Die Sorgen meiner Nachbarn...

Der neue § 554a soll auch für Mietverhältnisse über Grundstücke (Flächen) und sonstige Räume gelten, denn laut Gesetzesentwurf wird in § 578 Absatz 1 nach der Angabe „§§ 550,“ die Angabe „554,“ eingefügt.

… und um das, was @Volker.Berlin gesagt hat, noch einmal zu bekräftigen:
Öffentliche Ladesäulen ersetzen das heimische Laden nicht. Das heimische (dezentrale) Laden ohne Monopol-/Vormachtstellung von irgendwelchen Konzernen bzw. - wenn man das mal weglassen möchte, weil einem die Politik immer den Seelenfrieden versaut - das super Bequeme, Preiswerte und Lebenszeitsparende, wenn man immer einfach so lädt, wenn das Auto sowieso rumsteht, kann durch öffentliche Ladestationen nicht ersetzt werden.

So wird das leider (immer noch) nichts:

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Einfach mal abwarten :wink:

Guck mal auf das Datum von dem Beitrag, den Du gepostet hast, und auf das von dem Beitrag, den ich gepostet habe. Abwarten und hoffen scheint mir keine besonders aussichtsreiche Devise zu sein.

Aus den Kommentaren des von Dir verlinkten Artikels und vielleicht ganz aufschlussreich…
Novelle des WEG – Elektro-Mobilität wird endlich geregelt! Analyse des Gesetzentwurfs vom 27.April 2020

Golem hat ein recht ausführliches, aktuelles Tutorial veröffentlicht dazu, wie man vorgehen sollte, um auf einem privaten Stellplatz in einer gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage eine Ladestation zu installieren. Dieses Tutorial hätte ich 2013 gebraucht…

https://www.golem.de/news/tutorial-wie-elektrifiziere-ich-eine-tiefgarage-2011-152427.html

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Dieser aktuelle Nachtrag gehört noch in diesen Thread:

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass selbstverständlich auch in Brand geratene Elektrofahrzeuge von den Kräften der Feuerwehr gelöscht werden können. […] Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt.

Heute ist ein guter und zugleich ein etwas trauriger Tag: In der Gemeinschaftsgarage (19 Stellplätze), um die es in diesem Thread geht, wird jetzt, nach mehr als 6 Jahren, die vierte Wallbox installiert. :tada:

Das bedeutet, ich muss jetzt Leistung abgeben, meine Wallbe wurde vor wenigen Minuten von 32 A auf 16 A gedrosselt. :cry:

Für die fünfte Wallbox brauchen wir dann ein Lastmanagement. Das ist insofern bereits vorbereitet, als zuletzt zwei kompatible Mennekes Boxen installiert wurden. Es ist somit absehbar, dass ich meine Wallbe auch gegen eine Mennekes tauschen muss. Das bedeutet dann nicht nur höchstens noch 11 kW, sondern leider auch keine Schuko-Dose mehr. Wir müssen alle Kompromisse machen. 🤷

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Wenn du unbedingt noch eine Schuko brauchst kannste dir damit behelfen:

Nur der CP muß man schaltbar machen sonst bleibt das Kabel in der Box. Ich hatte damit etwas gekämpft.

Habt ihr mal darüber nachgedact, bei eurem Stromlieferant bzw. den Stadtwerken nachzufragen ob man die Leistung zum Haus hin nicht erhöhen könnte? Das wäre nämlich einfacher und günstiger als ein Lastmanagement zu installieren. Sofern nicht in absehbarer Zeit noch mehr Ladepunkte dazukommen sollen.

Da ich selbst erst kürzlich auch mit diesem Thema konfrontiert wurde, möchte ich das nur mal erwähnt haben als mögliche Alternative zu einem Lastmanagement.

Ich habe nicht den ganzen Thread durchgelesen, kann also sein, dass das bereits diskutiert wurde. In diesem Fall einfach ignorieren :wink:

Weiterhin viel Spaß beim Laden :smiley:

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Nein, in diesem Fall weder einfacher noch günstiger. Du hast natürlich recht, sofern man die Möglichkeit hat, sollte man sie nutzen! Wir haben unseren Hausanschluss aber schon ausgereizt.

Die OpenWB hättet ihr soweit mir bekannt einfach um die Ladepunkte inkl. Lastmanagement erweitern können…

Mit Bastellösungen hast Du in der Eigentümerversammlung einen schweren Stand.

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Hallo zusammen,

ich bin nun auch von der Dummheit meiner Mitbewohner betroffen und will euch um Rat fragen:

Die Eigentümerversammlung hat dem Einbau einer 230V-Steckdose am Tiefgaragenstellplatz (Haus wurde 2017 nach neuesten Standards errichtet und andere Stellplätze haben zum Teil eine Steckdose, die für dies und das laufend genutzt werden) zugestimmt, jedoch mit dem Zusatz „Die Steckdose ist nicht zur Ladung von Elektroautos zugelassen.“

Bevor ich vor facepalms Fingerabdrücke im Gesicht bekomme, was soll ich tun:
A) Camping-Steckdose 16A vom Fachbetrieb einbauen lassen und E-Auto laden, weil ich mit meinem Eigentum machen darf, was ich will, solange ich elektrotechnische Vorgaben einhalte und o.g. Beschränkung ignorieren.
B) Anwalt einschalten und EG-Versammlung per Anwaltsschreiben aufklären und dann um Korrektur des Beschlusses bitten? (bedanke mich über PN von Anwälten, die dazu Lust hätten)
C) Es sein lassen und verzweifeln.

Danke für jeden Kommentar hierzu!

Typ 2 Wallbox durchsetzen, zur Not per Anwalt. Bist Du in Deutschland? Da gab es diesbezüglich kürzlich eine Änderung der Rechtslage. Nach meinem Verständnis kann man Dir die Installation einer Wallbox nicht mehr abschlagen.

Mit einer Schukodose würde ich nicht anfangen. Unabhängig von der Rechtslage würde ich im eigenen Interesse und im Interesse eines guten Verhältnisses zu den Nachbarn nicht regelmäßig an einer Schukodose laden, denn wenn es doch mal verschmort riecht oder aussieht, dann fühlen sich die Skeptiker nur bestätigt. Und dass es irgendwann schmort, ist bei Schuko fast unvermeidlich, ist nur eine Frage der Zeit.

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Drum ist die Variante A am besten. Du bist ja der Eigentümer und hast den Stellplatz gekauft mit Elektroinstallation?
Umbau von einem Elektriker auf Camping Blau mit gleichzeitiger Reduzierung des Ladestroms auf 10 Ampere.
Ist zwar langsam und kommt auf den täglichen Einsatz an, aber funktioniert.
Schlussendlich ist diese „neu“ gebaute TG bereits schon wieder reif für eine Ertüchtigung, die früher oder später kommen wird.

Danke schonmal! Bin in D und Eigentümer des Stellplatzes. Eine Schuko will ich auch nicht, dachte an blaue Campingdose, da sie ja die Vorgabe „230V-Steckdose“ erfüllt. (?)

Reicht mir von der Geschwindigkeit. Würde nur mit 10A über Nacht laden.

Die Einschränkung dürfte unwirksam sein, die Zustimmung brauchst Du ja nur für die Verlegung der Leitung durchs Gemeinschaftseigentum, nicht für den Betrieb der Steckdose. Oder hängt die Dose am Gemeinschaftsstrom und nicht an Deinem Zähler?

Gruß Mathie

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Nee, die Dose soll an meinem Zählerschrank hängen.

Für mich stellt sich also nur die Frage, ob die Eigentümerversammlung mir verbieten darf, ein E-Auto an die Steckdose zu stecken. Interessanzerweise dürfte ich alles andere da dranstecken, nur ein E-Auto nicht? Das ist doch rechtlicher Unfug, oder?

Mit einer blauen 16er CEE die von einem Elektriker fachgerecht angeschlossen wird, kannst Du bedenkenlos dauerhaft mit 16A laden.

Wie das sind dann je nach Spannungslage so etwa 3,7 kW also wenn das Auto 10h steht etwa 37 kWh, abzüglich Ladeverlusten also sowas um die 32 oder 33 kWh die in den Akku gehen dürften.

Aber ich würde falls das Kabel jetzt neu von Deinem Zähler zum Stellplatz gezogen wird auf jeden Fall fünfadrig mit ausreichendem Querschnitt für 3x16 A legen lassen, selbst wenn Du erstmal nur eine blaue CEE 16 installierst.

Gruß Mathie

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