Zugeparkte Ladestationen (Teil 4)

Fortsetzung der Diskussion von Zugeparkte Ladestationen (Teil 3) - #5173 von Nevs.

Vorherige Diskussionen:

Erster am zweiten beim dritten. :sweat_smile:

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Hier ist u.a. das Problem, dass man dort mit E-Kennzeichen auch ohne zu laden parken, während man ohne E-Kennzeichen aber nicht mal laden darf.

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Viele lesen halt nur das P und meinen, sie könnten parken. Ist ja ein Parkplatz. Das Geraffel darunter liest man dann nicht mehr oder will es nicht lesen. Ist ja auch aus der Ferne deutlich kleiner als das blaue Schild mit dem prominenten P.

Wäre da ein Verbotsschild, das sehen diese Leute auch auf Entfernung und versuchen hoffentlich erst gar nicht, dort dann zu parken.

Aber auch das würde nicht helfen, ich denke da an die Spezies von Autofahrern, die dann dort zu parken und es mit eingeschalteter Warnblinkanlage zu legitimieren versuchen. Getreu dem Motto “Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf, aber ich komme ja ‘gleich’ wieder und fahre weg”.

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Dann mal ganz deutlich fragen, ob der Fahrer überhaupt geistig in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen, denn im fliessenden Verkehr gibt es duzende von Zusatzschildern, die ein anderes Verkehrszeichen einschränken und diese können dann genauso schlecht verstanden werden.

Spricht alles dafür, einfach die StVO zu ändern und max. noch ein Schild mit einer Ladesäule drauf hinzustellen.
Natürlich wird es trotzdem Leute geben, die sich rechtswidrig dahin stellen. Aber zumindest wären Schilderwald, „nicht gesehene“ Schilder, Fehlinterpretationen usw. passé.

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Kannst ja mal bei einem Geschwindigkeitsschild mit Zusatz “nur bei Nässe” oder “nur von x-y Uhr” schauen, wieviele sich daran halten. Das weiße Schild mit den diagonalen grauen Streifen wird komischerweise von denen sofort und eindeutig richtig verstanden, aber klar, da gibt es auch nicht so komisch rechteckige Schilder darunter, die die aufgehobene Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufheben. Also: keep it simple :wink:

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Also gibt es drei Möglichkeiten die Sinn machen vorgeschlagen zu werden:

  1. Hier gibt es wohl die größte Chance auf falsch Parker zu treffen.

  2. Die beste Lösung da auf den Ladevorgang begrenzt.

  3. Zwar nicht begrenzt auf den Ladevorgang aber besser verständlich für Leute die kein deutsch sprechen.

Oder gibt es noch andere Vorschläge? :sweat_smile:

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Meine Meinung zu den Halteverbotschildern an Parkplätzen kennst du :grinning_face:
Ich tue mich außerdem schwer mit dem EmoG-Schild „Auto mit Stecker“, s. hier:

Somit 4., weil es das rechtssicherste ist :grinning_face:

Es ist schön, dass du bei 3. Rücksicht auf Sprachbarrieren nimmst. Wenn der ausländische Fahrer aber keinen entsprechenden Aufkleber (Ersatz für E-Kennzeichen) hat, darf er dort auch nicht stehen, ja nicht mal laden - obwohl er das aufgrund des Zeichens evtl. denkt.

Das P muß weg, sonst wird das nie was.

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Ich verstehe die Intension, bringt aber nichts, wenn Park-, und Halteverbotschild ungültig sind. :grinning_face:

Wo ist das Problem? Wenn ein Halteverbotschild laut Gesetz oder Verordnung nicht überall aufgestellt werden darf bzw. nicht überall gültig ist, dann ändert man eben auch zugleich das entsprechende Gesetz bzw. die entsprechende Verordnung und schon passt es. An Gesetz und/oder Verordnung muss man ja sowieso ran, wenn man etwas in dieser Richtung ändern will, selbst wenn das neue Schild für eine Ladestelle ein pinkes Schild mit lila L ist.

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So viel ich weiß, möchte @P1E seiner Gemeinde/Stadt eine (rechtssichere) Alternative für die bisherige Murks-Beschilderung vorschlagen. Bei so einem Vorhaben sollte man evtl. Schritt für Schritt vor- und die Änderung der StVO später angehen :wink:

In diesem Fall ist in der Tat nur das von dir abgebildete P mit dem Zusatz “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” möglich.

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Daher das Gesetz ändern. Die anderen Konstrukte hat ja auch irgendwer durchgewunken. Aber da war ja was, es gibt nicht genügend Schilder in Deutschland. War beim Tempolimit, oder?

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Die allgemeine Schilder-Diskussion hatten wir hier schon zu Genüge und hat rein gar nichts mit meinem Vorschlag der Beschilderung zu tun.
Aber mir vorwerfen

Ah okay dann bleibt leider nichts anderes übrig wie das P mit Zusatz.

Reicht es das unterere Schild auszutauschen oder muss man ggf. mit mehreren Schildern arbeiten um den Bereich genau zu bestimmen?
Bei uns ist fast immer nur ein Schild an der Ladesäule. Wenn es seitlich noch Parkplätze gibt, sind diese auch beschränkt oder?


Schau mal hier rein, hier werden alle möglichen Varianten vorgestellt, richtige wie auch falsche:

https://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

Wir haben neulich an einem SuC mit einem Fremdfahrzeug geladen. Auf der Beschilderung stand noch, Tesla Fahrzeuge während dem Ladevorgang frei…. Hab mich jetzt deshalb auch nicht abhalten lassen….

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An einigen SuC steht sogar noch: Nur für Teslafahrer. Die Genderdebatte möge beginnen :sweat_smile::partying_face:

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