtigen. In dem Fall dort wäre das ein Mangel am Akku. Da innerhalb der Garantiezeit noch über 70%, aber eben kein Garantiegrund.

Es muss auch die Laufleistung berücksichtigt werden. Ansonsten kann man ja auch in den ersten Jahren so viel fahren, dass man die Garantiegrenze nach 2 Jahren gesprengt hat, der Akku nur 60% hat. Das Gericht sagt, 40% ist mehr als 5%, Händler nehm das Auto zurück, der Kunde zahlt nen bisschen was und gut. Der Kunde freut sich über so Urteile.

SV hat doch alles geklärt und die Beklagte hat keine Argumente in Abrede gestellt …

folgend ein paar Auszüge aus dem Urteil… wie dämlich die Beklagte sich hier aufgeführt hat, muss jeder für sich beurteilen :sweat_smile:

Die Beklagte ist der Auffassung, die Angaben zur Reichweite des Fahrzeugs stellten keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

Im Übrigen wurden die Angaben des Klägers in seiner informatorischen Anhörung von der Beklagten auch nicht weiter bestritten. Auch wurde zu seinem Fahr- und Ladeverhalten kein Gegenbeweis angeboten, dem nachzugehen gewesen wäre.

Zu Letzterem hat der Sachverständige in seinem Ergänzungsgutachten festgestellt, dass zwar die elektrische Kapazität der Antriebsbatterie bei dem streitgegenständlichen Batterietyp aufgrund kalendarischer und zyklischer Alterung grundsätzlich mit fortschreitender Lebensdauer abnehmen würde. Typisch sei bei dem Fahr- und Ladeverhalten des Klägers jedoch nur eine Alterung um 2,5 % pro Jahr und nicht von 3,75 %, wie die Beklagte meint. Letzterer Wert stelle nicht den typischen Alterungsgradienten dar (S. 5 ff. Ergänzungsgutachten, Bl. 635 ff. GA). Unter Berücksichtigung einer üblichen Degradation von 2,5 % pro Lebensalterjahr und entsprechender Laufleistung, entspräche dies einer Gesamtdegradation in drei Jahren von 7,5 %. Würde unter den gennannten Bedingungen eine gemittelte Reichweite von 341 km in Bezug zu den im WLTC erreichten 282 km gesetzt werden, würde dies einer Degradation in drei Betriebsjahren von 5,7 % pro Jahr, mithin 17 % in drei Jahren.

Die ergänzenden Ausführungen des Sachverständigen sind von der Beklagten auch nicht mehr angegriffen worden.

Der Mangel zeigte sich im ersten Jahr, sodass das Vorliegen des Mangels bei Übergabe vermutet wird, § 477 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Kläger hat den Mangel unter anderem mit Schreiben vom 14.03.2023 gerügt und unstreitig auch zu einem früheren Zeitpunkt der Beklagten mitgeteilt. Die Beklagte hat zwar das Vorliegen eines Mangels bestritten, sie hat jedoch weder dargelegt noch behauptet, dass die sachverständigenseits ermittelten Werte auf Umständen beruhen, die - abgesehen von Nutzungs- und Ladeverhalten - nach Übergabe aufgetreten sind.

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Aus dem Artikel wird nicht klar, ob das Urteil rechtskräftig ist. Es gilt also abzuwarten, ob die Geschichte letztlich so ausgeht.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

[Quelle: Landgericht Wuppertal, 10 O 282/23]

Der Begriff “vorläufig” enthält im Grunde, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und weitere Rechtsmittel ausgeschöpft werden könnten. So verstehe ich es.

Hä? Wieso? Er schrieb, man kann das Auto zurückgeben, wenn man nach WLTP fährt und es dann deutlich weniger Reichweite hat, oder nicht?

Wo schrieb Harlem, er sei bei seinen 200km nach WLTP Vorgabe gefahren? :thinking:

Ha, geil, ich hab StefanDs Post mit Harlem Post verwechselt, Mea Culpa. Daher die Verwirrung.

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Die einzig richtige vorgehensweise wäre ein Batterietest um die tatsächliche Degeneration festzustellen, und anhand derer auf die WLTP Reichweite der neuen Batterie hochrechnen.

Eine “Annahme” von 2,5% pro Jahr ist keine Beweisführung in meinen Augen.

Wenn der Test eine 20% Degeneration ergeben hätte und nur 18% Reichweitenminderung, wäre der WLTP sogar übertroffen worden.

Auch dazu hat es ein Gutachten gegeben: