BAFA-Förderfähigkeit von Tesla Fahrzeugen

Moin

Aufgrund von J.R. s Posting (s.o.) habe ich der Bafa eine email geschrieben.
Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass ich eine ordentliche Rechnung eines regulären Fahrzeugherstellers habe, wo der Nettopreis für das Base-Model unterhalb der Fördergrenze liegt.
Bei andauernder Ablehnung habe ich um einen behördlichen Ablehnungsbescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung zur Fristwahrung gebeten.
Die Antwort kam heute per e-mail…

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Am 30.11.2017 wurde das „Tesla Model S Base“ von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen. Die Förderfähigkeit des „Tesla Model S“ wird derzeit geprüft. Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin/ des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Eva Mroz

Referat 422

  • Steinkohleförderung / APG,
    Elektromobilität - Umweltbonus, Einfuhr -
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) *
  • Frankfurter Straße 29 -35, 65760 Eschborn *
  • Tel.: +49 (0) 6196 908 1009, Fax: +49 (0) 6196 908 1014 *

Was meinen die „Rechtsgelehrten“ unter Euch dazu?

LG und schöne Restadventszeit
Frank

Ist doch schön, dass die Behörde einen Ermessensspielraum hat, den sie auch zugunsten der Verbrenner maximal ausnutzt.

Der Diener vom Chauffeur meiner Putzfrau hatte bei seinem Antrag auf Förderung auch Bekanntschaft mit der Ermessens- und Interpretationskompetenz der zuständigen BAFA-Mitarbeiter gemacht. Damals ging es um die immer noch abenteuerliche Auslegung der Leasingnachweise. Nach vielen Anrufen quer durch die Hierarchie hat es dann doch geklappt. War bestimmt Zufall.

Ist doch schön, dass die Dame ihr Telefonnummer angibt. Die Nummern der anderen Beteiligten Bafa-Experten bis hin zum sogn. „Präsidenten“ stehen ja auch öffentlich auf deren Homepage. Was wäre, wenn da alle 900(?) Antragsteller jeden Tag ein paar mal Durchrufen? Faxen und emailen?

Willkommen in der BananaRepublika… :unamused:

Ist dann möglichweise ein Fall für Widerspruch und Klage:

[url]https://www.anwalt.de/rechtstipps/anspruch-auf-staatliche-subventionen_074650.html[/url]

„Pflichtgemäßes Entscheiden“ darf nicht willkürlich sein, sondern hat im gesetzlichen Rahmen zu erfolgen. Auch die Ablehnung einer Subvention ist ein Verwaltungsakt und unterliegt potentiell einer rechtlichen Prüfung durch Verwaltungsgerichte.

Ich würde Tesla informieren und nach ihrer Meinung dazu fragen, ansonsten einen in Verwaltungsrecht versierten Rechtsanwalt einschalten.

Moin
Bin ich eigentlich der einzige Betroffene, der sich aufregt und Schriftverkehr in Bewegung setzt?
Wo sind alle anderen?
Wartet ihr ab was passiert?

Meines Wissens hat sich Tesla immer noch nicht dazu geäußert. …weder öffentlich noch bei den betroffen Käufern. Sehr schade.
Dabei haben die es ja irgendwie verbockt!

Nein, du bist nicht der einzige Betroffene, der sich aufregt. Ich habe den Antrag im Oktober kurz nach der Bestellung gestellt, Kaufvertrag als Anhang. Seitdem außer einer Eingangsbestätigung (Mail ) nichts mehr gehört., auch nicht nach einer Erinnerungsmail. Im neuen Jahr werde ich überlegen, wie ich da weiter vorgehe.

Auch ich rege mich auf (und zwar ziemlich), habe aber bisher nur eine Mail an Tesla geschrieben und um Aufklärung gebeten, was von dort aus unternommen wird. Man sei im Gespräch, hieß es in der Antwort sinngemäß, ich würde informiert werden.
Sobald ich die Statusmeldung erhalte, dass mein TS gebaut wird, werde ich einen Förderantrag stellen - und im Bedarfsfall alle Rechtsmittel ausschöpfen, die mir zur Verfügung stehen.
Viele Grüße, Michael

Wer sich selbst mal mit dem Verwaltungsrecht beschäftigt hat, wird mir zustimmen: Die Drohung mit der Beschreitung des Rechtsweges juckt die Behörde mal Null. Daher: Nicht aufregen und bei der ersten Gelegenheit (also der Kostentragung durch die Behörde im Falle des Obsiegens) Abgabe an RAe.

Jepp. Leider. Behörden und Papier sind geduldig. Menschen nicht immer.

Daher…wenn bei den entsprechenden Personen das Telefon ständig klingelt und immer wieder dasselbe Thema angefragt wird…siehe oben.

Nein, habe Anfrage an Tesla per Mail gesendet, bisher ohne Antwort.
Mail an die Behörde mit einer netten Erinnerung zu meinem Antrag bisher auch ohne Antwort.
Als nächstes werde ich meine Mail ausdrucken und per Fax versenden , mal sehen.
Geduld, ich denke, Tesla wird bald wieder auf der Liste sein…

Rechtlich betrachtet muss jeder Antrag beschieden werden. Entweder Förderbescheid oder Ablehnungsbescheid. Das kann schon mal länger dauern, aber idR sollte sich eine Behörde so nach 6 Monaten Antragsprüfung mal entscheiden. Sonst wirds irgendwann unzumutbar für den Antragsteller.

„Untätigkeitsklage“

Und die kann, wenn ich mich richtig erinnere, im Normalfall frühestens 3 Monate nach Antrag erhoben werden, oder?

Gruß Mathie

Ja, im Grundsatz nicht vor Ablauf von drei Monaten (§ 75 VwGO).

Ich nutze einmal das deutsche Unwort „Sammelklage“.
Wäre das eine Idee?
Ich stelle mir vor, dass ebenfalls kommende Kaufinteressenten erfasst werden, so dass das „Beschwerdevolumen“ prägnanter wirkt.

Ich bin dabei! Viele Grüße, Michael

Es gibt aber in Deutschland keine Sammelklage…im Gegensatz zu den USA. Jeder muss für sich klagen, soweit ich informiert bin.

Hat jemand zwischenzeitlich einen positiven oder negativen Bescheid bekommen, oder lassen sie es erstmal alles liegen bis es final geklärt wurde?

Eingang des Antrages am 24.11.2017 von der BAFA bestätigt.

Seitdem Funkstille.
Solange kein negativer Bescheid rausgeht ist noch nichts verloren…die Hoffnung stirbt zuletzt :wink:

Bei mir:

  1. Stufe 20.10.2017
  2. Stufe 23.11.2017
    … seitdem Funkstille…

2017 Förderzahlen:

Hallo zusammen,

mein Antrag liegt da seit dem 26.09.2017, Nachfrage vor paar Wochen bestätigte das und das ich doch warten sollte bis es bearbeitet wird… :confused: :unamused:

Grüße

Sven