Die Sorgen meiner Nachbarn...

Mehr als sechs Jahre später, und immer noch alles beim Alten:
:arrow_right: golem.de/news/rechtsanspruc … 40541.html

Das beweist nur einmal mehr: Warten lohnt sich nicht. Wer Lösungen will, muss selbst handeln, und kann das genauso gut gleich tun.

Ja, es geht absolut nicht weiter in Deutschland. Seit Jahren nicht.

Ich hatte richtig Glück bei meinem Vermieter, dem gehört allerdings auch die ganze Bude mit 15 Wohnungen allein. Er hat mir auf seine Kosten eine ABL-Ladestation mit 11 kW an den Tiefgaragenplatz gebaut, die sogar über den Stromzähler meiner Wohnung läuft, was einige Arbeit war. Und dafür zahle ich jetzt 10 CHF mehr pro Monat. Hat zwar auch etwas gedauert, aber immerhin.

In DE habe ich bei Bekannten selbst miterlebt, dass die Nachbarn selbst bei Zustimmung des Vermieters zum Einbau einer Ladestation einen Aufstand gemacht haben, weil die Elektroautos ja sowieso alle abbrennen und die Batterien Schwermetalle, seltene Erden und Kobalt enthalten und überhaupt Sondermüll sind, neben dem man seinen mit Bio-Palmöl befeuerten Q7 V12 twinturbo nicht parken wolle. Da hat die deutsche Presse und auch das Fernsehen ganze Arbeit geleistet.

Ein Trauerspiel ist das.

Hier mal mein Bericht:

Zuhause bin ich Mieter eines Hauses, welches zu einem größeren Komplet von Eigentümern gehört - ergo Eigentümerversammlung. Obwohl mein Stellplatz direkt neben den Stromzählern ist, brauche ich gar nicht offiziell beim Vermieter anfragen - das winken die im Leben nicht durch.

Alternative: Meine Firma ist in einem Bürokomplex mit großer Tiefgarage. Anfrage beim Vermieter wurde binnen Stunden positiv entschieden, solange ich die Kosten trage - man hätte gern ein Angebot des (Vermieter-)favorisierten Elektrikers. Das war überraschend leicht - blieb es dann aber nicht, denn ich hatte die Rechnung ohne den Elektriker gemacht:

„Ja, da müssen wir erstmal mit der Stadtwerke sprechen, ob das geht.“

Ein paar Tage später der nächste Anruf: „Die Stadtwerke muss da erst eine Langzeitmessung vornehmen, um zu schauen, ob die Kapazitäten reichen. Kostet 500 Euro, dauert drei Tage!“

Hab ich selbst bei der Stadtwerke angerufen und um Rückruf geben - der kam dann heute auch:

Ich: „Mir reicht da ne Drehstromdose, 16A…“

Er: „Ja, müssen wir messen ob das noch geht…“

Ich: „In meinen Räumlichkeiten war der Vormieter ein Nuklearmediziner - der hat hier ganz andere Geräte angeworfen - da dürfte meine kleine Dose doch kein Problem sein?!“

Er: „Der benutzt ja keinen Strom, sondern Atomkraft!“

Ich: ":?: :question: :question: "

Er: „Haha, ne dann passt das so. Wenn noch was ist, melden Sie sich - ich weiß ja nun was geplant ist.“

Manchmal gibt es auch noch nette Menschen! :smiley:

:laughing: :laughing: :laughing:

Diese deutsche Fortschritts-Blockiererei ist echt traurig.
Unabhängig von dem hier konkreten Thema einer Lademöglichkeit, zeigen mir die ganzen Berichte zu WEG, dass man sich da viele Probleme an das Bein binden kann, wenn die Miteigentümer in allem nur Probleme sehen, aber nicht nach Lösungen suchen.
Für mich ein ganz klarer Grund, warum ich mir auf gar keinen Fall Eigentum in einer WEG zulegen würde.

Ich wohnte schon immer zur Miete und tue das auch immer noch.

Als ich meinen Tesla bekam, hatte meine Garage (in Dortmund) keinen Stromanschluss. Diesen dorthin zu legen, hätte sich wirtschaftlich überhaupt nicht gelohnt, also musste eine andere Lösung her.
Ich könnte ja mit einer Schuko-Verlängerung aus meinem Kellerraum eine Leitung in die Hofeinfahrt legen, und den Wagen dort über Nacht aufladen.
Also alle anderen Mietparteien in einem persönlichen 4-Augen-Gespräch gefragt, ob sie etwas dagegen hätten, wenn ich meinen Wagen dort über Nacht abstelle, um ihn mit dem Strom aus meinem Keller aufzuladen.
Da alle dem zugestimmt hatten, hatte ich meine Vermieterin gefragt.
Ihre einzigen Sorgen waren der Wetterschutz der Schuko-Buchse am Ende der Verlängerung sowie was die Nachbarn davon halten.
Wetterschutz war gegeben (zusätzlich konnte ich meinen Keller von der Wohnung aus stromlos schalten), das Okay der Nachbarn hatte ich mir ja schon geholt.

Dann zog ich nach Fürstenau.
Der Vermieter bot mir an, aus dem Werkstatt-Schuppen eine Schuko-Verlängerung auf den Hof zu legen. Abgerechnet wurde auf Vertrauensbasis (Durchschnittsverbrauch * Kilometer * Faktor für Ladeverluste)
Da ich aber der Nachbarn zuliebe nicht jede Nacht meinen Wagen mitten auf dem Hof parken wollte, suchte ich nach einer anderen Lösung.
Ein Nachbar erzählte mir von einer nicht mehr benötigten CEE-Steckdose (rot) in der ersten Garage.
Kurzes Gespräch mit dem Vermieter: „Kein Problem, leg dir eine Verlängerung in deine Garage. Abrechnung erfolgt wie gehabt.“
Ich war dann so freundlich und hatte am Ende meiner CEE-Verlängerung noch eine kleine Unterverteilung mit geeichtem Stromzähler, LSS und FI A-EV angebracht, so dass die Installation auf jeden Fall sicher war und ich kWh-genau mit dem Vermieter abrechnen konnte.

Im Sommer letzten Jahres sind wir in eine DHH nach Meppen gezogen.
Im Vorfeld mit dem Vermieter über eine Lademöglichkeit gesprochen.
„Kein Problem. Ruf einfach meinen Haus- und Hof-Elektriker an, der kümmert sich.“
Ich zahlte den Elektriker, der Vermieter zahlte den GaLaBau, da er die Leitungen auf jeden Fall unter der Erde haben wollte.
„22kW? Kein Problem! Elektroauto? Ah, dann nehmen wir besser mal 5x10mm², nicht dass es irgendwann mal komisch aus dem Verteilerkasten riecht.“

Bisher bin ich bei dem Thema Strom für mein Elektroauto nie auf Widerstand gestoßen, sondern hatte es immer nur mit lösungsorientierten Personen zu tun.
Campingplatz:
„Entweder du parkst hier unten und lädst an der CEE16 rot, oder du parkst oben an deiner Parzelle und ich schließe dir den Kasten der leerstehenden Parzelle nebenan auf, damit du dort mit voller Leistung an CEEblau laden kannst. Achso, Adapter von CEEblau auf Schuko? Kein Problem, hole ich dir eben.“
Hotel:
„Am Parkplatz ist im Gebüsch eine Schuko-Dose. Wie, die tut es nicht? Okay, dann lege ich Ihnen CEE rot aus der Küche. Upps, da ist wohl der Neutralleiter nicht angeschlossen. Na, dann lege ich Ihnen eine Schuko-Verlängerung aus einem leerstehenden Hotelzimmer im Erdgeschoss in den Hinterhof.“
Kunde:
„Wir können für Sie den Anschluss von der Müllpresse zur Verfügung stellen. Ach so, Sie können nicht an CEE32 rot laden? Kleinen Moment bitte, wir räumen kurz die Paletten in der Warenausgabe zur Seite, dann können Sie dort reinfahren und an CEE16 rot laden.“

@Kellergeist2: Magst Du mal bei mir in das Mehrfamilienhaus einziehen? Scheinst einen E-Mobilitäts Glücksengel zu haben. Vielleicht färbt der ab :smiley: :mrgreen:

Ich gehe meiner WEG jetzt seit 2017 auf Sack und erwarte von unserer Regierung absolut gar nichts mehr. Die bekommen das nicht auf die Kette. Aber so bin ich auf jeden Fall in der WEG bekannt :mrgreen: Der Mensch, der bei jeder Sitzung ähnliche Anträge stellt :laughing:

Plan B: Eigenes Haus, aber dazu ist die Finanzlage aktuell zu mau.

Ist das Umlaufverfahren keine Option? :arrow_right: viewtopic.php?f=62&t=23237&start=0#p566325

Also ich habe alle Eigentümer mit ins Boot geholt…
Hallo, wollt ihr nicht auch ne Steckdose am Stellplatz… Auto saugen… EBike laden…
Aha, ja doch…
Ok, ich erledige die Vorarbeiten (Durchbrüche/Kernbohrung) …

Und so hatte ich alle im Boot. Jeder hat jetzt ne Schuko am Stellplatz, ich ne CER32A :slight_smile: jeder hat seine Installation selbst bezahlt, wurde alles in einem Aufwasch von einer Firma erledigt.

Es muss sich nur einer enthalten oder dagegen sein. Das Umlaufverfahren ziehe ich erst in Betracht, wenn alle anwesenden zustimmen. Sonst kostet das nur unnötig Geld.

Alle ins Boot holen ist ein super Plan. Nur sind es in meinem Haus alleine 25 Wohnungen (zum Teil vermietet) und die TG gehört zu mehreren Häusern mit irgendwas um die 150-200 Stellplätze :confused:

Die alle zu überzeugen ist praktisch unmöglich. Mal abgesehen, dass die Verwaltung keinerlei Interesse zeigt mir die Erreichbarkeiten der Inhaber zu geben. Geschweige denn mein Schreiben weiterzuleiten…
Ein Kampf gegen Windmühlen. Bis die alle aufwachen ist es zu spät.

Ohne Worte… :unamused: :confused:

Alleine schon der erste Satz in dem Artikel…
Mein Vermieter sieht das glücklicherweise ganz anders: Eine Lademöglichkeit wertet die Immobilie seiner Meinung nach sogar auf.
Alle seine Mieter mit einem festen Stellplatz / Carport / Garage dürfen seinen „Haus-und-Hof-Elektriker“ auf eigene Kosten direkt beauftragen, eine Lademöglichkeit zu installieren.
Bei allen seinen Neubauten seit 2018 lässt er bereits in der Rohbau-Phase alle Stellplätze mit einem Stromanschluss ausstatten, da er durch die ganzen Plug-In-Hybrid-Fahrer zu oft nach einer Nachrüstung gefragt wurde.
(Ich hoffe, er verlegt direkt für >=11 kW und nicht für <=7,4 kW.)

Selbst wenn die Installation einer Ladestation die Kapazität des Hausanschlusses übersteigen würde, wäre das kein Grund zur Ablehnung, sondern nur für weitere Auflagen:
"Der Installation wird unter folgenden Auflagen zugestimmt:

  • Aufrüstung des Hausanschlusses von 3* xxx A auf3 * xxx A auf Kosten des Antragstellers.
  • Sämtliche Arbeiten sind von einem Elektrofachbetrieb durchführen, prüfen und abnehmen zu lassen."

Es gibt von offizieller Seite Neuigkeiten zum Thema:
:arrow_right: electrive.net/2019/08/27/ge … es-jahres/

Sehr begrüßenswert und lange überfällig!

„lange überfällig“ ist ein super Stichwort. Tatsächlich klingt das auch weiterhin nicht sehr flott, irgendwelche konkreten Regelungsvorschläge hat die Arbeitsgruppe zur Ladethematik im Gegensatz zu anderen Bereichen nicht gemacht. Ich habe Euch die passenden Stellen aus dem 121-seitigen Abschlussbericht nachfolgend herausgezogen:

(Die Edit hat noch ein bisschen rumgefummelt - Schreibfehler und Auslassungen und so)

Ich stelle mich hinten an in die Reihe derjenigen, die aktuell nicht an der Hürde WEG im Mehrfamilienhaus vorbei kommen :imp:

Warte einfach ab, bis der VW ID. 3 auf dem Markt ist. Dann schafft Diess - äh, ich meine die Regierung - EV-freundlichere WEG-Regelungen.

Dies(s) ist doch schon in der Mache … :wink: :unamused:

Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 beschlossen Trommelwirbel, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität in den Bundestag einzubringen.

Neben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur (Verschleppung der) Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und der vorangegangen Inititative von Bayern, Hessen und Sachsen bzgl. Barrierefreiheit und E-Mobilität ist das nun der dritte Vorstoß in 3 Jahren, allerdings diesmal eher unbemerkt (was meist ganz gut ist) und im Gesetzgebungsverfahren (nicht von der Regelungstechnik und Gestaltung, sondern vielmehr mit Blick auf den Verfahrensstand) wohl am weitesten fortgeschritten.

Kleiner Ausblick:

Im BGB (fürs Mietrecht):
„§ 554 Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge
(1) Der Mieter kann vom Vermieter die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Maßnahmen und die Vornahme von Handlungen verlangen, die erforderlich sind, um eine Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes auf einer ausschließlich dem Mieter vermieteten Stellfläche zu schaffen.
(2) Der Vermieter kann die Erlaubnis nach Absatz 1 verweigern, wenn

  1. er sich gegenüber dem Mieter verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen durchzuführen, um dem Mieter eine ihm zugängliche und zumutbare Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen oder
  2. sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an der Nutzung einer Lademöglichkeit überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen Dritter, insbesondere anderer Mieter, zu berücksichtigen.
    (3) Eine von Absatz 1 oder Absatz 2 abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters ist unwirksam.“

Im WEG (fürs Wohnungseigentumsrecht):
§ 22 Abs. 3 (neu)
„(3) Maßnahmen gemäß Absatz 1 Satz 1, die zur Herstellung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes erforderlich sind, können beschlossen werden, wenn die Maßnahmen nicht zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage führen und keinen Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig beeinträchtigen. Jeder Wohnungseigentümer kann unter den Voraussetzungen des Satzes 1 solche Maßnahmen für eine in seinem Sondereigentum stehende oder seinem Sondernutzungsrecht unterfallende Stellfläche verlangen. Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass die Durchführung der von einem Wohnungseigentümer verlangten Maßnahme diesem überlassen wird. Die Beschlüsse nach Satz 1 und 3 bedürfen der Stimmenmehrheit. Der Anspruch nach Satz 2 kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.“

§ 16 Abs. 5 (neu)
„(5) Für Maßnahmen im Sinne des § 22 Absatz 3 können die Wohnungseigentümer die Kostenverteilung unter den Voraussetzungen des Absatzes 4 Satz 1 abweichend von Absatz 2 durch Stimmenmehrheit beschließen. Ein Beschluss nach Satz 1 kann sich auch auf die durch die baulichen Maßnahmen künftig entstehenden Kosten, insbesondere der Instandhaltung und Instandsetzung, erstrecken.“

Und wer’s ganz dicke braucht, liest sich die verlinkte Bundesratsdrucksache durch.

Mal sehen was und wie etwas übrig bleibt.

§554 steht im Untertitel „Mietverhältnisse über Wohnraum“. Wenn man zB auf einem anderen Grundstück eine Garage oder einen Stellplatz angemietet hat, könnte das nicht darunter fallen.

Bei WEG-Anlagen ist es auch manchmal so, dass die Stellplätze nur von der WEG vermietet werden…

Ich denke, die Problematik wird in den nächsten Jahren ohnehin dadurch entschärft, dass die öffentlichen Lademöglichkeiten und auch die Reichweiten zunehmen.

Vielleicht entschärft, aber befriedigend ist das nicht: Ein Key Benefit von E-Autos ist doch gerade, dass sie aufgeladen werden, wo sie sowieso stehen, und man eben nicht mehr „tanken fahren“ muss. Diesen Vorteil würde ich schon durchsetzen wollen.

Es muß ja noch in den Bundestag eingebracht werden. Waren wir nicht zum Ende der letzten Wahlperiode schon mal so weit wie jetzt?
Die neuesten Meldungen aus Berlin legen nicht nahe, daß diese Regierung noch lange hält. Dann könnten noch ein paar Jahre dazu kommen.