Guten Morgen.
Wenn der Antrag sauber formuliert war und auf die korrekten Paragrafen hingewiesen wurde, kann eine WEG eigentlich nicht ohne schwerwiegenden Grund ablehnen.
Schau Dir mal WEG $20 ff an:
https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html
Abs. 2 Punkt 2 besagt eindeutig, dass ein Wohnungseigentümer eine angemessene bauliche Veränderung für das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge verlangen kann.
Allerdings wird in Satz 2 eingeschränkt, dass man einen Beschuss dafür braucht.
Einfach loslegen darfst Du folglich nicht.
Du musst also einen Agendapunkt für eine WEG-Versammlung aufsetzen lassen, in dem Du den Beschluss verlangst.
Ich persönlich kann Dir nur empfehlen, den Antragstext sehr nah am Gesetz zu formulieren. Ferner solltest Du den anderen WEG-Mitgliedern klar machen, dass sie keine Angst vor Versicherungskosten, etc haben müssen. Gleichzeitig müssen sie aber damit rechnen, mit einer Klage bei Nichtgenehmigung konfrontiert zu werden (ich habe das in meiner WEG sehr freundlich ausgedrückt).
Schau mal hier: Lastmanagement Ladestationen in Gemeinschaftstiefgarage - #159 von MZW