BAFA-Förderfähigkeit von Tesla Fahrzeugen

Das Zitat ist nicht von mir sondern von strex (glaub ich), bitte einmal korrigieren :slight_smile:

Hab’s nochmal nachgelesen, stimmt …Strex war es…( Zuviel Zitat vom Zitat…) Danke.

Also @albidoc ran an die Buletten und ein Model S Base bestellt! Du solltest ja wenigstens der erste sein, der von Deiner Aktion profitiert.

@nikwest

…wenn da mal nicht die AGBs im Weg sind:

„Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Bestellung jederzeit vor dem festgelegten Auslieferungsdatum durch eine Benachrichtigung an Sie zu stornieren, wenn eine fehlerhafte Preisfestlegung erfolgte bzw. wenn Sie bei Ihrem Verhalten gegenüber Tesla Mitarbeitern gegen
Standards und Verfahren von Tesla verstoßen haben
.“ :wink:

Kurze Zwischenfrage: Ist es eigentlich zwingend notwendig, dass auch für ein Base-Model der Umwelt Bonus gewährt werden muss? Denn bei einigen PHEV-Herstellern scheint das ja wohl nicht der Fall zu sein, da das Base dort ein reiner Verbrenner ist? :confused:

In der Richtlinie heisst es nur lapidar „Ein Bundesanteil am Umweltbonus kann nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge gewährt werden, wenn deren Netto-Listenpreis des Basismodells maximal 60 000 Euro beträgt“.

Es muss sich also um ein Basismodell des elektrischen Fahrzeugs handeln. Soviel ist klar. Aber was heisst das in der Praxis? Ob das Basismodell eines Elektroautos ein Verbrenner sein kann und der Elektroantrieb dann eine aufpreispflichtige Zusatzausstattung des Basismodells sein darf, ist in meinen Augen Auslegungssache.

Weiss jemand, ob es irgendwo eine Definition gibt, was man unter einem Basismodell versteht oder Rechtsprechung dazu?

Gruß Mathie

Eine Definition gibt es dazu wohl nicht. Allerdings kann mE durch den direkten Bezug „deren“ (oben fett) schon grammatisch ausgeschlossen werden, dass ein Verbrenner das Basismodell bilden kann. Ein Verbrenner ist nun mal kein „elektrisch betriebenes Fahrzeug“.

Der Volvo V90 T8 liegt scheinbar über der Grenze, der S90 T8 aber nicht. Hier zumindest scheint der S90 (Limousine) das Basismodell des V90 (Kombi) zu sein.

Auf der Website sieht es so aus, als sei der V90 T4 das Basismodell aller V90, also auch des T8:

vcc.volvocars-kampagnen.de/easyr … elist.html

Vom S90 sehe ich in der Preisliste nichts, wäre wirklich mal interessant, wie eine Rechnung des V90 T8 aussieht.

Was mir gerade einfällt: War der V90 T8 schon Ende 2015 verfügbar? Falls ja, was war damals der Preis?

In der Förderrichtlinie steht: „Für diejenigen Fahrzeugmodelle, die bereits zum 31. Dezember 2015 auf dem Markt verfügbar waren, gilt als Ver- gleichsmaßstab der zum 31. Dezember 2015 gültige Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland. Für nach 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt als Vergleichsmaßstab der zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums“

Der zweite Satz ist auch interessant, wenn Tesla irgendwann die Preise erhöht, gelten weiter die alten Preise für die Bafa.

Gruß Mathie

Meine älteste Preisliste für den V90 T8 ist vom Q1 2017. Dort ist der Netto-Basispreis des T8 genau 61.176,47€. Somit war er wohl niemals günstiger. Der S90 ist für unter 60k€ Netto verfügbar.

Da man bei anderen Fahrzeugen deren PHEV nicht gefördert werden auch ein Basismodell unter 60k€ Netto bestellen kann, halte ich die Definition des V90 als Variante des S90 für wahrscheinlich. Bei unserem V60 vor fünf Jahren war der „Upgrade“ vom S60 auf Kombi auch als Extra ausgewiesen. Bei unserem Plug-In war das aber nicht mehr der Fall.

Einzige andere Variante: 60k gilt nach Nachlass. Dann wäre der V90 T8 auch wieder drunter. Nachdem ich gerade wieder zwei Fahrzeuge eingereicht habe, wäre diese Möglichkeit aufgrund der zu führenden Nachweise ebenfalls denkbar. Denn dort muss man den Basis-Nettopreis nach Abzug des Listenpreises belegen.

Moin

Ich hatte ja nach der Streichung von der BAFA-Liste meine druckfrische Rechnung einfach per Post dort eingereicht.

Heute habe ich sie zurückbekommen mit folgendem Abschreiben

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx
vielen Dank für Ihr Schreiben.

Am 30.11.2017 wurde das „Tesla Model S Base“ von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen. Die Förderfähigkeit des
„Tesla Model S“ wird derzeit geprüft. Somit ist die Beantragung für das genannte Modell nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Es wird also geprüft…na dann schau´n wa mal!

LG
Frank

Na klingt immerhin besser als „wurde für nicht förderfähig erachtet“. Das wird schon wieder… :wink:

Die würde ich sofort wieder zurückschicken ans Bafa mit einem erneuten Antrag mit der Bitte um Prüfung und einen rechtswirksamen Bescheid. Da hat offensichtlich ein/e SachbearbeiterIn keine Ahnung von Verwaltungsverfahren oder es wird getrickst um die Frist auszuschöpfen.

Eine Beantragung ist jederzeit möglich und zulässig. Das Bafa hat dann DEINEN Antrag zu prüfen. Ob das Fahrzeug auf irgendeiner Liste steht, ist für den formalen Antrag völlig egal. Und wenn sie dann irgendwann nach Prüfung DEINES Antrags zu dem Ergebnis kommen sollten, dass dem Antrag nicht zugestimmt wird, sollen sie Dir einen Ablehnungsbescheid schicken. Gegen den kannst Du dann ein Rechtsbehelfsverfahren einlegen, z.B. Einspruch oder Klage. Nur mit einem ordentlichen Antrag und anschließenden Bescheid/Rechtsbehelfsverfahren kannst Du die Frist (mW sechs Monate) einhalten bzw. unterbrechen!

Den Antrag kann man sicherlich stellen, der müsste aber im Moment tatsächlich abgelehnt werden, da die Förderfähigkeit davon abhängt, dass der Wagen gelistet ist:

[quote]
Das zu begünstigende Fahrzeugmodell muss sich auf der vom BAFA auf bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo … onFile&v=4

Spannend ist, ob das BAFA willkürlich Fahrzeuge von der Liste streichen darf oder ob das ggf. ein Verstoß gegen EU-Regeln wäre, die ja einen diskriminierungsfreien Zugang fordern.

Gruß Mathie

Das ist aber eine Richtlinie (interne Verwaltungsanweisung) und nicht das eigentliche Gesetz. Eine Verwaltungs-Richtlinie hat üblicherweise keine Rechtswirksamkeit nach außen, ist also für den Bürger nicht verbindlich, sondern nur für die Verwaltungsorgane. Das ist ein großer Unterschied.

Der Antragsteller hat Anspruch auf einen ordentlichen Bescheid mit ordentlicher Rechtsbehelfsbelehrung. Diese hat Angaben über die Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen eine Verwaltungsentscheidung zu enthalten mit Fristen etc.

Vor allem ist ein rechtzeitig gestellter Antrag fristwahrend und ein Rechtsbehelfsverfahren unterbricht diese Frist, verhindert also eine mögliche Ablehnung wegen Fristablauf. Wichtig!

UPS, da hatte es mein Posting zerlegt, habe es jetzt nochmal zitiert.

@ J.R. Wo findet man denn die gesetzliche Grundlage, habe beim BMWi nur die Richtline gefunden.

Gruß Mathie

Gute Frage. Finde ich auf die Schnelle auch nicht.

Ruhig Blut…
In kurzer Zeit wird das MS wieder auf der Liste auftauchen :slight_smile:
Beim Streichen sind die Mühlen schnell, beim hinzufügen dauert es etwas.
Die Mitarbeiter der Bafa haben selbst ein paar bestellt und müssen erst ausgeliefert werden :wink:

Grüße
Mario

Die Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.

Dort ist explizit die Liste der BAFA erwähnt. Das Fahrzeug muss sich auf dieser Liste befinden. Ein Gesetz gibt es meines Wissens dazu nicht, sonst wäre es in der Richtlinie auch erwähnt.

Heute habe ich mir mal den Auto-Bild-Artikel angetan und dort steht eindeutig drin,

dass der Reporter ein TESLA Model S in Basisausstattung hätte geliefert bekommen, nur hat dieser es storniert…

Somit verstehe ich nach Lesen des Artikels den ganzen Wind seitens der deutschen Medien und der BAFA nicht und noch weniger verstehe ich, warum das Model S von der BAFA-Liste gestrichen wurde.