30er Schild mit Zusatz 'Luftreinhaltung'

In Bochum wurde vor etwa einem Jahr die Herner Str. Aufgrund von Emissionen mit den og. Schildern bestückt. Darf man denn jetzt im BEV 50 fahren weil das Temposchild mit dem Zusatz Luftreinhaltung bestückt ist oder interessiert der Zusatz in dem Fall garnicht?
Gibt doch auch Temposchilder die zeitlich begrenzt sind, da wird ja auch der Zusatz genau so angebracht?

Es weiß ja niemand, ob die von Dir dort verfahrene kWh nicht vielleicht im Kohlekraftwerk Sottrup-Höcklage produziert wurde…

Die Zusatzschilder stellen nur eine Erläuterung dar, warum dort 30 ist. Selbstverständlich musst du dich daran halten, ansonsten gibt es eine kostenpflichtige Ermahnung.

… und zudem hat der 30er auch andere Effekte wie z.B. eine erhebliche Verringerung der Gefahren für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Soweit ich weiss, ist in diesem Fall der Hinweis „Luftreinhaltung“ nur ein zusätzlicher Hinweis, warum Tempo 30 gilt. Daran halten müssen sich meines Wissens aber alle.

Ist analog zu sehen wie beim zusatzschild „schneeflocke“. Das gilt auch immer - nicht nur bei glätte.

Und Zusatzschild 22-5h steht auch nur um alle zu verwirren, oder?
Aber die Frage ist berechtig, warum müssen BEVs sich an die 30ger Geschwindigkeit halten? Man müsste bei StVO schauen und bei der Polizei fragen. Und wenn man erwischt wird verklagen und Präzedenzfall schaffen.

Die Bedeutung der Zusatzschilder lernt man üblicherweise während des Theorieunterrichts in der Fahrschule. Nicht aufgepasst? :wink:
Was hält dich davon ab selbst in der Straßenverkehrsordnung nachzulesen? Wenn du einen Präzedenzfall schaffen willst komm in unser schönes Bochum. Kurz hinter dem Schild ist ein Blitzer fest installiert. Gib Gummi :smiley:
Vielleicht hast du Glück und das Gericht entscheidet diesmal anders als das Oberlandesgericht Stuttgart 1998 (!) (verkehrslexikon.de/Urteile/Rspr7950.php)

Wenn es z. B. Feinstsub betrifft, ist Tesla doch keine Ausnahme, es sei denn er hätte keine Bremsen oder Reifen.

Das Zusatzschild „Schneeflocke“ ist ein Hinweis auf Schlangenlinienfahrten infolge verminderter Fahrtauglichkeit nach der Einnahme bewußtseinserweiternder Substanzen.

Es gibt einschränkende und erläuternde Zusatzzeichen.

Die einschränkenden Zusatzzeichen (z. B. PKW, LKW, … / Uhrzeit, Wochentag, … / „Bei Nässe“, …) gelten nur für bestimmte Fahrzeuge, zu bestimmten Zeiten, Umständen, … und haben eine Rechtsverbindlichkeit, da sie im Verkehrszeichenkatalog aufgenommen sind.

Die erläuternden Zusatzzeichen haben keine Rechtsverbindlichkeit, da sie nicht im Verkehrszeichenkatalog gelistet sind und dienen nur der Information.
(Ja, auch einige Zusatzzeichen der Elektromobilität haben keine bzw. eine umstrittene Rechtsverbindlichkeit.)

Da stößt dann Tesla’s Strategie an ihre Grenzen: Wie zum Geier soll jemand diese Schilder weltweit korrekt taggen?
Manche Regelungen mussten erst durch ein OLG geklärt werden und manches ist immer noch ungenügend definiert (z.B. Gültigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen über Einmündungen hinaus und Ortskundige), soviel Verkehrsrechtsanwälte kann Tesla gar nicht beschäftigen.
/OT

Nun, die aktuelle Strategie stößt schon bei jeder popeligen Baustelle an ihre Grenzen. Ich wäre froh, wenn die „Strategie“ nur bei solchen Spezialschildern wie diesem scheitern (sprich: fährt einfach pauschal 30km/h) würde … /OT

Bye Thomas

Das ist teilweise falsch in der Aussage :exclamation:
Im Geschwindigkeitsbereich 30-50 fährt man mit einem Tesla im OPD Modus, also mit Rekuperation und bis auf Schreckbremsungen ohne Bremse. Die Bremsbeläge gehen daher bei einem Tesla nur zu einem Bruchteil im Vergleich zu einem Verbrenner in Bremsstaub auf. Halten die Beläge beim Verbrenner 30-50 tKM, so sind es beim Tesla deutlich über 200 tKM.
Im Vergleich zu meinen Verbrennern in 35 Jahren ist bei meinem Tesla auch der Reifenabrieb geringer.
So ist die zunächst einleuchtend klingende Aussage doch grundlegend falsch.
Beim elektrischen Fahren ändert sich mehr, als das Tanken durch das Laden ersetzt wird.

OK, aber der Feinstaub von den Reifen bleibt bzw. ist bei einem BEV aufgrund der besseren Beschleunigung wohl auch höher als bei einem Verbrenner

Welche Strategie?
Tesla erkennt ja noch nicht einmal zuverlässig die runden Schilder mit rotem Rand und einer Zahl darin, geschweige denn, dass ein erkannter Wert vom TACC berücksichtigt wird. :smiling_imp:

Es wäre ja schon ein Fortschritt, wenn die Ronden zuverlässig erkannt und berücksichtigt würden.
Und wenn sie dann wenigsten die gängigsten Zusatzzeichen („7-18 Uhr“, „Mo-Fr“, „Bei Nässe“, „Piktogramm [Fzg.-Typ]“) erkennen und berücksichtigen, dann wäre die Verkehrszeichenerkennung auf dem Niveau (m)eines VW Touran aus dem Jahr 2011.

Die ganzen Besonderheiten bei den Beschilderungen übersteigen ja teilweise sogar die Fähigkeiten derjenigen, die diese Beschilderung anordnet.

Die Herausforderungen in DE sind also:

Was ist eine gültige Geschwindigkeitsbegrenzung?

  1. Form: rund
  2. Farbe: Weiß mit roter Umrandung und schwarzer Schrift (Blechschild) oder schwarz mit roter Umrandung und weißer Schrift (Verkehrsbeeinflussungsanlagen)
  3. Das „Schild“ bewegt sich nicht oder maximal mit Schrittgeschwindigkeit (Wanderbaustelle)

Ab wo beginnt die Geschwindigkeitsbegrenzung?
a. Ab der Position des Schildes
b. Ab der im Zusatzzeichen genannten Entfernung hinter dem Schild („200 m“)
c. Wenn man die Straße in der im Zusatzzeichen angezeigten Richtung verlässt (häufig an engen Autobahn-Ausfahrten)

Bis wohin bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung gültig?
a. Bis zum Ende der Straße
b. Bis zu der im Zusatzzeichen genannten Entfernung hinter dem Schild („↑ 2 km ↑“)
c. Bis zu einem Orts-Eingangs- bzw. -Ausgangs-Schild (Zeichen 310 und 311)
d. Bis zu einem der Schilder 274-[…] bzw. 274.1[-20] bzw. 275-[…]
e. Bis zu einem der Schilder 278-[…] bzw. 279-[…] bzw. 282
f. Bis zu einem Wechsel des Straßentyps (Straße, Kraftfahrstraße, Autobahn)
g. Wenn es unter einem Gefahrenzeichen hängt: Bis zum Ende der Gefahrenstelle (z. B. Kurve, Ampel, Baustelle, …)

Wodurch wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben?
a. Durch eine Kreuzung
b. Durch eine Einmündung
(Diese Regel wurde bereits im Jahr 1976 aufgehoben, hält sich aber bis heute hartnäckig in den Köpfen fest.)
c. Wenn es über einem Gefahrenzeichen hängt, dann bleibt es auch hinter der Gefahrenstelle weiter gültig.

Bis jetzt wird ja auch noch nix erkannt, zumindest nicht vom aktuellen SW-Stand, mir gings eher um das ML…

Gerade der letzte Block a+b (Kreuzung, Einmündung = Geschwindigkeitsbegrenzung hängt von der Richtung ab aus der man kommt!) ist das Problem.

c) blicke ich nicht, gibts auch Gefahrenzeichen über Geschwindigkeitsbegrenzungen und andersherum? Habe ich bewußt nicht Wahrgenommen, zum Glück noch nie Punkte :wink:

zu g)
„Nach geltender Rechtsprechung endet eine angezeigte Gefahr nicht unmittelbar (!!!) hinter einer Gefahrstelle/-strecke. Selbst wenn sich aus der Örtlichkeit subjektiv sicher ergibt, dass die Gefahr nicht mehr besteht, hat der Fahrzeugführer noch auf ein etwaiges Aufhebungszeichen zu achten. Erst beim Ausbleiben des Aufhebungszeichens nach angemessener Wegstrecke hinter der angezeigten Gefahr gilt die Örtlichkeit als „zweifelsfrei“ (!) ungefährlich.“
Gehts noch?

Das hat doch schon alles nix mehr mit der Fragestellung zu tun. Die Eingangsfrage wurde beantwortet und der Thread kann zu. Der Rest wird und wurde bereits zigmal in zig anderen Threads besprochen.

Die alten AP1-Fahrzeuge haben eine Verkehrszeichenerkennung, und bis ungefähr Anfang diesen Jahres hatte TACC und AP die erkannte Geschwindigkeit dann auch übernommen.
Erst mit einem Update Anfang diesen Jahres haben es die alten Fahrzeuge „verlernt“.
AP0 sowie AP2 und höher haben keine Verkehrszeichenerkennung.

Da bin ich ganz deiner Meinung!
Fahre ich an einer Einmündung vorbei, nach der auf meiner Straße die Geschwindigkeitsbegrenzung wiederholt wird, so ist die bisherige Begrenzung für mich weiterhin gültig, nicht jedoch für denjenigen, der aus der Einmündung eingebogen ist.
Willkommen in Deutschland! :laughing:

Hier bei uns in der Region sieht man auf Landstraßen sehr häufig, dass vor einer Kreuzung mit Ampel die Geschwindigkeit auf 70 reduziert wird, hinter der Ampel-Kreuzung jedoch nicht wieder aufgehoben wird.
Grund: Über dem 70er-Schild hängt das Gefahrenzeichen 131 („Lichtzeichenanlage“), somit ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Ampel automatisch aufgehoben und es gilt wieder 100 (da außerhalb geschlossener Ortschaft).

In bergigen Regionen (mit vielen Kurven) sieht man häufig vor einer längeren Kurven-Passage eine Geschwindigkeitsbegrenzung über dem Gefahrenzeichen „Kurve“.
Somit bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nach der Kurve weiterhin gültig (denn es kommen ja noch ein paar Kurven mehr).

Welches Zeichen soll denn bitte ein Aufhebungszeichen für ein Gefahrenzeichen sein?
Entweder am Anfang [Gefahrenzeichen]+[Zusatzzeichen Länge der Strecke] oder aber am Ende [Gefahrenzeichen]+[Zusatzzeichen „Ende“].

Es gibt Gefahrenzeichen, bei denen man den Ort der Gefahrenstelle eindeutig räumlich einschränken kann:
Lichtzeichenanlage, Kurve, Fußgängerüberweg, Baustelle, …

Und dann gibt es Gefahrenzeichen, bei denen (ohne eine Streckenangabe) nicht klar ist, bis wohin die Gefahrenstelle gilt:
„Gefahrenstelle“ (Zeichen 101), Glätte, Seitenwind, Kinder, Wildwechsel, …

Genau. Auch durch das höhere Gewicht. Und fährst du mit 50 statt 30 wirbelst du auch mehr Dreck und Staub auf… also nix mit Luftreinhaltung. :wink: