Dass seit 2024 Wallboxen regelbar sind, kann ich gut nachvollziehen, das ist für die Resilienz der Stromnetze sinnvoll.
Was mir gar nicht einleuchtet, ist dass ab 2027 neue Wallboxen auch für reine Privatinstallationen nach EU-Recht die Autokommunikation nach ISO 15118-20 unterstützten müssen. Das braucht man für Funktionen wie Plug&Charge oder bidirektionales Laden - alles Sachen, die entweder nur im Gewerbe Sinn machen, oder die regulatorisch noch komplett ungelöst sind.
Geregelt ist das durch einen EU-Rechtsakt, der direkt in den Mitgliedsstaaten gültig ist, da wird die sog. AFIR-Regelung für das gesamte EU-Gebiet unmittelbar in Kraft gesetzt.
Auch moderne smarte Wallboxen wie die Go-e Reihe dürfen dann privat nicht mehr eingesetzt werden, die Auswahl beginnt bei go-e dann bei der Pro-Reihe für 1100 Euro aufwärts.
Die günstigte passene Wallbox die ich finden konnte, ist die Pulsar Max von ABL, geht bei knapp 800 Euro los.
Die tatsächlichen Anforderungen von Privathaushalten erfüllen auch Wallboxen für 250 Euro.
Man liest dazu wenig in den Medien, nur die Hersteller die schon neue Produkte bieten stellen die als Nachfolgeprodukte vor. → AFIR & ISO 15118-20: Das ABL Portfolio im Überblick
Nervt mich irgendwie gerade - viel mehr Kosten, ohne dass der Verbraucher davon für sich selbst unmittelbare Vorteile hat. Eine Wallbox soll das Auto laden, die müssen keine Brüderschaft trinken.
- Update: Hier die relevante Passage des EU-Rechtsaktes:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32025R0656
2.1.3.
Private Wechsel- und Gleichstrom-Ladepunkte für leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb, die ab dem 1. Januar 2027 errichtet oder instand gesetzt werden, müssen aus Gründen der Interoperabilität mindestens den folgenden Normen entsprechen:
a)
EN IEC 61851-1:2019 ‚Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge — Teil 1: Allgemeine Anforderungen‘ (für Ladebetriebsart 2);
b)
EN ISO 15118-20:2022 ‚Straßenfahrzeuge — Kommunikationsschnittstelle zwischen Fahrzeug und Ladestation — Teil 20: Anforderungen der 2. Generation an das Netzwerk- und Anwendungsprotokoll‘ (für Ladebetriebsart 3 oder 4).“