Anhängerkupplung AHK

Das ist nicht ganz einfach, da es für verschiedene Anwendungen auch verschiedene Anbauteile gibt. Auf jedenfall darf der Abstand zwischen Lochmitte des Bockes in Richtung Fahrzeug maximal 7 cm sein. Danach hängt es davon ab, wie hoch oder tief du Deinen Kupplungskugelkopf haben möchtest.

Moderator Note: Die Diskussion über den Akku-Anhänger, von dem in der AutoZeitung berichtet wurde, habe ich in einen eigenen Thread ausgelagert: :arrow_right: Akku-Anhänger (speziell fuer Tesla) :wink:))

Ich habe von Tesla die eindeutige (wenn auch nur mündliche) Aussage, dass die Garantie erlischt, wenn man eine Anhängerkupplung montiert. Wie gehen diejenigen damit um, die bereits eine montiert haben? Ist Euch das egal oder habt Ihr andere Aussagen zum Thema Garantie?

Viele Grüße,
Oliver

Für mich geht es nur um einen Fahrradhalter, und auch dann nur sehr gelegentlich. Z.Zt. spreche ich mit dem TÜV, der mir den grundsätzlichen Weg erklären soll. Danach wird Tesla wohl allerdings wirklich sein Einverständnis geben müssen. Wir werden sehen.

PS: die gesetzliche Gewährleistung kann alleine durch die Montage nicht erlöschen. Da müsste schon der Beweis angetreten werden, dass ich tatsächlich einen Anhänger gezogen habe, und dass das auch zu dem Schaden geführt hat. Was mit Teslas Garantien über die gesetzliche Gewährleistung hinaus passiert, ist dann schon problematischer. Daher ja auch der Spruch: Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.

Das sollte eigentlich jedem klar gewesen sein, bevor die AHK montiert wurde. Steht ja auch explizit so in den Garantiebedingungen von Tesla.

Ich liebe meine AHK - ohne diese wäre mein Winterurlaub mit 4 Kindern und meiner Frau nur mit Sporthosen möglich gewesen…[emoji23] - Habe keine Ängste vor „Garantiethemen“ - ist ein Tesla, kein Audi, BMW oder Mercedes…[emoji4]

Längst nicht alles, was in Garantiebedingungen und anderen AGBs steht (oder Mietverträgen, etc.) ist auch juristisch durchsetzbar. Wenn ich z.B. in die Garantiebedingungen eines Druckers schreibe, dass man nur Papier von Epson verwenden darf, dann ist das Unsinn und niemals durchsetzbar. Und die Garantie - auch wenn es eine freiwillige Garantie des Herstellers ist - erlischt noch lange nicht. Nicht einmal dann, wenn der Kunde diese Bedingungen selbst unterschrieben hat, also prinzipiell „akzeptiert“ hat.

Der Transport von Gütern ist sicherlich unanfechtbar im Tesla, denn dafür ist er u.a. gebaut worden. Fahrräder passen nun einmal nicht in den Kofferraum, und auch aus mancherlei Gründen nur eingeschränkt auf das Dach. Ein Fahrradträger, den ich am Fahrzeug befestigen kann, ohne Löcher zu bohren oder sonst irgendwie die Integrität des Wagens zu verletzen kann also nicht zum Erlöschen einer Garantie führen, da das Auto ja gemäss seiner Bestimmung genutzt wird.

Für alles weitere gilt wiederum der Spruch aus der Seefahrt.

Ich bin mal wieder glücklich…[emoji4]

Eingetragen?

Jetzt machen schon Tesla Fahrer selber vor wie man drei Lademöglichkeiten blockiert…

Frank, Du bist im falschen Thread. Das gehört doch unter zugeparkte SuC. :laughing:

Er blockiert nicht, er hält sie frei. :laughing:

Frank,
wie hast Du das mit dem Elektrosatz gelöst?

mein-elektroauto.com/2015/03 … ieb/17326/

Wie ändert das denn den Verbrauch (wenn man nicht am SuC erschlagen wird und es nicht mehr rausfindet :smiling_imp: )?

Das interessiert mich auch sehr.

Gruß, dixi

Servus Leute,

hat von Euch schon mal einer diese Variante ausprobiert?
my.teslamotors.com/it_IT/forum/f … ler-wiring

Hier gibt es auch noch Bilder dazu:
teslamotorsclub.com/showthre … -a-trailer

Gruss Volker

Achtung! US Rücklichter funktionieren anders als Europäische! Der deutsche Stecker hat wesentlich mehr Kontakte, die bedient werden wollen. So ist in den USA beim Anhängerstecker das Bremslicht nicht aufgelegt, sondern nur Rücklicht und Blinker links und rechts. Wenn gebremst wird, dann gehen einfach beide Blinker an. Ausserdem ist an den Tesla-Lampen nur ein kleiner Kabelquerschnitt - zu wenig für einen Anhänger. Und zu guter Letzt ist es in D Vorschrift, dass eine Kontrolllampe im Cockpit anzeigen muss, wenn die Blinker am Anhänger aufgeschaltet sind.

Es reicht aus, wenn die Orginalblinkeranzeige schneller blinkt bei defektem Blinklicht. Man benötigt keine zusätzliche Kontrolllampe.

Das man dazu eine extra Anzeige benötigt hat Wonko ja auch nicht behauptet, aber es muß die Möglichkeit geben die Funktion zu prüfen (früher Kontrolleuchte des Anhängers blinkt wenn der Blinker funktioniert, heute meist schnelles Blinken der normalen Blinkeranzeige, wenn einer der Blinker defekt ist).
Eine solche Funktion wird beim Model S ohne seperates Anhängeranschlußgerät das am CAN hängt (und dessen Protokoll dafür vorbereitet ist) kaum möglich sein.

Nach meinem Kenntnisstand wird es in Deutschland nicht möglich sein, die Kupplung überhaupt eintragen zu lassen. Der Grund liegt in dem Bolzen (in der 2’’ Aufnahme für den Ballmount oder Radlständer etc.), der im amerikanischen System quer zur Zugrichtung des Anhängers die Last aufnehmen muss. Dies ist bei uns nicht zulässig.

So ist der Anhängebetrieb nach meinem Dafürhalten legal in Deutschland nicht möglich. Wohl aber die Befestigung des Radeilträgers wie zum Beispiel diese hier:
amazon.com/Allen-Sports-Delu … rack+hitch

Da die Nummerntafel und das Rücklicht verdeckt sein werden, braucht man aber eben die Zusatzbeleuchtung.

Wenn bereits jemand herausgefunden hat, ob und wie man den Strom für Bremse, Blinker und Licht hinten im „Deutschen“ Tesla abgreifen kann, wäre das natürlich eine tolle Hilfestellung.

Zum Kabelquerschnitt: Wenn man LED Rückleuchten verwendet, sollten auch die sehr dünnen Kabel den Strom herbringen. Die Anzeige im Cockpit ist mein allerkleinstes Problem.

Gruß Volker