Die Sorgen meiner Nachbarn...

Wenn der Stellplatz dein Sondereigentum ist, lass das fünfadrige Kabel legen dafür hast Du die Genehmigung und dann mach in Deinem Sondereigentum damit was Du willst. Ist zumindest meine Meinung als Juralaie, der öfters mit WEG-Recht zu tun hat.

Die Frage ist in meinen Augen eher eine des Zusammenlebens in der WEG als eine rechtliche. Juristisch ist meiner Laienmeinung nach klar, dass Du das Recht auf eine Ladestation hast, @Volker.Berlin hat den Link ja gepostet.

Gruß Mathie

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Interessantes, aktuelles Urteil zum Thema:

(via electrive.net)

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Sieben Jahre später, und das Thema ist immer noch ein Aufreger unter Nachbarn. In „meiner“ Garage steht inzwischen auch ein zweites echtes Elektroauto, ein Volvo XC40 Recharge. :sunglasses:

Oh… bei uns wird es auch mehr… Wir haben rund 70 Stellplätze und es sind 1 MS, 1 M3, 1 Honda e, 1 Mini e, 1 ID.3 und dazu noch mindestens ein 330e, ein Lynx 01 und ein SKODA Plug in.

Wird also langsam.

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In der aktuellen Finanztest Oktober 2022 gibt es unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ auf Seite 58 einen kurzen Artikel über Ladesäulen von Mietern in Tiefgaragen.

Gemäß Urteil des Landgerichts München (Az. 31 S 12015/21) haben Mieter Anspruch auf den Einbau und die Auswahl der Baufirma von Ladesäulen in gemieteten Stellplätzen in Tiefgaragen, sofern sie die Kosten selbst tragen. Der Vermieter darf nicht z.B. die teureren Stadtwerke als Baufirma verlangen.

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