Änderung am WEG Gesetz quasi wirkungslos/ Lademanagementsystem

Ich denke, dass dies eine rein hypothetische Frage ist, da niemand gezwungen ist, eine nicht-lastmanagementfähige Lösung zu implementieren. Anforderungen an die Wallbox hat Ralf_W in diesem Posting im Lastmangement-Thread erwähnt:

Einfach jetzt eine entsprechende Wallbox installieren, dann kann diese auch an ein später notwendiges Lastmanagement angeschlossen werden.

Details dazu gerne in dem entsprechenden Thread diskutieren, dann ist die Info für alle auch in Zukunft leichter zu finden.

Gruß Mathie

Es gibt dazu Gründe wie z.B. orig. Tesla Wallbox/Button.

Das hängt auch vom Konzept ab. Unser lokaler Stromanbieter bietet eine All-In-One Lösung inkl. Full Service wie Kostenabrechnung und Wartung an. Da passt eine „fremde“ Wallbox nicht ins Konzept.

Vielleicht hat jemand bereits eine rechtliche Einschätzung zu dieser Frage beim Anwalt eingeholt.

Das ist dann aber ein in Deiner Entscheidung liegender Grund, nicht in der Entscheidung der WEG liegend.

Entweder die Tesla Wallbox funktioniert mit einem standardisierten zentralen Lastmanagement oder nicht. Das ist unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung des Lastmanagements.

Ich wüsste jetzt nicht, woher da eine Schlechterstellung durch eine spätere Einführung eines Lastmanagements liegen sollte.

Gruß Mathie

Die wenigsten Anbieter werden sich auf so eine Lösung einlassen. Stichwort Haftung und Verantwortung für das Gesamtsystem - Protokoll und Kompatibilität. :wink:

Siehe auch Punkt All-In-One-Lösung.

Um es mal etwas zu überspitzen: natürlich würde mir keiner einen Strich durch die Rechnung machen, wenn ich es schriftlich festhalte, dass ich alle heute und zukünftig anfallenden Kosten die verursacht werden, übernehme. Das Stichwort „Haftung“ kam in dem Kontext auch schon hoch. Mit 2-3k Euro für meinen Ladepunkt habe ich gerechnet. Mit ein paar Euro mehr würde ich auch noch zurecht kommen. Aber alles andere ist für mich finanziell nicht sinnvoll.

Die Kosten des Lastmanagementsystems wurden vom Hausverwalter in Zusammenarbeit mit dem Hauselektriker geschätzt. Und ich glaube auch, dass da leider eine etwas verkehrte Anreizwirkung besteht. Die beiden Parteien sind auch die maßgeblichen „langjährigen Experten für die Anlage“ für die Eigentümer. Und haben laut eigener Aussage keine große Erfahrung mit solchen Systemen.

Aber selbst wenn die Kosten deutlich drunter liegen würden, sagen wir mal bei 500 Euro pro Partei, dann wird es trotzdem schwer ein Votum aller Parteien zu bekommen. Die Meinung, die hier bei vielen vorherrscht ist „Elektro-Autos sind schlecht für die Umwelt und nehmen uns unsere Arbeitsplätze weg…“. Ich hab natürlich nicht mit allen Gesprochen, aber eine ausreiche große Stichprobe reicht ja schon. Sobald das auch nur kleinere Beträge kostet, werden die Leute da nicht zustimmen. Und der Zeitraum für solch einen Beschluss läge auch irgendwo bei 1-2 Jahren, wenns gut läuft. Ich bin da schon seit Oktober dran und nicht wirklich viel weiter.

Ich werde mir die verschiedenen Links zu den technischen Lösungen durchlesen und in dem andern Thread auch nochmal etwas konkreter werden zur Anlage hier. Aber das löst glaube ich die o.g. Grundproblematik dann auch nicht.

Die Hoffnung, die ich mit dem neuen WEG Gesetz hatte war, dass man eben nicht mit allen sprechen muss. Das Thema Lastmanagement bzw. Übernahme von Risiken der elektrischen Installation scheint das ganz auszuhebeln - daher der Titel des Threads.

Die Ironie an der Sache ist: hier wurden nach meinen Infos in 8/9 Wohnungen Abluftanschlüsse für Klimageräte geschaffen, die seit 2 Jahren dann den Sommer über durchbrummen. Die Wohnungen haben 90-110 qm. Das braucht schon ein bisschen Power im Klimagerät. Da gabs damals aber keine Nachfrage bzgl. Lastmanagement…

Allgemein zu den Kostenaufteilung. Es muss nicht zwingend durch die WEG-Gesamtzahl geteilt werden.

Wer muss die bauliche Veränderung bezahlen?

Die Nutzungen und Kosten der baulichen Veränderungen werden in § 21 WEG geregelt. Grob gesagt, gilt „Wer bestellt, zahlt!“

  • Lässt ein Eigentümer an seinem Tiefgaragenplatz eine Strom-Ladesäule anbringen, muss er die bauliche Veränderung aus eigener Tasche zahlen. (Abs. 1)
  • Wünschen drei von neun Eigentümern den Einbau eines Aufzugs, müssen sie die Kosten nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile aufbringen. (Abs. 3)

In beiden Fällen gilt, dass die Eigentümer alleine den Nutzen aus der baulichen Veränderung ziehen dürfen. Es darf also kein anderer Eigentümer seinen PKW an der Ladesäule anschließen oder den Aufzug nutzen. (Abs. 1, Satz 2 und Abs. 3 Satz 2)

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Lastmanagement kann man für Klimageräte auch nicht machen. Die müssen schließlich zu genau dem Zeitpunkt laufen, wo man es will.

Einen Blick auf die Leistungsfähigkeit des Hausanschlusses hätte man in dem Moment aber m.E. auf jeden Fall werfen müssen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass die alle gleichzeitig laufen, d.h. eigentlich hätte man den Hausanschluss in diesem Moment um die Gesamtleistung der Klimageräte erhöhen müssen (sofern der nicht vorher schon unnötig großzügig war).

Je größer das Haus ist, umso wichtiger ist dynamisches Lastmanagement. Es wird nicht ohne gehen. Es gibt Anbieter die sich auf Wohnen und dynamisches Lastmanagement eingeschossen haben, viele die das können - nur Beispielhaft

  • EE Mobility
  • Getec
  • GP Joule
  • The Mobilityhouse
  • emobilitynetz.de
    u.v.a
    Die Anbieter installieren als erstes einen zentralen Controller am Hausanschluss. Die Ladestationen werden sukzessive angeschlossen.

Der Strom kommt wahlweise, bzw je nach Anbieter über den Mieterzähler oder einen zentralen Zähler. Das Thema haben gerade viele Immobilienbetreiber und solangsam gibt es sowohl technische Lösungen wie auch einen Anbietermarkt.

Eine betreute Wallbox ist allerdings deutlich teurer, wie eine eigene Wallbox, bei der man sich selber um Wartung und Instandhaltung kümmert. Die Range der monatlichen Kosten geht von 8 € - 75 €, inkl Stromflat auch mal über 100 €. Der Mietbereich ist da deutlich kostensenssitiver als der gewerbliche Bereich.

Denkbar sind bei großen Häusern auch „free float“ Ladestationen, d.h. eine Anzahl Ladeplätze die nicht fest Mietern zugeordnet sind. - Mit beschränkter Ladezeit -

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Das Problem ist nicht die erste und vielleicht auch nicht mal die zweite Ladesäule. Die für die erste Säule anfallenden Kosten würde ich tragen. Das Problem ist die Frage, was passiert bei Säule 3-X (14 im konkreten Fall)?

Also was passiert ab dem Zeitpunkt, ab dem die kritische Grenze für ein Lastmanagement überschritten ist? Laut dem Link zu fibucom.com würd ich interpretieren, dass Säule 1 & 2 dann Glück gehabt haben und die Besteller der weiteren Säulen die Kosten für das Lastmanagement zahlen. Klingt irgendwie auch komisch.
Laut dem Immobilienanwalt ist das nicht so und die Kosten würden über alle Säulenbetreiber geteilt. Wobei dann auch seltsam wäre, wenn das Thema bei jeder neuen Säule erneut diskutiert würde und im Zweifel dann jedesmal ein neu dimensioniertes Lastmanagement installiert „weils ja für die 4 die grad wollen reicht“. Macht auch keinen Sinn.
Edit: Sinn macht es wohl deshalb, dass man aber der ersten Säule die ganze Anlage durchplanen muss. Und dann sind wir im Prinzip genau bei meiner aktuellen Situation.

Das Problem wird einfach sein, dass mal ein Eigentümer vor Gericht mit genau so einem Problem durchklagen muss, um dann zu wissen wie man die neue Gesetzeslage anwendet.

Das Thema hatte ich bereits 2020 durchlebt. Sinnvoll wäre zur Beginn ein einheitliches Last-Management einzuführen = Zustimmung der gesamten WEG.

Es gibt dabei 3 Aspekte:
Parteien, die keine Wallbox haben wollen -> Veto
Parteien, die sich nichts verbauen wollen, aber jetzt nicht investieren wollen -> Veto
Parteien, wo Kosten keine Rolle spielen oder sofort eine Ladestation benötigen -> Zustimmung

Auch wenn eine Person die Kosten für ein komplettes System inkl. Last-Management übernimmt, kann die WEG später mehrheitlich für ein anderes System entscheiden -> neue Kosten.

So einfach wie es hier zum Teil beschrieben wurde, funktioniert in der Praxis nicht.

Durch Aufklärung und das Anbieten von Lösungen für die unterschiedlichen Parteien, durfte ich am Ende eine Wallbox in Betrieb nehmen. Durch die WEG-Reform war ein allgemeines Veto nicht mehr möglich. Die WEG musste sich also für einen Lösungsansatz entscheiden.

In größeren WEGs sind teilweise zusätzliche Kabelwannen notwendig = zusätzliche Kosten.

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Das klingt interessant, aber was bedeutet das konkret?
Ich würde interpretieren:

  • man muss sich für eine Lösung entscheiden und kann nicht ablehnen,
  • man kann sich für die kurzfristig günstigste Lösung entscheiden, die da wäre den Einen mal machen lassen und alles andere in Zukunft diskutieren,
  • wenn es ein Problem mit dem Lastmanagement in Zukunft geben würde, müssen dann wohl alle Eigentümer in die Tasche greifen.
  • Aber finanziell aus der Nummer raus kommt man dann selbst als E-Auto Verweigerer
    nicht.

Ich hätte dann zwar Angst um meine persönliche Sicherheit, wenn ich das für die Anlage auslösen würde, aber wenigstens hätte ich einen Tesla vor der Tür :joy:

Genau, die WEG musste sich entscheiden, ob jetzt der Allgemeinheit Kosten entstehen oder nicht. Wie erwartet wollten die meisten keine Kosten, also durfte ich im Alleingang die Wallbox installierten, sogar vor der Reform. :grin:

Wichtig: Die Hausverwaltung hatte vorab ein generelles Veto zur Wallbox eingelegt, dank der Vorgehensweise wurde sie von der WEG „überstimmt“.

Am ersten Tag hatte mein Tesla 5 Nachbarn am Auto gefilmt. :wink: Das Interesse ist also da.

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Wen meinst Du mit Anbieter? Die Hersteller der Lastmanagementsysteme oder die Elektriker die es installieren oder die Fachplaner, die so eine Anlage planen.

Wenn man bei einem Elektriker fragt, der vom Thema wenig weiß und dann bei „der Industrie“ fragt, kann es sein, dass er von einem Berater „der Industrie“ ein Paket zusammengestellt bekommt uns das dann nur so als Paket anbietet.

Wenn ein Planer oder Handwerker mit Ahnung von der Materie sich damit beschäftigt, habe ich in meiner beruflichen Tätigkeit als Projektentwickler noch nie so eine Antwort bekommen.

Gruß Mathie

Das ist das Problem, sollte sich aber mit gutem Willen so wie Ralf_W das geschildert hat lösen lassen.

Gruß Mathie

Ich verstehe das Problem immer noch nicht genau. Nach meinem Verständnis wird es nach der neuen Regelung allenfalls kompliziert, wenn die Mehrheit ein Lastmanagement will (geteilte Kosten). Da ja in deinem Fall (und generell sicherlich oft) die meisten keine Kosten haben wollen, werden sie für die Variante votieren, dass du einfach auf eigene Kosten deinen eigenen Ladepunkt installieren lässt. Dagegen kann sich ja imho keiner wehren.

Es kommt regelmäßig zur Überlastung. Wer haftet? Die „fremde“ Wallbox oder das Hauptsystem für Last-Managesystem? Beide unterstützen xy-Protokoll.

Ein typisches Szenario bei Systemen. Genau ein erfahrender Anbieter/Auftragnehmer würde sich nie darauf einlassen. Eine generelle Zertifizierung würde das Problem entschärfen.

Würde Techem einen fremden Rauchmelder oder Wasserzähler warten und nutzen?

  • Voraussetzung 1: es ist tatsächlich so, dass die Eigentümer kein Veto einlegen können. Ich glaube das und nach Euren Kommentaren hier sollte das so sein.
  • Voraussetzung 2: die Eigentümer glauben das auch und fordern mich/ meinen Vermieter nicht heraus, das ganze zu belegen. Zumindest im Gesetzes-Text finde ich die Formulierung grade nicht so direkt (Achtung: BWLer hier…).
  • Voraussetzung 3: die Eigentümer sehen ein, dass es der Weg des geringsten Widerstands (kleinsten Kosten) ist, mir erstmal die Installation zu genehmigen.

Derzeit glaube ich das könnte klappen, aber: Wie lange dauert es? Bin ich/ ist mein Vermieter bereit das Thema 1-2 Jahre lang zu betreiben (dieses Jahr ist schonmal keine Eigentümerversammlung mehr geplant, genauso wie letztes Jahr)? Wie sicher ist es, dass es klappt? Was mache ich mit meinem Problem, dass ich schon ab August ein neues Fahrzeug brauche?

Zugegeben sind die letzten Punkte quasi ein Einzelschicksal :roll_eyes:

Muss die nicht 1x im Jahr stattfinden?
So wie ich es verstehe muss man auf die Versammlung warten, vorher aber rechtzeitig einen Antrag beim Verwalter zwecks Tagesordnung stellen, und dann muss da eine Entscheidung fallen. Und wenn niemand etwas tun will hast du dann freie Hand das für dich umzusetzen. Du musst denen aber zur Versammlung eine Einschätzung vom Elektriker und Versorger usw. vorlegen glaube ich.
Ich werde das Ganze dieses Jahr auch durchlaufen, bisher mache ich mir aber wenig Sorgen. Bis das durch ist wird halt am SuC geladen.

In diesem Fall konnte der Netzbetreiber helfen. Ich hatte eine verbindliche schriftliche Zusicherung, dass x-Anzahl Ladepunkte mit jeweils 11kW ohne Probleme angeschlossen werden können.

Ergebnis aus Hauptanschluss minus (gemeldete Großverbraucher + normale Nutzlast (Echtzeit Monitoring) + Delta als Puffer).

Erst bei X+1 → Lastmanagement notwendig.

Ich meinte mit dem Punkt zwar was anderes, aber kann der Netzbetreiber über die lokalen Gegebenheiten in der Anlage eine Aussage treffen? Das Argument des Hausverwalters ist grade ja nicht, ob der Netzbetreiber zustimmt oder nicht. Sondern dass die Elektroinstallation lokal nicht ausreichend ist.

Aber den Punkt mit dem Netzbetreiber werde ich dennoch mal prüfen, das kann ja am Ende nicht schaden so eine Aussage auf dem Tisch zu haben.