Ab Inbetriebnahme 2027 teure Zusatzanforderungen für private Wallboxen

Dass seit 2024 Wallboxen regelbar sind, kann ich gut nachvollziehen, das ist für die Resilienz der Stromnetze sinnvoll.

Was mir gar nicht einleuchtet, ist dass ab 2027 neue Wallboxen auch für reine Privatinstallationen nach EU-Recht die Autokommunikation nach ISO 15118-20 unterstützten müssen. Das braucht man für Funktionen wie Plug&Charge oder bidirektionales Laden - alles Sachen, die entweder nur im Gewerbe Sinn machen, oder die regulatorisch noch komplett ungelöst sind.

Geregelt ist das durch einen EU-Rechtsakt, der direkt in den Mitgliedsstaaten gültig ist, da wird die sog. AFIR-Regelung für das gesamte EU-Gebiet unmittelbar in Kraft gesetzt.

Auch moderne smarte Wallboxen wie die Go-e Reihe dürfen dann privat nicht mehr eingesetzt werden, die Auswahl beginnt bei go-e dann bei der Pro-Reihe für 1100 Euro aufwärts.

Die günstigte passene Wallbox die ich finden konnte, ist die Pulsar Max von ABL, geht bei knapp 800 Euro los.

Die tatsächlichen Anforderungen von Privathaushalten erfüllen auch Wallboxen für 250 Euro.

Man liest dazu wenig in den Medien, nur die Hersteller die schon neue Produkte bieten stellen die als Nachfolgeprodukte vor. → AFIR & ISO 15118-20: Das ABL Portfolio im Überblick

Nervt mich irgendwie gerade - viel mehr Kosten, ohne dass der Verbraucher davon für sich selbst unmittelbare Vorteile hat. Eine Wallbox soll das Auto laden, die müssen keine Brüderschaft trinken.

  • Update: Hier die relevante Passage des EU-Rechtsaktes:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32025R0656

2.1.3.

Private Wechsel- und Gleichstrom-Ladepunkte für leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb, die ab dem 1. Januar 2027 errichtet oder instand gesetzt werden, müssen aus Gründen der Interoperabilität mindestens den folgenden Normen entsprechen:

a)

EN IEC 61851-1:2019 ‚Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge — Teil 1: Allgemeine Anforderungen‘ (für Ladebetriebsart 2);

b)

EN ISO 15118-20:2022 ‚Straßenfahrzeuge — Kommunikationsschnittstelle zwischen Fahrzeug und Ladestation — Teil 20: Anforderungen der 2. Generation an das Netzwerk- und Anwendungsprotokoll‘ (für Ladebetriebsart 3 oder 4).“

7 „Gefällt mir“

Bidirektionales Laden tracken ist durchaus relevant. Gerade mit Dienstwagenprivileg.

Du pickst jetzt eine spezifische Konstellation raus.

Ich rede von der ganz normalen Hausinstallation. Wenn ich bei mir durch’s Dorf gehe, finde ich mit Sicherheit eine hohe dreistellige Zahl von Wallboxen. Da sind aber null bidirektionale Anwendungsfälle dabei, bestenfalls wird PV-Überschuss geregelt. Auch Wallboxen die gar kein bidirektionales Laden unterstützen, müssen künftig ISO 15118-20 beherrschen.

Jeder. Damit steigt der Einstiegspreis für eine Wallbox um 500 Euro an - vermeidbare Inflation.

5 „Gefällt mir“

Wie sieht es denn mit dem Tesla Wall Connector aus? Vielleicht geht es da per SW Update.

Alter Schwede, gut dass ich zwei WallConnector Gen3 in der Garage und eine PowerWall2 im Keller hängen habe.
Alternativ würde ich mir eine rote Dose setzen lassen und mir dann eine mobile Wallbox a la Energy Kick oder Juice Booster installieren.

So ein bescheuertes Bürokratengeschwurbel in der EU.

9 „Gefällt mir“

Unwahrscheinlich, die können praktisch nur was wenn eine Powerwall danebensteht.

Gilt aber doch (erstmal) nur für Neuinstallationen oder? Lässt sich nicht wirklich viel zu finden im Netz.

1 „Gefällt mir“

Ja, es gilt für Neuinstallationen, der Bestand kann bleiben.

1 „Gefällt mir“

Ja, gerade doch was gefunden:

E-MOBILITY; AFIR – Wichtige technische Pflichten zum 08.01.2026 und 01.01.2027 - TCI Rechtsanwälte

Warum zum Geier tut man in der EU eigentlich alles, um E-Mobilität kompliziert zu machen ?!? :smiley:

6 „Gefällt mir“

Es gibt aber gar nichts zu tracken, wenn die Wallbox das gar nicht unterstützt.

Meine Wallbox wird ein aus dem Keller gelegtes Kabel mit Drehstrom sein. Das Kabel wird mit Schellen in der Garage befestigt und wenn ich viel Motivation besitze, bau ich für den Stecker noch einen Kasten.

Ganz ohne Genehmigung oder Anmeldung.

KISS-Prinzip.

Guerilla-Laden sozusagen.:love_you_gesture:

17 „Gefällt mir“

Das Ziel wird ja am Ende sein, dass man Ladestrom besteuern kann. Daher dürften solche Ladelösungen bald über Meldestellen verhindert werden. Steuerhinterziehung mag kein Staat.

2 „Gefällt mir“

Weil Zehntausende EU Beamte ja irgendetwas tun müssen. Außerdem will man den Personalbestand noch ausbauen. Da muß man auch Regelungen produzieren. Der Bürger darf auch etwas erwarten für sein Geld.

10 „Gefällt mir“

Und inwiefern betrifft uns das? Ich mein gut, Bayernwerk bei mir kocht mir Sicherheit wieder ein Spezialsüppchen und sucht nach Lösungen um noch weitere Steine für erneuerbare Energien uns in den Weg zu legen…

Die waren ja schon angepisst, dass unsere PV Messtelle nicht schaltbar ist weil unsere Wände gut 90cm haben…

3 „Gefällt mir“

Wenn du eine Wallbox hast, gibt es keine Nachrüstpflicht. Nur wenn die irgendwann mal kaputt geht, wird es teurer weil die einfachen Wallboxen ohne Kommunikationselektronik zum Auto hin aus dem Markt gehen. Dann muss man deutlich weiter oben ins Regal greifen als bisher, oder sich was aus China ordern und unter der Hand verbauen.

2 „Gefällt mir“

Ok danke für die Erklärung. Hab grade geschaut nach der DIN Nummer und meine Fronius Wattpilot Flex Pro erfüllt den Standard.

Also wenn ich das richtig verstehe: man darf nur noch bestimmte Wallboxen mit entsprechender Norm (also so richtig schön deutsch mal wieder) verbauen. Günstigere Modelle fallen raus :pensive_face:

2 „Gefällt mir“

Dann mal schnell eine Ersatz Wallbox besorgen. :joy:

1 „Gefällt mir“

Hier klingt das als ob da wohl ein Übersetzungsfehler dran schuld ist: https://www.b-nm.de/post/bidirektionales-laden-ab-2027

15118-20? Würde mich überraschen